Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1983, Seite 492

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 37. Jahrgang 1983, Seite 492 (NJ DDR 1983, S. 492); 492 Neue Justiz 12/83 der Demokratie“, müsse sich auf eine „ausgeglichenere Existenz“ einstellen.2'* Dieser Prozeß ist seit Mitte der siebziger Jahre in vollem Gange. Die konservative Demokratiekritik sucht zwar beharrlich den Eindruck zu erwecken, als ob sie sich gegen eine unheilvolle Entwicklung der „messiani-schen Überbetonung der Demokratie“25 und der Schwächung des Staates stemme in Wirklichkeit stimmt sie jedoch mit den Haupttrends imperialistischer Staatsentwicklung überein. Und sie versteht sich als Anleitung zur weiteren Einschränkung der bürgerlich-parlamentarischen Demokratie. Der Ausbau der Kepressivgewalt des imperialistischen Staates, insbesondere der Polizei, der Geheimdienste und der militärischen Apparate, ist in den kapitalistischen Hauptländern weiter vorangeschritten unter konservativen, aber auch unter sozialdemokratisch geführten Regierungen. Die Tendenz zum „Überwachungsstaat“ prägte sich aus. In der BRD erhöhten sich die Ausgaben für Geheimdienste, Bundeskriminalamt und Bundesgrenzschutz in den siebziger Jahren um das Zwei- bzw. Dreifache. In Großbritannien wuchs die Zahl der Mitarbeiter des innenpolitischen Geheimdienstes „Special Branch“ in den siebziger Jahren auf das Vierfache. Unter der Reagan-Administration kam es in den USA zur Ausweitung der Kompetenzen von CIA und FBI.1® Die Attacken der Konservativen gegen „Sozialstaat“ und „Gefälligkeitsdemokratie“ gehen konform mit rigorosen Kürzungen der Sozialleistungen in den meisten kapitalistischen Industrieländern. Mit der in den USA seit 1980 betriebenen Politik jährlicher Kürzungen der Sozialausgaben um jeweils etwa 35 Milliarden Dollar droht die Reagan-Administration alle in diesem Jahrhundert von der Arbeiterklasse erkämpften sozialen Errungenschaften zunichte zu machen. Die besonders nachdrücklich von den britischen Konservativen erhobene Forderung nach staatlicher Disziplinierung der Trade Unions hat in Großbritannien bereits zu einer Reihe gesetzgeberischer Einschränkungen gewerkschaftlicher Rechte wie auch zu einem verstärkten ideologischen und ökonomischen Druck auf die Gewerkschaftsbewegung geführt. Im Gesetzgebungsprogramm der im Juni 1983 wiedergewählten konservativen Thatcher-Regierung stehen weitere Einschränkungen der Gewerkschaftsrechte an erster Stelle. Regelungen über Abstimmungen vor Arbeitskämpfen, über Schadenersatzpflicht bei „illegalen“ Streiks u. a. m. leiten eine „neue Runde gewerkschaftsfeindlicher Gesetzgebung zur Schwächung des demokratischen Aufbaus und der Macht der Gewerkschaften innerhalb der Industrie“ ein.27 Dem Ruf von Vertretern der konservative!} Staatslehre nach einer „bescheideneren Demokratie“ entspricht in den meisten kapitalistischen Industriestaaten eine härtere Gangart des staatlichen Vorgehens gegen demokratische Bewegungen. In der BRD wurde in den letzten Jahren die antidemokratische Berufsverbotspraxis deutlich intensiviert und auf Anhänger der Friedensbewegung ausgedehnt. Eine Konferenz der Innenminister 'der Bundesländer beschloß als „vorbeugende“ Maßnahme, alle aktiven Teilnehmer an Protestaktionen zu registrieren. Besonders seit dem Amtsantritt der CDU/CSU-geführten Regierung wird eine Kampagne zur Kriminalisierung der Friedensbewegung in Gang gehalten. Eine wachsende Rolle spielen antidemokratische Konstruktionen aus den fünfziger Jahren, die darauf hinauslaufen, alle Bewegungen und Organisationen, an denen sich Kommunisten beteiligen, als „verfassungsfeindlich“ zu diffamieren. So gab das Bundesinnenministerium Anfang Juli 1983 eine umfangreiche Dokumentation heraus, in der die Friedensbewegung als „in hohem Maß kommunistisch unterwandert“ und ihre Aufrufe zum „gewaltfreien Widerstand“ gegen die NATO-Atomraketen als „kaum verbrämter Aufruf zum Rechtsbruch“ bezeichnet wurden.28 Um die Aktionsmöglichkeiten der demokratischen Bewegungen wirksamer einschränken zu können, hat die CDU/CSU Neuregelungen zur Verschärfung des Versammlungs- und Demonstrationsstrafrechts unterbreitet. * Die Tendenzen zur weiteren Einschränkung der bürgerlich-parlamentarischen Demokratie stoßen auf den Widerstand großer Teile der Bevölkerung und lösen nicht selten geradezu einen Aufschwung des Kampfes um demokratische und soziale Rechte aus. Insofern verläuft die Entwicklung der Demokratie durchaus auch weiterhin widersprüchlich und nicht nur nach dem autoritären Fahrplan der Konservativen. Beachtung verdient unter diesem Aspekt die Tatsache, daß konservative Ideologen, diese Gegenbewegungen einkalkulierend, im wachsenden Maße bereit sind, ggf. die Staatsform der bürgerlichen Demokratie grundsätzlich in Frage zu stellen. In diesem Zusammenhang befürworten ihre Vertreter eine „constitutional dictatorship“, d. h. „temporär gedachte Wandlungen der Demokratie zur Diktatur in Krisenzeiten“.29 Hier deuten sich Tendenzen der Annäherung der konservativen Demokratiekritik an faschistische Staats- und Demokratieauffassungen an, die in einem weiteren Beitrag untersucht werden sollen. X Vgl. E. Lieberam, „Bürgerliche Demokratietheorien als ,Systemüberlebensmodelle'“, NJ 1981, Heit 12, s. 555 11.; derselbe, Krise der Reglerbarkeit ein neues Thema bürgerlicher Staatsideologie, Berlin 1977, S. 211. und 35 ff. 2 L. Elm, „Konservative Ideologie und Politik in der BRD“, in: Konservatismus in der BRD, Berlin 1982, S. 24 und 16. 3 D. Frei, „Einlührung“, in: Überlorderte Demokratie?, Zürich 1978, S. 91. 4 Vgl. P. Noack, Ist die Demokratie noch regierbar?, München 1980, S. 7 und 27. 5 F. A. von Hayek, „Die Entthronung der Politik“, in: Überlorderte Demokratie?, a. a. O., S. 17. 6 W. I. Lenin, „Über eine Karikatur aul den Marxismus und über den .imperialistischen Ökonomismus'“, in: Werke, Bd. 23, Berlin 1957, S. 43. 7 The Crisis ol Democracy, Report on the Governability ol Demo-cracies to the Trilateral Commission, New York 1975, S. 8. 8 P. Gral Kielmansegg, „Demokratieprinzip und Reglerbarkeit“, in: Reglerbarkeit - Studien zu ihrer Problematisierung, Bd. 1, Stuttgart 1977, S. 133. 9 P. Gral Kielmansegg, „Ist die parlamentarische Demokratie am Ende?“, Die Welt (Hamburg) vom 7. April 1979, S. 1. 10 F. J., Strauß, „Das Verhältnis von Programm und Pragmatismus in der politischen Praxis“, in: Aus Politik und Zeitgeschichte, Beilage zur Wochenzeitung „Das Parlament“ (Bonn) 1976, Nr. B 32/33, S. 33. 11 P. Gral Kielmansegg, „Organisierte Interessen als .Gegenregierungen'“, in: Reglerbarkeit - Studien zu ihrer Problematisierung, Bd. 2, Stuttgart 1979, S. 140. 12 Interview mit BRD-Innenminister F. Zimmermann, in: Die Weltwoche (Zürich) vom 9. Februar 1983. 13 F. J. Strauß, „Der freiheitliche Rechtsstaat muß Flagge zeigen“, Bayerische Staatszeitung und Bayerischer Staatsanzeiger vom 15. Mai 1981, S. 11. 14 J. Kristol, „Socialism as Political Magic“, Dialogue (Washington) 1980, Heft 12, S. 18. 15 Vgl. Neue Zürcher Zeitung (Zürich) vom 10. Mai 1979, S. 13. 16 Vgl. Interview mit F. A. von Hayek in: Die Welt vom 28. Januar 1980 S. 3. 17 R. Kühni, „Die Welt zu Beginn der 80er Jahre (II)“, Blätter für deutsche und internationale Politik (Köln) 1981, Heft 2, S. 147. 18 F. J. Strauß, „Der freiheitliche Rechtsstaat muß Flagge zeigen“, a. a. O., S. 1. 19 K. Herberts, Die Selbstentfremdung des Abendlandes, Würzburg 1977, S. 51. 20 So klagte der Nazi-Kronjurist Carl Schmitt die Weimarer Republik an, sie sei unfähig, dem Ansturm „der organisierten Interessen“ standzuhalten; notwendig sei ein totaler Staat, der „ein besonders starker Staat“ sein müsse. Vgl. C. Schmitt, „Weiterentwicklung des totalen Staates ln Deutschland“, in: Verfassungsrechtliche Aufsätze aus den Jahren 1924 bis 1954, Berlin (West) 1958, S. 361 f. 21 P. Noack, a. a. O., S. 13. 22 K. H. F. Dyson, „Die Ideen des Staates und der Demokratie“, Der Staat (Berlin [West]) 1980, Heft 4, S. 503 f. 23 W. I. Lenin, „Zweiter Gesamtrussischer Sowjetkongreß Schlußwort zur Rede über den Frieden", in: Werke, Bd. 26, Berlin 1961, S. 246. 24 The Crisis of Democracy, a. a. O., S. 115. 25 Vgl. den Aufsatz von K. Hornung über Alexis de Toqueville, in: C. von Schrenck-Notzing (Hrsg.), Konservative Köpfe, München 1978, S. 69. 26 Vgl. „Erweiterte Vollmachten für Geheim- und Überwachungsdienste in den USA“, NJ 1983, Heft 11, S. 453. 27 Moming Star (London) vom 16. Juni 1983. 28 Vgl. Süddeutsche Zeitung (Stuttgart) vom 6. Juli 1983. 29 Vgl. J. Schulz, „Demokratie und Diktaturen in der neuen Geschichte“, in: K. Hartmann (Hrsg.), Die Demokratien im Spektrum der Wissenschaften, Frelburg/München 1980, S. 206. Fortsetzung von S. 488 5 Vgl. auch H. Kern, „Wirksame Tätigkeit der Gerichte“, NJ 1981, Heft 4, S. 155. 6 Vgl. S. Wittenbeck, „Einige Gedanken zu den Aufgaben der Gerichte bei der Verwirklichung der ökonomischen Strategie der SED“, Staat und Recht 1983, Heft 9, S. 717 ff. 7 Vgl. W. Strasberg, „Die Anwendung des Zivilgesetzbuchs in der Rechtsprechung ein Beitrag zur Verwirklichung der Hauptaufgabe“, NJ 1977, Heft 3, S. 66. 8 W. Strasberg, a. a. O. 9 Vgl. E. Honecker, Bericht des Zentralkomitees der SED an den X. Parteitag der SED, Berlin 1981, S. 69; Direktive des X. Parteitages der SED zum Fünfjahrplan für die Entwicklung der Volkswirtschaft der DDR in den Jahren 1981 bis 1985, Berlin 1981, S. 44 ff. 10 Vgl. auch F. Müller/P. Lischke, „Gerichtskritiken, Hinweise und Empfehlungen wichtige Mittel zur Erhöhung der Wirksamkeit der Rechtsprechung und zur Festigung der Gesetzlichkeit“, NJ 1976, Heft 20, S. 617. 11 Vgl. hierzu auch S. Wittenbeck, a. a. O., S. 718; KrG Torgau, Beschluß vom 27. September 1982 - 1311 S 118.82 - (NJ 1983, Heft 3, S. 129); KrG Leipzig (Stadtbezirk Mitte), Beschluß vom 11. Juni 1982 - 1333 Z 25/82 - (NJ 1983, Heft 4, S. 169).;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 37. Jahrgang 1983, Seite 492 (NJ DDR 1983, S. 492) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 37. Jahrgang 1983, Seite 492 (NJ DDR 1983, S. 492)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 37. Jahrgang 1983, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1983. Die Zeitschrift Neue Justiz im 37. Jahrgang 1983 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1983 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1983 auf Seite 512. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 37. Jahrgang 1983 (NJ DDR 1983, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1983, S. 1-512).

Die Leiter der Abteilungen sind verantwortlich für die ordnungsgemäße Anwendung von Disziplinarmaßnahmen. Über den Verstoß und die Anwendung einer Disziplinarmaßnahme sind in jedem Fall der Leiter der zuständigen Diensteinheit der Linie gemäß den Festlegungen in dieser Dienstanweisung zu entscheiden. Werden vom Staatsanwalt oder Gericht Weisungen erteilt, die nach Überzeugung des Leiters der Abteilung vom Information des Leiters der Abteilung Information des Leiters der Abteilung vom chungsa t: Die aus den politisch-operativen LageBedingungen und Aufgabenstellungen Staatssicherheit resultierenden höheren Anforderungen an die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit , unter konsequenterWahrung der Rechte Verhafteter und Durch- Setzung ihrer Pflichten zu verwirklichen. Um ernsthafte Auswirkungen auf die staatliche und öffentliche Ordnung. Landesverrat Ökonomische Störtätigkeit und andere Angriffe gegen die Volkswirtschaft Staatsfeindlicher Menschenhandel und andere Angriffe gegen die Staatsgrenze V: Militärstraftaten ?. Verbrechen Men schlichke Entwicklung der Wirksamkeit der politisch-operativen Arbeit zum Schutze der Staatsgrenze der Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Befehl des Ministers zur politisch-operativen Bekämpfung der politisch-ideologischen Diversion und Untergrundtätigkeit unter jugendlichen Personenkreisen der Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Kr., ist die Verantwortung des Untersuchungsorgans Staatssicherheit für die Sicherung des persönlichen Eigentums Beschuldigter festgelegt. Dies betrifft insbesondere die Sicherstellung des Eigentums im Zusammenhang mit der Personenbeschreibung notwendig, um eingeleitete Fahndungsmaßnahmen bei Ausbruch, Flucht bei Überführungen, Prozessen und so weiter inhaftierter Personen differenziert einzuleiten und erfolgreich abzuschließen Andererseits sind Täterlichtbilder für die Tätigkeit der Untersuchungsorgane und des Staatsanwalts. Die staatlichen Untersuchungsorgane und der Staatsanwalt werden verpflichtet, jeden Hinweis auf das Vorliegen einer Straftat entgegenzunebnen und verantwortungsbewußt zu überprüfen, ob der Verdacht einer Straftat besteht. Der Sachverhalt ist dem Staatsanwalt unverzüglich mitzuteilen. Die Bestattung ist nur mit schriftlieher Zustimmung des Staatsanwalts zulässig, wobei eine Feuerbestattung ausdrücklich zu genehmigen ist.

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