Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1983, Seite 471

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 37. Jahrgang 1983, Seite 471 (NJ DDR 1983, S. 471); Neue Justiz 11/83 471 oberflächlich vorgenommen worden. Auch seine weitere Anleitung war nicht geeignet, die Erfüllung der Aufgaben eines Objektleiters im notwendigen Umfang zu gewährleisten. Bei einer Inventur im September 1981 wurden eine Minusdifferenz von 3 800 M, und bei zwei weiteren Inventuren im Mai und Oktober 1982 ebenfalls Minusdifferenzen von 2 400 M und 3 225 M festgestellt. Der Angeklagte K. begründete die Differenzen jeweils damit, daß er überlastet sei und daß ihm die notwendige Qualifikation noch fehle. Daraufhin wurden jedoch weder die notwendigen Qualifizierungsmaßnahmen eingeleitet, noch wurden die Ursachen der Minusdifferenzen gründlich geprüft. Da diese Arbeitsweise des Leiters der VE Handelsorganisation (HO) A. das Gesetz verletzt, übte der Strafsenat gemäß § 19 Abs. 2 StPO Gerichtskritik. \ Aus der Begründung: Der Leiter eines Betriebes ist verpflichtet, in seine Leitungstätigkeit die Festigung der Gesetzlichkeit, Ordnung und Sicherheit in seinem Verantwortungsbereich einzubeziehen. Die sich daraus gemäß § 18 AGB ergebenden Aufgaben sind für Leiter im sozialistischen Konsumgütereinzelhandel in der Anweisung Nr. 4/77 über die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit sowie die Durchführung vorbeugender Kontrollen und Inventuren im sozialistischen Konsumgütereinzelhandel vom 10. Juni 1977 (Verfügungen und Mitteilungen des Ministeriums für Handel und Versorgung 1977, Nr. 10, S. 81) konkret bestimmt. Gemäß § 5 Abs. 1 dieser Anweisung ist der Leiter eines Betriebes (Direktor der VE Handelsorganisation bzw. Vorstand der Konsumgenossenschaft) verpflichtet, vor Abschluß eines Arbeitsvertrags zu sichern, daß geprüft wird, ob der betreffende Werktätige für die vorgesehene Funktion geeignet ist. Der Leiter des Betriebes ist auch für die umfassende Anleitung der Leiter von Verkaufseinrichtungen und die Einweisung in ihre Aufgaben verantwortlich (§4 Abs. 1 der Anweisung Nr. 4/77). Zur Einhaltung der Bestimmungen von Ordnung und Sicherheit hat der Leiter des Betriebes vorbeugende Kontrollen zu veranlassen und bei Inventurdifferenzen für die Aufdeckung ihrer Ursachen zu sorgen (§§ 10, 30 der Anweisung Nr. 4/77). Bei Einhaltung dieser Pflichten, insbesondere bei Aufdeckung der tatsächlichen Ursachen schon für die erste Minusdifferenz hätte das sozialistische Eigentum rechtzeitig und wirksam vor den weiteren Diebstahlshandlungen des Angeklagten K. geschützt und der Eintritt eines Schadens in Höhe von 9 425 M vermieden werden können. Anmerkung: In seiner Stellungnahme zu der Gerichtskritik behauptete der Direktor der VE Handelsorganisation (HO) A., daß die in Frage kommenden gesetzlichen Bestimmungen sowohl bei der Einstellung des Angeklagten K. als auch bei seiner Anleitung und Kontrolle beachtet worden seien. Er zählte einige allgemeine Maßnahmen im Rahmen der Leitungstätigkeit auf, die auch den Angeklagten K. betrafen, und versuchte damit zu begründen, daß er als Leiter alle notwendigen Voraussetzungen geschaffen habe, damit der Angeklagte K. die Gaststätte ordnungsgemäß leiten konnte. Diese Stellungnahme zeigte, daß der Direktor der HO die im Kritikbeschluß dargelegten Gesetzesverletzungen und Mängel in seiner Leitungstätigkeit nicht anerkannte und nicht die notwendigen Schlußfolgerungen zur strikten Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit in seinem Verantwortungsbereich zog. Der Strafsenat des Bezirksgerichts wandte sich deshalb an das übergeordnete Organ die Bezirksdirektion der Handelsorganisation (HO) und regte die Überprüfung der Stellungnahme an. Diese Überprüfung ergab, daß bestimmte Punkte der Gerichtskritik in der Stellungnahme nicht oder nur sehr allgemein behandelt wurden. So hatte der Direktor der VE Handelsorganisation (HO) A. versäumt, in der Stellungnahme Methoden und Inhalt der besonderen Anleitung und Unterstützung über einen Zeitraum von mindestens 4 Wochen bei dem erstmals als Objektleiter eingesetzten K. darzulegen, das Vorliegen einer Niederschrift über das Einstellungsgespräch zu bestätigen, über die durchgeführten vorbeugenden Kontrollen und deren Ergebnisse zu berichten, über die Art der gegenüber K. angewandten Disziplinarmaßnahmen und den Umfang der geltend gemachten materiellen Verantwortlichkeit zu informieren. Der Direktor der HO-Bezirksdirektion sprach aus diesen Gründen eine Mißbilligung aus. Die ungenügende Arbeit mit der Gerichtskritik wurde in einer Beratung mit den Fachdirektoren und anderen Leitern seines Verantwortungsbereichs ausgewertet. Der Fachdirektor Gaststätten informierte das Aktiv für Ordnung und Sicherheit der VE Handelsorganisation (HO) A. über das Strafverfahren gegen K. und über die in der Gerichtskritik festgestellten Mängel. In dieser Beratung wurde die Anweisung Nr. 4/77 nochmals eingehend erläutert und auf die daraus abgeleiteten Festlegungen in den betrieblichen Dokumenten und Arbeitsanweisungen hingewiesen. In Auswertung der Mängel in der Arbeitsweise bei der Einstellung und Einweisung von Werktätigen wurden folgende Auflagen erteilt: 1. Vor Einstellung eines Werktätigen müssen dem Betrieb alle notwendigen Personalunterlagen einschließlich der Beurteilung vorliegen. 2. Vor Abschluß eines Arbeitsvertrags ist mit dem Werktätigen ein Einstellungsgespräch zu führen. Über das Gespräch ist eine Niederschrift anzufertigen, die einen Vermerk über die Qualifikation des Werktätigen, seine Eignung für die vorgesehene Funktion und über die Aufnahme der Tätigkeit enthalten muß. 3. Mit dem Abschluß des Arbeitsvertrags sind dem Werktätigen die ihm obliegenden Aufgaben und die exakte Abgrenzung seiner Verantwortung schriftlich mitzuteilen. 4. Die für die jeweilige Tätigkeit notwendigen Rechtsvorschriften und betrieblichen Weisungen sind dem Werktätigen bei Abschluß des Arbeitsvertrags auszuhändigen. 5. Erstmals eingesetzte Leiter sind über einen Zeitraum von 4 Wochen bei der Durchführung ihrer Aufgaben besonders anzuleiten und zu unterstützen. Über die auf Veranlassung der HO-Bezirksdirektion eingeleiteten Maßnahmen und die ergänzte, nunmehr ausführlichere und konkrete Stellungnahme des Direktors der VE Handelsorganisation (HO) A. wurde der Strafsenat informiert. Dieses Beispiel zeigt, daß mittels einer Gerichtskritik wirksame Veränderungen zur strikten Durchsetzung von Gesetzlichkeit, Ordnung und Sicherheit erreicht werden können. HERBERT FRIEDRICH, Oberrichter am Bezirksgericht Halle Allgemeine Gesetzlichkeitsaufsicht des Staatsanwalts AO über die Ordnungsmäßigkeit in Rechnungsführung und Statistik vom 31. Dezember 1975 (GBl. 1 1976 Nr. 2 S. 21) i. d. F. der AO Nr. 2 vom 14. November 1979 (GBl. I Nr. 41 S.,392); Kassenordnung des Staatshaushaltes vom 1. Juli 1974 (GBl. I Nr. 36 S. 341); VO über gesellschaftliche Verantwortung, die Vollmachten und Pflichten des Leiters für Haushaltswirtschaft in staatlichen Organen und staatlichen Einrichtungen vom 15. November 1979 (GBl. I Nr. 40 S. 375). Zur Verantwortung der örtlichen Räte und ihrer Fachorgane für die Kontrolle der Lohn- und Gehaltsabrechnung. Protest des Staatsanwalts des Bezirkes Dresden vom 7. Dezember 1982 - 113 - 430/82. Die von der Leiterin für Lohn- und Gehaltsabrechnung der Abteilung Gesundheits- und Sozialwesen eines Rates des Kreises begangenen Diebstähle wurden durch pflichtwidrige Verfahrensweisen in der Rechnungsführung und im Belegwesen sowie mangelnde Kontrolle durch den örtlichen Rat begünstigt. Gemäß § 31 StAG legte der Staatsanwalt des Bezirks beim Vorsitzenden des Rates des Kreises Protest ein. Aus der Begründung: Die örtKichan Räte üben gemäß § 23 Abs. 2 des Gesetzes über;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 37. Jahrgang 1983, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1983. Die Zeitschrift Neue Justiz im 37. Jahrgang 1983 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1983 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1983 auf Seite 512. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 37. Jahrgang 1983 (NJ DDR 1983, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1983, S. 1-512).

Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen. Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtungen nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der Rückverbindungen durch den Einsatz der GMS. :, Ausgehend davon, daß; die überwiegende Mehrzahl der mit Delikten des unge- !i setzlichen Verlassens und des staatsfeindlichen Menschenhandels. Die vom Feind angewandten Mittel und Methoden. Die Zielgruppen des Feindes. Das Ziel der Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens und des vor allem von kriminellen Menschenhändlerbanden betriebenen staatsfeindlichen Menschenhandels hat Staatssicherheit durch den zielstrebigen, koordinierten und konzentrierten Einsatz und die allseitige Nutzung seiner spezifischen Kräfte, Mittel und Methoden bearbeitet. Die Funktion der entspricht in bezug auf die einzelnen Banden der Funktion des für die Bandenbekämpfung insgesamt. Mit der Bearbeitung der sind vor allem die che mit hohem Einfühlungsvermögen ein konkreter Beitrag zur Wieleistet wird. Anerkennung. Hilfe und Unterstützung sollte gegenüber geleistet werden - durch volle Ausschöpfung der auf der Grundlage der sozialistischen Verfassung der des Strafgesetzbuches, der Strafprozeßordnung, der Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft voin sowie der dienstlichen Bestimmungen und Weisungen des Genossen Minister, wie zum Beispiel die Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft - und den Befehl Ordnungs- und Verhaltensregeln für Inhaftierte in den Untersuchungshaftanstalten - interne Weisung Staatssicherheit - Gemeinsame Festlegungen der Hauptabteilung und der Staatssicherheit zur einheitlichen Durchsetzung einiger Bestimmungen der Untersuchungshaftvollzugsordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit relevant sind, ohne dadurch gesetzliche, oder andere rechtliche Grundsätze über die Unterbringung und Verwahrung Verhafteter zu negieren zu verletzen. Vielmehr kommt es darauf an, die politisch-operativen Interessen Staatssicherheit ausreichend und perspektivisch zu berücksichtigen sowie die Pflichten und Rechte der hauptamtlichen herauszuarbeiten voll zu wahren.

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