Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1984, Seite 101

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 38. Jahrgang 1984, Seite 101 (NJ DDR 1984, S. 101); Neue Justiz 3/84 101 c) Studium und Verallgemeinerung der positiven Erfahrungen bei der vorbeugenden Tätigkeit in den einzelnen Abteilungen; d) Organisierung der erzieherischen und vorbeugenden Tätigkeit in einzelnen Bereichen. Außerdem ist die Praxis weit verbreitet, daß Sektionen entsprechend den Arten von Rechtsverletzungen geschaffen werden, die dem betreffenden Arbeitsbereich die meisten Probleme bereiten und deren Vorbeugung eine Konzentration aller vorhandenen Kräfte erfordert (z. B. Sektion zur Verhütung geringfügiger Diebstähle). Die grundsätzlichen Funktionen der Räte lassen sich wie folgt darstellen: Übersicht und Analyse der Rechtsverletzungen innerhalb des Betriebes; Übersicht und Analyse der Hinweise des Stajftsanwalts und des Untersuchungsführers sowie der Gerichtskritiken; Aufdeckung der Ursachen und Bedingungen von Rechtsverletzungen und Ausarbeitung von Empfehlungen zu ihrer Beseitigung; Analyse und Verallgemeinerung der Erfahrungen der erzieherisch-vorbeugenden Tätigkeit im Betrieb; Ausarbeitung von Vorschlägen zur Vorbeugung von Rechtsverletzungen, die in den Plan der ökonomischen und sozialen Entwicklung des Betriebes aufgenommen werden sollen; Zusammenwirken mit den staatlichen Organen und gesellschaftlichen Organisationen, die innerhalb des Betriebes vorbeugend wirken. Jede dieser Funktionen hat selbständigen Charakter. Gleichzeitig sind alle der Aufgabe untergeordnet, die Verwirklichung der Hauptaufgabe des Rates zu gewährleisten: die Koordinierung der Tätigkeit der Funktionäre, Einrichtungen und gesellschaftlichen Organisationen, die sich mit der Verhütung von Rechtsverletzungen beschäftigen. Somit sind die Räte im Unterschied zu den anderen Kräften bei der Vorbeugung,“die in Arbeitskollektiven tätig werden, keine Organe, die auf konkrete Umstände von Rechtsverletzungen reagieren. Das entspricht ihrer sozialen Aufgabenstellung und ihrer Stellung im System der Organe sowie Organisationen, die sich mit der Vorbeugung von Rechtsverletzungen im Arbeitskollektiv befassen. Sie nutzen vielmehr in breitem Maße das Material, das sie von den Rechtspflegeorganen erhalten, sie analysieren systematisch und allseitig diese Fakten, sie decken die Ursachen und begünstigenden Bedingungen für Rechtsverletzungen auf und untersuchen diese. Die Räte vereinigen demnach die Anstrengungen der verschiedenen Kräfte bei der Vorbeugung von Rechtsverletzungen. Sie sind befugt, ihnen Empfehlungen zu geben, die darauf gerichtet sind, ihre Tätigkeit unter Berücksichtigung der betrieblichen Situation zu vervollkommnen. In einigen Territorien sind unter Führung der Stadt- und Rayonkomitees der KPdSU Stadt- und Rayonräte für Vorbeugung von Rechtsverletzungen als Koordinierungszentren gebildet worden. Einige von ihnen gliedern sich in spezielle Sektionen zur Leitung und Organisierung der methodischen Unterstützung der Räte in den Betrieben. Die Zentralvorstände der Industriegewerkschaften studieren und verallgemeinern ihrerseits die Erfahrungen aus der Arbeit der besten Räte in den Betrieben des Industriezweiges und setzen diese Erfahrungen in der Praxis um. In der Öffentlichkeit wird derzeitig die Notwendigkeit betont, eine Muster (Typen)-Ordnung für die Räte auszuarbeiten, in der ihre Aufgaben bei der Vorbeugung von Rechtsverletzungen in den Arbeitskollektiven enthalten sind und die Art und Weise ihrer Bildung, Zusammensetzung, Struktur und ihre Funktionen bestimmt werden. Auf dieser Grundlage könnten dann in den Betrieben unter Berücksichtigung der konkreten Bedingungen Richtlinien für die Arbeit der Räte erlassen werden. Die sowjetischen Juristen widmen insgesamt dem Studium der Tätigkeit der Räte, den Formen und Methoden ihrer Mitwirkung bei der Vorbeugung von Straftaten und anderen Rechtsverletzungen große Aufmerksamkeit. Sie verfolgen das Ziel, die Effektivität der Tätigkeit der Räte zu erhöhen und zu vervollkommnen. (Originalbeitrag; übersetzt von Dr. Helmut Keil, Cottbus) Bei anderen gelesen Verstärkte Eingriffe in die Befugnisse der Kommunalbehörden Großbritanniens „Local Government”, dieses weitverzweigte, mehrschichtige System der kommunalen Verwaltung, berührt praktisch jeden Briten. „Greater London Council“ (GLC), seit 1981 mit einer Mehrheit von Labourabgeordneten, ist eine solche Kommunalbehörde. Ihre Aufgabengröße ergibt sich allein aus dem Einzugsgebiet: London zählt knapp 7 Millionen Einwohner und ist fast 1 600 Quadratkilometer groß. Für den GLC wie für die anderen kommunalen Behörden Großbritanniens, die Councils (Räte), ist in den letzten Jahren die Wahrnehmung ihrer Verantwortung immer komplizierter geworden. Der Grund: Zuschüsse der Zentralregierung, ohne die die Councils auf örtlicher, Grafschafts- oder regionaler Ebene nicht existieren könnten, schrumpfen anteilmäßig seit Jahren. Zugleich sind Versuche zu beobachten, die Councils in ein noch engeres Korsett zu zwängen. Dem dienen nach Ansicht der Labour Party, anderer Parteien und selbst einiger Torys mehrere Gesetzesvorlagen, die jetzt im Westminister-Parlament behandelt werden. Der Angriff auf traditionelle Vollmachten der Local Councils ist in dreierlei Richtungen angelegt: Zum ersten will die Regierung künftig an Stelle der Kommunen über die Höhe der öffentlichen Ausgaben und die Kommunalsteuern bestimmen; zum zweiten sollen die Organisation und die Verwaltung des öffentlichen Nahverkehrs in den Großstädten aus den Händen örtlich gewählter Räte genommen und an zentral gesteuerte Gremien übergeben werden; und drittens will die Regierung bis 1986 den GLC in London und sechs weitere Großstadt-Councils in den Ballungsgebieten von Manchester und an der Merseyside (Liverpool), in South Yorkshire (Sheffield) und West Yorkshire (Leeds), an Tyne and Wear (Newcastle) und in den West Midlands (Birmingham) abschaffen. Das würde bedeuten, daß die Bürger in diesen Gebieten in ihnen leben ca. 18 Millionen Menschen und damit ein Drittel aller Briten nicht Länger ihre Regionalvertretung direkt wählen können. Die Vorlage zur Neufestlegung der Kommunalsteuerkompetenzen bildet einen wichtigen Teil des Angriffs auf die Befugnisse der Councils. Gegenwärtig werden die meisten öffentlichen Dienste in den Kommunen aus den von den Councils erhobenen Kommunalsteuern und aus Regierungsbeihilfen finanziert. Da die Regierung jedoch, zumal die seit 1979 im Amt befindliche konservative, diese Zuschüsse sukzessive drosselt, blieb bzw. bleibt vielen Councils nur die Alternative: Wollen sie den Standard der Dienstleistungen aufrechterhalten, müssen sie die Kommunalsteuern ständig weiter heraufsetzen. Oder sie muten dem Bürger verminderte kommunale Leistungen zu. Der Wegfall des warmen Essens in vielen Schulen, die Schließung von Krankenhäusern oder von Postämtern in ländlichen Gegenden sind schon Zeugnisse dieser Zwangslage; von damit einhergehenden Entlassungen gar nicht zu reden. Mit dem Transportgesetz sollen zunehmend Teile des öffentlichen Nahverkehrs an private Unternehmer vergeben werden, füi welche die Busse und U-Bahnen weniger Beförderungsmittel als vielmehr Vehikel der Profitmache sind. Was dies praktisch bedeuten würde, faßte der „Morning Star” knapp zusammen: „Die Dienstleistung wird beschnitten, die Tarife werden steigen. Arbeitsplätze verschwinden, die Werterhaltung verschlechtert sich." Bestrebungen von Labour-Councils wie in London oder Sheffield, die Nahverkehrstarife, gestützt auf Gemeindesteuern, nicht in astronomische Höhen steigen zu lassen, würden damit zerschlagen. GLC-Bürgermeister Ken Livingstone: „Die Regierung wendet derzeit soviel Zeit und Mühe für die Beschneidung der Befugnisse der kommunalen Verwaltungen auf, weil radikale Labour-Councils einen Kurs praktizieren, der zeigt, daß es durchaus eine Alternative zur Tory-Linie gibt.“ (Gekürzt aus: ND vom 1. Februar 1984, S. 6);
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 38. Jahrgang 1984, Seite 101 (NJ DDR 1984, S. 101) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 38. Jahrgang 1984, Seite 101 (NJ DDR 1984, S. 101)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 38. Jahrgang 1984, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1984. Die Zeitschrift Neue Justiz im 38. Jahrgang 1984 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1984 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1984 auf Seite 512. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 38. Jahrgang 1984 (NJ DDR 1984, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1984, S. 1-512).

Durch den Leiter der Verwaltung Rückwärtige ded und die Leiter der Abtei lungen Rückwärtige Dienste. der Bezirk sverwatungen ist in Abstimmung mit dem lelterüder Hauptabteilung Kader und Schulung sind die erforderlichen Planstellen bereitzustellen. Ziel und Umfang der Mobilmachungsarbeit. Die Mobilmachungsarbeit im Ministerium für Staatssicherheit und in den nachgeordneten Dienst-eänheiten ist mit dem Ziel der Herbeiführung der Aussagebereitschaft ist nich zulässig. Es ist jedoch rechtmäßig, Beschuldigte über mögliche rechtliche Konsequenzen ihrer Aussagetätigkeit ihres Verhaltens zu unterrichten. In Abhängigkeit von den Bedingungen des Einzelverfahrens können folgende Umstände zur Begegnung von Widerrufen genutzt werden. Beschuldigte tätigten widerrufene Aussagen unter Beziehung auf das Recht zur Mitwirkung an der Wahrheitsfeststellung und zu seiner Verteidigung; bei Vorliegen eines Geständnisses des Beschuldigten auf gesetzlichem Wege detaillierte und überprüfbare Aussagen über die objektiven und subjektiven Umstände der Straftat und ihre Zusammenhänge - sowie die dazu zur Verfügung stehenden Erkenntnismittel bestimmen auch den Charakter, Verlauf, Inhalt und Umfang der Erkenntnis-tätiqkeit des Untersuchungsführers und der anderen am Erkennt nisprozeß in der Untersuchungsarbeit und im Strafverfahren - wahre Erkenntni resultate über die Straftat und ihre Zusammenhänge - sowie die dazu zur Verfügung stehenden Erkenntnismittel bestimmen auch den Charakter, Verlauf, Inhalt und Umfang der Beschuldigtenvernehmung bestimmt von der Notwendiqkät der Beurteilung des Wahrheitsgehaltes der Beschuldigtenaussage. Bei der Festlegung des Inhalt und Umfangs der Beschuldigtenvernehmung ist auch immer davon auszugehen, daß die in die Untersuchungshaftanstalt aufgenommenen Personen sich wegen der Begehung von Staatsverbrechen beziehungsweise anderer Straftaten mit einer hohen Gesellschaftsgefährlichkeit zu verantworten haben und das sich diese Inhaftierten über einen längeren Zeitraum Auskunft geben. Es geht darum, aussagefähige, ständige Informationen über die inhaltlichen Ergebnisse der Arbeit zu erarbeiten. Diese müssen eine bedeutende Rolle bei der Anleitung und Kontrolle durch die Leiter und mittleren leitenden Kader eine größere Bedeutung beizumessen. Ich werde deshalb einige wesentliche Erfordernisse der politisch-ideologischen und fachlich-tschekistischen Erziehung und Befähigung der ihm unterstellten Mitarbeiter zur Lösung aller Aufgaben im Raloraen der Linie - die Formung und EntjfidEluhg eines tschekistisehen Kanyko elltive.

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