Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1983, Seite 441

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 37. Jahrgang 1983, Seite 441 (NJ DDR 1983, S. 441); Neue Justiz 11/83 441 besetzten Gebieten (z. B. durch Deportation, ungerechtfertigte Zerstörungen und die Terrorisierung der Bevölkerung); die Nichtgewährung des Kriegsgefangenenstatuts für Kämpfer der PLO, die eindeutig Konfliktpartei ist und wiederholt ihre Bereitschaft zur Anwendung der Genfer Abkommen erklärt hat, sowie die brutale, völkerrechtswidrige Behandlung gefangengenommener palästinensischer und libanesischer Kombattanten und Nichtkombattanten (z. B. im berüchtigten Lager Al Ansar); die Vernichtung von Kulturgut (z. B. in Gestalt der Zerstörung bzw. Ausplünderung des Palästinensischen Forschungszentrums); die Verletzung von Waffenstillstandsvereinbarungen, Demarkationslinien und die Attackierung von UN-Truppen (vor allem der UNIFIL, die rücksichtslos von der israelisdien Kriegslawine überrollt wurde). 4. Verbrechen gegen die Menschlichkeit Auch derartige Untaten, die gemäß Art. 6 Buchst, c des IMT-Statuts internationale Verbrechen darstellen, sind von israelischer Seite in großem Maße begangen worden bzw. von ihr zu verantworten. Dabei geht es um Verbrechen, die bereits den Charakter von Völkermord i. S. des Art. II der Genozid-Konvention vom 9. Dezember 1948 angenommen haben einer Konvention, der Israel als Vertragsstaat angehört. Schließlich bestand und besteht das wesentliche Ziel der ganzen Libanon-Aggression Israels darin, „die PLO zu vernichten und das palästinensische Volk als geschichtliche und ethnische Gruppe zu liquidieren oder zu zerstreuen“.7 Von der Völkermordabsicht zeugt die gesamte Art und Weise des Vorgehens Israels gegenüber der palästinensischen Bevölkerung als solcher, z. B. die Tatsache, daß alle Palästinenser männlichen Geschlechts zwischen 16 und 60 Jahren gefangengenommen, in Konzentrationslager gesperrt und dort grausam behandelt wurden und werden. Selbst die israelische „Bereitschaft“, über den Abzug der PLO-Kämpfer aus West-Beirut zu verhandeln, hing im wesentlichen nur mit der Furcht vor möglichen eigenen hohen Verlusten zusammen.8 Ihren blutigen Höhepunkt fand die israelische Genozidpolitik in dem abscheulichen Massaker von Sabre und Shatila, in dessen Verlauf Tausende von Palästinensern, zum großen Teil Frauen und Kinder, auf unvorstellbar grausame Weise ermordet wurden. In der ohne Gegenstimme auch nicht Israels! angenommenen Resolution 37/123 D der UN-Voll-versammlung vom 16. Dezember 1982 wird dieses Massaker unter Bezugnahme auf die Resolution 95 (I) sowie die Genozid-Konvention von 1948 auf das schärfste verurteilt und als Völkermord gebrandmarkt. 5. Planung, Vorbereitung und Verschwörung zur Begehung von Aggressions-, Kriegs- und Menschlichkeitsverbrechen Nach Art. 6 letzter .Absatz des IMT-Statuts sind „Anführer, Organisatoren, Anstifter und Teilnehmer, die am Entwurf oder an der Ausführung eines gemeinsamen Plans oder einer Verschwörung zur Begehung“ von Verbrechen gegen den Frieden, Kriegsverbrechen oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit gemäß Art. 6 Buchst, a bis c IMT-Statut „teilgenommen haben, für alle Handlungen verantwortlich, die von irgendeiner Person in Ausführung eines solchen Plans begangen worden sind“. Ähnliches bestimmt Art. III der Genozid-Konvention für das Verbrechen des Völkermordes. Zahlreiche Fakten auf die die PLO mehrfach warnend hingewiesen hatte belegen, daß die Libanon-Aggression von den herrschenden Kreisen Israels politisch und militärisch genau geplant und vorbereitet war (einschließlich der entsprechenden verbrecherischen Zielsetzungen). Auch konkret hinsichtlich des völkermordartigen Vorgehens gegen die Palästinenser in den beiden Flüchtlingslagern West-Beiruts gab es Vorbereitungen und Abstimmungen. So fand z. B. noch vor der Ermordung B. Gemayels ein Treffen zwischen A. Drori, dem israelischen militärischen Oberbefehlshaber für den Nordabschnitt (zu dem die Israelis Libanon rechnen), und der Führung der phalangistischen Milizen statt, die dann unmittelbar das Massaker verübten. Selbst im Kahan-Report muß zugegeben werden, daß zumindest Teile der israelischen Führung generell davon ausgingen, daß die Phalangisten die Auszeichnungen Mit dem Orden Großer Stern der Völkerfreundschaft wurde geehrt: Dr. h. c. Wolf gang Vogel, Rechtsanwalt und Notar in Berlin. Mit dem Vaterländischen Verdienstorden in Silber wurden ausgezeichnet: Dr. Anselm Glücksmann, Justitiar im Verlag „Junge Welt“, Dr. Georg Münzer, ehern, stellv. Direktor des Büros für Urheberrechte. Den Vaterländischen Verdienstorden in Bronze erhielten: Franz Beckmann, Stellvertreter des Direktors des Bezirksgerichts Magdeburg, Herbert Bleck, Leiter der Rechtsstelle des Amtes für Preise, Harry Borchardt, Staatsanwalt der Stadt und des Kreises Eisenhüttenstadt, Horst Busse, Staatsanwalt beim Generalstaatsanwalt der DDR, Dr. Heinz Duft, Sektorenleiter im Ministerium der Justiz, Rechtsanwalt Joachim Grabow, Mitglied des Kollegiums der Rechtsanwälte des Bezirks Schwerin, Christian Langer, Stellvertreter des Staatsanwalts des Bezirks Potsdam, Dr. Klaus Mehnert, Leiter der Rechtsabteilung des Sekretariats des Ministerrates der DDR, Dr. Helmut Neumann, Justitiar im Ministerium für Bezirksgeleitete Industrie und Lebensmittelindustrie, Dietrich Reichwagen, Oberrichter am Bezirksgericht Rostock, Dr. Rolf Schröder, Richter am Obersten Gericht, Dr. Klaus Schulze, Staatsanwalt des Bezirks Suhl, Peter-Paul Siegert, ehern, wiss. Mitarbeiter im Ministerium der Justiz, Dr. Dieter Wendt, Justitiar im Schriftstellerverband der DDR, Heinz Wostry, politischer Mitarbeiter im Zentralkomitee der SED. Gelegenheit für ein Massaker an Palästinensern ausnützen würden.0 Es ist also begründet und wichtig, wenn die UN-Vollver-sammlung in ihrer Resolution 37/123 D hervorhebt, daß Völkermord ein verabscheuungswürdiges, internationales Verbrechen darstellt, „für dessen Begehung Täter und Mittäter gleich ob Privatpersonen, öffentliche Beamte oder Staatsmänner, und gleich, ob das Verbrechen aus religiösen, rassischen, politischen oder irgendwelchen anderen Gründen begangen wurde strafbar sind “ 6. Israels volle Verantwortlichkeit für die Verbrechen Zu dieser Frage wird in einer Entschließung der Internationalen Untersuchungskommission, die auf ihrer Sitzung am 27./28. Februar 1983 in Genf angenommen wurde, grundsätzlich festgestellt, „daß Israel als okkupierender Staat voll verantwortlich ist für alle verbrecherischen Akte, begangen von seinen Streitkräften und Kollaborateuren auf dem Territorium, das Israel besetzt und kontrolliert“.10 Neben dieser generellen Haftung Israels als Besatzungs- und Kontroll-macht ist der völkerrechtliche Grundsatz zu beachten, daß jeder Staat auch für das völkerrechtswidrige passive, duldende oder fördernde Verhalten seiner Organe im Hinblick auf Aktivitäten formell nichtstaatlicher Kräfte einzustehen hat. Eine noch weiterreichende Verantwortlichkeit ergibt sich, wenn der Staat derartige Aktivitäten und Kräfte direkt anleitet und steuert, so daß faktisch ein Organhandeln vorliegt.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 37. Jahrgang 1983, Seite 441 (NJ DDR 1983, S. 441) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 37. Jahrgang 1983, Seite 441 (NJ DDR 1983, S. 441)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 37. Jahrgang 1983, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1983. Die Zeitschrift Neue Justiz im 37. Jahrgang 1983 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1983 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1983 auf Seite 512. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 37. Jahrgang 1983 (NJ DDR 1983, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1983, S. 1-512).

Die Leiter der Abteilungen haben durch entsprechende Festlegungen und Kontrollmaßnahmen die Durchsetzung dieses Befehls zu gewährleisten. Zur Erfüllung dieser Aufgaben haben die Leiter der Abteilungen eng mit den Leitern der Abteilungen XIV; Unterstützung der Leiter der Abteilungen bei der Durchführung der Aufgaben des Strafverfahrens im Rahmen ihres politisch-operativen Zusammenwirkens mit dem zuständigen Staatsanwalt Gericht zur Gewährleistung einer hohen öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Bereich der Untersuchunqshaftanstalt. Bei der Gewährleistung der allseitigen Sicherheiter Unter- tivitäten feindlich-negativer Personen sind die potenzenaer zuständigen Dienststellen der Deutschen Volkspolizei zur Gewährleistung einer hohen öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Bereich der Untersuchunqshaftanstalt. Bei der Gewährleistung der allseitigen Sicherheiter Unter- tivitäten feindlich-negativer Personen sind die potenzenaer zuständigen Dienststellen der Deutschen Volkspolizei zur Gewährleistung einer hohen öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Bereich der Untersuchunqshaftanstalt. Bei der Gewährleistung der allseitigen Sicherheiter Unter- tivitäten feindlich-negativer Personen sind die potenzenaer zuständigen Dienststellen der Deutschen Volkspolizei zur Gewährleistung einer hohen öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Bereich der Untersuchunqshaftanstalt. Bei der Gewährleistung der allseitigen Sicherheiter Unter- tivitäten feindlich-negativer Personen sind die potenzenaer zuständigen Dienststellen der Deutschen Volkspolizei ist das Zusammenwirken kontinuierlich auszubauen. cco ttß. In Abstimmung mit der WeeptÄbteiiunglsn undBüro der Leitung sind zwischen der Abteilung und den zuständigen Dienststellen der Deutschen Volkspolizei zur Gewährleistung einer hohen öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Bereich der Untersuchunqshaftanstalt. Bei der Gewährleistung der allseitigen Sicherheiter Unter- tivitäten feindlich-negativer Personen sind die potenzenaer zuständigen Dienststellen der Deutschen Volkspolizei oder der Nationalen Volksarmee oder anderen Übernahme Übergabesteilen. Der Gefangenentransport erfolgt auf: Antrag des zuständigen Staatsanwaltes, Antrag des zuständigen Gerichtes, Weisung des Leiters der Abteilung. Der Leiter hat sich vor der Vorführung von Inhaftierten zu Arztvorstellungen und medizinischen Behandlungen mit der Untersuchungsabteilung zu konsultieren.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X