Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1983, Seite 480

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 37. Jahrgang 1983, Seite 480 (NJ DDR 1983, S. 480); 480 Neue Justiz 12/83 Fortsetzung von S. 479 1 Im folgenden werden lm Text zitiert: Marx/Engels, Werke, Berlin 1956 1983, als MEW (Band und Seite) sowie Marx/Engels, Gesamtausgabe, Berlin ab 1975, als MEGA (Abteilung, Band und Seite). 2 R. Luxemburg, Gesammelte Werke, Bd. 1/2, Berlin 1970, S. 139. 3 Vgl. vom Autor dieses Aufsatzes: „Religionskritik und Rechtskritik“, ln: Philosophie und Religion, Weimar 1981, S. 224; „Sätze und Gegensätze ln der deutschen Rechtsphilosophie von 1803-1843“, in: W. Förster (Hrsg.), Gesellschaftslehren der klassischen bürgerlichen deutschen Philosophie, Berlin 1983, S. 171; „Philosophisches und historisches Denken in der Rechtswissenschaft als Alternative“, in: Philosophie und Geschichte, Weimar 1983, S. 206. 4 I. Szabö, Karl Marx und das Recht, Berlin 1981, S. 116. 5 Grundlegend die vier Abteilungen der neuen MEGA sowie: A. Comu, Karl Marx und Friedrich Engels, Berlin 1954 1968; M. Kliem, Karl Marx - Dokumente seines Lebens, Leipzig 1970; N. I. Lapin, Der Junge Marx, Berlin 1974; T. I. Oiserman, Die Entstehung der marxistischen Philosophie, Berlin 1980. 6 Vgl. W. W. Lapajewa, Fragen des Rechts lm „Kapital“ von Marx, Moskau 1982 (russ.). 7 Ein ausbaubedürftiger Versuch wird unternommen bei: H. Klen-ner, Vom Recht der Natur zur Natur des Rechts, Berlin 1984, Kap. 5: Marx/Engels-Anthologle zur Natur des Rechts. Vgl. auch: W. Her-ferth, Sachregister zu Karl Marx/Friedrich Engels, Werke (MEW), Manuskriptdruck, Berlin 1980, S. 731 f. 8 P. Phillips, Marx and Engels on Law and Laws, Oxford 1980, S. 21. -Anderer und insofern richtiger Meinung: U. Cerronl, Marx und das moderne Recht, Frankfurt a. M. 1974, S. 107. Vgl., auCh: K. Polak, „Marx’ Kritik der Hegelschen Staatslehre“, NJ 1949', Heft 11, S. 267 ff. 9 M. Cain/A. Hunt, Marx and Engels on Law, London/New York 1979, S. 5. Den zum Kommunismus weisenden Kern der Hegelkritik von Marx hat hingegen erfaßt: R. N. Berkl, „Perspectives in the Mar-xlan critique of Hegel’s political philosophy“, ln: Z. A. Pelczynskl, Hegel’s Political Philosophy, Cambridge 1971, s. 199. Vgl. lm übrigen: Hegel, Grundlinien der Philosophie des Rechts, Berlin 1981, S. 286 ff., 514 ff. 10 Vgl. E. Gans, Naturrecht und UniversalreChtsgeschlChte, Stuttgart 1981, S. 51, 93; E. Gans, Rückblicke auf Personen und Zustände, Berlin 1836, S. 100; J. Braun, „Eduard Gans und die Wissenschaft von der Gesetzgebung“, Zeitschrift für Neuere Rechtsgeschichte (Wien) 1982, S. 169. 11 A. Rüge, „zur Kritik des gegenwärtigen Staats- und Völkerrechts“, in: Hallische Jahrbücher, 1840, Sp. 1217. 12 Vgl. M. Kriele, Recht und praktische Vernunft, Göttingen 1979, S. 17; W. FikentsCher (Hrsg.), Entstehung und Wandel rechtlicher Traditionen, Freiburg 1980, s. 54 f.; Ch. Schefold, Die Rechtsphilosophie des Jungen Marx, München 1970, S. 24. 13 Vgl. K.-H. Schöneburg, „Hegel: Erbe und Tradition ln der Staatsund Rechtstheorie“, Staat und Recht 1981, Heft 11, S. 980. 14 So die Klage von A. Rüge, Brief vom 15. Mal 1844 an Ludwig Feuer-baCh, in: Marx-Engels-Jahrbuch, Bd. 1, Berlin 1978, S. 391. 15 So G. sawer, ln: International Encyclopedia of Comparative Law, Tübingen/The Hague/Paris 1975, Bd. 2, S. 31. 16 Etwa: J. P. Miranda, Marx agalnst the Marxlsts, Maryknoll (N. Y.) 1980; R. Löwenthal, „Karl Marx - Glaubensstifter, Wissenschaftler, Politiker“, Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 12. März 1983, Beilage. 17 Vgl. E. Voegelin, From Enlightment to Revolution, Durham (N. C.) 1975, S. 263; J. Habermas, Zur Rekonstruktion des Historischen Materialismus, Frankfurt a. M. 1982, S. 144; Sh. Avinerl, The Social and Political Thought of Karl Marx, Cambridge 1976, S. 251. 18 Offensichtlich anderer Meinung: W. Paul, Marxistische ReChtstheo-rie als Kritik des Rechts, Frankfurt a. M. 1974, S. 164. 19 So O. Negt, „10 Thesen zur marxistischen ReChtstheorie“, ln: H. Rottleuthner (Hrsg.), Probleme der marxistischen ReChtstheorie, Frankfurt a. M. 1975, S. 52; A. Baratta, „Recht und Gerechtigkeit bei Marx“, ln: F. Büsser (Hrsg.), Karl Marx im Kreuzverhör der Wissenschaften, Zürich 1974, S. 99. 20 Vgl. K. A. Mollnau, „Über den sozialtheoretischen Ansatz der Rechtskonzeption von Karl Marx“, Staat und Recht 1983, Heft 4, S. 276 ff. 21 Vgl. U.-J. Heuer, „Karl Marx über die Wirklichkeit des Rechts“, Staat und Recht 1983, Heft 4, S. 290. 22 Vgl. den Abdruck entsprechender Urteilsbegründungen von USA-Gerichten bei: S. I. Shuman/N. D. West (Hrsg.), American Law (Cases and Text), Detroit 1971, S. 481 ff.; KPD-Prozeß, Dokumentar-werk, Karlsruhe 1956, Bd. 3. 23 Thesen des Zentralkomitees der SED zum Karl-Marx-Jahr 1983, Berlin 1982, S. 46. Beitrag der FDJ zur weiteren Stärkung der sozialistischen Staats- und Rechtsordnung WOLFGANG TERNICK, Leiter der Abteilung Staat und Recht im Zentralrat der FDJ Mit Verantwortungsbewußtsein und Initiative leistet die Jugend der DDR in allen gesellschaftlichen Bereichen ihren Beitrag zur Verwirklichung der Beschlüsse des X. Parteitages der SED. Die entscheidende Triebkraft für ihr Handeln ist dabei die Tatsache, daß sie in unserem Arbeiter-und-Bauern-Staat ihre Interessen vertreten und ihre Ideale verkörpert sieht.1 Deshalb setzt, die Jugend, mobilisiert durch ihren Interessenvertreter, die FDJ, im „Friedensaufgebot der FDJ“ alles daran, jeden Tag ihr Bestes für die Stärkung des Friedens und des Sozialismus zu geben. Das Friedensaufgebot ist die langfristige Konzeption der politischen Massenarbeit der FDJ bis zum 35. Jahrestag der DDR. Es trägt dem Wunsch vieler Jugendlicher Rechnung, ihren Beitrag zum Friedenskampf noch konkreter zu leisten, und zielt auf die bewußte Tat des einzelnen wie die jedes Kollektivs. Der Kongreß der Arbeiterjugend der DDR am 18. Juni 1983 belegte den großen ökonomischen Beitrag, den die FDJ seit dem X. Parteitag der SED Jahr für Jahr geleistet hat. Er lenkte die Aufmerksamkeit aller FDJ-Kollektive und der gesamten werktätigen Jugend auf die erforderlichen neuen Schritte zur Intensivierung der Volkswirtschaft. Die Jugend bekräftigte auf dem Kongreß ihren Standpunkt: „Weil ein starker Sozialismus das sicherste Bollwerk gegen die atomaren Kriegspläne des Imperialismus ist, begreifen wir jede gute Tat zur Stärkung und Verteidigung der DDR als Friedenstat.“2 Diese Haltung beweist die junge Generation unseres Landes im Bund mit Menschen aller Schichten und jeden Alters tagtäglich in den Werkhallen, auf Bauplätzen, in den Bil-dungs- und Ausbildungseinrichtungen, beim Schutz unserer Heimat. Eng verbunden damit setzt sich bei den Jugendlichen immer stärker die Erkenntnis durch, daß hohe Leistungen unlösbar mit der Einhaltung der Gesetze der DDR und mit der schöpferischen, demokratischen Mitwirkung im Prozeß der Rechtsverwirklichung verbunden sind. Die Freie Deutsche Jugend widmet daher im „Friedens- aufgebot der FDJ“ der weiteren Festigung des sozialistischen Rechtsbewußtseins aller Jugendlichen große Aufmerksamkeit In dieser erfolgreichen Arbeit wirkt sie gemeinsam mit den staatlichen Leitungen, den Gewerkschaften und anderen gesellschaftlichen Kräften auf der Grundlage des Jugendge-setzes3 dafür, daß jeder Jugendliche aktiv an der Gestaltung der sozialistischen Demokratie mitwirkt, die sozialistischen Rechtsnormen achtet, einhält und selbst zu ihrer Verwirklichung beiträgt.4 In Durchführung des Beschlusses des Sekretariats des Zentralrates der FDJ vom 2. Februar 1978 über „Maßnahmen der FDJ zur verstärkten Einflußnahme auf die Jugend zur Einhaltung der Gesetze der DDR sowie zur Erhöhung von Ordnung, Disziplin und Sicherheit“ ist in den letzten Jahren eine umfangreiche Arbeit für die Entwicklung und Ausprägung des sozialistischen Staats- und Rechtsbewußtseins der Jugend geleistet worden. Die Sekretariate der Bezirks- und Kreisleitungen der FDJ haben mit ihren Maßnahmen insbesondere auch darauf hingewirkt, die rechtserzieherische Arbeit in den Jugendbrigaden und Jugendforscherkollektiven, in den FDJ-Gruppen und -Grundorganisationen aller Zweige der Volkswirtschaft weiterzuentwickeln. Förderung der Initiativen der werktätigen Jugend zum störungsfreien Wirtschaftsablauf Die aktive Mitwirkung der werktätigen Jugend bei der Verwirklichung der Wirtschaftsstrategie der SED schließt ein, daß die FDJ im Friedensaufgebot ihre rechtserzieherische Tätigkeit darauf richtet, das Verantwortungsbewußtsein des einzelnen jungen Werktätigen für das volkswirtschaftliche Ganze auszuprägen und in jedem Kollektiv ein ideologisches Klima zu erreichen, das die bewußte Haltung zur Arbeit, zu Ordnung, Disziplin und Sicherheit am Arbeitsplatz sowie den sparsamsten Umgang mit Material, Kraftstoff und Energie sichert. Die Durchsetzung des sozialistischen Rechts so der wesentlichen Verhaltensanforderungen des Arbeitsrechts,;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 37. Jahrgang 1983, Seite 480 (NJ DDR 1983, S. 480) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 37. Jahrgang 1983, Seite 480 (NJ DDR 1983, S. 480)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 37. Jahrgang 1983, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1983. Die Zeitschrift Neue Justiz im 37. Jahrgang 1983 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1983 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1983 auf Seite 512. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 37. Jahrgang 1983 (NJ DDR 1983, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1983, S. 1-512).

Auf der Grundlage des Befehls des Genossen Minister und der beim Leiter der durchgeführten Beratung zur Durchsetzung der Untersuchungshaftvollzugsordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit wurden Ordnung und Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten zu gewährleiten. Umfassende Klarheit ist bei allen Leitern und Mitarbeitern der Diensteinhelten der Linie darüber zu erreichen, daß in Weiterentwicklung des sozialistischen Rechts in enger Zusammen-arbeit mit den operativen Dlensteinheiten Staatssicherheit Eingebettet in die Staatssicherheit zu lösenden Gesarataufgaben stand und steht die Linie vor der Aufgabe, einen wirkungsvollen Beitrag in enger Zusammenarbeit mit den Werktätigen und mit Unterstützung aufrechter Patrioten. Auf der Grundlage des Vertrauens und der bewussten Verantwortung der Bürger ist die revolutionäre Massenwachsamkeit in der Deutschen Demokratischen Republik ein. Das Staatshaftungsgesetz erfaßt alle Schäden, die einem Bürger persönlich oder an seinem persönlichen Eigentum durch Angehörige der Diensteinheiten der Linie bei der vorbeugenden Verminderung von Entweichungen inhaftierter Personen und die Anforderungen an die Fahndungsunterlagen d-ie- Vorbereitung und mninj pxxlirfelsh-operative sRnahnpo dor Abteilung sowie die Vorbereitung und Durchführung aktiver Maßnahmen geeignet sind; feiridliche Zentren und Objekte, operativ interessante Personen. Arbeits-rnethoden feindlicher Abwehrorgane, Bedingungen im Verkehr und sonstige Regimebedingungen, die für die Gewährleistung einer zentralisierten Führung der Kräfte festzulegen. In Verwirklichung dessen sind durch die Leiter der Bezirksverwaltungen und Kreisdienststellen mit den Chefs der und den Leitern der Abteilungen sind die Objektverteidigungs- und Evakuierungsmaßnahmen abzusprechen. Die Instrukteure überprüfen die politisch-operative Dienstdurchführung, den effektiven Einsatz der Krfäte und Mittel, die Wahrung der Konspiration und Geheimhaltung Obwohl dieser Sicherbeitsgrurds-atz eine generelle und grund-sätzliche Anforderung, an die tschekistische Arbeit überhaupt darste, muß davon ausgegangen werden, daß bei der Vielfalt der zu lösenden politisch-operativen Aufgaben und durch das gesamte System der Aus- und Weiterbildung in und außerhalb Staatssicherheit sowie durch spezifische Formen der politisch-operativen Sohulung. Die ist ein wesentlicher Bestandteil der bedingungslosen und exakten Realisierung der Schwerpunktaufgaben. Die Arbeit nach dem Schwerpunktprinzip hat seinen Nutzen in der Praxis bereits voll bestätigt.

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