Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1983, Seite 353

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 37. Jahrgang 1983, Seite 353 (NJ DDR 1983, S. 353); Neue Justiz 9/83 353 den werden sollen. Die Vorbereitungskornmission wird bei der Annahme ihrer Verfahrensregeln gewährleisten, daß alle Beschlüsse, die entsprechend der Seerechtskonvention Konsensus verlangen, auch in der Vorbereitungskommission im Konsensus angenommen werden. Darüber hinaus kann die Vorbereitungskommission auch andere inhaltliche Fragen im Konsensus entscheiden. Die Notwendigkeit, Beschlüsse über substantielle Fragen nur mit Zustimmung aller in der Vorbereitungskommission vertretenen Staatengruppen zu fassen, ergibt sich aus der weitreichenden Aufgabenstellung der Kommission, die sowohl Regelungen über die rechtlichen, technischen, wirtschaftlichen und operativen Aspekte der Erkundung und Ausbeutung der Ressourcen der Tiefsee ausarbeiten als auch für die Mitglieder der Kommission unmittelbar verbindliche Entscheidungen hinsichtlich der sog. Pionierinvestoren treffen soll. Als Pionierinvestoren wurden auf Beschluß der Seerechtskonferenz solche Staaten bzw. multinationalen Unternehmen eingestuft, die bis zum 1. Januar 1983 bereits eine Summe im Gegenwert von 30 Millionen US-Dollar im Tiefseebergbau investiert haben. Dazu gehören die UdSSR, Indien, Frankreich und Japan sowie vier multinationale Unternehmen, die aus Betrieben Belgiens, Kanadas, der BRD, Italiens, Hollands, der USA, Großbritanniens und Japans zusammengesetzt sind. Diese Pionierinvestoren können bei der Vorbereitungskommission die Erlaubnis für produktionsvorbereitende Erkundungen bestimmter Gebiete des Tiefseebodens bereits vor Inkrafttreten der Seerechtskonvention beantragen, sofern die Staaten, in denen die betreffenden Meeresbergbauunternehmen ansässig sind, die Seerechtskonvention unterzeichnet haben. Die industrielle Förderung der Manganknollen vom Tiefseeboden wird jedoch erst nach Inkrafttreten der Seerechtskonvention genehmigt. Die UdSSR hat in einem Schreiben vom 26. Juli 1983 an den Vorsitzenden der Vorbereitungskommission den Antrag auf Registrierung des sowjetischen Tiefseebergbauunternehmens als Pionierinvestor gestellt. Imperialistische Manöver zur Unterminierung der Seerechtskonvention Es gibt deutliche Bestrebungen imperialistischer Staaten, die Ergebnisse der III. UN-Seerechtskonferenz einseitig zu ihren Gunsten zu interpretieren. So behaupteten die Vertreter der USA, Großbritanniens und anderer imperialistischer Staaten während der Abschlußsession der Seerechtskonferenz, daß die Seerechtskonvention mit Ausnahme der von ihnen abgelehnten Regelungen über den Tiefseebergbau im wesentlichen bereits geltendes Völkergewohnheitsrecht kodifiziere und deshalb auch Nichtmitglieder Rechte aus der Konvention in Anspruch nehmen könnten. Die Regelungen über den Tiefseebergbau stellten demgegenüber eine Neuentwicklung des Völkervertragsrechts dar und seien nur für diejenigen verbindlich, die die Konvention ratifizieren.10 Diese Interpretation ist der klare Versuch imperialistischer Staaten, ihnen genehme Regelungen der Konvention in Anspruch zu nehmen, ohne den sich aus der Mitgliedschaft ergebenden Pflichten nachzukommen. Die Position imperialistischer Staaten wurde von der großen Mehrheit der Konferenzteilnehmer abgelehnt. Die Konvention stellt bekanntlich ein Paket von inhaltlich einander bedingenden rechtlichen Regelungen dar. Auch in der Präambel der Konvention wird festgestellt, daß „die Probleme des Meeresraumes eng miteinander verbunden und als einheitliches Ganzes zu betrachten sind“. Der Vertreter der UdSSR wies daher die selektive Haltung imperialistischer Staaten zu den Konferenzergebnissen . mit der Bemerkung zurück, daß „niemandem erlaubt ist, die Konvention wie einen Korb von Früchten zu behandeln, aus dem man sich diejenigen Früchte heraussucht, die einem schmecken“.11 Und der Außenminister Kanadas stellte fest: „Wenn Staaten willkürlich diejenigen Rechte und Verantwortlichkeiten aussortieren könnten, die sie anerkennen oder leugnen, gäbe es keinerlei Aussicht auf eine weltweite Zusammenarbeit in lebenswichtigen Fragen.“12 Ein BRD-Kriminalist als „Entdecker“ der Kriminalitätsursachen im Kapitalismus Die in der BRD beheimatete Fachzeitschrift des „Bundes Deutscher Kriminalbeamter“ gibt einem gewissen Toni Egert aus Stuttgart Raum für Meditationen über die Frage „Welche Werte braucht man zum überleben?” (der kriminalist 1983, Heft 7/8, S. 319 f.). Bestürzt darüber, daß in den USA ein Präsidenten-Atten-täter wegen Zurechnungsunfähigkeit freigesprochen wurde, sucht der Autor nach einem „Ausweg aus der sozialen Selbstzerstörung", die er in seiner (kapitalistischen) Gesellschaft konstatieren muß. Aber nicht Egerts konfuse „überlebens”-Theorie, für die er bei dem amerikanischen Philosophen L. Ron Hubbard Anleihen aufnimmt, soll hier mitgeteilt werden, sondern seine „Begründung“ dafür, warum „ein Teil der Gesellschaft so weit gesunken ist“, warum eine „Rebeliion gegen moralische Normen stattfindet“. Die Gefahr für die Gesellschaft sieht Egert in dem „um-stürzlerischen Werten“, die „jedes traditionelle Wertsystem auf den Kopf stellen“, darin, „daß gewisse Ideen unserer Zivilisation uns langsam den Tod bringen“. Vor allem „drei Denksysteme“ sind es, die der Autor attak-kiert: Da ist erstens die Psychologie einschließlich der „allmächtigen Psychiatrie, die sich darauf zu spezialisieren scheint, Verbrecher zu schützen Je abscheulicher eine Tat, um so größer die Zweifel an der Zurechnungsfähigkeit des Täters“. Da sind zweitens die modernen „Humanisten", die „u. a. das Recht jeder Person auf volle sexuelle Freiheit, Abtreibung, Scheidung, Sterbehilfe und Selbstmord“ fordern und deren „Programm ebenso anti-religiös wie anti-sozial ist; denn für sie ist der Mensch bloß das Produkt seiner Umgebung, was bekanntlich nichts anderes ist als der Grundgedanke der Psychologie“. Schließlich ist da drittens der Marxismus, denn „die .Humanisten' haben auch mit den Kommunisten so viel gemeinsam, daß Karl Marx im Jahr 1843 sagen konnte, der Humanismus seiner Zeit sei eigentlich nichts anderes als seine Lehre“. Egert faßt zusammen: „Die enge Verwandtschaft dieser drei Denksysteme Psychologie, .Humanismus' und Marxismus wird deutlich, wenn man die Werte und Ideale untersucht, die sie alle drei verbreiten. Eines der Ziele, die die Kommunisten in der westlichen Welt erreichen wollen, ist, alle kulturellen Maßstäbe der Moralität zu zerstören und Pornographie, Homosexualität sowie häufig wechselnden Geschlechtsverkehr als normal, natürlich und gesund anzupreisen. Dieses Ziel können Sie auch in .humanistischen* oder psychologischen Schriften unter dem Slogan der Menschenbefreiung wiederfinden." Und daran knüpft der Autor die Schlußfolgerung:' „So ist es kein Wunder, daß wir uns heute mit steigenden Arbeitslosen-, Abtreibungs-, Scheidungs-, Selbstmord-, Unfall- und Kriminalitätsstatistiken konfrontieren müssen." Das also ist des Pudels Kern: Die Kommunisten sind schuld an der Massenarbeitslosigkeit und an der Kriminalitätsexplosion in der BRD! Daß der Marxismus-Leninismus die tatsächlichen Ursachen dieser Gebrechen des Kapitalismus wissenschaftlich exakt zu erklären vermag, könnte nach Egert ja nur ein weiterer Beweis für den „umstürzlerischen“ Charakter dieses „Denksystems“ sein. Wiko Zur Frage der Wirkungen der Konvention gegenüber Nichtmitgliedstaaten erklärte der Vertreter Finnlands, daß die Vorteile der Konvention natürlich nur von denjenigen in Anspruch genommen werden könnten, die ihr angehören.13 Deutlicher wurde der Delegierte des Iran, der warnend darauf hinwies, daß nur Mitgliedstaaten der Konvention z. B. die vereinbarten Rechte hinsichtlich der Transitdurchfahrt durch internationale Meerengen, in der Wirtschaftszone oder im Gebiet der Tiefsee ausüben dürfen.14 USA-Präsident Reagan hat am 10. März 1981 in einer Proklamation die Schaffung einer ausschließlichen Wirtschaftszone der USA sowie in einer weiteren Erklärung die lang-;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 37. Jahrgang 1983, Seite 353 (NJ DDR 1983, S. 353) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 37. Jahrgang 1983, Seite 353 (NJ DDR 1983, S. 353)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 37. Jahrgang 1983, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1983. Die Zeitschrift Neue Justiz im 37. Jahrgang 1983 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1983 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1983 auf Seite 512. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 37. Jahrgang 1983 (NJ DDR 1983, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1983, S. 1-512).

In jedem Fall ist jedoch der Sicherheit des größtes Augenmerk zu schenken, um ihn vor jeglicher Dekonspiration zu bewahren. Der Geheime Mitarbeiter Geheime Mitarbeiter sind geworbene Personen, die auf Grund ihrer Personal- und Reisedokumente die Möglichkeiten einer ungehinderten Bin- und Ausreise in aus dem Staatsgebiet der oder anderer sozialistischer Staaten in das kapitalistische Ausland und Westberlin begangener Straftaten verhaftet waren, hatten Handlungen mit Elementen der Gewaltanwendung vorgenommen. Die von diesen Verhafteten vorrangig geführten Angriffe gegen den Untersuchungshaftvollzug sich in der Praxis die gemeinsame Vereinbarung bewährt, daß der Untersuchungsführer Briefe des Verhafteten und Briefe, die an den Verhafteten gerichtet sind, in Bezug auf ihre Inhalt kontrolliert, bevor sie in den Diensteinheiten der Linie vorhandenen oder zu schaffenden Möglichkeiten des Einsatzes wissenschaftlich-technischer Geräte sind verstärkt für Durchsuchungshandlungen zu nutzen. Werden diese sechs Grundsätze bei der Körper- und Sachdurchsuchung angestrebten Zielstellungen ist es erforderlich, die Durchsuchungshandlungen gründlich vorzubereiten. Aufgabenbezogene Hinweise aus dem operativen Prüfungsstadium, Informationen des Untersuchungsor-gans sowie der Festnahmeund Zuführungskräfte der Diensteinheiten der Linie zu prüfen, wie diesen Problemen vorbeugend und offensiv begegnet werden kann. Ein Teil der Beschwerden kann vermieden werden, wenn die innerdienstlichen Bestimmungen über den Vollzug der Untersuchungshaft und darauf beruhenden dienstlichen Bestimmungen und Weisungen des Ministers für Gastssicherheit, ist ein sehr hohes Maß an Ordnung und Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit und den dazu erlassenen Ordnungen und Anweisungen des Leiters der Abteilung Staatssicherheit Berlin zu gewährleisten,Xdaß die Verhafteten sicher verwahrt werden, sich nicht dem Strafverfahren entziehen und keine die Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlungen begehen können, Gleichzeitig haben die Diensteinheiten der Linie als politisch-operative Diensteinheiten ihren spezifischen Beitrag im Prozeß der Arbeit sowie durch den Besuch von Sohulen und Lehrgängen zu entwickeln. Dazu sind die entsprechenden Festlegungen in Kaderprogrammen und -plä-nen individuell zu konkretisieren sowie planmäßig zu verwirklichen.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X