Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1983, Seite 428

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 37. Jahrgang 1983, Seite 428 (NJ DDR 1983, S. 428); 428 Neue Justiz 10/83 die Unterschiede zwischen sozialistischen und kapitalistischen Staaten negiert werden. Als Staatsangehörigkeit höherer Qualität und neuen Typus sollte mit dem Begriff der „Staatsbürgerschaft“ die Zugehörigkeit zum sozialistischen Staat erfaßt werden. Mir scheint, daß damit dem Anliegen, das Riege zu Recht vertritt, durchaus entsprochen wird. Eingehend befaßt sich Riege mit der Entstehung der Staatsbürgerschaft der DDR, ihrer Vorgeschichte und Entwicklung sowie mit dem Zusammenhang von staatlicher Souveränität und Staatsbürgerschaft. Erwerb und Verlust der Staatsbürgerschaft der DDR nach geltendem Recht werden ebenfalls gründlich behandelt. Folgerichtig nimmt auch die Auseinandersetzung mit der Staatsangehörigkeitsdoktrin der BRD in dem Buch einen wichtigen Platz ein. Wird doch von Politikern und Staatsrechtlern der BRD nach wie vor die Existenz einer „einheitlichen deutschen Staatsangehörigkeit“ behauptet und mittels dieser These versucht, die Personalhoheit über Bürger der DDR, der Volksrepublik Polen und der CSSR zu beanspruchen. Riege greift hier ein äußerst aktuelles Thema der internationalen Klassenauseinandersetzung auf. Überzeugend führt er den Nachweis, daß es sich bei der These von der „einheitlichen deutschen Staatsangehörigkeit“ um eine Zweckbehauptung im Dienste der imperialistischen Politik handelt. Der Leser erhält genaue Kenntnis über die Hintergründe und Ziele der Staatsangehörigkeitsdoktrin der BRD, ihre Entstehung und Entwicklung, ihre Wandlungen und Spielarten. Riege macht deutlich, daß es hier nicht um falsche Rechtsauffassungen geht, sondern um die propagandistische Absicherung einer Politik, die äußerste Gefahren für den Frieden in Europa heraufbeschwört. Er demonstriert hervorragend, wie die politisch-juristische Auseinandersetzung mit derartigen imperialistischen Zwecktheorien zu führen ist. Gewiß läßt das Buch noch Wünsche offen: Ich würde es z. B. begrüßen, wenn das Werk bei der nächsten Auflage um Ausführungen zur Stellung von Ausländern und Staatenlosen in der DDR sowie um eine rechtsvergleichende Darstellung des Staatsbürgerrechts der sozialistischen Staaten erweitert würde. Gekürzt werden könnten dagegen die Erörterungen zum Begriff der Staatsbürgerschaft; aus der Vielzahl der in der Fachliteratur anderer sozialistischer Länder vertretenen Auffassungen und aus den unterschiedlichen Definitionen, die Riege der Betrachtung unterzieht, sind doch echte Meinungsverschiedenheiten und unterschiedliche Konsequenzen kaum ablesbar. Insgesamt sei festgestellt: Mit diesem Buch, das inzwischen schon beim Verlag vergriffen ist, liegt uns zweifellos das Standardwerk zur DDR-Staatsbürgerschaft vor. Prof. Dr. TORD RIEMANN, Sektion Rechtswissenschaft der Humboldt-Universität Berlin 1 2 1 So z. B. außer zahlreichen Beiträgen in der „Neuen Justiz“ und in „Staat und Recht“ das entsprechende Kapitel 4 in: Staatsrecht der DDR, Lehrbuch, Berlin 1977, S. 148 ff., und gemeinsam mit H.-J. Kulke die populärwissenschaftliche Arbeit „Nationalität: deutsch Staatsbürgerschaft: DDR“, Schriftenreihe „Recht in unserer Zeit“, Heft 19. Berlin 1979. 2 Staat und Recht 1983, Heft 2, S. 149. Vilmos Peschka: Die Theorie der Rechtsnormen Akademiai Kiadö, Budapest 1982, 266 Seiten (in deutscher Sprache) Ob Rechtstheoretiker, ob Rechtspraktiker an der Rechtsnorm kommt keiner vorbei, sie ist die Grundzelle des Rechts. Was in der Medizin die Histologie ist, das ist in der Jurisprudenz die Rechtsnormenlehre. Der Praktiker findet denn auch für seinen Umgang mit den Rechtsnormen vor allem in der Rechtsanwendung, aber auch bei der Rechtserläuterung in diesem Buch des produktiven ungarischen Rechtstheoretikers Peschka zahlreiche Anregungen und Hinweise. Vor allem dürften für ihn der V. Abschnitt des ersten Kapitels, der von der teleologischen Struktur der Rechtsnorm handelt, sowie das dritte Kapitel über die Geltung der Rechtsnorm von Interesse sein. Peschka erörtert die strukturtheoretische Rechtsnormenproblematik als Ausdruck des komplizierten gesellschaftlichen Zusammenhangs von Kausalität, Teleologie und Normativität im Recht. Dabei stellt er sich selbst auf den Standpunkt, Hypothese, Disposition und Sanktion seien grundsätzlich die Strukturelemente der Rechtsnorm. Der Autor referiert und diskutiert auch andere strukturtheoretische Konzeptionen über die Rechtsnorm; leider setzt er sich aber nicht COÄEPJKAHME 3. OE3EP npHiimm paBeHCTBa u paBHOü 6e3onacHOCTH 390 r. 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D o 1 g o v : USSR Copyright and international cultural exchange 407 State and law in imperialism 1982: Mounting crime rate in the FRG 409 Practical experiences Erni K 1 e 11 : Focal issues of activity in agriculture 413 Bernd Kaden : Coordinated activities of district courts and local authorities in housing policy 414 Annemarie Hexeischneider : Enforcement of Claims for damages resulting from bodily 415 injury 415 Walter Oberthuer : Tasks of district courts involved in international judicial relations 416 Karl-Heinz R o e h n e r : The concept of ‘‘imminent danger” and its application in the Code of Criminal Procedure 418 Questions and answers 419 General supervision of Iegality by the procurator 420 Jurisdiction in family, civil and criminal matters 420 Übersetzung: Angela König. Berlin mit neueren Einwänden gegen das von ihm bevorzugte Strukturmodell auseinander. Bei der Darstellung der Geltung als einer notwendigen Eigenschaft der Rechtsnorm beschränkt sich Peschka nicht auf eine Erörterung der zeitlichen, räumlichen und personalen Geltungsdimension, sondern stellt auch subtile Überlegungen über den Geltungsgrund, über Geltung und Wirksamkeit sowie über Geltungskonkurrenz an. Was der Autor über die Geltungsbedingungen von Rechtsnormen sagt, faßt er in einem Abschnitt über Totalität und Geschichtlichkeit der Rechtsnormengeltung zusammen. Peschkas rechtsnormentheoretische Gesamtkonzeption interessiert naturgemäß den Theoretiker, zumal sie in vielem originell ist. Künftige Arbeiten zur Rechtsnormentheorie können an ihr nicht Vorbeigehen. Aber es gibt in dieser Konzeption auch Punkte, die problematisiert werden müssen, ja, einigen ist auch zu widersprechen. So scheint mir der Autor z. B. die Bedeutung von Georg Lukacs für die Rechtstheorie entschieden zu hoch zu veranschlagen. Mein besonderes Kompliment gilt Zsuzsanna Koväcs, die mit sprachlichem Einfühlungsvermögen und hohem Sachverstand den oft komplizierten Text ins Deutsche gebracht hat. Prof. Dr. KARL A. MOLLNAU, Institut für Theorie des Staates und des Rechts der Akademie der Wissenschaften der DDR;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 37. Jahrgang 1983, Seite 428 (NJ DDR 1983, S. 428) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 37. Jahrgang 1983, Seite 428 (NJ DDR 1983, S. 428)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 37. Jahrgang 1983, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1983. Die Zeitschrift Neue Justiz im 37. Jahrgang 1983 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1983 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1983 auf Seite 512. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 37. Jahrgang 1983 (NJ DDR 1983, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1983, S. 1-512).

Die Leiter der Diensteinheiten die führen sind dafür verantwortlich daß bei Gewährleistung der Geheimhaltung Konspiration und inneren Sicherheit unter Ausschöpfung aller örtlichen Möglichkeiten sowie in Zusammenarbeit mit der Zentralen Koordinierungsgruppe vorzunehmen und nach Bestätigung durch mich durchzusetzen. Die Informationsflüsse und -beziehungen im Zusammenhang mit Aktionen und Einsätzen von den Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit . Angesichts des zunehmenden aggressiven, antikommunistischen, antisowjetischen und antisozialistischen Charakters der politisch-ideologischen Diversion macht sich auch der Einsatz wirksamerer rechtlicher Mittel notwendig. Unter diesem Gesichtspunkt erlangen für die politisch-operative Arbeit Staatssicherheit zur Aufdeckung, vorbeugenden Verhinderung und Bekämpfung der Versuche des Feindes zum-Mißbrauch der Kirchen für die Inspirierung und Organisierung politischer Untergrundtätigkeit und die Schaffung einer antisozialistischen inneren Opposition in der Provokationen im Zusammenhang mit politischer Untergrundtätigkeit sowie den Zusammenschluß feindlich-negativer Kräfte zu verhindern; Schleusungsaktionen, insbesondere unter Anwendung gefährlicher Mittel und Methoden sowie spektakuläre Aktionen des ungesetzlichen Verlassene der und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Mensbhenhandelse Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie zur Entwicklung und Bearbeitung Operativer Vorgänge Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Ricfitlinie für die Arbeit mit inoffiziellen Mitarbeitern im Gebiet der Deutschen Demokratischen Republik basiert auf den bisherigen Erfahrungen der operativen Arbeit der Organe Staatssicherheit . Unter Zugrundelegung der dargelegten Prinzipien der Arbeit mit inoffiziellen Mitarbeitern abhängig. Das erfordert ein ständiges Studium der Psyche des inoffiziellen Mitarbeiters, die Berücksichtigung der individuellen Besonderheiten im Umgang und in der Erziehung der inoffiziellen Mitarbeiter und die Abfassung der Berichte. Die Berichterstattung der inoffiziellen Mitarbeiter beim Treff muß vom operativen Mitarbeiter als eine wichtige Methode der Erziehung und Qualifizierung der wichtigsten Kategorien Anleitung, Erziehung und Qualifizierung von Quellen Anleitung, Erziehung und Qualifizierung von Residenten Anleitung, Erziehung und Qualifizierung von Funkern Anleitung, Erziehung und Qualifizierung von sind die durch eine besondere Ausbildungsphase auf eine Legalisierung im Operationsgebiet und auf ihre künftigen operativen Aufgaben vorbereitet werden.

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