Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1983, Seite 405

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 37. Jahrgang 1983, Seite 405 (NJ DDR 1983, S. 405); Neue Justiz 10/83 405 steniiberschreitungen, für die Entwicklung nichtplanbarer Kosten sowie für bestehende überfällige Forderungen und Verbindlichkeiten darzulegen, Auskunft über die im Betrieb bzw. Kombinat geleistete vorbeugende Arbeit geben. Unter diesem Aspekt wird der rechenschaftslegende Leiter bei der Behandlung der Kostenarbeit Nachweis darüber zu führen haben, ob und inwieweit die Ursachen vermeidbarer Einbußen und Verluste (d. h. der Kosten) lokalisiert und personifiziert wurden, welche Form der individuellen rechtlichen Verantwortlichkeit im Kampf gegen negative Kostenerscheinungen und Kostenentwicklungen angewandt und in welchem Umfang Maßnahmen zur Wiedergutmachung der vermeidbaren und schuldhaft herbeigeführten Schäden (d. h. der Kosten) ergriffen worden sind. In der vom übergeordneten Leiter gemäß § 15 (letzter Satz) vorzunehmenden Beurteilung der Wirksamkeit des inneren Kontrollsystems des Kombinates bzw. Betriebes zum Schutz des Volkseigentums werden somit notwendig alle Maßnahmen eingeschlossen sein, die in ihrer Komplexität darauf zu richten sind, einen möglichst reibungslosen, störungsfreien Reproduktionsprozeß "bei gleichzeitiger Vermeidung von Einbußen in der materiellen und finanziellen Substanz zu gewährleisten. Grundsätzlich gilt, daß der Schutz des Volkseigentums und der Volkswirtschaft ein unabdingbares Element der Produktionsprozesse und ihrer Leitung ist und nicht etwa erst durch Kontrolle von außen erzielt werden kann. Bei der Berichterstattung über die vorbeugende Arbeit (§ 15)' und bei der Beurteilung der Wirksamkeit des inneren Kontrollsystems des Kombinates bzw. des Betriebes zum Schutz des Volkseigentums wird sich der rechenschaftslegende bzw. übergeordnete Leiter auch auf die Aktivitäten der staatlichen und gesellschaftlichen Kontrollorgane sowie ggf. auf Aufsichtsmaßnahmen der Staatsanwaltschaft oder Maßnahmen der Gerichte und Untersuchungsorgane zur Beseitigung festgestellter- Ursachen und Bedingungen von Rechtsverletzungen in ihrem Verantwortungsbereich stützen. In §§ 5 Abs. 2 und 18 sind die Rechte der gesellschaftlichen und staatlichen Kontrollorgane festgelegt worden, die es ihnen ermöglichen, wesentlichen Einfluß auf die Vorbereitung und Durchführung der Jahresrechenschaftslegung zu nehmen. Sie haben z. B. das Recht, bei schwerwiegenden Verstößen gegen die Staats-, Plan-, Finanz- und Preisdisziplin die Durchführung von außerplanmäßigen Rechenschaftslegungen zu beantragen, zur Unterstützung der planmäßigen Rechenschaftslegung eigenständige Untersuchungen durchzuführen und dem übergeordneten Leiter Entscheidungsvorschläge zur Erhöhung der Effektivität der Arbeit und des Einsatzes der volkswirtschaftlichen Ressourcen, zur Erschließung von Reserven sowie zur Wahrung von Ordnung und Sicherheit im Umgang mit dem Volkseigentum zu unterbreiten. In welcher Weise auch die Justiz- und Sicherheitsorgane die Vorbereitung und Durchführung der Jahresrechenschaftslegung unterstützen können, wurde bereits angeführt. Besondere Beachtung verdient die Übersendung von Durchschriften ihrer Maßnahmen zur Beseitigung festgestellter Rechtsverletzungen in allen geeigneten Fällen an den jeweils übergeordneten Leiter. Die Möglichkeiten zur Unterstützung erschöpfen sich jedoch m. E. nicht darin, daß sie in Form von Hinweisen und Empfehlungen (§ 19 Abs. 1 StPO), Gerichtskritiken (§ 19 Abs. 2 StPO) oder den staatsanwaltschaftlichen Mitteln des Untersuchungsverlangens, Hinweises oder Protests (§§ 30 Abs. 2, 31 StAG) auf veränderungsbedürftige Zustände und Erscheinungen aufmerksam machen und mit den daraus abgeleiteten Forderungen den Leitern helfen, ihre Verantwortung voll wahrzunehmen. Nach meiner Auffassung sind die Justiz- und Sicherheitsorgane auch gehalten und das soll ausdrücklich als Diskussionsstandpunkt verstanden werden , mit den ihnen zu Gebote stehenden rechtlichen Mitteln die zuständigen Organe darauf hinzuweisen, wenn Darlegungen in der Jahresrechenschaftslegung bzw. im darüber angefertigten Protokoll (§ 20) und tatsächlicher Zustand einander widersprechen, natürlich nur, sofern sie solche Widersprüche im Rahmen ihrer Tätigkeit feststellen. Das könnte m. E. dazu beitragen, mit der Jahresrechenschaftslegung eine den tatsächlichen Gegebenheiten allseitig entsprechende Entscheidungsgrundlage zu sichern. Die Dokumente der. Jahresrechenschaftslegung sind zweifellos zugleich Zeugnisse für das Niveau der staatlichen Leitungstätigkeit und der Maßnahmen zum Schutz des Volkseigentums und der Volkswirtschaft. An ihnen wird künftig deshalb auch die vorbeugende Arbeit gemessen werden können. In Zukunft dürfte es sich sowohl in Ermittlungsverfahren wegen schwerer Angriffe auf das sozialistische Eigentum Dr. Friedrich Bücher zum 100. Geburtstag Am 29. August wurde Dr. Friedrich Bücher aus Bad Liebenstein 100 Jahre alt. Eine von liberalem, humanistischem Gedankengut getragene Familienerziehung und akademische Bildung prägten entscheidend seine Persönlichkeit und seinen Lebensweg. Der ehemalige Richter für Zivil- und Patentrecht am Oberlandesgericht Dresden stellte sich sofort nach der Zerschlagung des Faschismus für den Aufbau einer antifaschistisch-demokratischen Justiz im Land Thüringen zur Verfügung und engagierte sich als Mitglied der LDPD für den gesellschaftlichen Fortschritt. Er wirkte zunächst als Landgerichtsdirektor am Landgericht Meiningen und war später Richter am Bezirksgericht Suhl. Nach seinem 70. Geburtstag trat er 1953 in den wohlverdienten Ruhestand. Der verantwortungsbewußte persönliche Einsatz Friedrich Büchers für die Schaffung neuer, antifaschistisch-demokratischer Gerichte war die Konsequenz seiner Lebenserfahrung und zugleich Bekenntnis zum Staat der Arbeiter und Bauern. Wir wünschen unserem ehemaligen Kollegen Dr. Friedrich Bücher Gesundheit und Wohlergehen. und die Volkswirtschaft als auch bei operativen Untersuchungen der Staatsanwaltschaft im Rahmen der Allgemeinen Gesetzlichkeitsaufsicht sowie bei Nachkontrollen über die von den Wirtschaftsleitern nach vorangegangener Aufsichtsmaßnahme zur Einhaltung bzw. Herstellung der Gesetzlichkeit zugesicherten Veränderungen als zweckmäßig erweisen, auch auf die dafür wesentlichen Bestandteile der Dokumente der Jahresrechenschaftslegung zurückzugreifen, um so die für weitere Maßnahmen gebotene Situations- und Sachkenntnis zu erlangen und um weitere Aktivitäten zur Erhöhung von Gesetzlichkeit, Ordnung und Sicherheit erschließen zu helfen. 1 Alle Paragraphen ohne Hinweis auf die Quelle beziehen, sich auf diese VO. 2 Vorläufer der gesetzlichen Neuregelung waren: AO über die Bildung von Kontrollausschüssen und die Durchführung von KontrollausschußSitzungen in den Betrieben der zentralgeleiteten volkseigenen Wirtschaft und deren übergeordneten Verwaltungen vom 16. August 1954 (Zentralblatt der DDR S. 404); Beschluß über die Durchführung von Rechenschaftslegungen in der zentralgeleiteten volkseigenen Industrie vom 21. Dezember 1961 (GBl. II Nr. 83 S. 561) ; Beschluß über die Durchführung von Rechenschaftslegungen in der volkseigenen Wirtschaft vom 11. Oktober 1962 (GBl. II Nr. 81 S. 715); Beschluß über die Durchführung von Rechenschaftslegungen im Bereich der volkseigenen Wirtschaft der örtlichen Räte und vor dem Ministerrat vom 23. April 1969 (GBl. II Nr. 43 S. 273). 3 K. Marx kennzeichnete diese Problematik weitsichtig mit den Worten: „Die Buchführung als Kontrolle und ideelle Zusammenfassung des Prozesses (des Produktionsprozesses von Waren E. W.) wird um so notwendiger, je mehr der Prozeß auf gesellschaftlicher Stufenleiter vorgeht notwendiger bei gemeinschaftlicher Produktion als bei kapitalistischer.“ (Vgl. „Das Kapital“, Bd. 2, in: Marx/Engels, Werke, Bd. 24, S. 137.) Und an anderer Stelle schreibt er: „ . nach Aufhebung der kapitalistischen Produktionsweise, aber mit Beibehaltung gesellschaftlicher Produktion, (bleibt) die Wertbestimmung vorherrschend in dem Sinn, daß die Regelung der Arbeitszeit und die Verteilung der gesellschaftlichen Arbeit unter die verschiedenen Produktionsgruppen, endlich die Buchführung, wesentlicher denn je wird.“ (Vgl. „Das Kapital“, Bd. 3, a. a. O., Werke, Bd. 25. S. 859). Zu den Arbeiten Lenins, in denen er die Bedeutung einer vom ganzen Volk ausgeübten Rechnungsführung und Kontrolle betont hat, gehört seine Schrift „Die nächsten Aufgaben der Sowjetmacht“ (W. I. Lenin, Werke, Bd. 27, Berlin 1960, S. 244 ff.). 4 Die Reduzierung des Geltungsbereichs der VO ergibt sich daraus, daß die Rechenschaftslegungen der örtlichen Räte und vor dem Ministerrat zwischenzeitlich durch das Gesetz über den Ministerrat vom 16. Oktober 1972 (GBl. I Nr. 16 S. 253) und das Gesetz über die örtlichen Volksvertretungen und ihre Organe vom 12. Juli 1973 (GBl. I Nr. 32 S. 313) ihre rechtliche Neuregelung erfahren haben. 5 Vgl. hierzu E. Wittkopf, „Wirtschaftliche Rechnungsführung wichtiges Instrument zur Verwirklichung der ökonomischen Strategie“, NJ 1983, Heft 2, S. 52 ff. Hinweis des Staatsverlags der DDR: In der Textausgabe „Arbeitsgesetzbuch und andere ausgewählte Rechtsvorschriften“, 3., überarbeitete und erweiterte Auflage 1983, erschienen im Staatsverlag der DDR, ist bedauerlicherweise § 168 Abs. 2 AGB (S. 50) fehlerhaft wiedergegeben. § 168 Abs. 2 AGB lautet richtig: „(2) Gesetzliche Feiertage sind der 1. Januar, Karfreitag, Ostersonntag, 1. Mai, Pfingstsonntag, Pfingstmontag, 7. Oktober sowie 25. und 26. Dezember.“;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 37. Jahrgang 1983, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1983. Die Zeitschrift Neue Justiz im 37. Jahrgang 1983 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1983 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1983 auf Seite 512. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 37. Jahrgang 1983 (NJ DDR 1983, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1983, S. 1-512).

Die Leiter der Diensteinheiten sind verantwortlich dafür, daß die durch die genannten Organe und Einrichtungen zu lösenden Aufgaben konkret herausgearbeitet und mit dem Einsatz der operativen Kräfte, Mittel und Methoden, insbesondere durch operative Kontroll- und Voroeugungsmabnahmen, einen Übergang von feindlichnegativen Einstellungen zu feindlieh-negativen Handlungen frühzeitig zu verhindern, bevor Schäden und Gefahren für die sozialistische Gesellschaft vorher-zu Oehen bzvv schon im Ansatz zu erkennen und äbzuwehren Ständige Analyse der gegen den Sozialismus gerichteten Strategie des Gegners. Die Lösung dieser Aufgabe ist im Zusammenhang mit den Ursachen und Bedingungen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen besonders relevant sind; ein rechtzeitiges Erkennen und offensives Entschärfen der Wirkungen der Ursachen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen; das rechtzeitige Erkennen und Unwirksammachen der inneren Bedingungen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen, insbesondere die rechtzeitige Feststellung subjektiv verur-V sachter Fehler, Mängel, Mißstände und Unzulänglichkeiten, die feindlich-negative Einstellungen und Handlungen die statistische Gesamtheit aller feindlich-negativen Einstellungen und Handlungen dar, die in der gesamten Gesellschaft die Bedeutung einer gesellschaftlich relevanten Erscheinung haben. Als Einzelphänomen bezeichnen feindlich-negative Einstellungen und Handlungen Ausgewählte spezifische Aufgaben Staatssicherheit auf sozialen Ebene der Vorbeugung feindlich-nega und Handlungen der allgemein tiver Cinsteilun-. Das Staatssicherheit trägt auf beiden Hauptebenen der Vorbeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen und der ihnen zugrunde liegenden Ursachen und Bedingungen Ausgewählte spezifische Aufgaben Staatssicherheit im gesamtgesellschaftlichen und gesamtstaatlichen. Prozeß der Vorbeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen Kapitel. Das Wirken der Ursachen und Bedingungen für das Entstehen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen von Bürgern der unter den äußeren und inneren Existenzbedingungen der weiteren Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft in der Das Auftreten von subjektiv bedingten Fehlhaltungen, Mängeln und Unzulänglichkeiten. Das Auftreten von sozial negativen Erscheinungen in den unmittelbaren Lebens- und Entwicklungsbedingungen von Bürgern der noch nicht den gesellschaftlichen Erfordernissen entspricht und damit Ansatzpunkte für die Erzeugung feindlich-negativer Handlungen bieten kann.

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