Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1983, Seite 6

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 37. Jahrgang 1983, Seite 6 (NJ DDR 1983, S. 6); 6 Neue Justiz 1/83 Gesellschaftlicher Fortschritt als Prinzip der Verfassung Zur Herausbildung wissenschaftlicher Verfassungstheorie durch Karl Marx Prof. Dr. WOLFGANG WEICHELT, Korrespondierendes Mitglied der Akademie der Wissenschaften der DDR, Direktor des Instituts für Theorie des Staates und des Rechts der Akademie der Wissenschaften der DDR 1983 jähren sich der 165. Geburtstag und der 100. Todestag von Karl Marx. Das ist ein Ereignis von großer Bedeutung im Leben des Volkes der DDR, für die internationale Arbeiterbewegung und für die gesamte fortschrittliche Menschheit. In den Thesen des Zentralkomitees der SED zum Karl-Marx-Jahr 1983 heißt es u. a.: „Karl Marx begründete zusammen mit Friedrich Engels den dialektischen und historischen Materialismus, die politische Ökonomie der Arbeiterklasse und den'wissenschaftlichen Sozialismus als in sich geschlossene wissenschaftliche Theorie der Arbeiterklasse. Er revolutionierte damit das bisherige gesellschaftliche Denken Der Marxismus ist eine streitbare Weltanschauung. Er entstand im engsten Zusammenhang mit dem Klassenkampf und bringt die Interessen und Bedürfnisse des kämpfenden Proletariats zum Ausdruck. Er ist die wichtigste Waffe der Arbeiterklasse im Kampf um ihre Befreiung. Marx bewies als erster, daß es keine über den Klassen stehende neutrale gesellschaftliche Theorie und Ideologie geben kann. Die Ideen spiegeln stets die Interessen von Klassen wider und dienen dazu, diese Interessen durchzusetzen und zu verteidigen. Da die Klassengegensätze zwischen Bourgeoisie und Proletariat unversöhnlich sind, mußte die Theorie der Arbeiterklasse im Kampf gegen die Ideologie der Bourgeoisie ausgearbeitet und weiterentwickelt werden Eine der bedeutendsten Entdeckungen von Marx ist die materialistische Geschichtsauffassung. Er erkannte die allgemeinen Bewegungsgesetze der menschlichen Gesellschaft und charakterisierte den Klassenkampf als entscheidende Triebkraft des gesellschaftlichen Fortschritts unter Ausbeutungsverhältnissen. Die materialistische Geschichtsauffassung ermöglichte erstmals die wissenschaftliche Einsicht in die objektiven Bedingungen, den Weg und das Ziel des Kampfes der Arbeiterklasse und ihrer Partei. Die Ablösung des Kapitalismus durch den Sozialismus wurde aus den objektiven Gesetzmäßigkeiten der gesellschaftlichen Entwicklung begründet ,Das Wichtigste in der Marxschen Lehre ist die Klarstellung der weltgeschichtlichen Rolle des Proletariats als des Schöpfers der sozialistischen Gesellschaft.' . Die ,durch den Mechanismus des kapitalistischen Produktionsprozesses selbst geschulte, vereinte und organisierte Arbeiterklasse' hat den historischen Beruf, die ' kapitalistische Produktionsweise zu beseitigen, die sozialistische Gesellschaft aufzubauen und damit Ausbeutung und Unterdrückung überhaupt abzuschaffen. Dies ist nur möglich durch die Überführung der Produktionsmittel in gesellschaftliches Eigentum. Dazu bedarf es der politischen Macht, der Diktatur des Proletariats. ,Das Proletariat wird seine politische Herrschaft dazu benutzen, der Bourgeoisie nach und nach alles Kapital zu entreißen, alle Produktionsinstrumente in den Händen des Staats, d. h. des als herrschende Klasse organisierten Proletariats zu zentralisieren und die Masse der Produktionskräfte möglichst rasch zu vermehren.' Karl Marx stellte klar, daß die Arbeiterklasse die Diktatur des Proletariats benötigt, um ihr Endziel, die klassenlose kommunistische Gesellschaft, zu erreichen.“ Beginnend mit dem nachstehenden Beitrag veröffentlichen wir 1983 eine Reihe von Aufsätzen über die Begründung der Staats- und Rechtsauffassungen der Arbeiterklasse durch Karl Marx und deren aktuelle Bedeutung. D. Red. In seiner „Kritik des Hegelschen Staatsrechts“ (1843) schrieb Karl Marx, es sei „notwendig, daß die Bewegung der Verfassung, daß der Fortschritt zum Prinzip der Verfassung gemacht wird, daß also der wirkliche Träger der Verfassung, das Volk, zum Prinzip der Verfassung gemacht wird. Der Fortschritt selbst ist dann die Verfassung“.! Mit dieser Erkenntnis, die einen radikalen Bruch mit dem traditionellen idealistischen Verfassungsdenken jener Zeit darstellte, erhielt- die Verfassungstheorie ein wissenschaftlich exaktes Fundament: Sie wurde in den geschichtlichen Prozeß der gesetzmäßigen Entwicklung der gesellschaftlichen Produktivkräfte eingeordnet. Marx erkannte auch die Triebkräfte des gesellschaftlichen Fortschritts: die Klassen, die den objektiven Bewegungsgesetzen der Entwicklung der Prodüktivkräfte folgen, deren Träger und Vollstrecker sind. Die Aufdeckung des Widerspruchs zwischen bürgerlich-revolutionärem Verfassungsideal und der Realität kapitalistischer Produktionsverhältnisse Erst mit Karl Marx bezog das Verfassungsdenken den Boden exakter Wissenschaft, indem es die Ursachen dafür aufhellte, weshalb die Wirklichkeit des von der bürgerlichen Revolution hervorgebrachten Staates so grundverschieden von den Verfassungsillusionen seiner revolutionären Vorkämpfer war, weshalb trotz Beseitigung feudaler Fesseln und Schranken, trotz Verkündung politischer Gleichheit die großen Ideen von Freiheit, Gleichheit und Brüderlichkeit an einer Gesellschaft mit neuer Ungleichheit und neuer Unterdrückung zerbrachen. Die gedankliche Abstraktion des Menschen „an sich“ von seinem tatsächlichen Dasein als Unternehmer oder als Lohnarbeiter, als Grundeigentümer oder als Tagelöhner, in dem die gesellschaftliche Ungleichheit der Menschen deutlich wird, entsprach dem Bedürfnis des Kapitals nach dem von feudalen Fesseln freien, verfügbaren Lohnarbeiter. Diese Abstraktion hatte zwar die politische Gleichheit der Menschen als Staatsbürger ermöglicht und damit gegenüber dem Feudalismus einen bedeutenden gesellschaftlichen Fortschritt erbracht; zugleich aber offenbarte sie, daß das geschichtliche Ergebnis der bürgerlichen Revolution grundverschieden von ihren theoretischen Idealen war: Die in frühen bürgerlichen Verfassungen verankerten grundlegenden politischen Rechte und Freiheiten des Menschen waren innerhalb der durch die kapitalistischen Produktionsverhältnisse gesetzten Schranken nicht zu verwirklichen. Ebenso wie der bürgerliche Staat der bürgerlichen Gesellschaft die politische Form gab, innerhalb deren sich die kapitalistische Produktionsweise entfalten konnte, gab die bürgerliche Verfassung dieser Gesellschaft und diesem Staat das staatsrechtliche und ideologische Gewand, in dem die neuen Ausbeutungs- und Unterdrückungsverhältnisse verborgen werden konnten und die gesellschaftliche Ungleichheit unter die Decke staatsbürgerlicher Gleichheit gekehrt wurde. Es ist bemerkenswert, daß die verfassungsrechtliche Trennung des Staatsbürgers vom Menschen und von seinem tatsächlichen Dasein die wirkliche Trennung des bürgerlichen Staates von der Gesellschaft und den sie bewegenden Kräften zunächst verschleiern half. In dem Maße aber, wie sich der soziale Grundwiderspruch dieser Gesellschaft, der Widerspruch zwischen Lohnarbeit und Kapital, zuspitzte und die Trennung des Staates von der Gesellschaft, von den Volksmassen, zutage trat, wie sich der Staat immer offener zunächst unter Berufung auf die Verfassung, zunehmend aber auch unter ihrer offenen Mißachtung und gegen ihren ausdrücklichen Wortlaut als Beschützer der kapitalistischen Ausbeutungsverhältnisse den vorwärtsdrängenden Kräften der Gesellschaft, der nach sozialer Befreiung strebenden Arbeiterklasse, in den Weg stellte und damit sein Wesen offenbarte, brachte er sich zugleich immer stärker in Widerspruch zu den ursprünglichen Postulaten seiner eigenen Verfassung. Von den herrschenden Ausbeuterklassen zunehmend als Instrument zur Manipulation der unterdrückten werktätigen Klassen mißbraucht, wurde die bürgerliche Verfassung mehr und mehr selbst Gegenstand politischer und sozialer Klassenkämpfe. Die Tatsache, daß die großen humanistischen Ideen von Freiheit, Gleichheit und Brüderlichkeit keine ihnen entsprechende Staatsmacht, daß die bürgerlich-revolutionären Ver-;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 37. Jahrgang 1983, Seite 6 (NJ DDR 1983, S. 6) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 37. Jahrgang 1983, Seite 6 (NJ DDR 1983, S. 6)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 37. Jahrgang 1983, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1983. Die Zeitschrift Neue Justiz im 37. Jahrgang 1983 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1983 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1983 auf Seite 512. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 37. Jahrgang 1983 (NJ DDR 1983, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1983, S. 1-512).

Die Ermittlungsverfahren wurden in Bearbeitung genommen wegen Vergleichszahl rsonen rsonen Spionage im Auftrag imperialistischer Geheimdienste, sonst. Spionage, Landesve rräterische. Nach richtenüber-mittlung, Landesve rräterische Agententätigkeit, Landesverräterische Agententätigkeit in Verbindung mit Strafgesetzbuch Personen Personen Personen Personen Staatsfeindlicher Menschenhandel Personen Hetze - mündlich Hetze - schriftlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit Personen Personen Personen Straftaten gemäß Kapitel und Strafgesetzbuch insgesamt Personen Menschenhandel Straftaten gemäß Strafgesetzbuch Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit Zusammenschluß zur Verfolgung tzwid rige Zie Ungesetzliche Verbindungsaufnahme öffentliche Herab-wü rdigung Sonstige Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung, Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung insgesamt, Vorsätzliche Tötungsdelikte, Vorsätzliche Körper-ve rle tzung, Sonstige Straftaten gegen die Persönlichkeit, öugend und Familie, Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft sowohl bei Erscheinungsformen der ökonomischen Störtätigkeit als auch der schweren Wirtschaftskriminalität richten, äußerst komplizierte Prozesse sind, die nur in enger Zusammenarbeit zwischen der Linie und den auf der Dienstkonferenz vom - erfolgten Festlegungen steht in den die Auswertung der Forschungsergebnisse zum Thema: Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit sind jedoch zugleich wesentliche Grundlage für die weitere Qualifizierung der Vorkommnisuntersuchung der Linie Untersuchung.

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