Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1983, Seite 99

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 37. Jahrgang 1983, Seite 99 (NJ DDR 1983, S. 99); Neue Justiz 3/83 gg aktive Rechtshilfe geleistet wurde, in über 30 Prozent davon in Form der Prozeßvertretung, stehen wohl auch Bedeutung und Ansehen der Prozeßvertretergruppen außer Frage. Der neue Beschluß sieht vor, daß von den Rechtskommissionen bei den Kreisvorständen des FDGB neben gewerkschaftlichen Rechtsberatungsstellen und Prozeßvertretergruppen zwei weitere Arbeitsgruppen zu bilden sind: eine Arbeitsgruppe für die Anleitung und Schulung der Konfliktkommissionen und eine Arbeitsgruppe für Rechtspropaganda Darüber hinaus können "weitere ständige und zeitweilige Arbeitsgruppen gebildet werden. Ganz sicher werden beispielsweise die Arbeitsgruppen für die Anleitung und Schulung der Konfliktkommissionen den Kreisvorständen die Lösung der Aufgaben erleichtern, die sich für die Gewerkschaften aus der Erweiterung der Rechte der gesellschaftlichen Gerichte ergeben. Dabei spielt auch der Aspekt eine Rolle, daß eine solche Arbeitsgruppe die Einbeziehung weiterer Kräfte in die gewerkschaftliche Rechtsarbeit ermöglicht Zahlreiche Richter und Staatsanwälte werden auch künftig in bewährter Weise die gewerkschaftliche Rechtsarbeit bei den Kreisvorständen und ihren Rechtskommissionen unterstützen. Nach dem neuen Beschluß haben auch die Rechtskommissionen bei den Betriebsgewerkschaftsleitungen die Möglichkeit ständige und zeitweilige Arbeitsgruppen entsprechend den zu lösenden Aufgaben zu bilden. Der Beschluß schreibt hier die Bildung der Arbeitsgruppen nicht vor, jedoch lehren die Erfahrungen, daß zumindest für die Rechtsberatung sowie für die Anleitung und Schulung der Konfliktkommissionen Arbeitsgruppen geschaffen werden sollten. Die wichtigsten Aufgaben der Rechtskommissionen der Betriebsgewerkschaftsleitungen Die Rechtskommission, die auf der Grundlage eines von der BGL bestätigten Arbeitsplans tätig wird, unterstützt die BGL bei der gewerkschaftlichen Rechtsarbeit im Betrieb. Sie wertet zentrale Beschlüsse aus, führt Untersuchungen und Beratungen speziell auf dem Gebiet des sozialistischen Arbeitsrechts durch und bereitet gewerkschaftliche Beschlüsse vor, indem sie gewerkschaftliche Standpunkte zu Rechtsfragen erarbeitet. Damit trägt sie dazu bei, die Rechtsarbeit zum ständigen Bestandteil gewerkschaftlicher Leitungstätigkeit der BGL zu machen. Teil dieser Aufgabe ist auch die Mitwirkung bei der Vorbereitung wichtiger Dokumente des Betriebes, z. B. des Betriebskollektivvertrags und der betrieblichen Arbeitsordnung, sowie bei der Kontrolle über deren Verwirklichung. Die Rechtskommission unterstützt die BGL bei der regelmäßigen Information der Werktätigen über Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsrechtsverhältnis und bei der Zusammenarbeit mit den staatlichen Leitern zur Durchsetzung des Arbeitsrechts. Die Rechtskommission sichert außerdem eine qualifizierte Arbeit der vom Kreisvorstand des FDGB bestätigten Rechtsberatungsstelle bei der BGL. Dazu gehört nicht nur die unmittelbare Rechtsberatung, sondern auch die Mitwirkung an der Beseitigung von Ursachen und Bedingungen für Rechtsstreitigkeiten und Rechtsverletzungen also ihr vorbeugendes Wirken, ihre Einflußnahme auf die Festigung von Ordnung, Disziplin und Sicherheit. Bei der monatlichen Schulung der Mitglieder der Konfliktkommissionen hat die Rechtskommission ebenfalls bestimmte Aufgaben zur Unterstützung der BGL zu erfüllen. Außerdem wird sie im Auftrag ihrer Leitung bei der verantwortungsbewußten Wahrnehmung der Rechte der Gewerkschaften zur Anleitung und Schulung der Konfliktkommissionen tätig. Das reicht von der Gewinnung geeigneter Schulungsleiter über die Hilfe bei der gewerkschaftlichen Mitwirkung in den Beratungen der Konfliktkommissionen gemäß §§ 8 Abs. 4, 21 Ahs. 1 KKO bis hin zur Analyse der Tätigkeit der Konfliktkommissionen und zur Verallgemeinerung guter Erfahrungen. Zu erwähnen ist auch die unterstützende Tätigkeit der Rechtskommission bei der BGL, wenn es um die Übernahme einer gewerkschaftlichen Prozeßvertretung oder um die Sicherung der gewerkschaftlichen Mitwirkung im arbeitsrechtlichen Verfahren geht (§ 301 AGB, § 5 ZPO). Schließlich nutzen die Rechtskommissionen in den Betrieben alle betrieblichen Bei anderen gelesen Ständige Zunahme der Gewaltkriminalität in der BRD Auf die parlamentarische Anfrage, ob und In welchem Umfang die Gewaltkriminalität in der Bundesrepublik seit 1969 zugenommen habe, hat der Parlamentarische Staatssekretär Fröhlich am 27. September 1982 wie folgt geantwortet (Bun- 3 destags-Drucksache 9/2013, S. 6): Es trifft zu, daß die Gewaitkriminalität in der Bundesrepublik Deutschland ständig zugenommen hat. Nach der Polizeilichen Kriminalstatistik ist die Zahl der polizeilich registrierten Fälle von Gewaltkriminalität von 55 564 (1969) über 68 024 (1972), 80 669 (1975), 83 403 (1978) auf 107 404 (1981) gestiegen. Dabei werden nach einer Bund-Länder-Vereinbarung unter dem Oberbegriff „Gewaltkriminalität” folgende Delikte zusammengefaßt: Mord, Totschlag, Tötung auf Verlangen, Kindestötung, Vergewaltigung, Raub, räuberische Erpressung, räuberischer Angriff auf Kraftfahrer, Körperverletzung mit tödlichem Ausgang, gefährliche und schwere Körperverletzung, Vergiftung, erpresserischer Menschenraub, Geiselnahme und Angriffe auf den Luftverkehr. Die Gesamtzahlen wurden vor allem von den gefährlichen und schweren Körperverletzungen geprägt, die sich von 34 955 Fällen (1969) über 39 218 (1972), 50 274 (1975), 52 334 (1978) auf 68 876 Fälle (1981) etwa verdoppelten. Stärker noch war die Zunahme bei Raub, räuberischer Erpressung und räuberischem Angriff auf Kraftfahrer, wo die Zahl von 11 503 Fällen (1969) über 18 786 (1972), 20 362 (1975), 21 648 (1978) auf 27 710 Fälle (1981) stieg. Bei Mord, Totschlag und Tötung auf Verlangen ist der Anstieg nicht so stark: Die Zahl dieser Fälle stieg von 2 028 (1969) über 2 729 (1972), 2 908 (1975), 2 537 (1978) auf 2 940 Fälle (1981). ' ■ Aus: Deutsche Richterzeitung (Köln / Berlin [West]/ - Bonn / München) 1983, Heft % S. 35 Möglichkeiten (Wandzeitung, Betriebszeitungen) für eine aktive und umfangreiche rechtspropagandistische Arbeit. * Anliegen aller gewerkschaftlichen Leitungen und Vorstände wird es sein, die Möglichkeiten des neuen Beschlusses für eine inhaltlich gute gewerkschaftliche Rechtsarbeit zu erkennen und mit hoher Qualität zu nutzen. Richter und Staatsanwälte werden sie dabei, anknüpfend an die Erfahrungen aus langjähriger fruchtbarer Zusammenarbeit bei der Durchsetzung unseres sozialistischen Rechts, unterstützen und ihnen Hilfe in vielfältiger Form erweisen. 1 Vgl. hierzu Rechtskonferenz des FDGB-Bundesvorstandes zur Rechtsarbeit der Gewerkschaften“, NJ 1983, Heft 1, S. 3 ff. 2 Vgl. H. Tisch, Bericht des Bundesvorstandes an den 10. FDGB-Kongreß, ln: Dokumente 10. FDGB-Kongreß, Berlin 1982, S. 41 ur\d 45. 3 FDGB-Informatlonsblatt 1983, Nr. 1. 4 Gleichzeitig wurde die Ordnung für die Tätigkeit der Rechtskom-missionen der Gewerkschaften vom 3. November 1969 (ln: Arbelts-reChtllChe Beschlüsse, Berlin 1980, S. 22 ff.) aufgehoben. 11 Fortsetzung von S. 97 8 Vgl. Zlff. 9 des Beschlusses des Präsidiums des Obersten Gerichts vom 13. September 1978 (a. a. O.). 9 Vgl. OG, Urteil vom 22. Dezember 1982 - 2 OSK 23/82 - (ln diesem Heft, S. 129). 10 Nach Zlff. 2 des Beschlusses des Präsidiums des Obersten Gerichts vom 13. September 1978 (a. a. O.) haben diese Pflichten der Betriebsleiter und die leitenden Mitarbeiter für ihren jeweiligen Verantwortungsbereich zu erfüllen. 11 Vgl. hierzu ausführlich H. Pompoes, „Gewährleistung der Schutz-güte von Arbeitsmitteln, Arbeitsverfahren und Arbeitsstätten“, NJ 1980, Heft 5, S. 223 ff. 12 Vgl. Zlff. 14 des Beschlusses des Präsidiums des Obersten Gerichts vom 13. September 1978 (a. a. O.). 13 Vgl. § 21 ASVO und AO über die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen zur Abweichung von Forderungen des Gesundheits- und Arbeitsschutzes sowie Brandschutzes (GAB) in staatlichen Standards vom 15. Juni 1982 (GBl.-Sdr. ST Nr. 965). 14 Vgl. OG, Urteil vom 30. September 1982 - 2 OSK 18/82 - mit erl. Anmerkung von G. Silbernagel (ln diesem Heft, S. 130). 15 OG, Urteil vom 25. November 1982 - 2 OSB 20/82 - (a. a. O.). 16 OG, Urteil vom 4. Februar 1983 2 OSK 1/83 . Vgl. auch BG Erfurt, Urteil vom 22. Juni 1981 - 1 BSB 197/81 - (NJ 1982, Heft 5, S. 238). 17 Vgl. hierzu J. Lekschas/R. BeCkert/R. Schröder, „Kausalitätsprüfung Im Strafrecht“, NJ 1982, Heft 5, S. 210 ff., und Heft 6, S. 251 ff. 18 Vgl. OG, Urteil vom 24. Juli 1980 - 2 OSK 8/80 -. 19 Vgl. Zlff. 18 des Beschlusses des Präsidiums des Obersten Gerichts vom 13. September 1978 (a. a. O.). 20 Vgl. OG, Urteile vom 19. Juni 1980 - 2 OSK 5/80 - (NJ 1980, Heft 9, 5. 430) und vom 14. Mal 1981 - 2 OSK 10/81 -. 21 Vgl. hierzu Bericht des Präsidiums des Obersten Gerichts an die 6. Plenartagung am 28. März 1973 zu Problemen der strafrechtlichen Schuld, NJ-Beilage 3/73 (Heft 9).;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 37. Jahrgang 1983, Seite 99 (NJ DDR 1983, S. 99) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 37. Jahrgang 1983, Seite 99 (NJ DDR 1983, S. 99)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 37. Jahrgang 1983, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1983. Die Zeitschrift Neue Justiz im 37. Jahrgang 1983 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1983 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1983 auf Seite 512. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 37. Jahrgang 1983 (NJ DDR 1983, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1983, S. 1-512).

Das Zusammenwirken mit den Bruderorganen hat sich kontinuierlich weiterentwickelt und gefestigt. Im Mittelpunkt standeh - die gegenseitige Unterstützung bei der Aufklärung völkerrechtswidriger Handlungen und von Sachzusammenhängen aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die Ergebnisse dieser Arbeit umfassen insbesondere - die Erarbeitung und Bereitstellung beweiskräftiger Materialien und Informationen zur Entlarvung der Begünstigung von Naziund Kriegsverbrechern in der und Westberlin auf Initiative irnperialistischer Geheimdienste, bei teilweise erkennbarer Steuerung und Beteiligung, Reihe von speziellen Einrichtungen zur verstärkte Realisierung imperialistischer Einmischung in die inneren Angelegenheiten der sozialistischen Staaten zu nutzen, antisozialistische Kräfte in der und anderen sozialistischen Ländern zu ermuntern, eich zu organisieren und mit Aktionen gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung in der sind. Diese Verhafteten entstammen diesem System subversiver Aktivitäten, dessen Details nur schwer durchschaubar sind, da der Gegner unter anderem auch die sich aus der Aufgabenstellung des Untersuchth ges im Staatssicherheit ergeben gS- grijjt !y Operative SofortSrnnaiimen im operativen Un-tersuchungstypjsfüg und die Notwendigkeit der Arbeit.

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