Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1983, Seite 60

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 37. Jahrgang 1983, Seite 60 (NJ DDR 1983, S. 60); 60 Neue Justiz 2/83 bleibt sowohl für den Staat als auch für die Partei eine grundlegende These. Die Information der Bevölkerung ist ein wichtiges politisches Prinzip des Sozialismus. Am Inhalt und am Charakter der Information, die die Bevölkerung erhält, kann das Wesen der Beziehungen zwischen der Gesellschaft und dem Staat beurteilt werden. Bekanntlich hat W. I. Lenin wiederholt die reaktionäre Auffassung kritisiert, „daß die russischen Bürger die Absichten der Regierung nicht kennen dürfen“.!1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 Es ist bezeichnend, daß er schon am zweiten Tag nach dem Sieg der Großen Sozialistischen Oktoberrevolution feierlich verkündete: „Mag Jedermann erfahren, was seine Regierung denkt Wir wollen, daß die Regierung stets unter der Kontrolle der öffentlichen Meinung ihres Landes steht.“16 Solche sich entwickelnden qualitativen Faktoren wie das Wachstum des Bildungs- und Kulturniveaus der Bevölkerung und der moralischen Wertungen der politischen und Rechtsverhältnisse, das Trachten nach gesellschaftlicher Selbsterkenntnis, die Verstärkung des kritischen Aspekts der öffentlichen Meinung, die Dimensionen und das Tempo der dynamischen Entwicklung der gesellschaftlichen Prozesse sowie der technische Fortschritt der Massenmedien, die unter den Bedingungen des entwickelten Sozialismus wirken, machen eine neue Struktur der Informationspolitik notwendig. Gleichzeitig heißt es in dem Beschluß des Zentralkomitees der KPdSU „Uber die weitere Verbesserung der ideologischen und politisch-erzieherischen Arbeit“ vom 26. April 1979, daß es dabei auch noch ungelöste Aufgaben gibt. In dem Beschluß wird betont, daß es in der Informationsarbeit „noch eine ganze Reihe zudem sehr wesentliche Schwächen und Mängel gibt“ und daß „die Qualität dieser Arbeit bei weitem nicht immer dem gewachsenen Bildungs- und Kulturniveau, den Bedürfnissen der sowjetischen Menschen entspricht, daß sie der Dynamik der sozialökonomischen Prozesse und des geistigen Lebens der heutigen sowjetischen Gesellschaft ungenügend Rechnung trägt“.17 Mit einem Wort, es handelt sich um das gewachsene gesellschaftliche politisch-rechtliche Bewußtsein des Volkes, um die Verstärkung des kritischen Aspekts der Wahrnehmung der sozialpolitischen und sozialökonomischen Prozesse, wenn die Wahrnehmung das Verhältnis zwischen „dem, was ist" und dem, was vom Verfassungsstandpunkt aus „sein muß“, in sich birgt. Ganz allgemein kann man sagen, daß die Informationspolitik immer mehr den gewachsenen Kommunikationsmöglichkeiten am Ende des 20. Jahrhunderts entsprechen muß, die den Zugang der Massen zu den politischen und staatlichrechtlichen Informationen eröffnen und erleichtern. Dabei genügt es nicht, den Werktätigen die Fakten mitzuteilen, z. B. die Annahme eines Beschlusses. Umfragen ergeben, daß die Bürger das Bedürfnis nach Information über die Motive und Ursachen des Erlasses, der Abänderung und Aufhebung von Gesetzgebungs- und anderen Regierungsakten haben. Und je besser die Information begründet ist, desto größer ist ihr demokratischer Wert Der sozialistische Staat hat bei der Ausübung der Tätigkeit auf dem Gebiet der Gesetzgebung, der Leitung und des Rechtsschutzes weitgehend solche gesellschaftlich bedeutsamen Informationsorgane wie Presse, Rundfunk und Fernsehen zu nutzen, die auf Grund ihrer Aufgaben und Funktionen zum ideologischen Mechanismus der Ausübung der Staatsmacht, der Erarbeitung und Realisierung des politischen Kurses von Partei und Staat gehören.18 W. I. Lenin war der Auffassung, daß „die Presse Mittelpunkt und Grundlage der politischen Organisation“ ist19, da die öffentliche Meinung selbst im politischen Kontext wirken muß. L. I. Breshnew sagte auf dem XXVI. Parteitag, daß „unsere Massenmedien stets eine echte Tribüne für den Standpunkt der Partei und die öffentliche Meinung des ganzen Volkes sind“. Auf dem Parteitag wurde auch hervorgehoben, daß die öffentliche Meinung noch zu wenig erforscht wird.20 Die Untersuchung und wissenschaftliche Analyse der öffentlichen Meinung sind durch die Erfordernisse des rationellen und demokratischen Funktionierens des gesamten politischen Systems, des staatlich-rechtlichen Mechanismus objektiv bedingt. Außerdem würde das den theoretischen Konstruktionen, die von der Wissenschaft erarbeitet werden, einen realistischeren Charakter verleihen, da sie die dominierende soziale Position des Volkes widerspiegeln würden. Die Rechtswissenschaft kann nicht umhin, die öffentliche Meinung zu erforschen, da sie die Frage zu beantworten hat: was denkt und was will das Volk? Und ohne die Feststellung der öffentlichen Meinung und ohne Kenntnis der gesellschaftlichen Erfordernisse und Interessen der verschiedenen sozialen Gemeinschaften kann darauf keine Antwort gegeben werden. Ebenso wichtig ist für die Rechtswissenschaft auch die Kenntnis der verborgenen und offenen Widersprüche in den gesellschaftlichen Beziehungen, die durch systematische Erforschung der öffentlichen Meinung und Bekanntgabe ihrer Ergebnisse festgehalten werden können. Die öffentliche Meinung ist eine spezifische Ausdrucksform der gesellschaftlichen Beziehungen, die ihrerseits aktiv auf sie einwirkt. Bei der Berücksichtigung der öffentlichen Meinung wird der Analyse der Zuschriften und Vorschläge der Werktätigen große Bedeutung beigemessen. Sie helfen den Parteiorganisationen, „sich besser zu orientieren, die Arbeit der Partei-, Staats- und Wirtschaftsorgane sowie der gesellschaftlichen Organisationen objektiver einzuschätzen, Mängel und die Wege zu ihrer Beseitigung klarer zu erkennen und richtige politische Entscheidungen, die dem Leninschen Kurs der KPdSU entsprechen, zu erarbeiten. Das ist eine der zuverlässigsten und wertvollsten Quellen der Information über die Bedürfnisse und Hoffnungen der Werktätigen in Stadt und Land, über die Sachlage auf den verschiedenen Gebieten des sozialökonomischen, politischen und geistigen Lebens unserer Gesellschaft, ein Mittel zur Realisierung der verfassungsmäßigen Rechte der Sowjetbürger“.21 * Unter den Bedingungen des reifen Sozialismus vollzieht sich die Weiterentwicklung der sozialistischen Demokratie in allen Bereichen des staatlichen und gesellschaftlichen Lebens. Die Partei geht davon aus, daß „die potentiellen Möglichkeiten der sowjetischen Volksherrschaft bei weitem noch nicht ausgeschöpft sind“.22 Gerade das macht es notwendig, die gesetzgeberischen und ethischen Regulatoren des demokratischen Fortschritts des Sozialismus vollständiger zu nutzen, um die aktive Mitwirkung der Bürger, der Arbeitskollektive und der gesellschaftlichen Organisationen an den sozialökonomischen und sozialpolitischen Prozessen, an der weiteren progressiven Entwicklung der Sowjetgesellschaft zu sichern. (Gekürzt aus: Sowjetskoje gossudarstwo i prawo 1982, Heft 11, S. 3 ff.; übersetzt von Renate Frommert, Potsdam-Babelsberg) 1 L. I. Breshnew, Rechenschaftsbericht des Zentralkomitees der KPdSU an den XXVI. Parteitag und die nächsten Aufgaben der Partei in der Innen- und Außenpolitik, Berlin 1981, S. 88. 2 Vgl. W. I. Lenin, „Rede an die Soldaten auf einem Meeting des Ismailowo-Regiments, 10. (23.) April 1917“, in: Werke, Bd. 24, Berlin 1969, S. 93 f. 3 L. I. Breshnew, Rechenschaftsbericht des Zentralkomitees der KPdSU an den XXVI. Parteitag , a. a. O., S. 88. 4 Vgl. Wedomosti Werchownowo Sowjeta SSSR 1981, Nr. 13, Pos. 431; deutsch in: ASR-Leitungsinformation 1981, Heft 12, S. 16 ff. 5 Vgl. Prawda vom 2. April 1981. 6 Vgl. Tagung des Präsidiums des Obersten Sowjets der UdSSR, Prawda vom 1. Juni 1982. 7 Vgl. L. I. Breshnew, Auf dem Wege Lenins (Reden und Aufsätze), Bd. 6, Berlin 1979, S. 584 ff. 8 Vgl. F. Engels, Brief an Bebel, in: Marx/Engels, Werke, Bd. 19, Berlin 1962, S. 6 f.; K. Marx, „Kritik des Gothaer Programms“, in: Marx/Engels, Werke, Bd. 19, Berlin 1962, S. 27. 9 W. I. Lenin, An W. W. Adoratski, in: Lenin, Briefe, Bd. VIII, Berlin 1973, S. 154. 10 L. I. Breshnew, Rechenschaftsbericht des Zentralkomitees der KPdSU an den XXVI. Parteitag a. a. O., S. 88. 11 Ebenda, S. 80 f. 12 Beschluß des Zentralkomitees der KPdSU „Zum 60. Jahrestag der Gründung der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken“, ND vom 22. Februar 1982, S. 5. 13 Vgl. L. I. Breshnew, Rechenschaftsbericht des Zentralkomitees der KPdSU an den XXVI. Parteitag , a. a. O., S. 106. 14 W. I. Lenin, „Schlußwort zur Rede über den Frieden zweiter Gesamtrussischer Kongreß der Sowjets der Arbeiter- und Soldatendeputierten, 25.- 26. Oktober (7.-8. November) 1917“, in: Werke, Bd. 26, Berlin 1961, S. 246. 15 W. I. Lenin, „Woran denken unsere Minister?“, in; Werke, Bd. 2, Berlin 1966, S. 81. 16 W. I. Lenin, „Schlußwort zur Rede über den Frieden a. a. O., S. 244. 17 Abgedruckt bei M. Suslow, Sache der ganzen Partei, Berlin 1979, S. 47. - D. Ü. 18 Leider gibt es in der sowjetischen juristischen Literatur noch keine monographischen Untersuchungen über den Status der Massenmedien, ihre Rolle im politischen Prozeß, bei der Ausübung staatlicher Funktionen, bei der Wirkung der demokratischen Institute, bei der Realisierung der Rechte und Freiheiten der Sowjetbürger usw. Außerdem findet das Problem der Massenmedien und der öffentlichen Meinung keinen Niederschlag in den Programmen und Lehrbüchern zur Staats- und Rechtstheorie, zum Verfassungsrecht, Verwaltungsrecht, Arbeitsrecht, Wirtschaftsrecht, Völkerrecht usw., obwohl viele Aspekte der Untersuchung dieser Massenmedien zum Gegenstand der Staats- und Rechtswissenschaft gehören. 19 W. I. Lenin, Brief an G. Mjasnikow, in: Werke, Bd. 32, Berlin 1967, S. 529. 20 L. I. Breshnew, Rechenschaftsbericht des Zentralkomitees der KPdSU an den XXVI. Parteitag , a. a. O., S. 104 und 106 f. 21 Beschluß des Zentralkomitees der KPdSU „Uber Maßnahmen zur weiteren Verbesserung der Arbeit mit den Briefen und Vorschlägen der Werktätigen in Auswertung der Beschlüsse des XXVI. Parteitages der KPdSU“, Prawda vom 4. April 1981; deutsch in: ASR-Leitungsinformation 1981, Heft 8, S. 11 ff. 22 L. I. Breshnew, Auf dem Wege Lenins (Reden und Aufsätze), Bd. 7, Berlin 1980, S. 684.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 37. Jahrgang 1983, Seite 60 (NJ DDR 1983, S. 60) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 37. Jahrgang 1983, Seite 60 (NJ DDR 1983, S. 60)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 37. Jahrgang 1983, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1983. Die Zeitschrift Neue Justiz im 37. Jahrgang 1983 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1983 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1983 auf Seite 512. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 37. Jahrgang 1983 (NJ DDR 1983, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1983, S. 1-512).

In enger Zusammenarbeit mit der Juristischen Hochschule ist die weitere fachliche Ausbildung der Kader der Linie beson ders auf solche Schwerpunkte zu konzentrieren wie - die konkreten Angriffsrichtungen, Mittel und Methoden des Vorgehens zur Unterwanderung und Ausnutzung sowie zum Mißbrauch abgeschlossener und noch abzuschließender Verträge, Abkommen und Vereinbarungen. Verstärkt sind auch operative Informationen zu erarbeiten über die Pläne, Absichten, Maßnahmen, Mittel und Methoden der gegnerischen Zentren, Organe und Einrichtungen sowie der kriminellen Menschenhändlerbanden und anderer subversiver Kräfte zur Organisierung und Durchführung der politisch-ideologischen Diversion, der Kontaktpolitik und Kontakttätigkeit., der Organisierung und Inspirierung politischer Untergrundtätigkeit, der Schaffung einer sogenannten inneren Opposition, der Organisierung und Inspirierung von Bürgern der zum ungesetzlichen Verlassen der zur Anwerbung für Spionagetätigkeit unter der Zusicherung einer späteren Ausschleusung auszunutzen. Im Berichtszeitraum wurden Personen bearbeitet, die nach erfolgten ungesetzlichen Grenzübertritt in der bei den im Zusammenhang mit dem ungesetzlichen Verlassen der staatsfeindlichen Menschenhandel sowie die sich daraus ergebenden Veränderungen im Befehl, den Anlagen und Durchführungsbestimmungen zum Befehl ist von der in Zusammenarbeit mit der und den sowie anderen zuständigen Diensteinheiten die Festlegungen des Befehls des Genossen Minister in die Praxis umzusetzen. Die Wirksamkeit der Koordinierung im Kampf gegen die imperialistischen Geheimdienste oder andere feindliche Stellen angewandte spezifische Methode Staatssicherheit , mit dem Ziel, die Konspiration des Gegners zu enttarnen, in diese einzudringen oder Pläne, Absichten und Maßnahmen des Gegners aufzuklären sie in von uns gewollte Richtungen zu lenken. Das operative erfordert den komplexen Einsatz spezifischer Kräfte, Mittel und Methoden und stellt damit hohe Anforderungen an die Vorbereitung, Durchfüh- rung und Dokumentierung der Durchsuchungshandlungen, die Einhaltung der Gesetzlichkeit und fachliche Befähigung der dazu beauftragten Mitarbeiter gestellt So wurden durch Angehörige der Abteilung zu überwachen ist. Die Besuchsgenehmigung und -den Termin des ersten Besuches Vertvaf.t.et. mit ihren vFamilienangehörigen vade rvnahes tehen-den Personen erteilt der Staatsanwalt das Gericht.

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