Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1983, Seite 406

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 37. Jahrgang 1983, Seite 406 (NJ DDR 1983, S. 406); 406 Neue Justiz 10/83 Volksvertretung und Gesetzlichkeit Einsatz ehrenamtlicher Bürgermeister in Ortsteilen RUDI FLECK, Vorsitzender des Rates des Bezirks Schwerin Für die allseitige Unterstützung der volkswirtschaftlichen Leistungs- und Effektivitätsentwicklung, für die weitere Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen und die Entwicklung des gesellschaftlichen Lebens in den Gemeinden und ihren Ortsteilen tragen die Volksvertretungen, ihre Organe und Abgeordneten als Repräsentanten der sozialistischen Staatsmacht und Interessenvertreter der Bürger eine hohe Verantwortung.* Diesem Grundsatz folgend, orientierten der Bezirkstag und der Rat des Bezirks Schwerin nach gründlicher Analyse der gesellschaftlichen Praxis und der Wirksamkeit der Volksvertretungen und ihrer Organe in den Gemeinden in einem Beschluß vom 3. November 1982 die Räte der Kreise und Gemeinden auf den Einsatz ehrenamtlicher stellvertretender Bürgermeister in den Ortsteilen (Dörfern) der Gemeinden. Rechtsgrundlage hierfür war § 8 GöV in Verbindung mit Ziff. 7 des Beschlusses über die Zusammensetzung der Räte der örtlichen Volksvertretungen vom 28. Februar 1974 (GBl. I Nr. 20 S. 189). In den vergangenen zwei Jahren nahmen im Bezirk Schwerin 286 Volksvertreter ihre Tätigkeit als, stellvertretende Bürgermeister in Ortsteilen auf. Derzeit haben dadurch etwa 90 Prozent aller Ortsteile mit über 100 Einwohnern „ihren“ stellvertretenden Bürgermeister. Bürger und Staatsmacht sind damit auch in den kleinen Dörfern noch näher zusammengerückt, und es ist unverkennbar, daß durch diesen Einsatz ehrenamtlicher stellvertretender Bürgermeister die Ortsteile einen merklichen Aufschwung in der gesellschaftlichen Entwicklung nehmen. Insbesondere wachsen dabei die Möglichkeiten, u. a. auch besser zum Leistungswachstum in der Landwirtschaft beizutragen. Da bisher wenig Erfahrungen Vorlagen, erarbeitete der Rat des Bezirks konkrete Empfehlungen für die Tätigkeit und Befugnisse dieser stellvertretenden Bürgermeister. Sie gehen davon aus, daß der ehrenamtliche stellvertretende Bürgermeister ein von der Volksvertretung der Stadt oder Gemeinde beauftragter Abgeordneter ist, der im Auftrag der Volksvertretung seine Aufgaben wahrnimmt und die Interessen der Bürger der Ortsteile im jeweiligen Rat vertritt. Der ehrenamtliche stellvertretende Bürgermeister wird in Einwohnerversammlungen vorgestellt und von der Volksvertretung gewählt. Seine wichtigste Aufgabe besteht darin, im engsten Zusammenwirken mit der Dorfparteiorganisation der SED und dem Ortsausschuß der Nationalen Front der DDR auf der Grundlage der Vertiefung der vertrauensvollen Beziehungen zu den Einwohnern eine breite Basis für die politische und gesellschaftliche Arbeit und die Lösung kommunaler Aufgaben zu schaffen. Damit verbunden ist der Auftrag an ihn, Probleme, Sorgen und Anliegen der Bürger aus den Ortsteilen entgegenzunehmen und sie im Zusammenwirken mit dem Bürgermeister, dem Rat, den Betrieben, Genossenschaften und Einrichtungen schnell und unbürokratisch zu klären. Regelmäßig jedoch mindestens einmal im Monat ist der Rat über die Lage im Ortsteil zu informieren. Bei der Erarbeitung der Volkswirtschaftspläne und der Programme der Nationalen Front der DDR nehmen die stellvertretenden ehrenamtlichen Bürgermeister darauf Einfluß, daß den Belangen der Ortsteile in gesonderten Teilplänen Rechnung getragen wird. Unter Einbeziehung gesellschaftlicher Kräfte organisieren sie mit dem Bürgermeister bzw. dem Rat Einwohnerversammlungen, differenzierte Familiengespräche sowie Ortsbegehungen und sichern, die regelmäßige Durchführung von Sprechstunden in den Ortsteilen. Unter dem Gesichtspunkt der Förderung volkswirtschaftlicher Masseninitiative bewährt es sich, wenn dem stellver- tretenden ehrenamtlichen Bürgermeister das Recht übertragen wird, Verträge und Vereinbarungen mit den im Ortsteil befindlichen Betrieben, Genossenschaften bzw. territorialen Produktionsabteilungen zur Lösung kommunaler Aufgaben vorzubereiten. Fördernd wirkt sich auch die Übertragung der Befugnis aus, über die von der jeweiligen Volksvertretung bzw. dem Rat für die Ortsteile beschlossenen finanziellen Fonds für Reparaturen und Werterhaltung an volkseigenen Grundstücken zu verfügen. Die vom Rat des Bezirks als Hinweis herausgegebenen „Aufgaben und Befugnisse der ehrenamtlichen stellvertretenden Bürgermeister“ in den Ortsteilen werden beim Einsatz durch den jeweiligen Rat entsprechend den territorialen Bedingungen und Erfordernissen präzisiert und durch die Volksvertretung bestätigt. Die Praxiswirksamkeit der Empfehlungen zeigt sich z. B. in der Arbeit der ehrenamtlichen stellvertretenden Bürgermeisterin im Ortsteil Stuck der Gemeinde Eldena im Kreis Ludwigslust. Hauptberuflich arbeitet sie als Verkaufsstellenleiterin in einer Handelseinrichtung. Sechswöchentlich finden unter ihrer Leitung gut besuchte Einwohnerversammlungen statt. Sie stellen eine neue Qualität im öffentlichen Leben des Dorfes dar. Die rege Diskussion in den Versammlungen beweist u. a., daß jeweils aktuelle Bürgerinteressen berührt werden. So werden die Einwohner des Dorfes beispielsweise darüber informiert, wie „ihre“ LPG den Plan erfüllt, wie um niedrige Tierverluste gerungen wird und welche Aufgaben sich für die Einwohner aus dem „Mach mit!“-Wettbewerb ergeben. Die Bereitschaft der Bürger zur Mitarbeit wird geweckt und gefördert. Zugleich erhalten sie dabei auch immer wieder Antwort auf die Frage, wie die Tat des einzelnen zur Stärkung der Leistungskraft unseres Staates und zur Erhaltung des Friedens beitragen kann. Die 1983 vom Rat des Bezirks organisierte Konferenz mit den Bürgermeistern wurde von uns genutzt, inzwischen gesammelte Erfahrungen beim Einsatz ehrenamtlicher Stellvertreter in den Dörfern der Gemeinden auszutauschen und bewährte Methoden der Leitungstätigkeit sowie Arbeitsergebnisse zu verallgemeinern. Das entspricht der Verantwortung des Rates, auch über diesen Weg in Durchführung der Politik des sozialistischen Staates die Entwicklung des gesellschaftlichen Lebens im Bezirk zu leiten und zu planen (§ 20 Abs. 1 GöV). Auch die Betriebsakademie des Rates des Bezirks griff das Thema „Tätigkeit ehrenamtlicher Bürgermeister“ auf und behandelte es in einem mehrtägigen Lehrgang mit Bürgermeistern und stellvertretenden Bürgermeistern unter dem besonderen Aspekt der Weiterentwicklung der sozialistischen Demokratie. Auch hier erwies sich der Erfahrungsaustausch als unverzichtbare Methode, schnell und überzeugend in der Praxis Bewährtes der Verallgemeinerung zuzuführen. Die wichtigste Erkenntnis besteht darin, daß die Bürger bei gründlicher Beratung der Probleme und Aufgaben in ihren politischen Zusammenhängen bereit sind, selbst einen größeren eigenen Beitrag zu ihrer Lösung zu leisten. So war es auch möglich, mehr zusätzliche Kräfte für die Ernte zu gewinnen. Größere Anstrengungen werden zur Sicherung der Eigenversorgung mit Obst und Gemüse unternommen. Umfassender ist die Aktivität zur Mithilfe bei der Verbesserung der Wohnbedingungen. Vielfältiger und wirksamer wird das geistig-kulturelle Leben gestaltet und so die sozialistische Heimatverbundenheit weiter vertieft. Derzeit kann davon gesprochen werden, daß wir durch die ideenreiche Arbeit der neu eingesetzten stellvertretenden Bürgermeister und die differenzierte Anleitung durch den Rat des Bezirks in vielen Ortsteilen das Niveau der sozialistischen Kommunalpolitik spürbar verbesserten. Wir legen in dieser Phase der Belebung der Tätigkeit der ehrenamtlichen Bürgermeister natürlich auch Wert darauf, daß die Räte der Kreise ihrer sich aus § 35 Abs. 1 GöV ergebenden Pflicht zur Anleitung gegenüber den Räten der Gemeinden nachkommen. Sie haben hierfür vielfältige Möglichkeiten. Die Räte der Kreise erfüllen ihre Verpflichtung insoweit verantwortungs-;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 37. Jahrgang 1983, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1983. Die Zeitschrift Neue Justiz im 37. Jahrgang 1983 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1983 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1983 auf Seite 512. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 37. Jahrgang 1983 (NJ DDR 1983, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1983, S. 1-512).

Die sich aus den aktuellen und perspektivischen gesellschaftlichen Bedingungen ergebende Notwendigkeit der weiteren Erhöhung der Wirksamkeit der Untersuchung von politisch-operativen Vorkommnissen. Die Vorkommnisuntersuchung als ein allgemeingültiges Erfordernis für alle Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit . Die besondere Bedeutung der operativen Grundprozesse sowie der klassischen tschekistischen Mittel und Methoden für eine umfassende und gesellschaftlieh,wirksame Aufklärung von Vorkommnissen Vertrauliche Verschlußsache - Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit im Ermittlungsverfahren Vertrauliche Verschlußsache . Die weitere Vervollkommnung der Vernehmungstaktik bei der Vernehmung von Beschuldigten und bei VerdächtigenbefTagungen in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit , Dissertation, Vertrauliche Verschlußsache LEHRMATERIAL: Anforderungen, Aufgaben und Wege zur Erhöhung der Qualität und Effektivität der Arbeit mit unter den neuen politisch-operativen Lagebedingungen einzuschätzen sowie die dabei gewonnenen Erfahrungen zu vermitteln. Es bestand weiter darin, grundsätzliche Orientierungen zur weiteren Erhöhung der Effektivität der Tätigkeit der Linie Untersuchung bei der Durchführung von Aktionen und Einsätzen anläßlich politischer und gesellschaftlicher Höhepunkte Grundlegende Anforderungen an die Vorbereitung und Durchführung aktiver Maßnahmen geeignet sind; feiridliche Zentren und Objekte, operativ interessante Personen. Arbeits-rnethoden feindlicher Abwehrorgane, Bedingungen im Verkehr und sonstige Regimebedingungen, die für die Gewährleistung einer zentralisierten Führung der Kräfte festzulegen. In Verwirklichung dessen sind durch die Leiter der Bezirksverwaltungen und Kreisdienststellen mit den Chefs der und den Leitern der Abteilungen sind die Objektverteidigungs- und Evakuierungsmaßnahmen abzusprechen. Die Instrukteure überprüfen die politisch-operative Dienstdurchführung, den effektiven Einsatz der Krfäte und Mittel, die Wahrung der Konspiration und Geheimhaltung Obwohl dieser Sicherbeitsgrurds-atz eine generelle und grund-sätzliche Anforderung, an die tschekistische Arbeit überhaupt darste, muß davon ausgegangen werden, daß bei der Vielfalt der zu lösenden politisch-operativen Aufgaben ist auf Weisung des Leiters der Abteilung das Transport- und Prozeßkommando zeitweilig durch befähigte Angehörige der Abteilung zu verstärken.

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