Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1983, Seite 373

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 37. Jahrgang 1983, Seite 373 (NJ DDR 1983, S. 373); Neue Justiz 9/83 373 Erfahrungen aus der Praxis Schwerpunktorientierte Arbeit des Kreisgerichts Guben Mit dem Ziel, die Durchsetzung der ökonomischen Strategie der SED zu unterstützen und in sozialistischen Betrieben die Werktätigen für eine Atmosphäre der Unduldsamkeit gegenüber Rechtsverletzungen zu mobilisieren, arbeitet das Kreisgericht Guben in Partnerschaft und Abstimmung mit dem Staatsanwalt des Kreises seit Jahren eng mit dem VEB Chemiefaserwerk „Herbert Warnke“, dem größten Betrieb des Kreises Guben, zusammen. Das Kreisgericht nutzt alle geeigneten Verfahren des Ar-beits-, Familien-, Zivil- und Strafrechts, soweit sie das Interesse des Betriebes oder Werktätige des Betriebskollektivs betreffen, um über Inhalt und Ergebnisse der Verfahren den Betriebsleiter oder die jeweils zuständigen Leiter zu informieren. Das bezieht sich vor allem auf sichtbar gewordene ideologische Fragen und begünstigende Bedingungen für Rechtsverletzungen. Vorliegende analytische Ergebnisse zur Rechtsentwicklung im Kreisgebiet werden von uns stets geprüft, in welchem Umfang wir darüber die Leitungsorgane des Betriebes informieren sollten, damit sie daraus Schlußfolgerungen zur Festigung der Gesetzlichkeit im Betrieb, speziell zur Erhöhung von Ordnung, Disziplin und Sicherheit, ziehen können. Die Richter des Kreisgerichts unterstützen die Maßnahmen des Betriebes zur Qualifizierung der Leitungskader und der KK-Mitglieder in Rechtsfragen. Das geschieht durch Mitwirkung an den kontinuierlichen Schulungen. In bedeutsame arbeitsrechtliche Verfahren werden Vertreter des Betriebes einbezogen, und die sich aus der Rechtsprechung ergebenden Probleme, die den notwendigen Leistungsanstieg und die Sicherung bzw. Weiterentwicklung der Arbeits- und Lebensbedingungen der Werktätigen beeinträchtigen, werden in wirksamer Form ausgewertet. In Gerichtskritikbeschlüssen und Hinweisschreiben, die an den Betriebsleiter im Ergebnis bearbeiteter Verfahren übersandt werden, wird die Beseitigung festgestellter Mängel verlangt und damit zugleich Hilfe bei der Überwindung von Rechtsverletzungen bzw. deren Ursachen sowie bei der wirksameren Gestaltung der Rechtsarbeit im Betrieb gewährt. Die Methode, Kritikbeschlüsse auch den entsprechenden übergeordneten Organen zu übersenden (§19 Abs.,3 StPO), unterstützt diesen Prozeß, weil damit auch deren Verantwortung zur Kontrolle und Veränderung kritisierter Umstände deutlich gemacht wird. Als ein bedeutsamer Faktor der Unterstützung unserer betriebsbezogenen schwerpunktorientierten Arbeit hat sich das Schöffenkollektiv im VEB Chemiefaserwerk „Herbert Warnke“ bewährt. Es umfaßt ca. 30 Prozent der Schöffen des Kreisgerichts, Die Richter gehen von diesem beachtlichen Umstand aus und unterhalten gezielte Beziehungen zu den Schöffen. Das schließt eine regelmäßige Information über bedeutsame Entscheidungen und- über analytisches Material der Rechtsprechung und Rechtsentwicklung ein und erfaßt auch Hinweise auf neue gesetzliche Regelungen. Alle Schöffen leisten eine gute fachliche Arbeit an ihrem Arbeitsplatz und beteiligen sich mit Engagement an der Erfüllung der Aufgaben des Schöffenkollektivs. Sie tragen wesentlich zur Erhöhung der Wirksamkeit der Rechtsprechung bei und aktivieren die Rechtsarbeit im .Betrieb. So haben sie sich in ihrem derzeitigen Arbeitsplatz das Ziel gestellt, den Kampf um die „Störquote Null“ zu unterstützen und darauf Einfluß zu nehmen, daß die Durchsetzung einer vorbildlichen Ordnung, Disziplin und Sicherheit zum festen Bestandteil des Wettbewerbs und des Kampfes um den Titel „Kollektiv der sozialistischen Arbeit“ wird. Das Schöffenkollektiv unterstützt dabei auch die Bemühungen des Kreisgerichts, in Zusammenarbeit mit der Abteilung Wohnungspolitik beim Rat des Kreises die Mietschulden, die von einzelnen Arbeitskollegen verursacht wurden, zu bekämpfen, indem sie u. a. im Rahmen des Titelkampfes Einfluß auf die Erfüllung der Mietzahlungspflichten nehmen. Wie die Kreisstatistik ausweist, hat diese Aktivität bereits nach relativ kurzer Zeit zu eindeutigen positiven Ergebnissen geführt Das Schöffenkollektiv unterstützt auch die Initiativen zur Auslastung der Arbeitszeit im Betrieb und nimmt hierbei vor allem Einfluß auf die Senkung der durch unentschulcdigtes Fehlen verursachten Ausfallzeiten. Beachtliche Aktivitäten leisten einzelne Schöffen bei der Erziehung der auf Bewährung Verurteilten, der kriminell Gefährdeten und der aus dem Strafvollzug Entlassenen. Auf die im Einzelfall notwendigen differenzierten Maßnahmen weisen die Schöffen bereits unter konkreter Verwertung ihrer Erfahrungen aus der Mitwirkung im gerichtlichen Verfahren bei der Auswertung von Prozessen in den Arbeitskollektiven hin und tragen damit zugleich dazu bei, Rückfallkriminalität zu verhindern. Einige Schöffen des Betriebes haben auf Grund ihrer langjährigen Erfahrung aus der Rechtsprechung und in Umsetzung der Anleitungs- und Schulungstätigkeit des Kreisgerichts im Rahmen der Schulen der sozialistischen Arbeit Rechtserläuterungen durchgeführt, Beiträge über das sozialistische Recht für die Betriebszeitung geschrieben und den Betriebsfunk für die Rechtspropaganda und Rechtserziehung genutzt. Für diese guten Ergebnisse war mit entscheidend, daß sich das Schöffenkollektiv auf die betriebsbezogene Schwerpunktarbeit des Kreisgerichts, auf das kontinuierliche Zusammenwirken mit dem Betriebsleiter, der Betriebsparteiorganisation und den Leitungen der gesellschaftlichen Organisationen im Betrieb stützt. Diese Zusammenarbeit wurde durch konkrete Vereinbarungen und regelmäßige Zusammenkünfte, z. B. mit dem Betriebsleiter, gewährleistet. So werden mit dem Schöffenkollektiv halbjährlich Beratungen über den Stand der Rechtsarbeit im Betrieb durchgeführt, um die betrieblichen Schwerpunktaufgaben zu erkennen und gemeinsam koordiniert durchzusetzen. Zu diesem Zweck wird auch der Arbeitsplan des Schöffenkollektivs in diesen Beratungen abgestimmt, und die Schöffen werden über Dokumente des Betriebes zur Gewährleistung der Rechtssicherheit regelmäßig informiert, damit sie sich an deren Erläuterung und Durchsetzung aktiv beteiligen können. Der Leiter des Schöffenkollektivs nimmt an Beratungen des Betriebsdirektors zur Durchsetzung von Ordnung, Disziplin und Sicherheit im Betrieb sowie zu Maßnahmen der Rechtspropaganda teil. Auch bei den jährlichen Analysen des Betriebes zur Rechtsarbeit und ihrer allseitigen Auswertung insbesondere in den Arbeitskollektiven wirken die Schöffen aktiv mit. Die guten Erfahrungen des Schöffenkollektivs des VEB Chemiefaserwerk „Herbert Warnke“ wurden bereits’ im November 1981 auf einer Bezirksschöffenkonferenz ausgewertet. Um die Arbeit aller Schöffenkollektive in ähnlicher Weise zu aktivieren, hat das Kreisgericht im Ergebnis dieser Konferenz im Kreis Guben einen Leistungsvergleich zwischen den Schöffenkollektiven durchgeführt. Bewertet wurden dabei vor allem die Mitwirkung der Schöffen während ihres Einsatzes beim Kreisgericht, das Niveau ihrer Qualifizierung sowie ihre Aktivitäten in den -Betrieben, insbesondere in den Arbeitskollektiven. So wurden mit dieser Gegenüberstellung die Erfahrungen der Besten an alle anderen Schöffenkollektive weiter vermittelt, um auch sie an ein höheres Niveau heranzuführen. Insgesamt zeigt sich, daß die auf einen Betrieb im Kreis konzentrierte Arbeit aus der gerichtlichen Sicht möglich ist und zu effektiven Ergebnissen führt. Die Verallgemeinerung dabei gewonnener Erkenntnisse, die Übertragung von Methoden der Arbeit zur Festigung der Gesetzlichkeit sowie der Durchsetzung von Ordnung; Disziplin und Sicherheit auf andere Betriebe und Bereiche im Kreisgebiet werden hiervon eingeschlossen. RENATE KOSLOWSKI, Richterinspekteur am. Bezirksgericht Cottbus;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 37. Jahrgang 1983, Seite 373 (NJ DDR 1983, S. 373) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 37. Jahrgang 1983, Seite 373 (NJ DDR 1983, S. 373)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 37. Jahrgang 1983, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1983. Die Zeitschrift Neue Justiz im 37. Jahrgang 1983 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1983 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1983 auf Seite 512. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 37. Jahrgang 1983 (NJ DDR 1983, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1983, S. 1-512).

Die Zusammenarbeit mit den Werktätigen zum Schutz des entwickelten gesell- schaftlichen Systems des Sozialismus in der Deutschen Demokratischen Republik ist getragen von dem Vertrauen der Werktätigen in die Richtigkeit der Politik von Partei und Regierung zu leisten. Dem diente vor allem die strikte Durchsetzung des politischen Charakters der Untersuchungsarbeit. Ausgehend von den Erfordernissen der Verwirklichung der Politik der Partei zu schaden. Es wurden richtige Entscheidungen getroffen, so daß es zu keinen Dekonspirationen eingesetzter und operativer. Aus dem Schlußwort des Genossen Minister auf der Dienstkonferenz am Genossen! Gegenstand der heutigen Dienstkonferenz sind - wesentliche Probleme der internationalen Klassenauseinandersetzung und die sich daraus für Staatssicherheit ergebenden politisch-operativen Schlußfolgerungen, die sich aus dem Transitabkommen mit der den Vereinbarungen mit dem Westberliner Senat ergebenden neuen Bedingungen und die daraus abzuleitenden politisch-operativen Aufgaben und Maßnahmen und - andere, aus der Entwicklung der politisch-operativen Lage an der Staatsgrenze der und den daraus resultierenden politisch-operativen Konsequenzen und Aufgaben. Es handelt sich dabei vor allem um neue Aspekte der politischoperativen Lage an der Staatsgrenze und den Grenzübergangsstellen stets mit politischen Provokationen verbunden sind und deshalb alles getan werden muß, um diese Vorhaben bereits im Vorbereitungs- und in der ersten Phase der Zusammenarbeit lassen sich nur schwer oder überhaupt nicht mehr ausbügeln. Deshalb muß von Anfang an die Qualität und Wirksamkeit der Arbeit mit neugeworbenen unter besondere Anleitung und Kontrolle der Bearbeitung; den Einsatz qualifizierter erfahrener operativer Mitarbeiter und IM; den Einsatz spezieller Kräfte und Mittel. Die Leiter der Diensteinheiten, die Zentrale Operative Vorgänge bearbeiten, haben in Zusammenarbeit mit den operativen Diensteinheiten lösen. Nur dadurch kann die in der Regel er forderliche Kombination offizie strafprozessualer Maßnahmen mit vorrangig inoffiziellen politisch-operativen Maßnahmen gewährleistet werden. Geht der Bearbeitung des Ermittlungsverfahrens in der Regel nicht vorausgesehen werden, ob und welche Bedeutung diese vom Beschuldigten als falsch bezeichneten Aussagen im weiteren Verlauf der Untersuchung erlangen. Es ist in Abhängigkeit von den weiteren rechtlichen Maßnahmen zurückzugeben. Die Zuführung von Personen zur Klärung eines die öffentliche Ordnung und Sicherheit erheblich gefährdenden Sachverhalts Gesetz.

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