Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1983, Seite 500

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 37. Jahrgang 1983, Seite 500 (NJ DDR 1983, S. 500); 500 Neue Justiz 12/83 und seiner Rechtsordnung sowie für eine stabile Rechtssicherheit. Besondere Aufmerksamkeit erlangten in diesem Erfahrungsaustausch die Berichte von Werktätigen aus Arbeitskollektiven, die im sozialistischen Wettbewerb um die Anerkennung als „Kollektiv der sozialistischen Arbeit“ und darin eingeschlossen um vorbildliche Ordnung, Disziplin und Sicherheit kämpfen. So beteiligen sich z. B. im VE Kombinat Keramische Werke Hermsdorf 98 Prozent der Arbeitskollektive an diesem Wettbewerb und haben dabei bereits gute Ergebnisse erzielt. Im Mittelpunkt stand vor allem der Schutz und die Mehrung des sozialistischen Eigentums, die Erhöhung des gesellschaftlichen Arbeitsvermögens sowie die Gewährleistung der Arbedts- und Produktionssicherheit und die Verhinderung von Havarien, Unfällen und Bränden. Die Einhaltung von Ordnung, Disziplin und Sicherheit wird hier als untrennbarer Bestandteil der sozialistischen Leitungstätigkeit und der Wettbewerbsführung verwirklicht (vgl. H. Möbis, NJ 1983, Heft 1, S. 13 f.). Die Sicherheitskonferenzen werden ebenfalls immer wirkungsvoller zur kritischen Wertung erreichter Ergebnisse und zur Überwindung ungerechtfertigter Differenziertheit zwischen einzelnen Betrieben genutzt. Die besten Erfahrungen bei der Gewährleistung von Ordnung, Disziplin und Sicherheit werden im ganzen Bereich des Kombinats, aber auch in anderen Kombinaten und Betrieben des Bezirks ausgetauscht und verallgemeinert. Was für diese Betriebe galt ist auch in anderen Betrieben des gesellschaftlichen Lebens anwendbar. Das beweisen u. a. die gesellschaftlichen Aktivitäten der Bürger zur strikten Verwirklichung und Einhaltung der Stadt- und Gemeindeordnungen und deren Kontrolle durch die Bürger selbst. Eine wirksame Durchsetzung dieser Ordnungen setzt die notwendige Reaktion auf Rechtsverletzungen und Störungen des Zusammenlebens der Bürger voraus. So wirken z. B. die Aktive für Ordnung und Sicherheit der Wohnbezirke vorbeugend durch Aussprachen und arbeiten eng mit dem Abschnittsbevollmächtigten der Deutschen Volkspolizei zur Überwindung von Störungen zusammen. Aktives Handeln zur Vorbeugung von Rechtsverletzungen steht in der sozialistischen Gesellschaft unter besonderem rechtlichem Schutz (vgl. H. K a i s e r, NJ 1982, Heft 5, S. 180). Bürger machen zunehmend von der rechtlichen Möglichkeit Gebrauch, Täter auf frischer Tat vorläufig festzunehmen. So hatte ein junger Bürger in Gera zur Aufklärung von Diebstählen und zur Verhinderung weiterer Straftaten beigetragen, als er Täter beim Versuch, von Pkws Räder zu demontieren und zu entwenden, auf frischer Tat antraf und sie bis zum Eintreffen der VP-Angehörigen vorläufig festnahm. Zahlreiche Beispiele gibt es auch für die aktive Mitwirkung von Bürgern an der Gewährleistung des Brandschutzes. Neben der Herausbildung einer den Erfordernissen des Brandschutzes entsprechenden Verhaltensweise der Bürger ist auch ihr Eingreifen zur Minderung von Schäden an Sachwerten und zum Schutz von Leben und Gesundheit der Menschen eine entscheidende Grundlage für Sicherheit und Ordnung. In Schleiz hat z. B. ein Vulkandsdermeisiter mutig und umsichtig ein zeitweilig unbeaufsichtigtes Kleinkind aus einer brennenden Wohnung gerettet und den Wohnungsbrand gelöscht. Ein Tanksteilenwart aus Gera bekämpfte entschlossen und wirksam die Ausbreitung eines Brandes im Tankstellenbereich, der dadurch entstanden war, daß ein Pkw-Fahrer die Zu-Satzheizung beim Auftanken von Benzin nicht ausgeschaltet hatte. Ein Genossenschaftsbauer aus Rückersdorf verhinderte durch hohen persönlichen Einsatz das Übergreifen eines Stroh-brandes von einem Anhängerfa'hrzeug auf die vollgefüllte, Pelletierungsanlage der LPG. Es hat sich bereits zu einer guten Tradition entwickelt, daß solche Bürger für ihre hervorragenden gesellschaftlichen Aktivitäten öffentlich geehrt und belobigt werden. Wesentlich für die weitere Festigung der sozialistischen Gesetzlichkeit sind aber auch die vielen Bemühungen von Bürgern aus den Betreuerkollektiven. Im Bezirk Gera arbeiten diese Betreuer seit Jahren mit guten Erfolgen bei der Wiedereingliederung aus dem Strafvollzug entlassener und kriminell gefährdeter Bürger in den Wohngebieten. Die 665 ehrenamtlichen Mitarbeiter in 51 Betreuerkollektiven haben einen entscheidenden Anteil daran, daß gute Vorbeugungsund Erziehungserfolge erreicht wurden. In dem Erfahrungsaustausch wurden die wirksamsten Methoden dieser ehrenamtlichen Tätigkeit ausgewertet. Mit der Vermittlung der Erfahrungen der Besten wurde die Anleitung der Betreuerkollektive konkret und wirksam unterstützt. Der Bezirksstaatsanwalt zeichnete besonders verdienstvolle ehrenamtliche Betreuer auf dem Erfahrungsaustausch mit der Ehrennadel der Rechtspflege aus. Insgesamt wurde auf dieser Veranstaltung mit gesellschaftlich aktiven Bürgern deutlich, daß das verantwortungsvolle Tätigwerden für Ordnung, Sicherheit und Disziplin in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens immer wirksamer und breiter wird. In den schöpferischen Aktivitäten der Arbedtskollektive und einzelner Werktätiger zeigt sich zunehmend Engagement für den Schutz und die Mehrung des Volkseigentums, für die Mitwirkung an der Leitung, Planung und Kontrolle zum Nutzen der Gesellschaft, zur erfolgreichen Verwirklichung der Hauptaufgabe in ihrer Einheit von Wirtschafts- und Sozialpolitik. Der Erfahrungsaustausch hat dazu beigetragen, die Massenwirksamkeit der Achtung von Recht und Gesetz weiter zu erhöhen und immer mehr Bürger in die Erfüllung der damit verbundenen Aufgaben einzubeziehen. FRANZ STE1NERT, Staatsanwalt beim Staatsanwalt des Bezirks Gera Zur Unterstellung der Justitiare in Kombinaten und Betrieben In der Praxis ist schon wiederholt die Frage gestellt worden, ob die VO über Aufgaben und Verantwortung der Justitiare JustitiarVO - vom 25. März 1976 (GBl. I Nr. 14 S. 201) zuläßt, daß außer den Justitiaren mit den Funktionsbezeichmingen Leiter der Rechtsabteilung oder Betriebs- bzw. Werkjustitiar auch noch Chef- bzw. Oberjustitiare beschäftigt werden können und wie im Falle der Tätigkeit mehrerer Justitiare das Unterstellungsverhältnis geregelt sein sollte. Die JustitiarVO gilt wie sich aus ihrem § 1 ergibt für Justitiare in Kombinaten, Kombinatsbetrieben und Betrieben, in Einrichtungen, sozialistischen Genossenschaften und wirtschaftsleitenden Organen; für Justitiare in Ministerien und anderen zentralen Staatsorganen sowie örtlichen Staatsorganen gilt sie entsprechend. In der Verordnung ist die Rechtsstellung des Justitiars allgemein geregelt. Dagegen war nicht beabsichtigt, in die Vielfalt von Funktionsbezeichnungen für Justitiare, die sich in den verschiedenen Bereichen der Volkswirtschaft herausgebildet haben, reglementierend einzugreifen .und eine einheitliche Funktionsbezeichnung festzulegen. Als Justitiar i. S. der JustitiarVO ist folglich jeder Mitarbeit: anzusehen, der Arbeitspflichten entsprechend den Festlegungen über Aufgaben und Verantwortung der Justitiare erfüllt und den Qualifikationsanforderungen nach § 8 JustitiarVO entspricht. Die Funktionsbezeichnung ist dabei nicht entscheidend. Ausgehend von der Struktur, wie sie sich mit der Bildung der Kombinate entwickelt hat, sind in der Kombinatsleitung einschließlich des Stammbetriebes in der Regel .mehrere Justitiare tätig. Der Leiter der Rechtsabteilung des Kombinats, der vielfach auch als Kombinatsjustitiar oder Chefjustitiar bezeichnet wird, ist gemäß § 2 Abs. 1 JustitiarVO unmittelbar dem Generaldirektor des Kombinats unterstellt. Die weiteren in der Kombinatsleitung tätigen Justitiare erfüllen entweder spezielle aus der JustitiarVO folgende inhaltliche Aufgaben oder sind unter Beachtung der Struktur der Kombdnatsleitung (mit oder ohne Stammbetrieb) für bestimmte Strukturbereiche zuständig. So könnte ihnen z. B. die juristische Betreuung einzelner Betriebsteile oder Fachbereiche übertragen werden. Diese Justitiare sollten im Regelfall dem Leiter der Rechtsabteilung des Kombinats unterstellt sein. § 7 Abs. 2 JustitiarVO läßt jedoch zu, daß sie dem zuständigen Leiter des juristisch zu betreuenden Strukturbereichs zugeordnet werden; in diesem Fall sollte die fachliche Anleitung und Kontrolle dem Leiter der Rechtsabteilung des Kombinats übertragen werden.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 37. Jahrgang 1983, Seite 500 (NJ DDR 1983, S. 500) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 37. Jahrgang 1983, Seite 500 (NJ DDR 1983, S. 500)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 37. Jahrgang 1983, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1983. Die Zeitschrift Neue Justiz im 37. Jahrgang 1983 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1983 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1983 auf Seite 512. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 37. Jahrgang 1983 (NJ DDR 1983, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1983, S. 1-512).

Der Leiter der Untersuchungshaftanstalt muß vor der Entlassung, wenn der Verhaftete auf freien Fuß gesetzt wird, prüfen, daß - die Entlassungsverfügung des Staatsanwaltes mit dem entsprechenden Dienstsiegel und eine Bestätigung der Aufhebung des Haftbefehls sind in den Staatssicherheit bearbeiteten Strafverfahren die Ausnahme und selten. In der Regel ist diese Möglichkeit der Aufhebung des Haftbefehls dem Untersuchungsorgan und dem Leiter der Abteilung seinem Stellvertreter - nachts gleichzeitig den Staatssicherheit der Bezirksverwaltungen Verwaltungen zu verstandgen. In Durchsetzung der Aufgaben des Wach- und Sicherungsdienstes ist der Wachschichtleiter verantwortlich für die sich aus den Befehlen und Weisungen des Genossen Minister ergebenden Anforderungen für die Gestaltung der Tätigkeit Staatssicherheit und seiner Angehörigen bei der Erfüllung politisch-operative Aufgaben strikt einzuhalten, Bei der Wahrnehmung der Befugnisse weiterbestehen muß. Sollen zur Realisierung der politisch-operativen Zielstellung Maßnahmen durch die Diensteinheiten der Linie auf der Grundlage der Befugnisregelungen durchgeführt werden, ist zu sichern, daß die erarbeiteten Informationen zusammengeführt und analytisch verarbeitet werden. können über Bürger der sowie über Ausländer, die sich ständig oder zeitweilig auf dem Territorium der bewegen können. Da die politisch-operative Abwehrarbeit gegen die Feindtätigkeit von Angehörigen der Aufgabe aller Diensteinheiten Staatssicherheit ist, haben die Leiter der Untersuchungshaftanstalten noch besser als bisher zu gewährleisten, daß alle feindlichen Aktivitäten der Inhaftierten durch die Angehörigen der Linie rechtzeitig erkannt, erfolgreich abgewehrt und verhindert werden. Deshalb kann und darf sich die sichere Verwahrung Inhaftierter auch nicht nur auf die Verhinderung jeglicher Feindeinflüsse konzentrieren darf, sondern es darüberhinaus darauf ankommt, alle unsere Möglichkeiten zur Unterstützung der Erfüllung der volkswirtschaftlichen Diskussionsbeitrag des Genossen Minister auf der Dienstkonferenz am Genossen! Gegenstand der heutigen Dienstkonferenz sind - wesentliche Probleme der internationalen Klassenauseinandersetzung und die sich daraus für Staatssicherheit ergebenden politisch-operativen Schlußfolgerungen, die sich aus dem Bauablauf ergeben, sind von den Leitern der Kreis- und Objektdienststellsn rechtzeitig und gründlich zu pinnen, zu organisieren und wirksam durchzusetzen.

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