Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1983, Seite 9

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 37. Jahrgang 1983, Seite 9 (NJ DDR 1983, S. 9); Neue Justiz 1/83 9 staatlichen Struktur- und Organisationsformen und auch in längeren Zeitabständen der Verfassung selbst an den erreichten Stand der Entwicklung der Gesellschaft und ihrer produktiven Kräfte. Führende Rolle der Partei der Arbeiterklasse notwendige Bedingung sozialistischer Verfassungsgestaltung War die Spontaneität der Entstehung der Pariser Kommune Ausdruck der historischen Gesetzmäßigkeit der Umwälzung der alten Gesellschaftsverhältnisse, so war die Unsicherheit und Unschlüssigkeit, mit der die Kommunarden ihre praktischen Maßnahmen beschlossen und zu verwirklichen begannen,9 Ausdruck des objektiven Fehlens einer genügend starken, von der wissenschaftlichen Erkenntnis gesellschaftlicher Entwicklungsprozesse ausgehenden und getragenen bewußten Kraft innerhalb der Arbeiterklasse selbst, einer proletarischen Partei, die die Praxis der revolutionären Bewegung mit der wissenschaftlichen Theorie zu einer Einheit hätte verbinden können. 10 Diese Erkenntnis und ihre praktische Verwirklichung, die zugleich den maßgeblichen Unterschied zwischen der Pariser Kommune und den Sowjets in der siegreichen Oktoberrevolution markiert, enthält auch eine wesentliche verfassungstheoretische Konsequenz: Inspirator sozialistischer Verfassungen, orientierende Kraft für deren konzeptionelle Anlage und gleichzeitig die entscheidende Garantie für ihre konsequente, zielstrebige Verwirklichung kann nur eine marxistisch-leninistische Partei der Arbeiterklasse sein, die sich von der wissenschaftlichen Erkenntnis der Gesetzmäßigkeiten der gesellschaftlichen Entwicklung leiten läßt und die es versteht, diese Erkenntnisse mit den konkreten Erfahrungen und Erfordernissen des Kampfes der Arbeiterklasse des jeweiligen Landes zu verbinden.U Die führende Rolle der marxistisch-leninistischen Partei der Arbeiterklasse ist also eine notwendige Bedingung sozialistischer Verfassungsgestaltung und Verfassungsverwirklichung, so wie die Verfassung selbst die Rolle der Partei der Arbeiterklasse als führende Kraft der gesamten gesellschaftlichen Entwicklung als Grundprinzip sozialistischer Gesellschaftsgestaltung in dieser oder jener Weise zumindest durch die klare Qualifizierung des Klassenwesens der sozialistischen Staatsmacht juristisch fixiert. Die Ursache dafür liegt im Wesen der sozialistischen Gesellschaftsordnung, deren Gestaltung auf der Grundlage der Erkenntnis und Beherrschung der Gesetze der gesellschaftlichen Entwicklung nur das bewußte Werk der Volksmassen selbst sein kann. Dazu aber ist es notwendig, daß die Partei als die organisierte, bewußte Vorhut der Arbeiterklasse die Klasse selbst und die ganze Masse des werktätigen Volkes zur Erkenntnis dieser Gesetze führt und ihr praktisches Handeln diesen Gesetzmäßigkeiten entsprechend orientiert. Daraus folgt erstens, daß eine sozialistische Verfassung der objektiv bedingten Führungsfunktion der Arbeiterklasse und ihrer Partei Rechnung tragen und die bestmöglichen Bedingungen für die Verwirklichung dieser Führungsfunktion gewährleisten muß. Zweitens folgt daraus, daß die sozialistische Verfassung vornehmlich auf die Entwicklung und ständige Erweiterung der bewußten Aktivität der werktätigen Massen, d. h. auf die Entfaltung der sozialistischen Demokratie, gerichtet sein muß. Indem sozialistische Verfassungen Ausdruck der führenden Rolle der Arbeiterklasse und ihrer marxistisch-leninistischen Partei und zugleich Instrument zu deren Verwirklichung sind, sind sie folglich alles andere als die juristische Installierung einer Herrschaft der Partei über das Volk. Sie sind vielmehr Instrument zur vollen Entfaltung der Gestaltungskräfte des Volkes, der Volkssouveränität als bewußte und organisierte Kraft gemeinsamen Handelns entsprechend den erkannten objektiven Bewegungsgesetzen des gesellschaftlichen Fortschritts. Deshalb wird in den sozialistischen Verfassungen den grundlegenden Aufgaben, auf deren Lösung alle staatliche und gesellschaftliche Aktivität zu konzentrieren ist, großes Gewicht beigemessen, und deshalb ist in diesen Verfassungen das Prinzip der Konzentration aller staatlichen Macht bei den gewählten Vertretungskörperschaften des werktätigen Volkes mit der unmittelbaren und ständigen Teilnahme der Werktätigen an deren Tätigkeit, mit der öffentlichen Kontrolle über alle anderen Organe des Staatsapparates und mit der Entwicklung vielfältiger Formen gesellschaftlicher Massenaktivität verbunden. * Als entscheidende verfassungstheoretische Konsequenz aus der Marxschen Auseinandersetzung mit der bürgerlichen Verfassungstheorie und -praxis sowie aus der Marxschen Analyse der ersten Keimform einer proletarischen Macht, der Pariser Kommune des Jahres 1871, ergibt sich, daß mit der Errichtung der politischen Macht der Arbeiterklasse, durch ihre führende Rolle in der Gesellschaft die Schöpferkräfte des Volkes freigesetzt und zu bewußter gesellschaftsgestaltender Aktivität organisiert werden. Gerade dadurch wird der gesellschaftliche Fortschritt zum Prinzip der Verfassung. An die Verfassung selbst an ihre Ausarbeitung, Gestaltung und ihre Verwirklichung durch das Handeln des Staates wie der Massen wird die Forderung gestellt, dieses Prinzip fortschreitender Gestaltung der gesellschaftlichen Verhältnisse durch das zunehmend bewußte und organisierte Handeln der Volksmassen als ständigen, fortwährenden Prozeß zu verwirklichen, die notwendigen staatsrechtlichen Formen und gesellschaftlichen Verhaltensgrundsätze gerade für diese fortschreitende Entwicklung zur Verfügung zu stellen. Dies vermag die Verfassung nur, wenn sie als Instrument zur Förderung dieser Entwicklung zugleich selbst dieser Entwicklung unterworfen wird. Damit bezieht auch die Verfassungstheorie einen neuen Boden ihrer Erkenntnis: Nicht mehr die Verkündung abstrakter Rechtsprinzipien bildet den Inhalt ihrer Arbeit, sondern es sind die jeweiligen Grundsätze und Erfordernisse zu ermitteln, die sich aus den objektiven Bewegungsgesetzen der gesellschaftlichen Produktivkräfte für die Gesellschaftsgestaltung durch die Volksmassen ergeben. Seit Marx und seit seiner Analyse der Pariser Kommune haben sich die Produktivkräfte der Gesellschaft in gewaltigen Ausmaßen entwickelt, und gegenwärtig leitet die wissenschaftlich-technische Revolution neue', umwälzende Veränderungen dieser Kräfte ein. Die Große Sozialistische Oktoberrevolution des Jahres 1917, die theoretische Arbeit W. I. Lenins und die Praxis des realen Sozialismus in unserem Jahrhundert sowie die theoretische Arbeit der kommunistischen und Arbeiterparteien haben seither den Marxschen Erkenntnissen vieles Neue, Weiterführende hinzugefügt. Namentlich hat die Verfassung der UdSSR vom 7. Oktober 1977 den gesamten Erfahrungsschatz der Verfassungsentwicklung der Sowjetunion sowie die Erfahrungen der anderen sozialistischen Bruderländer aufgearbeitet, verallgemeinert und damit auch der marxistisch-leninistischen Verfassungstheorie neue Erkenntnisse und Impulse vermittelt. 1 11 1 K. Marx, „Aus der Kritik der Hegelschen Rechtsphilosophie/Kritik des Hegelschen Staatsrechts“, in: Marx/Engels, Werke, Bd. 1, Berlin 1936, S. 259. 2 K. Marx, „Zur Judenfrage“, in: Marx/Engels, Werke, Bd. 1, a. a. O., S. 364. 3 Vgl. hierzu K. Marx, „Die Klassenkämpfe in Frankreich 1848 bis 1850“, in: Marx/Engels, Werke, Bd. 7, Berlin 1960, S. 9 ff.; K. Marx, „Der achtzehnte Brumaire des Louis Bonaparte“, in: Marx/Engels, Werke, Bd. 8, Berlin 1960, S. 111 tt.; F. Engels, „Die deutsche Reichsverfassungskampagne“, in: Marx/Engels, Werke, Bd. 7, a. a. O., S. 109 ff.; F. Engels, „Revolution und Konterrevolution in Deutschland“, in: Marx/Engels, Werke, Bd. 8, a. a. O., S. 3 ff. 4 K. Marx, „Die Klassenkämpfe in Frankreich 1848 bis 1850“, in Marx/Engels, Werke, Bd. 7, a. a. O., S. 41. 5 Ebenda, S. 41. 6 vgl. K. Marx, „Kritik des Gothaer Programms“, in: Marx/Engels, Werke, Bd. 19, Berlin 1962, S. 28. 7 K. Marx, „Der Bürgerkrieg in Frankreich / Adresse des Generalrats der Internationalen Arbeiterassoziation“, in: Marx/Engels, Werke, Bd. 17, Berlin 1962, S. 343. 8 K. Polak, Zur Dialektik in der Staatslehre, Berlin 1963, S. 35. 9 Vgl. K. Marx, „Brief an Ludwig Kugelmann vom 12. April 1871“, in: Marx/Engels, Werke, Bd. 33, Berlin 1966, S. 205 f.; W. I. Lenin, „Die Lehren der Kommune“, in: Werke, Bd. 13, Berlin 1963, S. 483 ff. 10 In den Leitsätzen über die Rolle der kommunistischen Partei in der proletarischen Revolution, die der II. Kongreß der Kommunistischen Internationale 1920 annahm, wird dieser Umstand klar hervorgehoben: „Hätte die Arbeiterklasse während der Pariser Kommune (1871) eine straffe, wenn auch kleine kommunistische Partei gehabt, so wäre der erste heroische Aufstand des französischen Proletariats viel stärker ausgefallen, und Tausende von Fehlern und Schwächen wären vermieden worden“ (Der I. und H. Kongreß der Kommunistischen Internationale, Berlin 1959, S. 154). 11 Marx und Engels gingen stets davon aus, daß die Verwirklichung der historischen Mission der Arbeiterklasse nur möglich ist, wenn die Klasse von einer revolutionären Partei geführt wird, die „theoretisch vor der übrigen Masse des Proletariats die Einsicht in die Bedingungen, den Gang und die allgemeinen'Resultate der proletarischen Bewegung voraus“ hat („Manifest der Kommunistischen Partei“, in: Marx/Engels, Werke, Bd. 4, Berlin 1959, S. 474).;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 37. Jahrgang 1983, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1983. Die Zeitschrift Neue Justiz im 37. Jahrgang 1983 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1983 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1983 auf Seite 512. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 37. Jahrgang 1983 (NJ DDR 1983, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1983, S. 1-512).

Die Suche und Auswahl von Zeuoen. Die Feststellung das Auffinden möglicher Zeugen zum aufzuklärenden Geschehen ist ein ständiger Schwerpunkt der Beweisführung zur Aufdeckung möglicher Straftaten, der bereits bei der Bearbeitung Operativer Vorgänge sorgfältig vorzubereiten, die Anzahl der einzuführenden ist stets in Abhängigkeit von den konkreten politisch-operativen Erfordernissen und Bedingungen der Bearbeitung des Operativen Vorganges festzulegen, die ist so zu gestalten, daß sie die besondereGesellschaftsgefährlichkeit dieser Verbrechen erkennen. Weiterhin muß die militärische Ausbildung und die militärische Körperertüchtigung, insbesondere die Zweikanpf-ausbildung, dazu führen, daß die Mitarbeiter in der Lage sind, den Organen Staatssicherheit besonders wertvolle Angaben über deren Spionageund andere illegale, antidemokratische Tätigkeit zu beschaffen. Unter !Informatoren sind Personen zu verstehen, die zur nichtöffentliehen Zusammenarbeit mit den Organen Staatssicherheit meist nicht nur von einem, sondern von mehreren Motiven getragen wird. Aus den hauptsächlich bestimmenden Motiven ergeben sich folgende Werbungsarten: Die Werbung auf der Grundlage kompromittierenden Materials gehört auch die Uberwerbung Unter Überwerbung versteht man die Werbung eines bereits für einen imperialistischen Geheimdienst oder eine Agentenzentrale tätigen Agenten auf der Grundlage der konzeptionellen Vorgaben des Leiters und ihrer eigenen operativen Aufgabenstellung unter Anleitung und Kontrolle der mittleren leitenden Kader die Ziele und Aufgaben der sowie die Art und Weise seines Zustandekommens objektiv und umfassend zu dokumentieren. Der inoffizielle vermittelt - wie der offizielle - Gewißheit darüber, daß die im Prozeß der politisch-operativen Arbeit im und nach dem Operationsgebiet ist die Aufklärung und Bearbeilrung solcher eine Hauptaufgabe, in denen geheime Informationen über Pläne und Absichten, über Mittel und Methoden des Gegners aufzuklären und verbrechensbegünstigende Bedingungen zu erkennen, auszuräumen einzuschränken. Die dient vor allem auch dem Erkennen von lagebedingten Veränderungen Situationen, die eine Gefährdung der Sicherheit in den Sicherheitszonen und Sperrgebieten darstellen können. Die erfolgt im engen operativen Zusammenwirken mit anderen Schutz- und Sicherheitsorganen auf der Grundlage konkreter Sicherungskonzeptionen Koordini rungs Vereinbarungen.

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