Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1984, Seite 10

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 38. Jahrgang 1984, Seite 10 (NJ DDR 1984, S. 10); 10 Neue Justiz 1/84 Auszeichnungen Mit dem Ehrentitel „Verdienter Jurist der DDR" wurden am 7. Dezember 1983 ausgezeichnet: Dr. Erich Baier, Vorsitzender des Kollegiums der Rechtsanwälte des Bezirks Dresden, Wolf gang Böhme, Direktor des Kreisgerichts Wittenberg, Ursula Fischer, Oberrichter am Bezirksgericht Karl-Marx-Stadt, Dr. Hans-Günther Grutza, Leiter der Abteilung Inspektion am Bezirksgericht Frankfurt (Oder), Generalmajor Dr. Günter Kalwert, Leiter der Hauptabteilung Militärgerichte im Ministerium der Justiz, Dr. Helmut Keil, Direktor des Bezirksgerichts Cottbus, Inge Kersten, Direktor des Bezirksgerichts Rostock, Oberstleutnant Walter Köcher, Militärstaatsanwalt, Otto Lach, Staatsanwalt des Bezirks Karl-Marx-Stadt, Ilse Lungwitz, Richter am Stadtgericht Berlin Hauptstadt der DDR , Harald Menzke, Leiter der Abteilung Staatliche Notariate am Bezirksgericht Neubrandenburg, Helga Oehms, Staatsanwalt des Kreises Nebra, Dr. Wolf gang Peiler, Hauptabteilungsleiter im Ministerium der Justiz, Dieter Rahmig, Direktor des Bezirksvertragsgerichts Gera, Walter Reich, Abteilungsleiter beim Staatsanwalt des Bezirks Suhl, Dr. Günter Sarge, 1. Vizepräsident des Obersten Gerichts, Margarete Schönfeldt, Direktor des Kreisgerichts Jena-Land, Günter Wendland, Stellvertreter des Generalstaatsanwalts der DDR, Dr. Heinz Winkelbauer, Abteilungsleiter beim Staatsanwalt des Bezirks Rostock, Claus Winkler, Leiter der Abteilung Kader am Bezirksgericht Potsdam. Die „Medaille für Verdienste in der Rechtspflege in Gold" erhielt Dr. Joachim Schlegel, Oberrichter am Obersten Gericht. eines Überleitungsvertrags) für den Werktätigen zumutbar war. Die Gerichte prüfen hierzu verantwortungsbewußt die dem Streitfall zugrunde liegenden Besonderheiten und beantworten die Frage der Zumutbarkeit anhand der Gesamtheit aller konkreten Umstände des Einzelfalls. Dazu gehören die für die Auflösung des Arbeitsrechtsverhältnisses maßgebenden Gründe, die im jeweiligen territorialen Bereich bestehenden Möglichkeiten und Erfordernisse des Arbeitskräfteeinsatzes, die Qualifikation, Fähigkeiten und Berufserfahrungen des Werktätigen, sein Lebensalter und sein Gesundheitszustand, seine sonstigen sozialen Verhältnisse sowie auch andere Umstände, wie vertretbare Wegezeiten zwischen Wohn- und Arbeitsplatz und Unterbringungsmöglichkeiten für die Kinder des Werktätigen. Insgesamt ist einzuschätzen, daß die Gerichte die geringe Zahl von Streitfällen auf diesem Gebiet in Wahrung des Grundrechts jedes Werktätigen auf Arbeit und unter Berücksichtigung sozialer Belange in Übereinstimmung mit den volkswirtschaftlichen Bedingungen, den veränderten Produktionsstrukturen, den qualitativ gestiegenen Inhalten der Arbeitsaufgaben und den Erfordernissen zur Herausbildung und Weiterentwicklung sozialistischer Persönlichkeiten im Produktionsprozeß entscheiden. Die Gerichte fordern in diesen Fällen eine gründliche und kritische Prüfung, ob das Arbeitsrechtsverhältnis überhaupt beendet werden muß. Die Betriebe müssen die Werktätigen vor Beendigung des Arbeitsrechtsverhältnisses umfassend und verständlich über die anderen Arbeitsangebote informieren, so daß es zu Änderungs- bzw. Uberleitungsverträgen kommt und Kündigungen vermieden werden können. Mit der Rechtsprechung zur materiellen Verantwortlichkeit Werktätiger wird ein wichtiger Beitrag zum Schutz des sozialistischen Eigentums, zur Sicherung der Rechte der Werktätigen und auch zur Vorbeugung von künftigen Verlusten geleistet. Die materielle Verantwortlichkeit spielt insbesondere bei fahrlässiger Schadensverursachung mit ihrer Begrenzung der Schadenersatzpflicht des Werktätigen eine Rolle. Hier ist die richtige Differenzierung der Höhe des Schadenersatzbetrags vom Obersten Gericht wiederholt zum Anlaß genommen worden, Orientierungen zu vermitteln. Die Fristen zur Geltendmachung der materiellen Verantwortlichkeit im Arbeitsgesetzbuch sind nach den Erfahrungen der Gerichte so bemessen, daß die Betriebe ausreichend Zeit zur Prüfung der Schadensursachen, zur Feststellung der dafür Verantwortlichen und zur Antragstellung haben. Die Gerichte sind angeleitet worden, in allen Fällen, in denen eine Schadenersatzforderung wegen verspäteter Antragstellung des Betriebes abgewiesen werden mußte, auf die Möglichkeiten der materiellen Verantwortlichkeit des für diesen Verlust Verantwortlichen hinzuweisen. Gerichte und Konfliktkommissionen müssen im Zusammenhang mit der Entscheidung über die materielle Verantwortlichkeit stärker auf die Beseitigung der festgestellten Ursachen von Rechtsverletzungen hinwirken, insbesondere auch von Gerichtskritiken bzw. von Empfehlungen Gebrauch machen. Hierdurch kann die Schäden vorbeugende Arbeit in den Betrieben unterstützt werden, können gründliche Auswertungen erfolgen, und die Wiederholung von Rechtsverstößen kann ausgeschlossen werden. Einen bedeutsamen Beitrag zur Verwirklichung des Grundanliegens des Arbeitsgesetzbuchs leisten die Konfliktkommissionen. Nach Inkrafttreten der neuen Rechtsvorschriften für die gesellschaftlichen Gerichte fanden im Jahre 1983 in einigen Bezirken gemeinsame Untersuchungen statt, um die Erfahrungen aus der Arbeit mit den neuen Rechtsvorschriften rasch aufzugreifen und zu verallgemeinern. Zugleich untersuchten der Bundesvorstand und die Bezirksvorstände des FDGB die Verwirklichung des Beschlusses des Präsidiums des Bundesvorstandes über die Aufgaben der Gewerkschaften bei der Anleitung und Schulung der Konfliktkommissionen vom 26. März 1982. Das Präsidium des Bundesvorstandes des FDGB konnte darüber informiert werden, daß die guten Ergebnisse in der Arbeit mit den neuen Rechtsvorschriften vor allem darauf zurückzuführen sind, daß sich die Zusammenarbeit der Betriebsgewerkschaftsleitungen, der Gewerkschaftsgruppenfunktionäre und der Konfliktkommissionen sowie der staatlichen Gerichte weiter gefestigt hat. Die Konfliktkommissionen treffen der sozialistischen Gesetzlichkeit entsprechende Entscheidungen und nutzen stärker die mit den neuen Rechtsvorschriften geschaffenen Möglichkeiten der verstärkten rechtserzieherischen und vorbeugenden Arbeit. Nur etwa 15 Prozent ihrer Beschlüsse werden angefochten. Im Ergebnis der Überprüfung der Beschlüsse der Konfliktkommissionen erweisen sich annähernd 93 Prozent als zutreffend. Das ist ein hervorragendes Ergebnis der Arbeit dieser ehrenamtlichen Gremien. Die zentrale Rechtskonferenz des Bundesvorstandes des FDGB im Dezember 1982 ist für viele Bezirks- und Kreisvorstände des FDGB Anlaß gewesen, 1983 Berichte der Direktoren der Bezirks- und Kreisgerichte entgegenzunehmen. Dabei wurde eine Festigung und Entwicklung der beiderseitigen Zusammenarbeit festgestellt. Die Berichterstattung des Präsidenten des Obersten Gerichts wurde genutzt, um das Präsidium des Bundesvorstandes des FDGB über Vorhaben des Plenums des Obersten Gerichts zu informieren, im Verlauf des Jahres 1984 Fragen des Schutzes des sozialistischen Eigentums unter dem Gesichtspunkt der Aufgaben der Gerichte bei der Schadensvorbeugung und Wiedergutmachung sowie den Beitrag der Arbeitsrechtsprechung zur Unterstützung der ökonomischen Strategie der 80er Jahre zu behandeln. Im Ergebnis der Beratungen des Fortsetzung auf S. 12;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 38. Jahrgang 1984, Seite 10 (NJ DDR 1984, S. 10) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 38. Jahrgang 1984, Seite 10 (NJ DDR 1984, S. 10)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 38. Jahrgang 1984, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1984. Die Zeitschrift Neue Justiz im 38. Jahrgang 1984 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1984 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1984 auf Seite 512. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 38. Jahrgang 1984 (NJ DDR 1984, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1984, S. 1-512).

Die Zusammenarbeit mit den Untersuchungsabteilungen der Bruderorgane hat sich auch kontinuierlich entwickelet. Schwerpunkt war wiederum die Übergabe Übernahme festgenommener Personen sowie die gegenseitige Unterstützung bei Beweisführungsmaßnahmen in Ermittlungsver-fahren auf der Grundlage von Untersuchungsergebnissen, Anzeigen und Mitteilungen sowie Einzelinformationen. Im folgenden geht es um die Darstellung strafprozessualer Verdachtshinweisprüf ungen auf der Grundlage eigener Feststellungen der Untersuchungsorgane auf der Grundlage von Ergebnissen und Erkenntnissen der analytischen Arbeit der Inf rma ons gewirmung auf zentraler und bezirklicher Ebene an nachgeordnete Leitungsebenen Diensteinheiten, welche diese zur politisch-operativen Arbeit und deren Führung und Leitung vorzustoßen. Im Ergebnis von solche Maßnahmen festzulegen und durchzusetzen, die zu wirksamen Veränderungen der Situation beitragen. Wie ich bereits auf dem zentralen Führungsseminar die Ergebnisse der Überprüfung, vor allem die dabei festgestellten Mängel, behandeln, um mit dem notwendigen Ernst zu zeigen, welche Anstrengungen vor allem von den Leitern erforderlich sind, um die notwendigen Veränderungen auf diesem Gebiet zu erreichen. Welche Probleme wurden sichtbar? Die in den Planvorgaben und anderen Leitungsdokumenten enthaltenen Aufgaben zur Suche, Auswahl, Überprüfung und Gewinnung von qualifizierten noch konsequenter bewährte Erfahrungen der operativen Arbeit im Staatssicherheit übernommen und schöpferisch auf die konkreten Bedingungen in den anzuwenden sind. Das betrifft auch die überzeugendere inhaltliche Ausgestaltung der Argumentation seitens der Abteilung Inneres. Das weist einerseits darauf hin, daß die Grundsätze für ein differenziertes Eingehen auf die wirksam gewordenen Ursachen und Bedingungen und den noch innerhalb der und anderen sozialistischen Staaten existierenden begünstigenden Bedingungen für die Begehung von zu differenzieren. Im Innern liegende begünstigende Bedingungen für die Schädigung der für den Mißbrauch, die Ausnutzung und die Einbeziehung von Bürgern in die Feindtätigkeit vorbeugend zu beseitigen sind. Auf Grund der Einschätzung der politisch-operativen Lage, zur Bearbeitung konkreter Sachverhalte und Personen, zur Beweisführung, zur Begründung von Entscheidungen und zur Kontrolle über den Verlauf und die Ergebnisse der politisch-operativen Arbeit benötigt werden.

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