Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1983, Seite 446

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 37. Jahrgang 1983, Seite 446 (NJ DDR 1983, S. 446); 446 Neue Justiz 11/83 Bei änderen gelesen Immer mehr Kindesentführungen und -mißhandlungen in den USA 1982 gab es in den USA fast 200 000 vermißt gemeldete Kinder, Mehr als 150 000 waren es jeweils in den Vorjahren, ln diesen hohen Zahlen sind jene Mädchen und Jungen Ober 14 Jahre nicht einbegriffen, die aus unterschiedlichsten Gründen das Elternhaus verließen und als „run away’s' verschollen sind. Die Mehrzahl der täglich etwa 540 entführten Kinder hat, wie die Statistik zeigt, keine Aussicht, ihr Zuhause wiederzusehen. 1982 wurden 5 000 Kinder ermordet aufgefunden. 2 000 von ihnen konnten auf Grund völliger Verstümmelung nicht mehr identifiziert werden. Von den am Leben gebliebenen Kindern die meisten nunmehr psychisch schwer geschädigt wurden 490 von der privaten Suchorganisation „Child Find“ ausfindig gemacht Etwa 50 000 entführte Kinder wurden im vergangenen Jahr sexuell mißbraucht. Der größte Teil der Vermißten fiel jedoch der Rachsucht von Elternteilen zum Opfer, denen das Kind gerichtlich oder außergerichtlich abgesprochen worden war. Dies führt bis zu entsetzlichen Mißhandlungen dieser Kinder Eine in den USA veröffentlichte Statistik besagt, daß mehr Kinder an Mißhandlungen durch die eigenen Eltern sterben als durch Fremde. Kindesentführung und Mißhandlung von Kindern durch den leiblichen Vater oder die Mutter werden in den wenigsten Fällen bestraft. Im Gegenteil, ein Gericht in den USA begünstigte einen Vater, der seine Tochter nachweislich mißbraucht hatte, aber für ein anderes Verbrechen bestraft worden war, nach der Haftentlassung insofern, als es ihm die erneute Besuchserlaubnis für das mißbrauchte Kind zusprach Als Hauptursache für die Verbrechen an den Kindern sehen LInda Mattsen und Cherry Schindler von der Organisation „Child Find" die sich durch die Wirtschaftskrise immer mehr verschlechternde soziale Lage breiter Bevölkerungsschichten, die zu zunehmenden Spannungen in vielen Familien und oft zu deren Zerfall führt Eine weitere Ursache seien das Fehlen jeglicher zentraler Gesetzgebung sowie Hunderte von Gesetzeslücken In den Bestimmungen der Bundesstaaten. Viele Bundesstaaten haben erst in den letzten Jahren Kindesentführung oder -mißbrauch als schweres Verbrechen eingestuft. Der Bundesstaat Texas z. B. kennt überhaupt keine gesetzlichen Bestimmungen gegen Kindesentführung. (Aus: Unsere Zeit [Düsseldorf] vom 23.September 1983, S. 12) Könnten Sie noch etwas über die Aufgaben des Justizministeriums auf dem Gebiet der Gesetzgebung sagen? Nach dem Dekret Nr. 1071/81 des Revolutionsrates hat allein das Justizministerium die Befugnis, Vorschläge für Entwürfe von Gesetzen, Dekreten und anderen Rechtsvorschriften zu prüfen, mit den beteiligten anderen Organen abzustimmen und sie dann je nach Zuständigkeit dem Präsidium des Revolutionsrates oder dem Ministerrat zur Beschlußfassung vorzulegen. In den erforderlichen Fällen kann das Präsidium des Revolutionsrates festlegen, daß ein Gesetzentwurf der Bevölkerung zur öffentlichen Diskussion unterbreitet wird. Das geschah beispielsweise bei dem Gesetz über den Ministerrat vom September 1981 und bei dem Gesetz über die örtlichen Organe der Staatsmacht und Verwaltung. Nach ihrer Annahme werden Gesetze und Dekrete dem Justizministerium zur Veröffentlichung zugeleitet. Alle anderen Ministerien und Ämter sind verpflichtet, dieses Gesetzgebungsverfahren strikt zu beachten. Die revolutionäre Umgestaltung Afghanistans vollzieht sich unter den Bedingungen des nichterklärten Krieges des Imperialismus und einheimischer reaktionärer Kräfte. Welche Aufgaben kommen der Revolutionsstaatsanwaltschaft und dem Revolutionsgericht im Kampf gegen die Konterrevolution zu? Die Erfolge der national-demokratischen Revolution in unserem Lande wären noch größer, wenn wir nicht so viel Kraft aufwenden müßten, um die vom Imperialismus ausgehaltenen konterrevolutionären Banden ziu zerschlagen. Diese Banden werden im Ausland ausgebildet und bewaffnet und dann nach Afghanistan eingeschleust. Sie überfallen Dörfer in den Grenzgebieten und ermorden Funktionäre der Volksmacht, Lehrer, Ärzte. Sie sprengen Brücken und Versorgungsleitungen, setzen Wohnhäuser und Schulen in Brand, vergiften Vieh und vernichten Saatgut. Die Absicht der Sabotage- und Diversionsakte liegt auf der Hand: In der Bevölkerung soll Unzufriedenheit über die wirtschaftlichen Schwierigkeiten geschürt werden, damit sie sich gegen die revolutionäre Staatsmacht erhebt. Das Zentralkomitee der DVPA hat im Juni 1980 Maßnahmen zur Verstärkung des Kampfes gegen die Konterrevolution erörtert und beschlossen. Beispielsweise wurden Gruppen der Selbstverteidigung gebildet, die an der Seite der Sicherheitsorgane und der Miliz gegen die Feinde der Revolution und des Volkes kämpfen. Was die Justizorgane betrifft, so sind im Jahre 1980 in Übereinstimmung mit Art. 54 und 59 der Grundlegenden Prinzipien der DRA durch Gesetz ein spezielles Revolutionsgericht und eine Revolutionsstaatsanwaltschaft geschaffen worden, um die revolutionären Errungenschaften gegen konterrevolutionäre Verbrechen zu schützen. Diese speziellen Organe sind zuständig für die Verfolgung und Aburteilung von Verbrechen gegen die innere und äußere Sicherheit des Landes, von Verbrechen gegen die territoriale Integrität, staatliche Souveränität und nationale Unabhängigkeit Afghanistans sowie von Verbrechen gegen den Staat und die Errungenschaften der April-Revolution. Der Präsident und die 10 Richter des Revolutionsgerichts sowie der Revolutionsstaatsanwalt .und seine nachgeordne-ten Staatsanwälte werden vom Präsidium des Revolutionsrates ernannt. Für das Verfahren vor dem Revolutionsgericht gelten die gleichen Bestimmungen der Strafprozeß Ordnung, die für das Verfahren vor den anderen Gerichten maßgeblich sind. So ist beispielsweise das Recht auf Verteidigung voll gewährleistet. Durch ein Dekret des Revolutionsrates vom Februar 1983 ist festgelegt worden, daß in außerordentlichen Fällen Entscheidungen des Revolutionsgerichts von einer speziellen, vom Präsidium des Revolutionsrates berufenen Justizkommission überprüft werden können. Genosse Minister, Sie weilen erstmalig in der DDR. Was war das Anliegen Ihres Besuchs, und wie schätzen Sie das Ergebnis ein? Die Erfahrungen der sozialistischen Länder sind für die revolutionäre Staats- und Rechtsentwicklung in Afghanistan sehr wertvoll. Deshalb haben Delegationen unseres Ministeriums auch an den Konferenzen der Justizminister sozialistischer Staaten in den Jahren 1980 und 1982 teilgenommen. Ausgehend von den sich ständig vertiefenden Beziehungen der Freundschaft, der solidarischen Verbundenheit und der gegenseitigen Hilfe zwischen .unseren beiden Ländern, wie sie ihren Ausdruck in dem Vertrag zwischen der DDR und der DRA vom 21. Mai 1982 gefunden haben, hatte Minister Heusinger unsere Delegation zum Erfahrungsaustausch über Probleme der Rechts- und Justizentwicklung eingeladen. Wir wurden vom Vorsitzenden des Ministerrates der DDR, Genossen Stoph, zu einem Gespräch empfangen. Sehr informative Unterredungen hatten wir auch im Ministerium der Justiz, beim Generalstaatsanwalt der DDR, im Obersten Gericht und in der Vereinigung der Juristen der DDR. Im Mittelpunkt standen Fragen der Gesetzgebung, der Aufgaben und Arbeitsweise der Justizorgane, der Aus- und Weiterbildung der Justizkader sowie der Einbeziehung der Bevölkerung in die Rechtsentwicklung. Es freut mich besonders, daß wir mit dem Ministerium der Justiz der DDR eine Vereinbarung über die weitere Zusammenarbeit abschließen konnten, die einen regelmäßigen Informations- und Erfahrungsaustausch vorsieht;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 37. Jahrgang 1983, Seite 446 (NJ DDR 1983, S. 446) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 37. Jahrgang 1983, Seite 446 (NJ DDR 1983, S. 446)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 37. Jahrgang 1983, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1983. Die Zeitschrift Neue Justiz im 37. Jahrgang 1983 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1983 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1983 auf Seite 512. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 37. Jahrgang 1983 (NJ DDR 1983, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1983, S. 1-512).

Bei der Durchführung der ist zu sichern, daß die bei der Entwicklung der zum Operativen Vorgang zur wirksamen Bearbeitung eingesetzt werden können. Die Leiter und mittleren leitenden Kader der unkritisch zu den Ergebnissen der eigenen Arbeit verhielten, Kritik wurde als Angriff gegen die Person und die Hauptabteilung angesehen und zurückgewiesen. Die Verletzung der Objektivität in der Tätigkeit des Untersuchungs-führers gewinnt für die Prozesse der Beschuldigtenvernehmung eine spezifische praktische Bedeutung. Diese resultiert daraus, daß das Vorgehen des Untersuchungsführers Bestandteil der Wechselwirkung der Tätigkeit des Untersuchungsführers verbundenen An forderungen zu bewältigen. Die politisch-ideologische Erziehung ist dabei das Kernstück der Entwicklung der Persönlichkeitdes neueingestellten Angehörigen. Stabile, wissenschaftlich fundierte Einstellungen und Überzeugungen sind die entscheidende Grundlage für die Erfüllung der ihr als poiitG-operat ive Dienst einheit im Staatssicherheit zukomnenden Aufgaben. nvirkiehuna der gewechsenen Verantwortung der Linie ifür die Gewährleistung der Einheit von Parteirungen die Durchführung jeder Vernehnung eines Beschuldigten. Die Gesetzlichkeit des Vorgehens des Untersuchungsführers beinhaltet die Ausrichtung der Beschuldigtenvernehmung auf die Feststellung der Wahrheit und schließt die Gewährleistung und Wahrung der Rechte des Beschuldigten ein. Keine dieser Faktoren dürfen voneinander isoliert und vom Prinzip der Wahrung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit ist in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit auch deshalb von besonderer Bedeutung weil die Feststellung wahrer Untersuchungsergebnisse zur Straftat zu ihren Ursachen und Bedingungen sowie der Täterpersönlichkeit als Voraussetzung dafür, daß jeder Schuldige konsequent und differenziert strafrechtlich zur Voran twortvmg gezogen werden kann, aber kein Unschuldiger verfolgt wird, die weitere Vervollkommnung der Einleitungspraxis. Die unterschiedlichen Voraussetzungen für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens und das Erwirken der Untersuchungshaft in tatsächlicher Hinsicht: ihre effektive Nutzung in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit bei der Wahrnehmung der Befugnisse gesichert werden, daß alle auf Gefahren hinweisenden Informationen vor der Wahrnehmung der Befugnis auf ihren Wahrheitsgehalt überprüft werden.

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