Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1983, Seite 66

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 37. Jahrgang 1983, Seite 66 (NJ DDR 1983, S. 66); 66 Neue Justiz 2/83 Neue Rechtsvorschriften überblick über die Gesetzgebung im IV. Quartal 1982 Der nachstehende Beitrag erstreckt sich auf die im Gesetzblatt der DDR Teil 1 Nr. 35 bis 41 veröffentlichten Rechtsvorschriften.* Auf ihrer 6. Tagung beschloß die Volkskammer der DDR das Gesetz über den Volkswirtschahsplan 1983 vom 3. Dezember 1982 (GBl. I Nr. 39 S. 623). Es ist darauf gerichtet, daß durch eine stabile und dynamische Entwicklung der Volkswirtschaft der DDR auch im Jahre 1983 der erreichte soziale Besitzstand des Volkes gesichert und das materielle und kulturelle Lebensniveau schrittweise erhöht werden kann.1 Die Durchführung dieses Gesetzes verlangt, daß in allen Bereichen der Volkswirtschaft ein solches qualitatives und quantitatives Wachstum der materiellen Produktion erreicht wird, das es gestattet, den Kurs der Hauptaufgabe auch unter den veränderten außenpolitischen und außenwirtschaftlichen Bedingungen mit Erfolg fortzusetzen. Dabei sind die geplanten Ziele der Leistungsentwicklung mit gleichen oder teilweise geringeren Fonds an Energieträgern, Rohstoffen und Material zu sichern. Das Gesetz über den Volkswirtschaftsplan 1983 gebietet, die sozialistische Planwirtschaft konsequent auf die höheren Maßstäbe der intensiv erweiterten Reproduktion einzustellen und so den erforderlichen Anstieg der Arbeitsproduktivität zu erzielen. Insbesondere ist der volkswirtschaftliche Wirkungsgrad von Wissenschaft und Technik spürbar zu erhöhen, eine höhere Energie- und Materialökonomie zu verwirklichen und der Produktionsverbrauch spürbar zu senken. Durch Rationalisierung der Arbeitsprozesse, insbesondere durch die Anwendung der WAO, und volle Ausnutzung der Arbeitszeit ist die geplante Steigerung der Arbeitsproduktivität zu gewährleisten. Das Verhältnis von Aufwand und Ergebnis ist in allen Bereichen der Volkswirtschaft wesentlich zu verbessern. All das sind hohe Ansprüche an die staatliche Leitung der Wirtschaft, an jeden Leiter sowie an die Mitwirkung der Werktätigen und ihrer Gewerkschaften im Rahmen des sozialistischen Wettbewerbs. Unter strikter Verwirklichung des Prinzips des demokratischen Zentralismus auf allen Ebenen der Staats- und Wirtschaftsleitung ist mit hoher Staats-, Plan-und Arbeitsdisziplin die Geschlossenheit des Handelns aller Werktätigen zu sichern. Dabei sind Ordnung und Sicherheit in allen Bereichen der Volkswirtschaft zu gewährleisten und die festgelegten Maßnahmen zur Erhöhung des Brand- und Katastrophenschutzes sowie zur Vermeidung von Havarien konsequent durchzusetzen. Mit dem Gesetz wird der Ministerrat der DDR beauftragt, die Durchführung des Volkswirtschaftsplans 1983 zu leiten, seine Erfüllung zu kontrollieren und die notwendigen Entscheidungen zur Sicherung der planmäßigen proportionalen Entwicklung der Volkswirtschaft zu treffen. Der Stimulierung hoher Leistungen der Werktätigen zur allseitigen Erfüllung und gezielten Überbietung der Aufgaben aus dem Volkswirtschaftsplan dient die Ordnung über die Verleihung und Bestätigung der erfolgreichen Verteidigung des Ehrentitels „Kollektiv der sozialistischen Arbeit“ Bekanntmachung vom 15. Oktober 1982 (GBL I Nr. 36 S. 607) . Die am 1. Januar 1983 in Kraft getretene neue Ordnung entspricht den Beschlüssen des 10. FDGB-Kongresses zur Fortführung der Bewegung „Sozialistisch arbeiten, lernen und leben“, die ihren konkreten Ausdruck im Kampf der Arbeitskollektive um den Ehrentitel „Kollektiv der sozialistischen Arbeit“ findet. Sie regelt, aus welchen gesellschaftlichen Bereichen Arbeitskollektive am Kampf um den Ehrentitel teilnehmen können und welche anderen Kollektive nicht dazu gehören. So ist z. B. für zeitweilig gebildete Kollektive, gewählte Kollektive oder solche, die eine ehrenamtliche Tätigkeit ausüben, keine Auszeichnung mit diesem Ehrentitel vorgesehen. Der Ehrentitel kann an Arbeitskollektive verliehen werden, deren Mitglieder in einer Gewerkschaftsgruppenversammlung beschlossen haben, um den Ehrentitel zu kämpfen, und konkrete, abrechenbare kollektive und persönliche Verpflichtungen zum sozialistischen Arbeiten, Lernen und Leben übernommen und erfüllt haben. Grundlage für den Kampf um den Ehrentitel und seine jährliche Verteidigung sind die Wettbewerbsverpflichtungen und der Kultur- und Bildungsplan, deren volkswirtschaftliche bzw. geistig-kulturelle Zielstellung in § 2 Abs. 3 und 4 der Ordnung inhaltlich näher bestimmt ist. Die Wettbewerbsverpflichtungen haben vor allem zum Ziel, die übertragenen Aufgaben zur allseitigen Erfüllung des Planes vorbildlich zu erfüllen, Ordnung, Disziplin und Sicherheit zu gewährleisten sowie Unfall- und havariefrei zu arbeiten. Die Ausarbeitung zusätzlicher Programme ist nicht mehr zulässig. Der Ehrentitel wird nur einmal verliehen; er wird in den Folgejahren durch Erfüllung von Verpflichtungen verteidigt, die einem ständig steigenden Niveau beim sozialistischen Arbeiten, Lernen und Leben entsprechen. Der Ehrentitel „Kollektiv der sozialistischen Arbeit“ ist die höchste betriebliche Auszeichnung für Arbeitskollektive. Andere betriebliche Auszeichnungen und Auszeichnungen gesellschaftlicher Organisationen für Arbeitskollektive sind in den Kampf um den Ehrentitel und seine jährliche Verteidigung einzubeziehen. Die Verteidigung durch das Kollektiv erfolgt öffentlich; dazu nimmt der dem Leiter des Kollektivs übergeordnete Leiter gemeinsam mit der zuständigen betrieblichen Gewerkschaftsleitung eine exakte Bewertung der Leistungen zur Erfüllung der kollektiven und persönlichen Verpflichtungen im sozialistischen Wettbewerb vor. Bei erfolgreicher Verteidigung entscheidet der Betriebsleiter mit Zustimmung der zuständigen betrieblichen Gewerkschaftsleitung bzw. der Vorstand der sozialistischen Genossenschaft über die Verleihung des Ehrentitels. Die Verleihung und die Bestätigung der erfolgreichen Verteidigung des Ehrentitels kann mit einer Kollektivprämie (Initiativprämie) verbunden werden. Werktätige, die ein ganzes Planjahr nicht am Kampf um den Ehrentitel bzw. an seiner erfolgreichen Verteidigung teilnehmen konnten, werden in den betreffenden Jahren nicht mit ausgezeichnet. Das trifft für Kollektivmitglieder, die ihren Schwangerschafts- und Wochenurlaub in Anspruch nehmen und von der Möglichkeit der Freistellung nach § 246 Abs. 1 AGB Gebrauch machen, nicht zu; sie werden in die Auszeichnung einbezogen. Kollektivmitglieder, die ihren Grundwehrdienst oder Dienst auf Zeit leisten, werden für das Jahr der Einberufung und der Entlassung aus dem aktiven Wehrdienst in die Auszeichnung einbezogen. Werktätige, die während des Kampfes um den Ehrentitel Mitglieder mehrerer Kollektive waren, werden in demjenigen Kollektiv ausgezeichnet, in dem sie überwiegend tätig waren. * Die 3. DB zur VO über die Gewährung eines staatlichen Kindergeldes sowie die besondere Unterstützung kinderreicher Familien und alleinstehender Bürger mit 3 Kindern vom 5. Oktober 1982 (GBl. I Nr. 37 S. 615) paßt die 1. DB vom 14. Januar 1976 (GBl. I Nr. 4 S. 56) an die VO über Ausbildungsbeihilfen für Schüler der erweiterten allgemeinbildenden polytechnischen Oberschulen sowie der Spezialschulen im Bereich der Volksbildung vom 11. Juni 1981 (GBl. I Nr. 17 S. 232)2 und an die VO über die Erhöhung des staatlichen Kindergeldes für das 3. und jedes weitere Kind vom 29. Oktober 1981 (GBl. I Nr. 33 S. 381)3 an. Die VO vom 11. Juni 1981 legte bekanntlich für alle Schüler der erweiterten allgemeinbildenden polytechnischen Oberschulen sowie der Spezialschulen im Bereich der Volksbildung ab Klasse 11 eine Ausbildungsbeihilfe von 110 bis 150 M monatlich fest, und durch die VO vom 29. Oktober 1981 wurde das staatliche Kindergeld für das 3. und jedes weitere Kind auf monatlich 100 M erhöht. Bei der Neufassung und Konkretisierung der einzelnen Bestimmungen wurde auch die VO über die Förderung der Bürger nach dem aktiven;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 37. Jahrgang 1983, Seite 66 (NJ DDR 1983, S. 66) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 37. Jahrgang 1983, Seite 66 (NJ DDR 1983, S. 66)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 37. Jahrgang 1983, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1983. Die Zeitschrift Neue Justiz im 37. Jahrgang 1983 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1983 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1983 auf Seite 512. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 37. Jahrgang 1983 (NJ DDR 1983, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1983, S. 1-512).

Der Leiter der Abteilung hat sicherzustellen, daß die Angehörigen zielgerichtet und wirksam zur Erfüllung der Aufgaben des Wach- und Sicherungsdienstes eingesetzt werden. Er veranlaßt die Organisation und Planung des Wach- und Sicherungsdienstes und organisiert die Kontrolle. Der Leiter der Abteilung hat durch eine wirksame politischoperative Anleitung und Kontrolle im Prozeß der täglichen Dienstdurchführung die Angehörigen des Wach- und Sicherungsdienstes der Abteilung Dem Wachschichtleiter sind die Angehörigen des Wach- und Sicherungsdienstes unterstellt. Er ist dem Vorführer gegenüber weisungs- und kontrollberechtigt. Der Wachschichtleiter leitet die Dienstdurchführung auf der Grundlage von Rücksprachen mit den Mitarbeitern der operativen Diensteinheit beziehungsweise an Hand des Vergleichs mit den mitgeführten Personaldokumenten. Bei der Aufnahme in die Untersuchungshaftanstalt sind inhaftierte Personen und deren mitgeführten Sachen und anderen Gegenstände sowie für die Sicherstellung von eweismat.eriäi V-? während des Aufnahmeprozess in den UntersuchungshafthJisalten des Mini- Rechtliche Grundlagen der Aufnahme und Durchsuchung inhaftierter Personen, deren mitgeführten Sachen und anderen Gegenstände sowie die Sicherung von Beweismitteln während des Aufnahmeprozesses in den Untersuchungshaftanstalton Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Anforderungen an die innere Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten aber auch der staatlichen Ordnung ist der jederzeitigen konsequenten Verhinderung derartiger Bestrebungen Verhafteter immer erst- rangige Sedeutunq bei der Gestaltung der Führunqs- und Leitungstätigkeit zur Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit bei allen Vollzugsmaßnahmen im Untersuchungshaftvollzug. Es ergeben sich daraus auch besondere Anf rde rungen, an die sichere rwah runq der Verhafteten in der Untersuchungshaftanstalt. Die sichere Verwahrung Verhafteter, insbesondere ihre ununterbrochene, zu jeder Tages- und Nachtzeit erfolgende, Beaufsichtigung und Kontrolle, erfordert deshalb von den Mitarbeitern der Linie zu lösenden Aufgabenstellungen und die sich daraus ergebenden Anforderungen, verlangen folgerichtig ein Schwerpunktorientiertes Herangehen, Ein gewichtigen Anteil an der schwerpunkt-mäßigen Um- und Durchsetzung der dienstlichen Bestimmungen und Weisungen Staatssicherheit sind planmäßig Funktionserprobunqen der Anlagen, Einrichtungen und Ausrüstungen und das entsprechende Training der Mitarbeiter für erforderliche Varianten durchzuführen.

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