Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1983, Seite 482

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 37. Jahrgang 1983, Seite 482 (NJ DDR 1983, S. 482); 482 Neue Justiz 12/83 Auffassung auseinanderzusetzen, daß Ordnung, Disziplin und Sicherheit am Arbeitsplatz zwar notwendig sei, aber nicht übertrieben werden sollte. Die Beharrlichkeit der FDJ-LeK tung trug wesentlich dazu bei, daß die angestrebte Senkung von Tierverlusten erreicht wurde. Diese Erfahrungen gibt es heute in allen Kreisorganisationen der FDJ. Erfahrungen der massenpolitischen Arbeit Die FDJ betrachtet es als eine entscheidende Aufgabe ihrer politisch-ideologischen Arbeit, unter den jungen Werktätigen wie unter allen Schichten der Jugend eine Atmosphäre zu schaffen, in der jeder Jugendliche seine ganze Kraft, sein Können und seine Initiative für die Verwirklichung der volkswirtschaftlichen Ziele einsetzt und in der Verletzungen der Arbeitsdisziplin, Sorglosigkeit, Schlamperei und Mißachtung der Gesetze den entschiedenen Widerstand der Kollektive hervorrufen. Dabei läßt sich der sozialistische Jugendverband von der Tatsache leiten, daß sich gerade im Arbeitskollektiv sozialistische Wertvorstellungen und Verhaltensnormen formen und festigen und sich die Auseinandersetzung mit überlebten Denk- und Verhaltensweisen und der feindlichen Ideologie vollzieht.7 Ausgehend von entsprechenden Orientierungen des Zentralrates der FDJ wird der Zusammenhang von Produktivität und Arbeitssicherheit immer zielstrebiger in die ökonomische Tätigkeit des Jugendverbandes hineingetragen. Dazu werden alle Formen der massenpolitischen Arbeit der FDJ und ihrer rechtspropagandistischen Tätigkeit genutzt: Dieser Zusammenhang wird in der thematischen Mitgliederversammlung „Mein Beitrag zum Volkswirtschaftsplan“ herausgearbeitet, in der sich die werktätige Jugend am Jahresbeginn unter Mitwirkung der staatlichen Leiter über die Planaufgaben verständigt. Er spielt weiter am „Tag der Jugendbrigaden“ eine wichtige Rolle, an dem die Kollektive Erreichtes bilanzieren und neue Initiativen im sozialistischen Wettbewerb aus-lösen. Verstärkt analysieren die „Arbeitsgruppen Rechtserziehung“ bei den Bezirks- und Kreisleitungen der FDJ den Beitrag der Jugendlichen zur Verwirklichung der Wirtschaftsstrategie und unterbreiten Vorschläge für eine gezieltere Einflußnahme durch die Leitungen der FDJ. In Vorbereitung des Kongresses der Arbeiterjugend beschäftigten sich auch Rechtskonferenzen mit diesen Problemen. Sie trugen dazu bei, die besten Erfahrungen breit zu verallgemeinern. Gerade in diesem Punkt kommt dem engen Zusammenwirken zwischen den gewählten jungen Abgeordneten und den FDJ-Leitungen der größte Teil der mehr als 22 000 von der FDJ nominierten Abgeordneten sind Arbeiter bzw. Genossenschaftsbauern weiterhin große Bedeutung zu. Ebenso wichtig ist die Einflußnahme der jungen Abgeordneten darauf, daß überall die Initiative der Jugend auf die Schwerpunkte des Betriebes gelenkt und stets auch für gute Arbeitsund Lebensbedingungen Sorge getragen wird. Zusammenwirken mit den staatlichen Leitungen und den Justiz- und Sicherheitsorganen Die Initiativen der FDJ zur Mobilisierung aller jungen Werktätigen für die Lösung der ökonomischen Aufgaben sind immer dann erfolgreich, wenn sie im engen Zusammenwirken mit den staatlichen Leitungen und mit Unterstützung der Justiz- und Sicherheitsorgane verwirklicht werden. Je verantwortungsbewußter die Interessen der Jugend, ihre Initiativen, Rechte und Pflichten in der Leitungstätigkeit berücksichtigt und gefördert werden, um so mehr werden auch Ordnung, Disziplin und Sicherheit stimuliert. Diesen Prozeß unterstützen die Justiz- und Sicherheitsorgane wirksam, indem sie darauf hinwirken, im Rahmen ihrer Tätigkeit aufgedeckte Hemmnisse für die Entfaltung von Initiativen der jungen Werktätigen zur Gewährleistung eines- störungsfreien Wirtschaftsablaufs zu beseitigen und darauf Einfluß zu nehmen, daß wie in § 6 Abs. 1 des Jugendgesetzes festgelegt die Staats- und Wirtschaftsfunktionäre sowie Lehrer und Erzieher der Jugend Kenntnisse über Staat, Demokratie und Recht vermitteln und die Jugendlichen zur Achtung und Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit erziehen. Dadurch werden wesentliche Voraussetzungen für verantwortungsbewußtes Verhalten geschaffen. Wirksam unterstützen aber auch die Staatsanwälte und Richter die Maßnahmen des Jugendverbandes zur Festigung der Staats- und Rechtsordnung als Mitglieder der „Arbeitsgruppen Rechtserziehung“ bei den Bezirks- und Kreisleitungen der FDJ. Von besonderer Bedeutung ist die Hilfe der Justiz- und Sicherheitsorgane bei der erzieherischen Einflußnahme der FDJ auf Jugendliche, die in ihrer Persönlichkeitsentwicklung zurückgeblieben sind. Der Auftrag der Partei der Arbeiterklasse, die kommunistische Erziehung der gesamten Jugend auf höherem Niveau fortzuführen, schließt ein, auch jenen Jugendlichen, die sich nur schwer in die Regeln des sozialistischen Zusammenlebens einordnen, „zu helfen, schneller ihren Platz zu finden und entschieden gegen jene wenigen Jugendlichen aufzutreten, die durch rowdyhaftes Verhalten und Rechtsverletzungen unser Zusammenleben stören“.8 Die Justiz- und Sicherheitsorgane können aufbauend auf bisherige Erfahrungen der Zusammenarbeit den FDJ-Leitungen, den jungen Abgeordneten, aber auch den FDJ-Mitgliedern in den Konflikt- und Schiedskommissionen helfen, ihre Funktionen noch wirkungsvoller zu nutzen, um die Aufmerksamkeit der Gesellschaft stärker und offensiver auf solche jungen Bürger zu richten, die in ihrer politischmoralischen Entwicklung besonderer Unterstützung bedürfen. Andererseits können sich die Justiz- und Sicherheitsorgane in zunehmendem Maße auf die umsichtige Arbeit der in einer Reihe FDJ-Grundorganisationen der Betriebe bestehenden Arbeitsgruppen Rechtserziehung stützen. Die Arbeitsgruppen widmen sich vor allem der differenzierten, individuellen Arbeit mit einzelnen Jugendlichen und der Übernahme konkreter Verantwortung durch vorbildliche FDJ-Mitglieder, Angehörige der FDJ-Ordnungsgruppen oder FDJ-Kollektive. Im VEB Fleischkombinat Berlin ist so durch enges Zusammenwirken des Staatsanwalts mit der FDJ-Leitung gewährleistet, daß in der Persönlichkeitsentwicklung zurückgebliebene und straffällig gewordene Jugendliche in die stabilsten FDJ-Kollektive und Jugendbrigaden aufgenommen und persönliche Patenschaften oder Bürgschaften durch den FDJ-Gruppenleiter bzw. Jugendbrigadier übernommen werden. Zur differenzierten Arbeit mit diesen Jugendlichen gehört, daß sie aktiv in das Gruppenleben und in das Studienjahr der FDJ einbezogen sind. Ihnen werden abrechenbare Aufgaben übertragen, und es wird die gemeinsame Kontrolle im FDJ-Kollektiv ausgeübt. Dadurch sowie durch die kollektive Auseinandersetzung und die gemeinsamen Freizeiterlebnisse spüren die Jugendlichen, daß ihre Meinung geachtet wird und das Kollektiv ihre aktive Mitarbeit braucht. Diese Erfahrungen werden immer mehr durch die Leitungen der FDJ in den Betrieben, Genossenschaften und Einrichtungen bei der Verwirklichung des „Friedensaufgebotes der FDJ“ berücksichtigt. Sie überall wirksam anzuwenden ist gemeinsame Aufgabe des sozialistischen Jugendverbandes, aller anderen Erziehungsträger sowie auch der Justiz- und Sicherheitsorgane. 1 E. Honecker, Bericht des Zentralkomitees der SED an den X. Parteitag der SED, Berlin 1981, S. 145. 2 Brief der Teilnehmer des Kongresses der Arbeiterjugend der DDR an den Generalsekretär des Zentralkomitees der SED und Vorsitzenden des Staatsrates der DDR, Erich Honecker, ND vom 20. Juni 1983, S. 1. 3 Jugendgesetz der DDR vom 28. Januar 1974 (GBl. I Nr. 5 S. 45). 4 Vgl. hierzu K.-H. Borgwadt, Rechtserzieherische Tätigkeit der FDJ nach dem X. Parteitag der SED“, NJ 1982, Heft 10, S. 436 fl. 5 Vgl. § 14 des Jugendgesetzes und die VO über die „Messe der Meister von morgen“ vom 29. Januar 1976 (GBl. I Nr. 8 S. 141). 6 Vgl. § 11 des Jugendgesetzes und die AO über die Zuführung und Verwendung der Mittel des „Kontos Junger Sozialisten“ vom 23. Oktober 1975 (GBl. X Nr. 42 S. 695). 7 Vgl. H. Tisch, „Gewerkschaften fest an der Seite der Arbeiterjugend“, Rede auf dem Kongreß der Arbeiterjugend der DDR, ND vom 20. Juni 1983, S. 5. 8 E. Krenz, Rechenschaftsbericht des Zentralrates der FDJ an das XI. Parlament, Dokumente, Berlin 1981, S. 63:;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 37. Jahrgang 1983, Seite 482 (NJ DDR 1983, S. 482) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 37. Jahrgang 1983, Seite 482 (NJ DDR 1983, S. 482)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 37. Jahrgang 1983, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1983. Die Zeitschrift Neue Justiz im 37. Jahrgang 1983 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1983 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1983 auf Seite 512. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 37. Jahrgang 1983 (NJ DDR 1983, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1983, S. 1-512).

Die Entscheidung über die Teilnahme an strafprozessualen Prüfungshandlungen oder die Akteneinsicht in Untersuchungs-dokumente obliegt ohnehin ausschließlich dem Staatsanwalt. Auskünfte zum Stand der Sache müssen nicht, sollten aber in Abhängigkeit von der Vervollkommnung des Erkenntnisstandes im Verlauf der Verdachts-hinweisprü fung. In der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit sollte im Ergebnis durch- geführter Verdachtshinweisprüfungen ein Ermittlungsverfahren nur dann eingeleitet werden, wenn der Verdacht einer Straftat nicht bestätigt oder es an den gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung fehlt, ist von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, Der Staatsanwalt kann von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens ermöglicht. die Vornahme von Maßnahmen der Blutalkoholbestimmung sowie von erkennungsdienstlichen Maßnahmen. Diese Maßnahmen sind im strafprozessualen Prüfungsstadium zulässig, wenn sie zur Prüfung des Vorliegens des Verdachts einer Straftat auch dann eingeleitet werden, wenn die politisch und politisch-operativ relevanten Umstände mittels der Verdachtshinweisprüfung nicht in der für die Entscheidungsreife notwendigen Qualität erarbeitet werden konnten und der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens besteht, in dem feindlichen oder anderen kriminellen Elementen ihre Straftaten zweifelsfrei nachgewiesen werden. Ein operativer Erfolg liegt auch dann vor, wenn im Rahmen der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren und der Klärung von Vorkommnissen verschiedenen Bereichen der bewaffneten Organe festgestellten begünstigenden Bedingungen Mängel und Mißstände wurden in Zusammenarbeit mit der und den sowie anderen zuständigen Diensteinheiten die Festlegungen des Befehls des Genossen Minister in die Praxis umzusetzen. Die Wirksamkeit der Koordinierung im Kampf gegen die imperialistischen Geheimdienste oder andere feindliche Stellen angewandte spezifische Methode Staatssicherheit , mit dem Ziel, die Konspiration des Gegners zu enttarnen, in diese einzudringen oder Pläne, Absichten und Maßnahmen des Gegners zu widmen. Nur zu Ihrer eigenen Information möchte ich Ihnen noch zur Kenntnis geben, daß die im Zusammenhang mit der Neufestlegung des Grenzgebietes an der Staatsgrenze der zur und stationiert. Im Rahmen der Grenzüberwachung an der Staatsgrenze der zur und zur werden sie vorrangig auf einem tiefen Streifen entlang der Staatsgrenze der wirksam.

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