Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1984, Seite 100

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 38. Jahrgang 1984, Seite 100 (NJ DDR 1984, S. 100); 100 Neue Justiz 3/84 Aus anderen sozialistischen Ländern Tätigkeit der Räte für Vorbeugung von Rechtsverletzungen in sowjetischen Betrieben Dr. F. ISMAJLOWA, wiss. Oberassistentin am Unionsinstitut zur Erforschung der Kriminalitätsursachen und Ausarbeitung von Maßnahmen der Kriminalitätsvorbeugung beim Generalstaatsanwalt der UdSSR Die wachsende Rolle der Kollektive der Werktätigen beim kommunistischen Aufbau kommt in dem am 17. Juni 1983 vom Obersten Sowjet der UdSSR beschlossenen Gesetz über die" Arbeitskollektive und die Erhöhung ihrer Rolle bei der Leitung der Betriebe, Einrichtungen und Organisationen1 zum Ausdruck. Es spiegelt die Überlegenheit der sozialistischen Ordnung, ihr wahrhaft humanistisches, den Interessen des ganzen Volkes dienendes Wesen wider. Jedes Arbeitskollektiv1 2 stellt unter den gegenwärtigen Bedingungen nicht nur die grundlegende ökonomische, sondern auch eine wichtige soziale Zelle der sozialistischen Gesellschaft dar. In Art. 8 der Verfassung der UdSSR heißt es: „Die Arbeitskollektive wirken mit an der Erörterung und Entscheidung staatlicher und gesellschaftlicher Angelegenheiten, an der Planung der Produktion und der sozialen Entwicklung, an der Ausbildung und Verteilung der Kader, an der Beratung und Entscheidung von Fragen der Leitung der Betriebe und Einrichtungen, der Verbesserung der Ar-beits- und Lebensbedingungen und der Verwendung der Mittel, die für die Entwicklung der Produktion sowie für soziale und kulturelle Maßnahmen und den materiellen Anreiz vorgesehen sind. Die Arbeitskollektive entwickeln den sozialistischen Wettbewerb, tragen zur Verbreitung fortgeschrittener Arbeitsmethoden und zur Festigung der Arbeitsdisziplin bei, sie erziehen ihre Mitglieder im Geiste der kommunistischen Moral und sorgen für die Erhöhung ihres politischen Bewußtseins, ihres kulturellen Niveaus und ihrer beruflichen Qualifikation. “ Eine wichtige Rolle kommt den Arbeitskollektiven bei der Vorbeugung von Straftaten und anderen Rechtsverletzungen zu. Die Aufgaben zur Vorbeugung sind Bestandteil der Arbeit der Betriebsleitungen, der Partei-, Gewerkschafts- und Komsomolorganisationen sowie der Mitglieder der Arbeitskollektive. In den Betrieben des Landes nimmt die Zahl der verschiedenen gesellschaftlichen Gremien immer mehr zu, die sich dem Kampf gegen Rechtsverletzungen widmen. Der Hauptakzent liegt dabei auf der Vorbeugung. Diese Gremien lassen sich in zwei Gruppen einteilen. Die erste Gruppe bilden die selbständigen Organe und Organisationen, die sich neben der Lösung komplizierter sozialer Aufgaben, für deren Verwirklichung sie geschaffen wurden, mit den Fragen der Vorbeugung beschäftigten (pädagogische Räte, Kommissionen für das Zusammenwirken von Familie und Schule u. a.). Die zweite Gruppe bilden Organe und Organisationen speziell zur Verwirklichung der vorbeugenden Arbeit (Kameradschaftsgerichte, freiwillige Volksabteilungen der Miliz, Kommissionen zur Bekämpfung des Alkoholismus u. a.). Um die Tätigkeit der verschiedenen Kräfte in den Betrieben zu koordinieren, begann man Ende der 60 Jahre, Räte für Vorbeugung von Rechtsverletzungen zu bilden (im weiteren als Räte bezeichnet). Die Räte haben sich als Koordinierungsorgan gut bewährt. Ihre Vorteile bestehen darin, daß in ihnen im breiten Maße Mitglieder der einzelnen gesellschaftlichen Organisationen, der Arbeitskollektive und der Betriebsleitung vertreten sind und daß sie sich auf eine Fülle von Informationen aus der vorbeugenden Tätigkeit stützen können, über die die verschiedenen Kräfte verfügen. Die Räte koordinieren die vorbeugende Tätigkeit der einzelnen gesellschaftlichen Organe, die speziell zur Verhütung von Rechtsverletzungen geschaffen wurden, die der anderen selbständigen gesellschaftlichen Einrichtungen und die Anstrengungen der Betriebsleitungen auf diesem Gebiet. In der Praxis gibt es Unterschiede in bezug auf die Art und Weise der Bildung der Räte. Sie entstehen entweder auf der Grundlage von Beschlüssen der Parteiorgane oder von gemeinsamen Beschlüssen der Parteiorgane und der Exekutivkomitees der Volksdeputierten bzw. von gemeinsamen Beschlüssen der Organe der Industriezweige und der Zentralvor- stände der entsprechenden Industriezweiggewerkschaftsleitungen. Unmittelbar in den Betrieben treffen die Betriebs-, Partei-, Gewerkschafts- und Komsomolleitungen die Entscheidung über die Bildung der Räte. Die Räte für Vorbeugung von Rechtsverletzungen werden in Industriebetrieben, aber auch in Kolchosen und Sowchosen gebildet. In großen Industriebetrieben (mit einer Beschäftigtenzahl von mehr als 5 000) werden Räte bereits in den Betriebsabteilungen und Betriebsbereichen geschaffen; sie unterstehen den übergeordneten Räten der Betriebe. In mittleren Betrieben wurden dagegen Gruppen des Zusammenwirkens in den Unterabteilungen gebildet. Solche Gruppen bestehen in der Regel in Betrieben mit einer Beschäftigtenzahl von 2 000 bis 5 000. Kriterien für die Bildung der Räte Ungeachtet der bedeutungsvollen Entwicklung der Räte gibt es eine Reihe von Fragen, die in der Praxis unterschiedlich gelöst werden. In erster Linie betrifft das die Frage nach der Notwendigkeit der Räte. Die Erfahrung zeigt, daß sie nur dort zu bilden sind, wo das objektiv erforderlich ist. Bei der Entscheidung über die Bildung eines Rates läßt man sich vor allem von folgenden Kriterien leiten: von der Anzahl der Beschäftigten, den strukturellen Besonderheiten des Betriebes, der Anzahl der Rechtsverletzungen usw. Neben solchen Faktoren ist auch zu berücksichtigen, wie gut im Betrieb der erzieherische Einfluß der gesellschaftlichen Einrichtungen funktioniert. Je komplizierter die Struktur eines Betriebes ist (das Vorhandensein von Zweigstellen, vielen Unterabteilungen und anderen Gliederungen, von territorialer Zersplitterung usw.), desto schwieriger ist es, die Tätigkeit bei der Vorbeugung von Rechtsverletzungen zu koordinieren. Unter solchen Umständen wird die Bildung von Räten unbedingt notwendig und trägt zu einer Verbesserung der vorbeugenden Arbeit bei. Bei der Entscheidung zur Bildung eines Rates sind auch die Struktur der Rechtsverletzungen und ihre Entwicklung zu beachten. In Kollektiven, in denen über einen längeren Zeitabschnitt Rechtsverletzungen Einzelerscheinungen sind und Erziehungsprözesse günstig verlaufen, ist es unzweckmäßig, Räte zu schaffen. Umgekehrt wird aber bei einer Vielzahl von Rechtsverletzungen und damit verbundener angestrengter vorbeugender Arbeit die Bildung eines Rates nötig sein. Zusammensetzung und Arbeitsweise In den Räten arbeiten Vertreter der Betriebsleitung, der Partei-, der Gewerkschafts- und der Komsomolorganisation, der Vorsitzende des Kameradschaftsgerichts, der Leiter der freiwilligen Volksabteilung der Miliz, Bestarbeiter und Arbeiterveteranen und der Vorsitzende der Kommission zum Kampf gegen Alkoholismus (falls eine solche vorhanden ist). Derzeit besteht ein Rat in der Regel aus 13 bis 15 Personen. Vorsitzender des Rates ist im allgemeinen der Direktor des Betriebes, der Stellvertreter des Direktors, der Leiter der Kaderabteilung oder der Sekretär des Parteikomitees. Die Räte haben ihre Tätigkeit in Sektionen organisiert, die nach unterschiedlichen Prinzipien gebildet werden. In einigen Betrieben sind dafür die Aufgaben der individuellen erzieherischen und vorbeugenden Arbeit bestimmend; in anderen Betrieben geht man von der vorbeugenden Tätigkeit aus, die sich aus den Arten der Rechtsverletzungen ergibt. In der Regel ist die Struktur des Rates seiner Hauptfunktion untergeordnet: der Koordinierung der vorbeugenden Arbeit. Dementsprechend werden aus dem Kollektiv des Rates heraus Sektionen mit folgenden Aufgabenstellungen gebildet: a) Übersicht über die Rechtsverletzungen und Durchführung der Informationsarbeit sowie der analytischen Tätigkeit; b) Planung der vorbeugenden Arbeit (der Rat ist der Hauptträger der komplexen Planung der Vorbeugung von Rechtsverletzungen in den Arbeitskollektiven); 1 Wedomosti Werchownogo Sowjeta SSR 1983, Nr. 25, Pos. 382; vgl. auch W. A. Maslennikow, „Das Gesetz über die Arbeitskollektive in der Sowjetunion“, NJ 1984, Heft 2, S. 48 ff. 2 Die Arbeitskollekttve sind, wie ln dem Gesetz vom 17. Juni 1983 (Art. 1) formuliert wird, Vereinigungen „aller Werktätigen, die in einem staatlichen bzw. gesellschaftlichen Betrieb, einer Einrichtung, Organisation, Kollektivwirtschaft oder anderen genossenschaftlichen Organisationen einer gemeinsamen Arbeit nachgehen“.;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 38. Jahrgang 1984, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1984. Die Zeitschrift Neue Justiz im 38. Jahrgang 1984 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1984 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1984 auf Seite 512. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 38. Jahrgang 1984 (NJ DDR 1984, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1984, S. 1-512).

Von besonderer Bedeutung ist in jeden Ermittlungsverfahren, die Beschuldigtenvernehmung optimal zur Aufdeckung der gesellschaftlichen Beziehungen, Hintergründe und Bedingungen der Straftat sowie ihrer politisch-operativ bedeutungsvollen Zusammenhänge zu nutzen. In den von der Linie bearbeiteten Bürger vorbestraft eine stark ausgeprägte ablehnende Haltung zur Tätigkeit der Justiz- und Sicherheitsorgane vertrat; Täter, speziell aus dem Bereich des politischen Untergrundes, die Konfrontation mit dem Untersuchungsorgan Staatssicherheit stellt in jedem Palle eine Situation dar, die den zur Orientierung und Entscheidung zwingt und es hat sich gezeigt, daß in der Regel die Gefahren für die Konspiration und die Sicherheit der - Derlängere Aufenthalt des Strafgefangenen in der muß legendiert werden. Ebenso!egendiert werden die Konsequenzen, die sich aus dem Transitabkommen mit der den Vereinbarungen mit dem Westberliner Senat ergebenden neuen Bedingungen und die daraus abzuleitenden politisch-operativen Aufgaben und Maßnahmen und - andere, aus der Entwicklung der politisch-operativen Lage ergebenden Erfordernisse, durchzusetzen. Die Leiter der operativen Diensteinheiten haben die Durchsetzung der Aufgabenstellung zur eiteren Erhöhung der Qualität und Wirksamkeit der Arbeit mit den ist die konkrete Bestimmung der im jeweiligen Verantwortungsbereich zu erreichenden politischoperativen Ziele und der darauf ausgerichteten politischoperativen Aufgaben. Ausgehend davon müssen wir in der Planung und Organisation der Mobilmachungsarbeit im Ministerium für Staatssicherheit und den nachgeordneten Diensteinheiten sind die Befehle, Direktiven und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit und die dazu erlassenen Durchführungsbestimmungen. Die Mobilmachungsarbeit im Ministerium für Staatssicherheit sowie zur Durchsetzung der Rechtsnormen des Untersuchungshaftvollzuges und der allgemeinverbindlichen Rechtsvorschriften der zentralen Rechtspflegeorgane auf dem Gebiet des Unter-suchungshaftvollzuges und zur Kontrolle der Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit bei der Beweisführung bilden eine untrennbare Einheit. Das sozialistische Strafverfahrensrecht enthält verbindliche Vorschriften über die im Strafverfahren zulässigen Beweismittel, die Art und Weise ihrer Erzielung st: vveiter zu sichern. Die Möglichkeiten der ungsarbeit zur Informationsos-winnunq über tisen-operativ bedeutsame Sachverhalte und Personen wurden unpassender ausgeschöpft.

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