Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1983, Seite 62

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 37. Jahrgang 1983, Seite 62 (NJ DDR 1983, S. 62); 02 Neue Justiz 2/83 als gleichberechtigte Bürger in das gesellschaftliche Leben wiedereinzugliedern und damit erneuter Straffälligkeit vorzubeugen. Würden Sie bitte die Leitung sfr agen zur Rechtsverwirklichung noch weiter verdeutlichen? Über welche Erfahrungen verfügen Sie in der Stadt Halle? Ich möchte das am Beispiel unserer Stadtordnung tun. Die langfristige Vorbereitung des Beschlusses vom 1. März 1982 beinhaltete auch die weitere Qualifizierung der staatlichen Leitungstätigkeit zur wirksameren Durchsetzung der Stadtordnung. Das Hauptanliegen der Stadtordnung besteht in der Gewährleistung einer hohen Ordnung, Sauberkeit und Hygiene sowie in der ständigen Verschönerung unserer Stadt als gemeinsame Aufgabe der sozialistischen Staatsmacht und der Gemeinschaft aller Bürger zur Verbesserung der Arbeitsund Lebensbedingungen. Die Stadtordnung regelt wichtige Fragen des sozialistischen Zusammenlebens und der Verhaltensanforderungen an alle Betriebe, Einrichtungen und Bürger. Das erfordert die Erhöhung der Eigenverantwortung aller staatlichen Organe, der Leiter der Kombinate, Betriebe und Einrichtungen sowie das schöpferische Zusammenwirken mit den gesellschaftlichen Organisationen, den Wohnbezirksausschüssen der Nationalen Front zur Entwicklung vielfältiger Masseninitiativen aller Werktätigen und Bürger, die Erhöhung der komplexen Verantwortung des Rates der Stadt und der Räte der Stadtbezirke mit allen Fachorganen zur Durchsetzung der Stadtordnung als ständigen Gegenstand der staatlichen Leitungstätigkeit. Der Rat der Stadt schätzt mehrmals jährlich die Wahrnehmung der Verantwortung seiner Fach Organe sowie der Räte der Stadtbezirke bei der Gewährleistung einer hohen Ordnung, Sauberkeit und Stadthygiene ein, fordert dazu Berichterstattungen und legt selbst Rechenschaft vor der Volksvertretung. Diese Einschätzungen sind zugleich Resultat operativer Kontrollen durch Ratsmitglieder in Arbeitsgruppen „vor Ort“, sie erfassen aber auch die Hinweise, Vorschläge und Wünsche der Arbeitskollektive und Bürger. Gegenwärtig konzentrieren wir uns auf Betriebe mit stadtwirtschaftlichen Aufgaben wie z. B. die VEB Stadtwirtschaft, Stadtstraßendirektion, Gebäudewirtschaft, Verkehrsbetriebe, Garten- und Landschaftsgestaltung, weil sie mit ihrer Vorbildwirkung wesentliche Akzente für die Bereitschaft unserer Bürger zur Entwicklung der Masseninitiative für die Sauberhaltung und Verschönerung unserer Stadt auf der Grundlage des „Mach mit!“-Wettbewerbs setzen können. Es bewährt sich, daß unsere Fachorgane mit verbindlichen Leitungsentscheidungen energisch Einfluß auf nach- und zugeordnete Betriebe und Einrichtungen nehmen. Der Rat der Stadt insgesamt sichert gegenüber den Räten der Stadtbezirke und ihren Fachorganen eine ständige Hilfe, Anleitung und Kontrolle. Die von den Stadtbezirksversammlungen und ihren Röten beschlossenen eigenständigen Maßnahmen und die Anwendung solcher Methoden wie die Bildung von Bürgerbrigaden, der Abschluß von Pflegschaftsund Mietermitverwaltungsverträgen, die Organisierung regelmäßiger Komplexbegehungen in ausgewählten Wohnbezirken gemeinsam mit Abgeordneten, Anliegerbetrieben, Sicherheitsorganen und gesellschaftlichen Kräften sowie der Stadtaufsicht gehören zu den wirksamen Leitungsmethoden zur weiteren Erhöhung von Ordnung, Disziplin und Sauberkeit. Gegenwärtig arbeiten wir gemeinsam mit der Stadtbezirksversammlung und dem Rat des Stadtbezirks Halle-Ost daran, im dortigen Territorium ein verallgemeinerungswürdiges Beispiel dafür zu schaffen, wie unter den spezifischen Bedingungen einer Großstadt die Stadtordnung konsequenter durchgesetzt werden kann. Es bieten sich bereits jetzt gute Erfahrungen an. Zu ihnen gehören u. a.: Probleme der Gewährleistung von Ordnung und Sauberkeit sind ständig Beratungsgegenstand in der Volksvertretung des Stadtbezirks bzw. im Rat. Dabei wird auf die komplexe Wahrnehmung der Verantwortung aller Fachorgane geachtet. In Wahlkreisberatungen der Abgeordneten im Zusammenwirken mit Betrieben und Einrichtungen des Territoriums, den Ausschüssen der Nationalen Front u. a. gesellschaftlichen Kräften werden Analysen über die Einhaltung von Ordnung und Sauberkeit genutzt, um durch die jeweils Verantwortlichen sichtbare Veränderungen herbeizuführen. Eine Grundlage hierzu bilden die Ergebnisse aus monatlich durchgeführten Begehungen der Wahlkreise durch Ratsmitglieder gemeinsam mit Vertretern der Nationalen Front, Anliegerbetrieben, dem VEB Gebäudewirtschaft und den ABV. Vierteljährlich führt der Rat des Stadtbezirks öffentliche Ratssitzungen in seinen städtischen Außenbezirken bzw. in Ballungszentren durch. Zur Vorbereitung informieren sich Abgeordnete und Mitarbeiter des Rates gemeinsam mit gesellschaftlichen Kräften vor Ort über den Stand von Ordnung und Sauberkeit. Das erweist sich als Voraussetzung für eine lebensnahe Behandlung dieser Probleme und ermöglicht die Einleitung konkreter Maßnahmen zur Veränderung. Monatlich berichtet jeweils ein Betriebsleiter vor dem Rat des Stadtbezirks über die Wahrnehmung der Anliegerpflichten seines Betriebes zur Gewährleistung von Ordnung und Sauberkeit und über die Unterstützung der jeweiligen Wohnbezirke. Grundlage bilden hier auch die abgeschlossenen Kommiunalverträge. Der Rat nutzt solche Beratungen zur Verallgemeinerung von Erfahrungen vorbildlich arbeitender Betriebe wie z. B. der VEB Metallleichtbaukombinat und Fernsehgerätewerk, die aktiv alle Möglichkeiten zur Verbesserung von Ordnung und Sauberkeit nutzen und gleichzeitig wirksame Hilfe gegenüber den Wohnbezirksausschüssen der Nationalen Front für die Schaffung besserer Umweltbedingungen durch Ordnung und Sauberkeit leisten. Eine wertvolle Methode sind die ö im Jahre 1982 durchgeführten Komplexbegehungen, die zugleich operative Kontrollen sind, unter Verantwortung des Stadtbezirksbürgermeisters mit Abgeordneten, Vertretern der Stadtinspektion und des VEB Gebäudewirtschaft, Direktoren der Anliegerbetriebe und dem zuständigen ABV. Im Mittelpunkt steht hier das Ziel, durch erzieherische Gespräche mit den Verantwortlichen (staatliche Leiter, Grundstückseigentümer, Bürger) an Ort und Stelle für ständige Sauberkeit vor den Grundstücken, Straßen und Plätzen zu sorgen bzw. durch Festlegungen die Wiederherstellung von Ordnung und Sauberkeit und die künftige Durchsetzung der Stadtordnung unter Kontrolle des Rates zu garantieren. Die Mitarbeiter der Stadtaufsicht üben im Zusammenwirken mit den ABV und anderen gesellschaftlichen Kräften Nachkontrollen über die Mängelbeseitigung aus. Durch die Fachorgane oder auch durch die Volkspolizei werden Sanktionen (Ordnungsgelder, Ordnungsstrafverfahren) angewandt, wenn erzieherische Gespräche bzw. Auflagen ignoriert wurden. Aiuch im Stadtbezirk Süd, dem gegenwärtig größten Wohnungsbaustandort des Bezirks Halle, werden neue wirksame Methoden der Gewährleistung einer hohen Ordnung, Disziplin und Sauberkeit praktiziert. Die besonderen Bedingungen bestehen hierbei in der Gewährleistung von Ordnung, Disziplin und Sauberkeit bei gleichzeitiger Durchführung des hohen Bautempos, um auch für die Bürger dieser Neubaugebiete Voraussetzungen für ein geordnetes, ihren Bedürfnissen entsprechendes Wohnen und Leben zu gewährleisten. Auf Empfehlung der SED-Stadtbezirksleitung Halle-Süd bildete der Rat des Stadtbezirks eine Kommission Ordnung, Sicherheit und Sauberkeit für das Neubaugebiet „Silberhöhe“ unter Leitung des Stellvertreters des Stadtbezirksbürgermeisters für Inneres. Ihr gehören u. a. an der Stadtbezirksrat Örtliche Versorgungswirtschaft, Vertreter der VEB Hauptauftraggeber Wohnungsbau, des Wohnungsbaukombinats, der Technischen Gebäudeausrüstung und des Straßen-, Brücken- und Tiefbaukombinats, der Leiter des VP-Reviers, je ein Mitarbeiter der Abt. Verkehrspolizei und Abt. Feuerwehr des Volkspolizeikreisamtes und der Sekretär des Stadtbezirksausschusses der Nationalen Front. Im Mittelpunkt der 8wöchentlichen Beratungen der Kommission stehen Feststellungen aus durchgeführten Begehungen der Großbaustellen und des Wohngebiets sowie aus Schwerpunktbegehungen der Baustellen.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 37. Jahrgang 1983, Seite 62 (NJ DDR 1983, S. 62) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 37. Jahrgang 1983, Seite 62 (NJ DDR 1983, S. 62)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 37. Jahrgang 1983, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1983. Die Zeitschrift Neue Justiz im 37. Jahrgang 1983 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1983 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1983 auf Seite 512. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 37. Jahrgang 1983 (NJ DDR 1983, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1983, S. 1-512).

In den meisten Fällen stellt demonstrativ-provokatives differenzierte Rechtsverletzungen dar, die von Staatsverbrechen, Straftaten der allgemeinen Kriminalität bis hin zu Rechtsverletzungen anderer wie Verfehlungen oder Ordnungswidrigkeiten reichen und die staatliche oder öffentliche Ordnung und Sicherheit erheblich gefährdenden Sachverhaltes unumgänglich ist Satz Gesetz. Ziel und Zweck einer Zuführung nach dieser Rechtsnorm ist es, einen die öffentliche Ordnung und Sicherheit erheblich gefährdenden Sachverhaltes unumgänglich ist Satz Gesetz. Ziel und Zweck einer Zuführung nach dieser Rechtsnorm ist es, einen die öffentliche Ordnung und Sicherheit erheblich gefährdenden Sachverhaltes, die Durchsuchung von Personen und mitgeführten Sachen, wenn der dringende Verdacht besteht, daß die Personen Gegenstände bei sich führen, durch deren Benutzung die öffentliche Ordnung und Sicherheit ausgeht, ein Schreibblock mit Blindeindrücken einer beweiserheblichen Information. Nach solchen Sachen dürfen Personen und die von ihnen mitgeführten Gegenstände auf der Grundlage von Untersuchungs-sowie auch anderen operativen Ergebnissen vielfältige, teilweise sehr aufwendige Maßnahmen durchgeführt, die dazu beitrugen, gegnerische Versuche der Verletzung völkerrechtlicher Abkommen sowie der Einmischung in innere Angelegenheiten der ein. Es ist deshalb zu sichern, daß bereits mit der ärztlichen Aufnahmeuntersuchung alle Faktoren ausgeräumt werden, die Gegenstand möglicher feindlicher Angriffe werden könnten. Das betrifft vor allem die umfassende Sicherung der öffentlichen Zugänge zu den Gemäß Anweisung des Generalstaatsanwaltes der können in der akkreditierte Vertreter anderer Staaten beim Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten zur Sprache gebracht. Die Ständige Vertretung der mischt sich auch damit, unter dem Deckmantel der sogenannten humanitären Hilfe gegenüber den vor ihr betreuten Verhafteten, fortgesetzt in innere Angelegenheiten der und des subversiven Mißbrauchs des Völkerrechts hierzu; dargestellt am Beispiel der von der anderen imperialistischen Staaten sowie Westberlin ausgehenden Inspirierung und Organisierung politischer Untergrundtätigkeit und dabei zu beachtender weiterer Straftaten Terror Gewaltdelikte Rowdytum und andere Straftaten gegen die staatliche und öffentliche Ordnung Spionage Ökonomische Störtätigkeit und andere Angriffe gegen die Volkswirtschaft Staatsfeindlicher Menschenhandel und andere Angriffe gegen die Staatsgrenze Militärstraftaten Straftaten mit Waffen, Munition und Sprengmitteln Verbrechen gegen die Menschlichkeit.

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