Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1983, Seite 5

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 37. Jahrgang 1983, Seite 5 (NJ DDR 1983, S. 5); Neue Justiz 1/83 5 arbeit mit dem Mitglied der Konfliktkommission in der Gewerkschaftsgruppe zu sichern. Dazu gehört eine praxisverbundene Schulung nach der bewährten Methode der monatlichen Schulung nach einem zentralen Plan. Durch die Kreisvorstände des FDGB und der Industriegewerkschaften und Gewerkschaften sind auch Zirkel für Schichtarbeiter und Stützpunktschulungen für Klein- und Mittelbetriebe zu organisieren. Gewährleistung hoher Sicherheit im Arbeitsprozeß In Verwirklichung des AGB wurden das Arbeitsschutz- und das Sozialversicherungsrecht vervollkommnet. Die Rechtssicherheit der Werktätigen wurde weiter erhöht. Die Zahl der meldepflichtigen Arbeitsunfälle reduzierte sich in den vergangenen fünf Jahren um 27 000. Die Unfallhäufigkeit ging um 13 Prozent zurück. In den vergangenen 10 Jahren wurden 1,9 Millionen Arbeitsplätze neu gestaltet oder umgestaltet. Dabei wurden Arbeitserschwemisse und gesundheitsgefährdende Faktoren beseitigt bzw. eingeschränkt und die Arbeitsbedingungen weiter verbessert. Die Anzahl der Arbeiter und Angestellten, die unter erschwerten Arbeitsbedingungen tätig sind, konnte um mehr als 300 000 verringert werden. Die Erhaltung und Förderung der Gesundheit der Werktätigen erfordern arbeitsschutzgerechtes Verhalten und eine verstärkte Arbeitsschutzkontroile durch die gewerkschaftlichen Leitungen und die Arbeitsschutzinspektionen; Ziel ist es, mit aller Konsequenz und Hartnäckigkeit in allen Betrieben und Kombinaten den gewerkschaftlichen Grundsatz durchzusetzen, daß jeder Unfall ein Unfall zuviel ist. Der Kampf um vorbildliche Ordnung, Disziplin und Sicherheit ist in den ständigen Arbeitskollektiven unmittelbarer Bestandteil des sozialistischen Wettbewerbs und damit des Kampfes um den Ehrentitel „Kollektiv der sozialistischen Arbeit“. Zielstellungen des Kollektivs zur Durchsetzung und Gewährleistung von Ordnung, Disziplin und Sicherheit sind nach exakten Kriterien, z. B. Maßnahmen zur Verhinderung von Havarien, Bränden, Unfällen und Störungen sowie Maßnahmen zum Schutz und sorgsamen Umgang mit gesellschaftlichem Eigentum in die Wettbewerbsverpflichtungen mit aufzunehmen. Diese Ergebnisse sind mit der Verteidigung des Ehrentitels „Kollektiv der sozialistischen Arbeit“ abzurechnen und anzuerkennen. Vermittlung von Rechtskenntnissen und Gewährung von Rechtshilfe Der 10. FDGB-Kongreß stellte die Aufgabe, die Rechtspropaganda weiter zu verstärken und besonders in den Arbeitskollektiven die Rechtsvorschriften zu erläutern. Alle Gewerkschaftsleitungen und -Vorstände sollen durch verstärkte Schulungsarbeit dafür Sorge tragen, daß allen Gewerkschaftsfunktionären noch mehr konkrete Rechtskenntnisse vermittelt werden. Das ist u. a. notwendig, um die neuen Rechtsvorschriften über die gesellschaftlichen Gerichte einheitlich anzuwenden. Die Durchsetzung des AGB und anderer Rechtsvorschriften stellt auch an die staatlichen Leiter höhere Anforderungen. Noch immer haben mehr als die Hälfte aller Arbeitsstreitfälle ihre Ursache in Rechtsunkenntnis und falscher Rechtsanwendung. Viele Eingaben beweisen, daß bei einigen Leitern, aber auch bei Gewerkschaftsfunktionären, die Gesetzeskenntnis nicht ausreicht. Das jetzt zu verändern ist eine vorrangige Aufgabe aller staatlichen Leiter und Gewerkschaftsleitimgen in den Betrieben und Kombinaten. Die Gewerkschaftsmitglieder haben den Vorteil, von ihrer Gewerkschaft in arbeitsrechtlichen Verfahren kostenlos vertreten zu werden. In den letzten fünf Jahren hat sich in der gewerkschaftlichen Prozeßvertretung und Mitwirkung in arbeitsrechtlichen Verfahren eine gute Entwicklung vollzogen. In 83 Prozent der mündlichen Verhandlungen leisteten die Gewerkschaften aktive Rechtshilfe. Die Anzahl der gewerkschaftlichen Prozeßvertretungen ist in diesem Jahr auf über 30 Prozent angestiegen. Beschluß des Plenums des Obersten Gerichts vom 21. Dezember 1982 über die Aufhebung der Richtlinien Nr. 26 und Nr. 28 Im Zusammenhang mit dem Inkrafttreten des Gesetzes vom 25. März 1982 über die gesellschaftlichen Gerichte der DDR (GBl. I Nr. 13 S. 269), des Beschlusses des Staatsrates der DDR vom 12. März 1982 über die Tätigkeit der Konfliktkommissionen Konfliktkommissionsordnung (GBl. I Nr. 13 S. 274) sowie des Beschlusses des Staatsrates der DDR vom 12. März 1982 über die Tätigkeit der Schiedskommissionen Schiedskommissionsordnung -(GBl. I Nr. 13 S. 283) beschließt das Plenum des Obersten Gerichts: Mit Wirkung vom 1. Januar 1983 werden aufgehoben: 1. die Richtlinie Nr. 26 des Plenums des Obersten Gerichts der DDR vom 24. März 1976 zum Zusammenwirken der Gerichte mit den Schiedskommissionen (GBI.-Sdr. Nr. 870); 2. die Richtlinie Nr. 28 des Plenums des Obersten Gerichts der DDR vom 24. März 1976 zum Zusammenwirken der Gerichte mit den Konfliktkommissionen (GBI.-Sdr. Nr. 871) i. d. F. des Änderungsbeschlusses vom 22. Dezember 1977 (GBl. I 1978 Nr. 5 S. 81). Eine gute Unterstützung für die Gewerkschaftsleitungen und -Vorstände leisten hierbei die Justiz- und Sicherheitsorgane, die Richter und Staatsanwälte. Die Durchsetzung der neuen Rechtsvorschriften sollte diese kameradschaftliche und konstruktive Zusammenarbeit weiter festigen. Durch die fleißige ehrenamtliche Arbeit der Prozeßvertreter in den Prozeßvertretergruppen bei den Rechtskommissionen der Kreisvorstände des FDGB und der Industriegewerkschaften und Gewerkschaften hat sich die Rechtssicherheit der Werktätigen weiter erhöht Der Beschluß des Sekretariats des Bundesvorstandes über die Aufgaben der Rechtskommis-sionen der Gewerkschaften vom 24. November 1982 wird die Tätigkeit der Rechtskommassionen als Hilfsorgane der Leitungen und Vorstände weiter verbessern. Welche Bedeutung eine ständige Arbeitsgruppe Rechtsberatung in den gewerkschaftlichen Rechtskommissionen hat, verdeutlichen folgende Zahlen: Wöchentlich nehmen etwa 30 bis 50 Gewerkschaftsmitglieder die Rechtsberatung und Rechtshilfe bei den Kreisvorständen des FDGB in Anspruch. Das sind im Jahr durchschnittlich eine halbe Million Auskünfte, davon 70 bis 80 Prozent zum Arbeitsrecht Das drückt das Vertrauen der Gewerkschaftsmitglieder zu ihrer Klassenorganisation aus. Schlußfolgerungen für die weitere Arbeit der Gewerkschaften mit dem sozialistischen Recht 1. Mit der weiteren Verwirklichung der Beschlüsse des X. Parteitages der SED und des 10. FDGB-Kongresses gilt es, die Wirksamkeit des Arbeitsrechts und besonders des AGB in allen Betrieben und Kombinaten weiter zu erhöhen. Alle Regelungen des AGB sind für die Verwirklichung der ökonomischen Strategie der 80er Jahre und der weiteren Entwicklung der schöpferischen Initiativen der Werktätigen im sozialistischen Wettbewerb konsequent durchzusetzen. 2. Die Rechtspropaganda ist durch alle Leitungen und Vorstände zu verbessern, um die Rechtskenntnisse aller Gewerkschaftsfunktionäre weiter zu vertiefen. Das ist eine wichtige Voraussetzung, um die Gesetze und andere Rechtsvorschriften zu verwirklichen, die Einheit von Rechten und Pflichten zu sichern sowie die Rechtshilfe zu verstärken. 3. Die Anleitung und Schulung der Konfliktkommissionen ist vor allem auf die konkrete Unterstützung bei der einheitlichen Anwendung der neuen Rechtsvorschriften zu konzentrieren. ' 4. In allen Betrieben und Kombinaten sind die gesellschaftlichen Aktivitäten für die Einhaltung von Ordnung, Disziplin und Sicherheit umfassend zu fördern, um Havarien, Brände und Störungen auszuschließen. Damit schützen wir unser wertvolles Volkseigentum. 5. Der Beschluß über die Aufgaben der gewerkschaftlichen Rechtskommissionen ist von allen Leitungen und Vorständen des FDGB und der Industriegewerkschaften und Gewerkschaften in enger Zusammenarbeit mit den Justiz- und Sicherheitsorganen auszuwerten und zu verwirklichen.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 37. Jahrgang 1983, Seite 5 (NJ DDR 1983, S. 5) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 37. Jahrgang 1983, Seite 5 (NJ DDR 1983, S. 5)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 37. Jahrgang 1983, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1983. Die Zeitschrift Neue Justiz im 37. Jahrgang 1983 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1983 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1983 auf Seite 512. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 37. Jahrgang 1983 (NJ DDR 1983, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1983, S. 1-512).

Die Angehörigen der Linie haben in Vorbereitung des Parte: tages der Partei , bei der Absicherung seiner Durchführung sowie in Auswertung und bei der schrittweisen Verwirklichung seiner Beschlüssen;tsg-reenend den Befehlen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, den allgemeinverbindlichen Rechtsvorschriften der zentralen Rechtspflegeorgane und der Weisungen der am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Rechtspflegeorgane. Der Vollzug der Untersuchungshaft hat den Aufgaben des Strafverfahrens zu dienen und zu gewährleist en, daß der Verhaftete sicher verwahrt wird, sich nicht., däm Straf -verfahren entziehen kann und keine Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlungen begehen können, Gleichzeitig haben die Diensteinheiten der Linie als politisch-operative Diensteinheiten ihren spezifischen Beitrag im Prozeß der Arbeit Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung, zielgerichteten Aufdeckung und Bekämpfung subversiver Angriffe des Gegners zu leisten. Aus diesen grundsätzlichen Aufgabenstellungen ergeben sich hohe Anforderungen an die Gesetzeskenntnis, auch auf dem Gebiet des Strafprozeßrechts. Dazu gehört, sich immer wieder von neuem Gewißheit über die Gesetzlichkeit des eigenen Vorgehens im Prozeß der Beweisführung während der operativen und untersuchungsmäßigen Bearbeitung von feindlichen Angriffen und Straftaten der schweren allgemeinen Kriminalität gegen die Volkswirtschaft der Potsdam, Juristische Hochschule, Diplomarbeit Vertrauliche Verschlußsache Die objektive und umfassende Eewsis-würdigung als Bestandteil und wichtige Methode der Qualifizierung der Beweisführung als Voraussetzung für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens durch die Untersuchungsorgane Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache . Die Organisation der Zusammenarbeit operativer Diensteinheiten Staatssicherheit , Die Organisation des Zusammenwirkens der operativen Diensteinheiten Staatssicherheit mit anderen Organen und Einrichtungen bei der Organisierung einer wirksamen vorbeugenden Tätigkeit ist Grundlage für die zielstrebige und systematische Nutzung der Kräfte, Mittel und Möglichkeiten dieser Institutionen für die Erarbeitung von Koör dinierungaVorschlägen liegt dementsprechend bei den Referatsleitern der Abteilung ХѴ Sie haben im Rahmen dieser Verantwortung die Realisierung der vom Leiter der Abteilung in Form von Transportaufträgen bestätigten Koordinierungsvorsohläge gewährleisten., Zu beachtende Siohorheltserfordernisse und andere Faktoren, die Einfluß auf die Koordinierung der Transporte haben.

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