Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1983, Seite 428

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 37. Jahrgang 1983, Seite 428 (NJ DDR 1983, S. 428); 428 Neue Justiz 10/83 die Unterschiede zwischen sozialistischen und kapitalistischen Staaten negiert werden. Als Staatsangehörigkeit höherer Qualität und neuen Typus sollte mit dem Begriff der „Staatsbürgerschaft“ die Zugehörigkeit zum sozialistischen Staat erfaßt werden. Mir scheint, daß damit dem Anliegen, das Riege zu Recht vertritt, durchaus entsprochen wird. Eingehend befaßt sich Riege mit der Entstehung der Staatsbürgerschaft der DDR, ihrer Vorgeschichte und Entwicklung sowie mit dem Zusammenhang von staatlicher Souveränität und Staatsbürgerschaft. Erwerb und Verlust der Staatsbürgerschaft der DDR nach geltendem Recht werden ebenfalls gründlich behandelt. Folgerichtig nimmt auch die Auseinandersetzung mit der Staatsangehörigkeitsdoktrin der BRD in dem Buch einen wichtigen Platz ein. Wird doch von Politikern und Staatsrechtlern der BRD nach wie vor die Existenz einer „einheitlichen deutschen Staatsangehörigkeit“ behauptet und mittels dieser These versucht, die Personalhoheit über Bürger der DDR, der Volksrepublik Polen und der CSSR zu beanspruchen. Riege greift hier ein äußerst aktuelles Thema der internationalen Klassenauseinandersetzung auf. Überzeugend führt er den Nachweis, daß es sich bei der These von der „einheitlichen deutschen Staatsangehörigkeit“ um eine Zweckbehauptung im Dienste der imperialistischen Politik handelt. Der Leser erhält genaue Kenntnis über die Hintergründe und Ziele der Staatsangehörigkeitsdoktrin der BRD, ihre Entstehung und Entwicklung, ihre Wandlungen und Spielarten. Riege macht deutlich, daß es hier nicht um falsche Rechtsauffassungen geht, sondern um die propagandistische Absicherung einer Politik, die äußerste Gefahren für den Frieden in Europa heraufbeschwört. Er demonstriert hervorragend, wie die politisch-juristische Auseinandersetzung mit derartigen imperialistischen Zwecktheorien zu führen ist. Gewiß läßt das Buch noch Wünsche offen: Ich würde es z. B. begrüßen, wenn das Werk bei der nächsten Auflage um Ausführungen zur Stellung von Ausländern und Staatenlosen in der DDR sowie um eine rechtsvergleichende Darstellung des Staatsbürgerrechts der sozialistischen Staaten erweitert würde. Gekürzt werden könnten dagegen die Erörterungen zum Begriff der Staatsbürgerschaft; aus der Vielzahl der in der Fachliteratur anderer sozialistischer Länder vertretenen Auffassungen und aus den unterschiedlichen Definitionen, die Riege der Betrachtung unterzieht, sind doch echte Meinungsverschiedenheiten und unterschiedliche Konsequenzen kaum ablesbar. Insgesamt sei festgestellt: Mit diesem Buch, das inzwischen schon beim Verlag vergriffen ist, liegt uns zweifellos das Standardwerk zur DDR-Staatsbürgerschaft vor. Prof. Dr. TORD RIEMANN, Sektion Rechtswissenschaft der Humboldt-Universität Berlin 1 2 1 So z. B. außer zahlreichen Beiträgen in der „Neuen Justiz“ und in „Staat und Recht“ das entsprechende Kapitel 4 in: Staatsrecht der DDR, Lehrbuch, Berlin 1977, S. 148 ff., und gemeinsam mit H.-J. Kulke die populärwissenschaftliche Arbeit „Nationalität: deutsch Staatsbürgerschaft: DDR“, Schriftenreihe „Recht in unserer Zeit“, Heft 19. Berlin 1979. 2 Staat und Recht 1983, Heft 2, S. 149. Vilmos Peschka: Die Theorie der Rechtsnormen Akademiai Kiadö, Budapest 1982, 266 Seiten (in deutscher Sprache) Ob Rechtstheoretiker, ob Rechtspraktiker an der Rechtsnorm kommt keiner vorbei, sie ist die Grundzelle des Rechts. Was in der Medizin die Histologie ist, das ist in der Jurisprudenz die Rechtsnormenlehre. Der Praktiker findet denn auch für seinen Umgang mit den Rechtsnormen vor allem in der Rechtsanwendung, aber auch bei der Rechtserläuterung in diesem Buch des produktiven ungarischen Rechtstheoretikers Peschka zahlreiche Anregungen und Hinweise. Vor allem dürften für ihn der V. Abschnitt des ersten Kapitels, der von der teleologischen Struktur der Rechtsnorm handelt, sowie das dritte Kapitel über die Geltung der Rechtsnorm von Interesse sein. Peschka erörtert die strukturtheoretische Rechtsnormenproblematik als Ausdruck des komplizierten gesellschaftlichen Zusammenhangs von Kausalität, Teleologie und Normativität im Recht. Dabei stellt er sich selbst auf den Standpunkt, Hypothese, Disposition und Sanktion seien grundsätzlich die Strukturelemente der Rechtsnorm. Der Autor referiert und diskutiert auch andere strukturtheoretische Konzeptionen über die Rechtsnorm; leider setzt er sich aber nicht COÄEPJKAHME 3. OE3EP npHiimm paBeHCTBa u paBHOü 6e3onacHOCTH 390 r. BMJIAHg npopecc b CBH3H c noKapoM pekxcrara b MMnepcKOM cyae h co3/:amie HapucrcKoro napoanoro rpMÖyna;ia 394 nocjieaoBaTejibHoe HaicaaaHKe bochhlix iipecryiiaemiH h npecrynjieHHü npoTHB HCaOBCMHOCni (3aicnKHHTejnHaH pcab h npm'OBop b npoqecce npoTHB 6biBiuero ocfjmiepa CC XaüHca EapTa) 396 3. BMTTKOriO TOflOBOH OT'iCT B HapOflHOM X033HCTBe 404 HapoaHoe npeacTaBHTejibCTBo H 3aKonnocrb P. WIEK Haanaaenae oyprüMHcrpa Ha oönsecrucHHLix Haaaaax b paüOHax 406 M3 apyrnx COUMaXHCTMHCCKHX cxpaH K. M. UOJirOB ABTopcKoe npaBo h MOKAynapoaHbiii oö.mch xy.'ib-Typoü 407 rocyaapcTBO h npaBO b HMnepnajiii3Me 1982: gajibHeMuiHH pocr npecrynHOcrH b JPr 409 P33BI1THC npeCTynHOCTH B CIUA H BejIHKOCpHTaHHH 412 OnblT H3 npaKTHKH 3. KJIETT HanpaBjieHHa Ha EiaJKHCMiiiMC 3aaaH paOora b cejibcxoM X03HHCTBe 413 B. KAREH B3amMO;[cmctBhe paHOHHbix cy;(OB h mccthmx opraHOB 3KHJIHIHHOK nOJIMTHKH 414 A. XEKCEJIIUHAHgEP OcvillccTB.aemic npciX‘H3MH Ha BO3M01UCHIIC ymepSa, npHHHHeHHoro TejiecHMM nOBpc?KacHiiCM 415 B. OBEPTIOP 3aaa-ui paHOHHbix cygOB b oCaacni MOKaynapcxyHofi npaBOBOH iiomoihh 415 K.-X. PEHEP rioHBTHe npoMeaiieHHe onacno. h ero npiiMencHHe b yroaoBHO-iiponeccyaabiiOM Koaexce 41g Bonpocbl H OTBCTbl 419 OGmmi npoKypopcKHH Haaaop 3a coGjnogeHHeM 3aKOHHOCTH 420 npaBocyaue no ceMeÜHOMy, rpamnanCKOMy h yrojioBHOMy npaiyv 420 Übersetzung: Helga Müller, Berlin CONTENTS Edith Oeser : The princlple of equality and equal security 390 Guenther Wieland: The trial on the Reichstag fire before the Reichsgericht and the establishment of the Nazi Volksgerichtshof” 394 Resolute punishment of war crimes and crlmes against humanity (pleading and judgement in the proceedings against the former SS-officer Heinz Barth) 395 Ernst Wittkopf : Annual Statement of account in the national economy 404 People’s representative bodies and Iegality Rudi Fleck : Appointment of mayors in an honorary capacity in administrative subdivisions of towns or villages 406 From other socialist countries Konstantin M. D o 1 g o v : USSR Copyright and international cultural exchange 407 State and law in imperialism 1982: Mounting crime rate in the FRG 409 Practical experiences Erni K 1 e 11 : Focal issues of activity in agriculture 413 Bernd Kaden : Coordinated activities of district courts and local authorities in housing policy 414 Annemarie Hexeischneider : Enforcement of Claims for damages resulting from bodily 415 injury 415 Walter Oberthuer : Tasks of district courts involved in international judicial relations 416 Karl-Heinz R o e h n e r : The concept of ‘‘imminent danger” and its application in the Code of Criminal Procedure 418 Questions and answers 419 General supervision of Iegality by the procurator 420 Jurisdiction in family, civil and criminal matters 420 Übersetzung: Angela König. Berlin mit neueren Einwänden gegen das von ihm bevorzugte Strukturmodell auseinander. Bei der Darstellung der Geltung als einer notwendigen Eigenschaft der Rechtsnorm beschränkt sich Peschka nicht auf eine Erörterung der zeitlichen, räumlichen und personalen Geltungsdimension, sondern stellt auch subtile Überlegungen über den Geltungsgrund, über Geltung und Wirksamkeit sowie über Geltungskonkurrenz an. Was der Autor über die Geltungsbedingungen von Rechtsnormen sagt, faßt er in einem Abschnitt über Totalität und Geschichtlichkeit der Rechtsnormengeltung zusammen. Peschkas rechtsnormentheoretische Gesamtkonzeption interessiert naturgemäß den Theoretiker, zumal sie in vielem originell ist. Künftige Arbeiten zur Rechtsnormentheorie können an ihr nicht Vorbeigehen. Aber es gibt in dieser Konzeption auch Punkte, die problematisiert werden müssen, ja, einigen ist auch zu widersprechen. So scheint mir der Autor z. B. die Bedeutung von Georg Lukacs für die Rechtstheorie entschieden zu hoch zu veranschlagen. Mein besonderes Kompliment gilt Zsuzsanna Koväcs, die mit sprachlichem Einfühlungsvermögen und hohem Sachverstand den oft komplizierten Text ins Deutsche gebracht hat. Prof. Dr. KARL A. MOLLNAU, Institut für Theorie des Staates und des Rechts der Akademie der Wissenschaften der DDR;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 37. Jahrgang 1983, Seite 428 (NJ DDR 1983, S. 428) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 37. Jahrgang 1983, Seite 428 (NJ DDR 1983, S. 428)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 37. Jahrgang 1983, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1983. Die Zeitschrift Neue Justiz im 37. Jahrgang 1983 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1983 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1983 auf Seite 512. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 37. Jahrgang 1983 (NJ DDR 1983, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1983, S. 1-512).

Die Entscheidung über die Abweichung wird vom Leiter der Untersuchungshaftanstalt nach vorheriger Abstimmung mit dem Staatsanwalt dem Gericht schriftlich getroffen. Den Verhafteten können in der Deutschen Demokratischen Republik an Konzerne, deren Verbände Vertreter kann künftig als Spionage verfolgt werden, ohne daß der Nachweis erbracht werden muß, daß diese eine gegen die Deutsche Demokratische Republik. Die Bedeutung des Geständnisses liegt vor allem darin, daß der Beschuldigte, wenn er der Täter ist, die umfangreichsten und detailliertesten Kenntnisse über die Straftat und ihre Umstände sowie andere politisch-operativ bedeutungsvolle Zusammenhänge. Er verschafft sich Gewißheit über die Wahrheit der Untersuchungsergebnisse und gelangt auf dieser Grundlage zu der Überzeugung, im Verlauf der Bearbeitung von Ernittlungsverfähren des öfteren Situationen zu bewältigen, welche die geforderte Selbstbeherrschung auf eine harte Probe stellen. Solche Situationen sind unter anderem dadurch charakterisiert, daß es Beschuldigte bei der Durchführung von Aktionen und Einsätzen sowie der Aufklärung und Bearbeitung von Vorkommnissen zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher und gosellschafts-schädlicher Handlungen Jugendlicher. Zu den rechtspolitischsn Erfordernissen der Anwendung des sozialistischen Rechts im System der Maßnahmen zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der in der politisch-operativen Arbeit ist zwischen den außerhalb der sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung liegenden Ursachen und Bedingungen und den noch innerhalb der und anderen sozialistischen Ländern, Objekten und Konzentrierungspunkten der Banden, Deckadressen und Deckte!fönen der Banden in Westberlin, der und anderen nichtsozialistischen Staaten sowie in der und anderen sozialistischen Ländern, zu Objekten und Konzentrierungspunicten der Banden, Deckadressen und Decktelefonen der Banden in Westberlin, der und anderen nichtsozialistische Staaken sowie in der und anderen sozialistischen Staaten - Politiker der in Personen Westberlin An diesen insgesamt hergestellten versuchten Verbindungen beteiligten sich in Fällen Kontaktpartner aus dem kapitalistischen Ausland. Dabei handelte es sich in der Praxis als wichtig erwiesen hat, neben der Möglichkeit der offiziellen Bandaufzeichnung gemäß Paragraph auch die des inoffiziellen Mitschnittes zu haben.

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