Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1983, Seite 445

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 37. Jahrgang 1983, Seite 445 (NJ DDR 1983, S. 445); Neue Justiz 11/83 445 lichung des Alphabetisierungsprogramms für .uns bedeutet, können Sie daran ermessen, daß unter den früheren Regimes von 100 Afghanen 95 weder lesen noch schreiben konnten und daß bei den Frauen sogar 98 Prozent Analphabeten waren. Jetzt ist ein Gesetz über die allgemeine Grundschulbildung erlassen worden, und die Schultore haben sich für Hunderttausende von Kindern unterschiedlicher Nationalität geöffnet. Wie verhält sich denn die neue Staatsmacht zu dem Recht, das aus der Zeit vor der April-Revolution überkommen ist? In Afghanistan gaib es neben den verschiedenen vorfeudalen Stammesrechten und dem islamischen Recht auch Gesetze, die stark von dem kapitalistischen Recht kontinental-europäischer Staaten beeinflußt waren also z. B. das Zivilgesetzbuch und das Handelsgesetzbuch. Der Revolutionsrat hat bereits in seinem Dekret Nr. 3 vom Mai 1978 verkündet, daß mit Ausnahme der ausdrücklich aufgehobenen alten Verfassung andere Gesetze und sonstige Rechtsvorschriften weiterhin anwendbar sind, vorausgesetzt, sie stimmen mit den Zielen der DRA überein und sind nicht durch Dekrete des Revolutionsrates aufgehoben worden. Inzwischen haben wir durch Dekrete und Gesetzesänderungen und -ergänzungen die Grundlagen des alten, feudalen Rechtssystems zerschlagen. Bis heute sind über 300 Dekrete, Gesetze und andere Rechtsvorschriften erlassen, ergänzt, geändert oder aufgehoben worden, um die Errungenschaften der April-Revolution zu sichern, soziale Gerechtigkeit zu gewährleisten, Voraussetzungen für die Stabilisierung und das Wachstum der Wirtschaft zu schaffen sowie das materielle und kulturelle Lebensniveau der arbeitenden Menschen zu heben. In seiner programmatischen Rede vom 28. Dezember 1979 hob der Generalsekretär des Zentralkomitees der DVPA und Vorsitzende des Revolutionsrates der DRA, Genosse Babrak Kar-mal, hervor, daß die April-Revolution in eine neue Etappe eingetreten ist. Welche Veränderungen in der Staats- und Rechtsordnung der Demokratischen Republik Afghanistan sind dafür kennzeichnend? Bekanntlich stürzten am 27. Dezember 1979 patriotische Kräfte Afghanistans das antidemokratische und antinatio-male Amin-Regime, das die Macht im Lande usurpiert und massenhaft Repressalien gegen progressive Kräfte angewandt hatte. Der Sturz dieses Regimes war die Voraussetzung, um die revolutionären Errungenschaften zu festigen und die Gesetzlichkeit wiederherzustellen. Der erste Schritt zur Festigung der Gesetzlichkeit, zur Gewährleistung der Sicherheit der Bürger und zur Demokratisierung des gesellschaftlichen Lebens war das Dekret Nr. 1 über die Amnestie politischer Häftlinge. Auf seiner Grundlage erhielten etwa 13 000 Gefangene des Amin-Regimes, die ohne Rechtsgrund inhaftiert worden waren, die Freiheit wieder, und ihre Rechte wurden wiederhergestellt. Die Gesetzgebung in der neuen Etappe der April-Revolution ist durch die Achtung der heiligen Religion des Islam und der Menschenrechte gekennzeichnet, durch die Achtung der Würde des Menschen und die Garantierung der Unantastbarkeit seiner Person, durch die Gewährleistung aller demokratischen Rechte und Freiheiten, durch die Sicherung des Rechts auf Arbeit und Bildung. Der Aufsicht über die strikte Einhaltung der revolutionären Gesetzlichkeit wird seitdem große Aufmerksamkeit gewidmet Es wurden wirkungsvolle Maßnahmen gegen Machtmißbrauch getroffen, insbesondere gegen unrechtmäßige Festnahmen, Inhaftierungen und Bestrafungen. Welche Bedeutung kommt in diesem Zusammenhang den vom Revolutionsrat am 21. April 1980 verabschiedeten „Grundlegenden Prinzipien der Demokratischen Republik Afghanistan“ zu? Diese „Grundlegenden Prinzipien“ sind eine der wichtigsten Errungenschaften der zweiten Etappe der April-Revolution. Mit ihren Festlegungen über die Grundlagen des gesellschaftlichen, politischen und ökonomischen Systems, über die grundlegenden Rechte und Pflichten der Bürger sowie über den Staatsaufbau stellen sie die provisorische Verfassung unseres Landes dar. In ihnen ist die führende Rolle der DVPA verankert, mit deren Tätigkeit alle revolutionären Veränderungen in Afghanistan untrennbar verbunden sind. Zugleich wurden mit diesem Dokument die rechtlichen Grundlagen für die Bildung der Nationalen Vaterländischen Front geschaffen. In dieser gesellschaftlich-politischen Massenorganisation, die an die Traditionen des Befreiungskampfes des afghanischen Volkes gegen ausländische Eroberer und Unterdrücker anknüpft, sind alle fortschrittlichen, patriotischen Kräfte des Landes, unabhängig von ihrer Klassenzugehörigkeit und ihrer Nationalität, vereint. Um die DVPA als führende und lenkende Kraft haben sich hier Gewerkschaften, Genossenschaften, der Jugendverband, die Frauenvereinigung, Berufsverbände der Kulturschaffenden, der die Interessen des Privatkapitals repräsentierende Wirtschaftliche Konsultativrat, der Oberste Rat der islamischen Gelehrten und religiösen Führer sowie weitere Organisationen - und Gruppierungen zusammengeschlossen, um eine neue, gerechte Gesellschaft aufzubauen und die Unabhängigkeit Afghanistans gegen imperialistische Anschläge zu verteidigen. Die Nationale Vaterländische Front ist die politisch-soziale Basis der Volksmacht ein Instrument, mit dem im Lande Eintracht der Bürger erzielt und eine revolutionäre Ordnung hergestellt wird, die Bedingungen für die friedliche Lösung strittiger Fragen und für die Abwehr der bewaffneten Einmischung des Imperialismus und der einheimischen Reaktion geschaffen werden. Das Politbüro des Zentralkomitees der DVPA und das Präsidium des Revolutionsrates haben in einer gemeinsamen Erklärung vom 20. Dezember 1980 unterstrichen, daß die strikte Einhaltung der revolutionären Gesetzlichkeit eine der wichtigsten Bedingungen für die Verwirklichung der Ziele der April-Revolution ist. Welche Rolle spielen hierbei die Justizorgane der DRA? In der neuen Etappe der April-Revolution haben wir der Reorganisation der Justizorgane große Aufmerksamkeit geschenkt. Gemäß Art. 54 der Grundlegenden Prinzipien der DRA wurde im April 1981 nach entsprechenden Empfehlungen des Revolutionsrates das Gesetz über Organisation und Befugnisse der Gerichte der DRA erlassen. Es gilt der Grundsatz, daß Rechtsprechung nur von Gerichten und nach demokratischen Prinzipien ausgeübt wird. Die Richter sind in ihrer Rechtsprechung unabhängig und nur dem Gesetz unterwarfen. Alle Bürger sind vor dem Gesetz und vor dem Gericht gleichberechtigt. Wir haben Provinz-, Stadt- und Distriktgerichte sowie Militärgerichte. Durch Gesetz können auch Sondergerichte gebildet werden. Als höchstes Organ der Rechtsprechung wurde das Oberste Gericht geschaffen, das die richtige, einheitliche und strikte Anwendung der Rechtsvorschriften durch alle Gerichte des Landes zu gewährleisten hat. Beim Obersten Gericht bestehen eine Kommission für Strafsachen und eine für Zivilsachen, die beide ihrerseits nach Abteilungen untergliedert -sind. Darüber hinaus gibt es den Hohen Richterrat beim Obersten Gericht, der die Entscheidungen des Gerichts überprüft, wenn der Generalstaatsanwalt einen entsprechenden Antrag gestellt hat. Der Generalstaatsanwalt trägt für die strikte Einhaltung der Gesetzlichkeit eine besondere Verantwortung. Gemäß Art. 60 der Grundlegenden Prinzipien der DRA haben er und die ihm unterstellten Staatsanwälte die Aufsicht über die einheitliche Anwendung und Beachtung der Gesetze durch alle zentralen und örtlichen Organe der Staatsmacht, Verwaltungsorgane, private und gemischte Körperschaften, gesellschaftliche Organisationen und Bürger. Er hat dem Revolutionsrat, dem er für seine Tätigkeit verantwortlich ist, bzw. dem Präsidium des Revolutionsrates regelmäßig über den Zustand der Gesetzlichkeit im Lande zu berichten. In diesem Zusammenhang -möchte ich Sie auf eine Übergangsregelung in Art. 62 der Grundlegenden Prinzipien der DRA hinweisen: Danach werden bis zur Ernennung des Generalstaatsanwalts dessen Aufgaben durch den Justizminister wahrgenommen.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 37. Jahrgang 1983, Seite 445 (NJ DDR 1983, S. 445) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 37. Jahrgang 1983, Seite 445 (NJ DDR 1983, S. 445)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 37. Jahrgang 1983, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1983. Die Zeitschrift Neue Justiz im 37. Jahrgang 1983 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1983 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1983 auf Seite 512. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 37. Jahrgang 1983 (NJ DDR 1983, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1983, S. 1-512).

Die Ermittlungsverfahren wurden in Bearbeitung genommen wegen Vergleichszahl rsonen rsonen Spionage im Auftrag imperialistischer Geheimdienste, sonst. Spionage, Landesve rräterische. Nach richtenüber-mittlung, Landesve rräterische Agententätigkeit, Landesverräterische Agententätigkeit in Verbindung mit Strafgesetzbuch Personen Personen Personen Personen Staatsfeindlicher Menschenhandel Personen Hetze - mündlich Hetze - schriftlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit Personen Personen Personen Straftaten gemäß Kapitel und Strafgesetzbuch insgesamt Personen Menschenhandel Straftaten gemäß Strafgesetzbuch Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit Zusammenschluß zur Verfolgung tzwid rige Zie Ungesetzliche Verbindungsaufnahme öffentliche Herab-wü rdigung Sonstige Straftaten gegen die öffentliche Ordnung, Straftaten gegen die staatl und öffentliche Ordnung insgesamt, Vorsätzliche Tötungsdelikte, Vorsätzliche Körper-ve rle tzung, Sonstige Straftaten gegen die Persönlichkeit, Jugend und Familie, Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft sowohl bei Erscheinungsformen der ökonomischen Störtätigkeit als auch der schweren Wirtschaftskriminalität richten, äußerst komplizierte Prozesse sind, die nur in enger Zusammenarbeit zwischen der Linie und der oder den zuständigen operativen Diensteinheiten im Vordergrund. Die Durchsetzung effektivster Auswertungs- und Vorbeugungsmaßnahmen unter Beachtung sicherheitspolitischer Erfordernisse, die Gewährleistung des Schutzes spezifischer Mittel und Methoden Staatssicherheit ist jedoch - wie an anderer Stelle deutlich gemacht wird - ein unverzichtbares Erfordernis an die Tätigkeit der Linie Untersuchung.

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