Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1983, Seite 355

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 37. Jahrgang 1983, Seite 355 (NJ DDR 1983, S. 355); Neue Justiz 9/83 355 Rechtsbeziehungen zwischen örtlichen Staatsorganen und LPGs Prof. Dr. sc. ROLF STEDING, Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR Die Gestaltung der Beziehungen zwischen dem sozialistischen Staat und den LPGs mit Hilfe des Rechts ist eine bedeutsame Form zur Wahrnehmung der Führungsrolle der Arbeiterklasse in der entwickelten sozialistischen Gesellschaft. Sie bringt das Bündnis der Arbeiterklasse mit der Klasse der Genossenschaftsbauern in besonderer Weise zum Ausdruck und zählt zu den Voraussetzungen, die zur Erfüllung der ökonomischen Strategie der SED in der Landwirtschaft erforderlich sind. Daher ist die Gestaltung der Beziehungen zwischen dem Staat und den LPGs zugleich eine entscheidende Frage der Entwicklung der Rechtsordnung. Die Beziehungen zwischen Staat und LPGs sind in der Verfassung der DDR grundsätzlich geregelt. Die LPGs sind freiwillige Vereinigungen der Bauern, die auf der Grundlage der Gesetze ihre Arbeits- und Lebensbedingungen eigenverantwortlich gestalten (Art. 46 Verf.) Durch ihre Organisationen und ihre Vertreter in den Staatsorganen nehmen sie aktiv an der staatlichen Leitung und Planung der gesellschaftlichen Entwicklung teil, und der Staat hilft ihnen, die sozialistische Großproduktion auf der Grundlage fortgeschrittener Wissenschaft und Technik zu entwickeln. Überzeugender Ausdruck der gegenwärtigen Entwicklung auf diesem Gebiet ist das LPG-Gesetz vom 2. Juli 1982 (GBl. I Nr. 25 S. 443), das konzeptionell auf dieser grundgesetzlichen Regelung beruht. Mit dem LPG-Gesetz werden zwar keineswegs vorrangig die Beziehungen zwischen dem sozialistischen Staat und den LPGs ausgestaltet, dennoch fixiert es den neuen Erfordernissen gemäß auch höhere Anforderungen an das Wirken des sozialistischen Staates und die Gestaltung seiner Beziehungen mit den LPGs. Damit werden diese Beziehungen auf eine neue rechtliche Grundlage gestellt. Rechtsstellung der LPG im System der staatlichen Leitung der Landwirtschaft Die Entwicklung der LPGs und ihre ökonomische Festigung steht in der DDR unter den gegenwärtigen Bedingungen im Mittelpunkt der Leitung der Landwirtschaft durch den sozialistischen Staat. Die LPGs bewirtschaften 87,5 Prozent der gesamten landwirtschaftlichen Nutzfläche; sie verfügen über 89 Prozent der Tierbestände der DDR und über 80 Prozent aller Grundfonds der Landwirtschaft. Daher ist die Agrarpolitik der SED auch im Kern darauf gerichtet, „alle Potenzen des genossenschaftlichen Eigentums immer besser zu nutzen und die Klasse der Genossenschaftsbauern weiter zu stärken“.1 Auf dem 6. Plenum des Zentralkomitees der SED wurde eingeschätzt, daß es bei der weiteren Vertiefung der Kooperation und bei der gesellschaftlichen und ökonomischen Entwicklung der Dörfer spürbare Fortschritte gibt. Ausgehend von der Aufgabe der politischen und ökonomischen Festigung der LPGs und der Notwendigkeit, die Potenzen des genossenschaftlichen Eigentums noch besser zu nutzen, wurden u. a. auch die Aufgaben der örtlichen Räte zur Unterstützung der LPGs aufgezeigt.2 Die theoretische Grundlage für die rechtliche Gestaltung der Beziehungen zwischen dem sozialistischen Staat und den LPGs ist der Leninsche Genossenschaftsplan (§ 6 Abs. 1 LPG-G). Aus der Spezifik dieser Beziehungen, die dem genossenschaftlichen Charakter der LPG entspricht, ergibt sich die Einordnung der LPG in das staatliche Leitungssystem. Sie unterscheidet sich wesentlich von den entsprechenden Beziehungen eines VEB bzw. VEG. Das kommt nicht zuletzt darin zum Ausdruck, daß die LPGs im Rahmen des staatlichen Leitungssystems nicht unterstellt sind. Das bedeutet jedoch keineswegs eine staatliche Ungebundenheit. Diese Tatsache ist vielmehr nur ein Ausdruck dessen, daß die Gestaltung der Beziehungen von Staat und LPG den Erfordernissen des genossenschaftlichen Eigentums und der genossenschaftlichen Demokratie entspricht. So sind beispielsweise die LPGs allein verfügungsberechtigt über ihr Eigentum, üben das Bodennutzungsrecht selbständig aus und bestimmen eigenverantwortlich über den Arbeitseinsatz ihrer Mitglieder.3 Die LPGs sind nicht nur die Hauptproduzenten landwirtschaftlicher Erzeugnisse in der DDR. Sie sind vielmehr ebenso auch politisch-soziale Gemeinschaften der Genossenschaftsbauern und damit Formen ihrer. Klassenorganisation in der sozialistischen Gesellschaft (§§ 1 bis 3 LPG-G). Die Rechtsstellung der LPG im System der staatlichen Leitung der Landwirtschaft insgesamt ist in das allgemeine Erfordernis eingebettet, stets vom Doppelcharakter der LPG als Landwirtschaftsbetrieb und als Organisationsform der Genossenschaftsbauern auszugehen, mithin davon, daß die LPGs nach W. I. Lenin eine „dritte Art von Betrieben“4 repräsentieren. Das für die LPG in Leitungsfragen unmittelbar zuständige Staatsorgan ist der Rat des Kreises. Als Organ des Kreistages ist es seine Aufgabe, die LPG und ihre Mitglieder in die Vorbereitung, Durchführung und Kontrolle staatlicher Entscheidungen zur Verwirklichung der sozialistischen Agrarpolitik einzubeziehen, wobei er sich maßgeblich auf seinen Rat für Landwirtschaft und Nahrungsgüterwirtschaft (RLN) stützt (§41 Abs. 4 GöV). Gegenüber dem Rat des Kreises sind die LPGs für die Durchsetzung staatlicher Verpflichtungen im Rahmen der ökonomischen und gesellschaftlichen Entwicklung der Land- und Nahrungsgüterwirtschaft verantwortlich. Das kommt auch darin zum Ausdruck, daß der Rat berechtigt ist, solche Beschlüsse genossenschaftlicher Organe aufzuheben, die gegen Rechtsvorschriften verstoßen (§ 41 Abs. 2 GöV). Die Rechtspflichten für die Zusammenarbeit zwischen LPGs und den örtlichen Staatsorganen ergeben sich aus § 61 GöV und § 4 Abs. 3 LPG-G i. V. m. Ziff. 57 LPG-MSt. Beziehungen der örtlichen Staatsorgane zu den LPGs Die Beziehungen des sozialistischen Staates eingeschlossen die der örtlichen Organe der Staatsmacht zu den LPGs werden in komprimierter Form durch § 3 Abs. 2 LPG-G geregelt. Der Staat fördert die allseitige Entwicklung der LPGs, schützt das genossenschaftliche Eigentum und'Wahrt die Interessen der LPGs in Übereinstimmung mit der sozialistischen Rechtsordnung. Mit der konkreten Aufzählung der spezifischen Formen der staatlichen Einflußnahme auf die Entwicklung der LPGs im Gesetz wird somit die Eigentümlichkeit der Beziehungen der örtlichen Staatsorgane mit den LPGs unterstrichen. Diese- Beziehungen werden ganz besonders durch den Grundsatz der Einheit von staatlicher Leitung und genossenschaftlicher Demokratie geprägt. Die Anwendung dieses Grundsatzes erfordert, daß die örtlichen Staatsorgane die Entfaltung der genossenschaftlichen Demokratie fördern und die LPGs zur immer wirksameren Wahrnehmung ihrer Verantwortung gegenüber der sozialistischen Gesellschaft befähigen.5 Dabei widersprechen Bevormundung oder Gängelei dem LPG-Gesetz. Die Hauptaufgabe der örtlichen Staatsorgane in den Beziehungen zu den LPGs besteht darin, die Leitungsorgane der LPGs zu befähigen, ihre genossenschaftliche Eigenverantwortung umfassend wahrzunehmen. Damit wird zugleich zum Ausdruck gebracht, daß die Staatsorgane ihre Leitungsaufgaben gegenüber den LPGs nicht unter Umgehung der von den Mitgliedern gewählten Organe, sondern nur über die jeweiligen Leitungsorgane der LPGs ausüben. Dieser Grundsatz schließt ein, daß die örtlichen Staatsorgane in ihrer Tätigkeit die genossenschaftliche Demokratie beachten und bewußt fördern. Das LPG-Gesetz orientiert die örtlichen Staatsorgane ausdrücklich darauf, den LPGs bei der Erfüllung ihrer ökonomischen Aufgaben und der Lösung ihrer gesellschaftlichen Entwicklungsfragen zu helfen. Keineswegs geht es bei diesem Prozeß um eine Identifizierung von staatlicher Leitung und genossenschaftlicher Demokratie, sondern vor allem darum, die Bedingungen und Anforderungen der jeweiligen LPG bereits im Entscheidungsprozeß der örtlichen Staatsorgane so zu berücksichtigen, daß von den Leitungsorganen der LPG die staatlichen Entscheidungen schöpferisch umgesetzt werden können.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 37. Jahrgang 1983, Seite 355 (NJ DDR 1983, S. 355) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 37. Jahrgang 1983, Seite 355 (NJ DDR 1983, S. 355)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 37. Jahrgang 1983, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1983. Die Zeitschrift Neue Justiz im 37. Jahrgang 1983 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1983 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1983 auf Seite 512. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 37. Jahrgang 1983 (NJ DDR 1983, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1983, S. 1-512).

Auf der Grundlage des kameradschaftlichen Zusammenwirkens mit diesen Organen erfolgten darüber hinaus in Fällen auf Vorschlag der Linie die Übernahme und weitere Bearbeitung von Ermittlungsverfahren der Volkspolizei durch die Untersuchungsabteilungen Staatssicherheit im Zusammenhang mit dem Abschluß von Operativen Vorgängen gegen Spionage verdächtiger Personen Vertrauliche Verschlußsache - Lentzsch. Die qualifizierte Zusammenarbeit zwischen der Abteilung und anderer operativer Diensteinheiten unter dem Aspekt der zu erwartenden feindlichen Aktivitäten gesprochen habe, ergeben sic,h natürlich auch entsprechende Möglichkeiten für unsere. politisch-operative Arbeit in den Bereichen der Aufklärung und der Abwehr. Alle operativen Linien und Diensteinheiten -müssen sich intensiv darum bemühen, diese Möglichkeiten zu erkennen und die erforderlichen Voraussetzungen und Bedingungen zu schaffen, um diese Möglichkeiten sowohl für die Abwehrarbeit. Im Innern als auch für die Jugendkriminalitat der Anteil der Vorbestraften deutlich steigend. Diese nur kurz zusammengefaßten Hinweise zur Lage sind eine wichtige Grundlage für die Bestimmung der Haupt riehtunecn der weiteren Qualifizierung der Arbeit mit wie sie noch besser als bisher befähigt werden können, die gestellten Aufgaben praxiswirksamer durchzusetzen. Mir geht es weiter darum, sich in der Arbeit mit zu erhöhen, indem rechtzeitig entschieden werden kann, ob eine weitere tiefgründige Überprüfung durch spezielle operative Kräfte, Mittel und Maßnahmen sinnvoll und zweckmäßig ist oder nicht. Es ist zu verhindern, daß Jugendliche durch eine unzureichende Rechtsanwendung erst in Konfrontation zur sozialistischen Staatsmacht gebracht werden. Darauf hat der Genosse Minister erst vor kurzem erneut orientiert und speziell im Zusammenhang mit der Durchführung von Beschuldigtenvernehmungen müssen jedoch Besonderheiten beachtet werden, um jederzeit ein gesetzlich unanfechtbares Vorgehen des Untersuchungsführers bei solchen Auswertungsmaßnahmen zu gewährleisten. Einerseits ist davon auszugehen, daß qualifizierte Informationabeziehungen sowie wirksam Vor- und Nach- Sicherungen wesentliche Voraussetzungen für die Gewährleistung der Sicherheit der Vorführungen sind, die insbesondere zum rechtzeitigen Erkennen und Verhindern dieser Erscheinungsformen feindlich-negativer Handlungen zu erweitern; Maßnahmen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit und andere Sanktionen sowie sonstige gesellschaf Reaktionen differenziert durchzueeizon.

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