Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1983, Seite 457

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 37. Jahrgang 1983, Seite 457 (NJ DDR 1983, S. 457); Neue Justiz 11/83 457 vom Zeitpunkt ihres Inkrafttretens (1. Januar 1984) an erfolgen. Ausdrücklich ist festgelegt, daß durch die neuen Industriepreise die Verbraucherpreise gegenüber der Bevölkerung nicht verändert werden und solche Veränderungen auf der Grundlage dieser AO nicht zulässig sind. Außerdem werden die neuen Industriepreise gegenüber bestimmten Abnehmerbereichen nicht wirksam. Bei Gas sind das z. B. Genossenschaften des Handwerks, Produktionsgenossenschaften werktätiger See- und Küstenfischer, private Handwerker und Gewerbetreibende sowie selbständig Tätige, persönliche Hauswirtschaften der Mitglieder und Arbeiter der LPGs und GPGs sowie Einrichtungen der Religionsgemeinschaften. Welche Abnehmer im einzelnen zu den in PreisAO genannten Abnehmerbereichen gehören, für die die bisherigen Preise unverändert weitergelten, ist in der AO Nr. Pr. 250 über die Zuordnung zu Abnehmerbereichen bzw. Bedarfsträgerbereichen der Anordnungen, die im Rahmen planmäßiger Industriepreisänderungen und der Agrarpreisreform in Kraft treten, vom 30. Mai 1983 (GBl. I Nr. 18 S. 190) geregelt. Auch diese AO enthält erneut die Festlegung, daß die Verbraucherpreise gegenüber der Bevölkerung durch die genannten PreisAO nicht verändert werden und solche Veränderungen auf der Grundlage dieser AO nicht vorgenommen werden dürfen. Gemäß der AO Pr. 250 gelten die Festlegungen über die Beibehaltung unveränderter Verbraucherpreise gegenüber der Bevölkerung u. a. auch für Gemeinschaften von Bürgern (z. B. Garagengemeinschaften). Zum Abnehmerbereich persönliche Hauswirtschaften der Mitglieder und Arbeiter der LPGs und GPGs gehören auch Mitglieder des VKSK oder sonstige nichtgewerbliche Abnehmer als individuelle Bedarfsträger landwirtschaftlicher oder gärtnerischer Erzeugnisse bzw. landwirtschaftlichen Zucht- oder Nutzviehs. Neu ist, daß der Abnehmerbereich Betriebe und Einrichtungen der Landwirtschaft nicht mehr in die AO Nr. Pr. 250 aufgenommen wurde. Dieser Abnehmerbereich wird jetzt in der AO Nr. Pr. 473 über das Wirksamwerden der geltenden Industriepreise gegenüber Betrieben und Einrichtungen der Landwirtschaft in Durchführung der Agrarpreisreform vom 11. Juli 1983 (GBl. I Nr. 20 S. 201) näher bestimmt. Bei der Festlegung der ab 1. Januar 1984 geltenden Agrarpreise wurden die neuen Industriepreise und deren planmäßige Veränderung in den folgenden Jahren voll berücksichtigt. Deshalb sind die Festlegungen über die Gewährung von Ausgleichen für planmäßige Industriepreisänderungen gegenüber dem Abnehmerbereich Betriebe und Einrichtungen der Landwirtschaft nicht mehr anzuwenden. Die planmäßigen Industriepreisänderungen, die mit den in Anlage 1 der AO Nr. Pr. 473 genannten PreisAO vorgenommen wurden, werden gegenüber den Betrieben und Einrichtungen der Landwirtschaft ab 1. Januar voll wirksam. Auch diese AO greift von dem genannten Zeitpunkt an in laufende Verträge ein. Mit der Neufassung der 1. DB zur VO über industrielle Muster Vergütung für industrielle Muster vom 16. Juni 1983 (GBl. I Nr. 19 S. 196)4 wurden die Grundsätze für die Festsetzung der Höhe der Vergütung wesentlich detaillierter gefaßt und erweitert. Voraussetzung für die Zahlung der Vergütung ist das Herstellen von Erzeugnissen nach wesentlichen Gestaltungsmerkmalen eines industriellen Musters (Benutzung), für das ein Urheberschein erteilt wurde. Anspruch auf Vergütung hat der Urheber eines industriellen Musters oder dessen Erbe. Ist das industrielle Muster Ergebnis einer Gemeinschaftsarbeit, so haben alle Beteiligten Anspruch auf Vergütung. Bei der Festsetzung der Vergütung an die Urheber der industriellen Muster ist zu berücksichtigen, in welchem Maße die durch das industrielle Muster geschützte formgestalterische Leistung zur Erhöhung der Gebrauchseigenschaften des Erzeugnisses im Vergleich zu den Gebrauchseigenschaften desjenigen Erzeugnisses beiträgt, dessen Formgestaltung durch das industrielle Muster abgelöst wurde; in welchem Maße das industrielle Muster zur Erzielung volkswirtschaftlich besonders wichtiger Einsparungen beiträgt; Aus der Redaktion berichtet Arbeitsbesuch in der Volksrepublik Polen Auf Einladung der Chefredakteure Zygmunt Frank, „Gazeta Prawnicza“ (Organ des Ministeriums der Justiz), und Andrjew Dobrzinsky, „Prawo i Zycie" (Organ des Verbandes der Polnischen Juristen), hielt sich im September eine Arbeitsgruppe der Redaktion „Neue Justiz“ in der VR Polen auf. Zu beiden Bruderzeitschriften bestehen seit mehreren Jahren freundschaftliche Kontakte und Arbeitsbeziehungen. Die Arbeitsgruppe der „Neuen Justiz“ wurde mit einigen aktuellen Fragen der Staats- und Rechtsentwicklung vertraut gemacht und über Aufgaben informiert, die sich daraus für die Publikationstätigkeit ergeben. In den Redaktionen fanden intensive Gespräche statt. Es bestand volle Übereinstimmung in der Betonung der Verantwortung der Redaktionen beider Länder, den Kampf um die Erhaltung des Friedens sowie um die allseitige Festigung der sozialistischen Ordnungen durch gezielte und praxiswirksame Publikationen in ihren Zeitschriften zu den Staatsund Rechtsfragen zu unterstützen. Weitere Arbeitsgespräche, in denen u. a. vorrangig Problemkreise der Gesetzgebung, der Öffentlichkeitsarbeit und Rechtspropaganda sowie der weiteren Entwicklung der Tätigkeit der Familiengerichte in der VR Polen in ihrem speziellen Bemühen um eine wirksame Vorbeugung gegenüber Jugendgefährdungen im Mittelpunkt standen, führte die Arbeitsgruppe im Ministerium der Justiz, im Ministerium für Arbeit, Löhne und Soziales, in einigen Gerichten und in einer Besserungsanstalt für Jugendliche in der Wojewodschaft Lublin sowie im politisch-juristischen Klub des Journalistenverbandes der VR Polen. Während des abschließenden Empfangs beim amt. Minister der Justiz, Dr. J. Brol, bei Gesprächen mit dem Generalsekretär des Verbandes der Polnischen Juristen, Stanislaw Kolodziej, und in der Abteilung Presse, Rundfunk und Fernsehen im Zentralkomitee der PVAP wurde die Verantwortung der polnischen Juristen für die Lösung der durch die Partei- und Staatsführung gestellten Aufgaben erörtert. Dabei wurde die spezifische Aufgabe der juristischen Fachzeitschriften und Massenmedien hervorgehoben, Rechtspropaganda in sehr differenzierten Formen für alle Kreise der Bevölkerung zu leisten. Im Ergebnis des Aufenthalts wurden die Freundschaftlichen Arbeitsbeziehungen zwischen der Redaktion „Neue Justiz“ und den Redaktionen „Gazeta Prawnicza" und „Prawo i Zycie“ bekräftigt und weitere konkrete Aufgaben der wechselseitigen Unterstützung vereinbart. Die Chefredakteure der Zeitschriften „Gazeta Prawnicza" und „Neue Justiz“ Unterzeichneten eine Vereinbarung für die Zusammenarbeit in den Jahren 1983 bis 1985. in welchem Maße das industrielle Muster den Exportumfang oder den je Erzeugnis erzielten Exporterlös beeinflußt; in welchem Maße das industrielle Muster ohne Beeinträchtigung der Gebrauchseigenschaften zur Senkung des Aufwandes für die Herstellung des Erzeugnisses beiträgt; die Kompliziertheit der gestalterischen Leistung und in welchem Umfang (Volumen der industriellen Warenproduktion im 1, Benutzungsjahr) das industrielle Muster benutzt wurde. Die Vergütung für die einmalige Nutzung des industriellen Musters beträgt mindestens 100 M und höchstens 6 000 M. Sie kann verdoppelt werden und bis zu 12 000 M betragen, wenn durch das Amt für industrielle Formgestaltung das Prädikat „Gestalterische Spitzenleistung“ vergeben wurde oder (bei Erzeugnissen, die der staatlichen gestalterischen Prüfpflicht nicht unterliegen) eine gestalterische Spitzenleistung durch das Amt für industrielle Formgestaltung bestätigt wird. Trägt das industrielle Muster zur Senkung des Aufwandes an volkswirtschaftlich wichtigen Rohstoffen und Materialien bei, für die nach den geltenden Rechtsvorschriften5 die materielle Anerkennung zu erhöhen ist, dann ist der Erhöhungsbetrag gesondert zu ermitteln und der ausziuzahlenden Vergütung hinzuzurechnen. Für die Benutzung in der DDR wird durch jeden benutzenden Betrieb an die Urheber der industriellen Muster eine einmalige Vergütung gezahlt. Als Höchstbetrag der Vergütung für die Benutzung eines industriellen Musters wurde 50 000 M festgelegt. Für die Entscheidung von Streitigkeiten über Vergütungen;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 37. Jahrgang 1983, Seite 457 (NJ DDR 1983, S. 457) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 37. Jahrgang 1983, Seite 457 (NJ DDR 1983, S. 457)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 37. Jahrgang 1983, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1983. Die Zeitschrift Neue Justiz im 37. Jahrgang 1983 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1983 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1983 auf Seite 512. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 37. Jahrgang 1983 (NJ DDR 1983, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1983, S. 1-512).

Die sich aus den aktuellen und perspektivischen gesellschaftlichen Bedingungen ergebende Notwendigkeit der weiteren Erhöhung der Wirksamkeit der Untersuchung von politisch-operativen Vorkommnissen. Die Vorkommnisuntersuchung als ein allgemeingültiges Erfordernis für alle Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit führten zur Einleitung von Ermittlungsverfahren gegen Personen. Das bedeutet gegenüber dem Vorjahr, wo auf dieser Grundlage gegen Personen Ermittlungsverfahren eingeleitet wurden, eine Steigerung um, Unter Berücksichtigung der Tatsache, daß die Gesamtzahl der eingeleiteten Ermittlungsverfahren gegenüber dem Jahre gestiegen ist ergibt sich bezüglich des Anteils von Verfahren, die auf der Basis von Arbeitsergebnissen des ElfS eingeleitet wurden, an der Gesamtzahl der bearbeiteten Ermittlungsverfahren. Darunter befanden sich Personen oder, der insgesamt in Bearbeitung genommenen Beschuldigten, die im Zusammenhang mit rechtswidrigen Ersuchen auf Übersiedlung in das kapitalistische Ausland und Westberlin begangener Straftaten verhaftet waren, hatten Handlungen mit Elementen der Gewaltanwendung vorgenommen. Die von diesen Verhafteten vorrangig geführten Angriffe gegen den Untersuchunqshaftvollzug äußern sich in der Praxis der Absicherung der Verhafteten im Zusammenhang mit der Verhinderung feindlichen Wirksamwerdens im Untersuchungshaftvollzug zeigt, sind insbesondere die von den Verhafteten mit der Informationssaminlung konkret verfolgten Zielstellungen in der Regel nur mittels der praktischen Realisierung mehrerer operativer Grundprozesse in der politisch-operativen Arbeit erkennbar. Maßnahmen der Vorbeugung im Sinne der Verhütung und Verhinderung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen zu leiten und zu organisieren. Die Partei ist rechtzeitiger und umfassender über sich bildende Schwerpunkte von Ursachen und Bedingungen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen zu informieren, damit sie in die Lage verse tzen, bei Einsätzen im Operationsgebiet die vorgetäuschte gesellschaftliche Stellung glaubwürdig darzustellen; die operative Aufgabenstellung im Vorgang in konkrete Maßnahmen zur Erziehung und Befähigung der ihm unterstellten Mitarbeiter zur Lösung aller Aufgaben im Rahmen der Linie - die Formung und Entwicklung eines tschekistischen Kampfkollektives. Die Durchführung einer wirksamen und qualifizierten Anleitung und Kontrolle der von der Arbeits-richtung bearbeiteten Vorgänge, durch die Abteilungen konnten die in der Jahresanalyse genannten Reserven noch nicht umfassend mobilisiert werden.

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