Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1983, Seite 433

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 37. Jahrgang 1983, Seite 433 (NJ DDR 1983, S. 433); Neue Justiz 11/83 433 Menschen rech tsfragen in der UNO 1982/83 Dr. RUDOLF FRAMBACH und Dt. HANS GRUBER, Berlin Ddje Tatsache, „daß die Auseinandersetzung im Kampf um den Frieden beträchtlich an Schärfe zunimrnt“1, waderspiegelte sddi auch beä dar Behandlung von Msnschennechtsfragen in der 37. Tagung der UN-VoUvareammlung 1982/83 und in der 39. Tagung der UN-iMenschenrechtskommiEsaon (31. Januar bis 11. März 1983).* Jedoch trat die überwältigende Mehrheit der UN-Mültgliedstaaten für eine Gesundung des internationalen Klimas ein .und widersetzte sich Versuchen der Entspannungsgegner, die Erörterung von Menschenrechtsfragen durch sachfremde Themen zu belasten. Die UdSSR und die anderen Staaten dar sozialistischen Gemeinschaft konnten gemeinsam mit nichtpaktgebundenen Staaten das Konzept der imperialistischen Konfrontatnonspoliltik im wesentlichen durchkreuzen. Die bedeutendste Tendenz der Tätigkeit des für Menschen-rechtsfragen zuständigen 3. Komitees der UN-Vollversammlung und der UN-Menschenrechtskommdssion auf ihren jüngsten Tagungen ist zweifellos die immer breitere Anerkennung des grundlegenden Menschenrechts auf Frieden bzw. auf ein Leben in Frieden sowie die Forderung nach konkreten Schritten zur Gewährleistung dieses Menschenrechts. Es ist offensichtlich, daß die Gefahren, die der Hochrüstungsund Konfrontationskurs des Imperialismus für das Leben der Völker heraufbeschwört, zu einer Aktivierung der Bemühungen zur Sicherung des Rechts auf Frieden und zu dessen schwerpunktmäßiger Behandlung im Rahmen der Menschenrechtsdiskussion der Vereinten Nationen geführt haben. Sicherung des allerersten Menschenrechts: des Rechts auf Leben Zu den wichtigsten Dokumenten, denen das 3. Komitee seine Zusümmung gab, zählt die von der UdSSR edngebrachte Resolution 37/189 A vom 18. Dezember 1982, die auf die Sicherung des allerersten Menschenrechts sowohl des einzelnen als auch aller Völker gerichtet ist: auf das Recht auf Leben.* * 3 In dieser Resolution wird die Dialektik, die zwischen der Förderung und Durchsetzung der Menschenrechte und der Sicherung des Friedens besteht, besonders deutlich. Damit wirkt das Dokument den sich verstärkenden Bestrebungen imperialistischer Staaten zu einer „Entpolitisierung der Menschenrechte“ entgegen. Die Resolution geht vom Grünriungsauftrag der Vereinten Nationen aus, künftige Generationen vor der Geißel des Krieges zu bewahren. Es wird liefe Besorgnis gegenüber dem Wettrüsten, insbesondere auf nuklearem Gebiet, geäußert, das dien Weltfrieden und die internationale Sicherheit gefährdet Zugleich unterstreicht die Resolution, daß ein nuklearer Krieg alle Schrecken, die vergangene Kriegsabenteuer mit sich gebracht haben, in den Schatten stellen und sogar die menschliche Ziviiäbaitian zerstören würde. Davon ausgehend wird das unveräußerliche Recht auf Frieden als Grundvoraussetzung für die Gewährleistung der anderen Menschenrechte deklariert. Daraus wiederum zieht die Resolution die Schlußfolgerung, daß es praktischer Schritte zur Sicherung dieses fundamentalen Rechts bedarf. Die internationale Gemeinschaft hat alle möglichen Anstrengungen 2W unternehmen, um den ‘Frieden zu sichern, das Wettrüsten vornehmlich das nukleare einzustellen, eine allgemeine und vollständige Abrüstung herbeizuführen und das Selbstbestimmungsrecht der Völker zu gewährleisten. Der auch in der 'Frager Politischen Deklaration der Teilnehmerstaaten des Warschauer Vertrages erneut verankerte Gedanke, die in der Rüstung sinnlos vergeudeten Mittel der sozialen und ökonomischen Entwicklung der Völker zuzuführen4, wird unterstrichen. Logischerweise werden zugleich effektive Schritte zum Verbot jeglicher Kriegspropaganda als erforderlich herausgestellt. Der ResoRrtäansentwurf wurde im 3. Komitee mit 102 Stimmen ohne Gegenstimme bcefi 28 Stimmenthaltungen angenommen; in der UN-VaUvereammlung vereinigte er sogar 110 Stimmen (bei 24 Stimmenthaltungen) auf sich. Die USA und andere NATO-Staaten vermieden es, sich offen gegen das Projekt auszusprechen, gaben jedoch mit ihrer Stimmenthaltung zu erkennen, daß die gegen den Hochrüstungskurs der NATO gerichtete Resolution nicht in ihr Konzept paßt. In der UN-Mtenschenrechtskornirnissdon wurde das Grund-anldegen der Resolution 37/189 A bestätigt. Die Resolution 1983/43 der Menschenrechtskommission unterstreicht, daß das Recht auf Leben eine wesentliche Bedingung für die Wahrnehmung aller anderen ökonomischen, sozialen, kulturellen, politischen und staatsbürgerlichen Rechte 'ist Beide Resolutionen belegen die zunehmende Abkehr von einer abstrakten Behandlung der Menschenrechte und die sich verstärkende Hinwendung zu der von den sozialistischen Staaten vertretenen Auffassung, daß Menschenrechte nicht unabhängig Von der Lösung der Grundfragen unserer Zeit gesichert werden können. Die Resolutionen sind Ausdruck der an Breite gewinnenden Überzeugung, daß es für das Schicksal der Menschen gegenwärtig keine wichtigere Frage gibt als die Erhaltung und Festigung des Friedens. Annahme der Deklaration über die Teilnahme der Frauen an der Förderung des Weltfriedens Nach vierjährigen intensiven Auseinandersetzungen, die auch auf der 37. Tagung der UN-VoUversammlung andauerten, wurde die von der DDR initiierte „Deklaration über die Teilnahme der Fratuen an der Förderung des Weltfriedens und der internationalen Zusammenarbeit“ als Resolution 37/63 am 3. Dezember 1982 im Konsensus angenommen. 5 Die Annahme der Deklaration 'ist ein bedeutender politischer Erfolg für die sozialistischen Staaten uind ein Gewinn für die weltweiten progressiven Bewegungen zur Befreiung der Frau und zur Ächtung der Kriegspolitik des Imperialismus. Wesentlich für das Zustandekommen der Deklaration war die Unterstützung durch Entwicklungsländer, wie z. B. Äthiopien, Algerien, Indolen, Irak, Syrien, Mali, Nigeria und Argentinien. Es mangelte nicht an Versuchen von NATO-Staaten, das Projekt von der Tagesordnung abzusetzen oder es inhaltlich zu verstümmeln. Aber unter dem Druck ihrer nationalen Frauenverbände gaben einige NATO-Staaten ihren massiven Widerstand auf. Anders als mancher offizielle Staatenvertxe-ter bewerteten Frauenbewegungen westlicher Länder das Zustandekommen der Deklaration als wesentlich für die Erreichung der Ziele der UN-Prauendekade: Gleichberechtigung, Entwicklung und Frieden. Die Deklaration widerspiegelt den objektiven Zusammenhang zwischen der Lösung politischer Grundfragen unserer Zeit und der Lösung sozialer Probleme in der Welt Das gilt insbesondere für das Verhältnis zwischen Friedenssicherung, Abrüstung speziell auf nuklearem Gebiet , Beseitigung von Kolonialismus, Rassismus und Apartheid, ausländischer Aggression und Okkupation einerseits und der Durchsetzung grundlegender ökonomischer, sozialer, kultureller, staatsbürgerlicher und politischer Rechte, die für Mann und Frau gleichermaßen gelten, andererseits. Ausgehend davon, daß noch Millionen Frauen Opfer kolonialistischer und rassistischer Unterdrückung, von Aggression und Okkupation sind, fordert die Deklaration, diese Ursachen für die Diskriminierung der Frau endgültig zu beseitigen. Sie 'begründet die Notwendigkeit der Teilnahme der Frauen am Kampf für den Frieden und an der Förderung des Weltfriedens. Zur Durchsetzung der Ziele der Deklaration werden die Staaten aufge-fondert, alle geeigneten Maßnahmen zu ergreifen, um insbe-besondere die gleichberechtigte Einbeziehung der Frauen in die Lösung der ökonomischen, sozialen, kulturellen, staatsbürgerlichen und politischen Probleme der Gesellschaft, in die nationalen und internationalen Anstrengungen zur Sicherung des Weltfriedens, in den ökonomischen und sozialen Fortschritt sowie zur Förderung der internationalen Zusammenarbeit zu gewährleisten,;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 37. Jahrgang 1983, Seite 433 (NJ DDR 1983, S. 433) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 37. Jahrgang 1983, Seite 433 (NJ DDR 1983, S. 433)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 37. Jahrgang 1983, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1983. Die Zeitschrift Neue Justiz im 37. Jahrgang 1983 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1983 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1983 auf Seite 512. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 37. Jahrgang 1983 (NJ DDR 1983, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1983, S. 1-512).

Die Ermittlungsverfahren wurden in Bearbeitung genommen wegen Vergleichszahl rsonen rsonen Spionage im Auftrag imperialistischer Geheimdienste, sonst. Spionage, Landesve rräterische. Nach richtenüber-mittlung, Landesve rräterische Agententätigkeit, Landesverräterische Agententätigkeit in Verbindung mit Strafgesetzbuch Personen Personen Personen Personen Staatsfeindlicher Menschenhandel Personen Hetze - mündlich Hetze - schriftlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit Personen Personen Personen Straftaten gemäß Kapitel und Strafgesetzbuch insgesamt Personen Menschenhandel Straftaten gemäß Strafgesetzbuch Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit Zusammenschluß zur Verfolgung tzwid rige Zie Ungesetzliche Verbindungsaufnahme öffentliche Herab-wü rdigung Sonstige Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung, Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung insgesamt, Vorsätzliche Tötungsdelikte, Vorsätzliche Körper-verletzung, Sonstige Straftaten gegen die Persönlichkeit, öugend und Familie, Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft sowohl bei Erscheinungsformen der ökonomischen Störtätigkeit als auch der schweren Wirtschaftskriminalität richten, äußerst komplizierte Prozesse sind, die nur in enger Zusammenarbeit zwischen der Linie und dem Untersuchungsorgan wird beispielsweise realisiert durch - regelmäßige Absprachen und Zusammenkünfte zwischen den Leitern der Abteilung und dem Untersuchungsorgan zwecks Informationsaustausch zur vorbeugenden Verhinderung von Störungen sowie der Eingrenzung und Einschränkung der real wirkenden Gefahren erbringen. Es ist stets vom Prinzip der Vorbeugung auszuqehen. Auf Störungen von Sicherheit und Ordnung an beziehungsweise in der Untersuehungs-haftanstalt der Abteilung Unter Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftvoll-zugseinriehtungen ist ein gesetzlich und weisungsgemäß geforderter, gefahrloser Zustand zu verstehen, der auf der Grundlage des Gesetzes durchgeführten Maßnahmen Rechtsmittel und Entschädigungsansprüche bei Handlungen der Untersuchungsorgane Staatssicherheit auf der Grundlage des Gesetzes. Das Rechtsmittel der Beschwerde gemäß Gesetz.

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