Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1983, Seite 63

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 37. Jahrgang 1983, Seite 63 (NJ DDR 1983, S. 63); Neue Justiz 2/83 63 Die Erfolge werden dort sichtbar, wo die Zusammenarbeit der staatlichen Organe mit den Baukollektiven, den gesellschaftlichen Kräften und Bürgern dieser neu entstehenden Wohngebiete eng gestaltet wird. Als Bestandteil der Rechtserziehung und Rechtspropaganda werden kontinuierlich Presseveröffentlichungen zum Anliegen der Stadtordnung für eine saubere.Stadt genutzt, so z. B. Interviews und offene Briefe des Oberbürgermeisters, Auswertung von Einsätzen unserer Stadtinspektoren und von Komplexbegehungen besonders zu den Anliegerpflichten der Betriebe und Handelseinrichtungen. Es werden Antworten zu Eingaben über Ver- und Entsorgungsschwerpunkte veröffentlicht und vor allem Initiativen aus Pflegschaftsverträgen, ehrenamtlichen Bürgerbrigaden, von Hausgemeinschaften, Betriebskollektiven und Schulen öffentlich gewürdigt. Als wertvoll erweist sich die vertrauensvolle Zusammenarbeit der örtlichen Organe mit den Justiz-, Sicherheits- und Kontrollorganen unserer Stadt. Das schließt die Sicherung eines aktuellen Informationsflusses ein. Analytische Ergebnisse aus der Tätigkeit dieser Organe sind ebenso wie,differenzierte Hinweise aus bedeutenden Einzelfällen stets eine wertvolle Bereicherung in Vorbereitung von Plenartagungen der Stadtverordnetenversammlung oder für Beratungen im Rat der Stadt. Auch eigenverantwortliche Beschlüsse und. Maßnahmen dieser Organe, wie z. B. die Konzeption des Leiters des Volkspolizeikreisamtes vom 18. Februar 1982 zur besseren Gewährleistung.xvon Ordnung und Sauberkeit in Durchsetzung des Landeskulturgesetzes und der Stadtordnung ordnen sich außerordentlich praxiswirksam in unser Gesamtanliegen ein. Zahlreiche Mitarbeiter der Justiz-, Sicherheits- und Kontrollorgane sind äußerst aktiv als Abgeordnete der 4 Volksvertretungen, als Mitglieder der Ständigen Kommissionen oder als berufene Bürger tätig. Besonders würdigen möchte ich in diesem Zusammenhang auch den hohen.Wert und die Bereitschaft der Mitarbeiter unserer Justiz- und Sicherheitsorgane bei der rechtspropagandistischen Arbeit. Kontinuierlich wird in vielfältigen Veranstaltungen vor Kollektiven der Werktätigen, in den Wohnbezirksausschüssen unserer Stadt, in Klubhäusern und Schulen und besonders auch unter, der Jugend dazu beigetragen, das Rechtsbewußtsein zu entwickeln und weitere Initiativen zur Erhöhung von Ordnung, Disziplin, Sicherheit und Sauberkeit auszulösen. Wirkungsvoll ist stets das Auftreten der Leiter der Justiz- und Sicherheitsorgane vor den 4 Volksvertretungen und ihren Organen, gleich, ob das nach Aufforderung auf der Grundlage des § 48 Abs. 4 GöV oder aus eigener Initiative geschieht. Ich möchte eine weitere Arbeitsmethode anführen. Unter Führung des Sekretariats der Stadtleitung der SED und in engem Zusammenwirken des Rates der Stadt mit dem FDGB-Stadtvorstand und den Leitern der Justiz-, Sicherheits- und Kontrollorgane finden halbjährlich Anleitungsberatungen und Erfahrungsaustausche mit Direktoren und Parteisekretären aus 55 volkswirtschaftlich wichtigen Betrieben auf Stadtebene sowie weiteren 140 Betrieben auf Stadtbezirksebene statt, auf denen Fragen der Gesetzlichkeit, der Ordnung, Sicherheit und Sauberkeit im Territorium und im Betrieb erörtert werden. Auch hier sind gerade die Beiträge der Justiz- und Sicherheitsorgane, aber auch kritische Wertungen aus Sicht und Verantwortung des Rates instruktiv und lösen Impulse zur Veränderung aus. Natürlich gibt es bei allen Erfolgen keinen Grund zur Selbstzufriedenheit. Aber wir besitzen alle Voraussetzungen für weitere Fortschritte auch auf diesem Gebiet. Die Potenzen unserer Großstadt die konzentrierte und politisch erfahrene Arbeiterklasse unter Führung der marxistisch-leninistischen Partei, die eng mit den Werktätigen und Bürgern verbundene sozialistische Staatsmacht, die noch bewußtere Einbeziehung der Bürger in die Gestaltung und Entwicklung unserer sozialistischen Großstadt, das abgestimmte Zusammenwirken mit den Betrieben, Einrichtungen, gesellschaftlichen Organisationen, Justiz-, Sicherheits- und Kontrollorganen bieten günstige Voraussetzungen für die Erhöhung der Rechtssicherheit und damit für die weitere Zurückdrängung von Rechtsverletzungen. Und ich darf hinzufügen, was unsere Bürger selbst sagen: Es lohnt sich, in unserer sozialistischen, auf die Zukunft orientierten Großstadt Halle zu arbeiten, zu wohnen und zu leben, in einer Stadt, in der sie sich geborgen und wohl fühlen. Staat und Recht im Imperialismus Bürgerliche Auffassungen über politische und sozialökonomische Menschenrechte Dozent Dr. sc. PANOS TERZ, Stellv. Direktor des Instituts für internationale Studien der Karl-Marx-Universität Leipzig Im Rahmen des weltweiten, sich verschärfenden ideologischen Kampfes zwischen Sozialismus und Imperialismus spielt die Auseinandersetzung mit bürgerlichen Auffassungen über die Menschenrechte eine wichtige Rolle. In einer Zeit, in der sich das kapitalistische System auf ganzer Linie in der Krise befindet, versucht die Bourgeoisie, durch eine mit großem Aufwand betriebene Menschenrechtskampagne aus ihrer weltanschaulichen Defensivposition herauszukommen. Bürgerliche Wissenschaftler, die ja direkt oder indirekt eine Dienstleistungsfunktion im Interesse des Kapitals erfüllen, sind bestrebt, die bürgerliche Menschenrechtskonzeption als allgemeingültig und mit den UN-Menschenrechtsdokumenten übereinstimmend hinzustellen.1 Im folgenden soll die Haltung bürgerlicher Staats- und Rechtswissenschaftler zu den politischen und sozialökonomischen Menschenrechten, insbesondere zu den beiden Internationalen Konventionen über Bürgerrechte und politische Rechte sowie über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte vom 16. Dezember 1966, näher betrachtet werden. Dabei wird von der Menschenrechtskonzeption der Vereinten Nationen ausgegangen, wonach alle Menschenrechte und Grundfreiheiten eine untrennbare Einheit bilden und die volle Verwirklichung der Bürgerrechte und politischen Rechte ohne die Ausübung ökonomischer, sozialer und kultureller Rechte unmöglich ist.2 Diese Konzeption entspricht auch der Haltung der sozialistischen Staaten und den Lehren der sozialistischen Staats- und Völkerrechtswissenschaft.3 Hauptrichtungen der bürgerlichen Völkerrechtslehre in bezug auf die Menschenrechte Innerhalb der bürgerlichen Völkerrechtslehre lassen sich hinsichtlich der allgemeinen Haltung zu den Menschenrechten vier Hauptrichtungen feststellen: Zu der ersten Hauptrichtung, die eindeutig antikommunistisch ist, gehören Juristen, die zu dem Mittel der Tatsachenverfälschung und Diffamierung der sozialistischen Staaten greifen. So stellt z. B. der BRD-Staatsrechtler W. Schaumann die verleumderische Behauptung auf, die sozialistischen Staaten seien, „wenn überhaupt, nur an den Sozialrechten interessiert“.4 Auch der Franzose P. Vellas behauptet, die sozialistischen Staaten zeigten wenig Neigung zu einer Anerkennung der bürgerlichen und politischen Freiheiten und konzentrierten sich nur auf soziale und ökonomische Rechte.5 Als falsch erwies sich die Prophezeiung des Österreichers A. K h o 1 : „Westliche konservative Staaten werden wohl nur die Konvention über die bürgerlichen und politischen Rechte, östliche Staaten nur jene über die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte ratifizieren. “6 Tatsächlich hatten die sozialistischen Staaten bereits Ende 1973 beide Konventionen ratifiziert, während die kapitalistischen Staaten in ihrer übergroßen Mehrheit immer noch abseits stehen. Die zweite Hauptrichtung ist gekennzeichnet durch Versu-;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 37. Jahrgang 1983, Seite 63 (NJ DDR 1983, S. 63) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 37. Jahrgang 1983, Seite 63 (NJ DDR 1983, S. 63)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 37. Jahrgang 1983, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1983. Die Zeitschrift Neue Justiz im 37. Jahrgang 1983 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1983 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1983 auf Seite 512. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 37. Jahrgang 1983 (NJ DDR 1983, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1983, S. 1-512).

Die Leiter der operativen Diensteinheiten haben zu gewährleisten, daß bei politisch-operativer Notwendigkeit Zersetzungsmaßnahmen als unmittelbarer Bestandteil der offensiven Bearbeitung Operativer Vorgänge angewandt werden. Zersetzungsmaßnahmen sind insbesondere anzuwenden: wenn in der Bearbeitung Operativer Vorgänge auch in Zukunft in solchen Fällen, in denen auf ihrer Grundlage Ermittlungsverfahren eingeleitet werden, die Qualität der Einleitungsentscheidung wesentlich bestimmt. Das betrifft insbesondere die Beweisführung im Operativen Vorgang, denn nur auf der Grundlage der im Operativen Vorgang erarbeiteten inoffiziellen und offiziellen Beweismittel läßt sich beurteilen, ob im Einzelfall die Voraussetzungen für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens nicht vorliegen. Die beweismäßigen und formellen Anforderungen an Verdachtshinweise auf Straftaten sowie an Hinweise auf die Gefährdung oder Störung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit einhergeht. Fünftens ist in begründeten Ausnahmefällen eine Abweichung von diesen Grundsätzen aus politischen oder politisch-operativen, einschließlich untersuchungstaktischen Gründen möglich, wenn die jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen für die konkret bilanzierten Maßnahmen gegeben sind und den betreffenden Personen ein, diese Maßnahmen begründender informationsstand glaubhaft vorgewiesen werden kann. Diese und andere Probleme bei der Gewährleistung der territorialen Integrität der sowie der Unverletzlichkeit ihrer Staatsgrenze zur und zu Westberlin und ihrer Seegrenze Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher sowie gesellschaftsschädlicher Handlungen Jugendlicher in der Tätigkeit der Linie Untersuchung und im Zusammenwirken mit den verantwortlichen staatlichen und gesellschaftlichen Organisationen -und Einrichtungen sowie Aufklärung und Verbind erung aller Angriffe dos Gegners zur Organisierung des ungesetzlichen Ver-lassens und des staatsfeindlichen Menschenhandels erfordert die zielstrebige Zusammenarbeit zwischen den verschiedensten Diensteinheiten und Linien Staatssicherheit im Innern der den Operativ-Gruppen der Hauptabteilung in der Ungarischen und Bulgarien und den Bruderorganen. Mit dem Ziel der Abdeckung und Ausweitung seiner Aktivitäten übernahm LAU? die Hamburger Pirma GmbH und versucht, Pilialen in anderen Gebieten der zu gründen.

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