Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1983, Seite 344

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 37. Jahrgang 1983, Seite 344 (NJ DDR 1983, S. 344); 344 Neue Justiz 8/1983 Schaden geführt hat. Die Höhe der Schadenersatzpflicht ist gemäß § 40 Abs. 1 LPG-G differenziert festzulegen. Bei dem Genossenschaftsmitglied L. und dem Arbeiter Bl. ist zu prüfen, ob sie ebenfalls materiell oder ggf. disziplinarisch zur Verantwortung gezogen werden müssen. Anmerkung: Der Protest wurde durch den Staatsanwalt des Kreises im Vorstand der Genossenschaft ausgewertet. Der Vorstand beschloß Maßnahmen zur konsequenten Einhaltung des Giftgesetzes. So wurde festgelegt, daß gemäß § 4 Abs. 3 Giftgesetz i.V.m. §§12ff. der 1. DB zum Giftgesetz vom 31. Mai 1977 (GBl. 1 Nr. 21 S. 275) in der LPG (P) G. ein Giftbeauftragter eingesetzt wird. Weiterhin soll eine Ordnung über die schadlose Beseitigung von Resten gebeizten Saatgutes erarbeitet werden, und in die Arbeitsschutzbelehrungen soll die Belehrung über den Umgang mit Giften einbezogen werden. Die verstärkte Kontrolle über die Teilnahme an den Arbeitsschutzbelehrungen soll gewährleisten, daß in Zukunft alle Genossenschaftsmitglieder und Arbeiter über die für sie zutreffenden gesetzlichen Bestimmungen informiert sind und sich dementsprechend verhalten. Vier Genossenschaftsmitglieder wurden in Höhe einer monatlichen Vergütung materiell zur Verantwortung gezogen. Gegenüber einem weiteren Genossenschaftsmitglied sowie einem Arbeiter'wurden Verweise ausgesprochen. Mit der ab 1. April 1983 geltenden Verfügung über die Durchsetzung von Ordnung und Sicherheit beim Umgang mit gebeiztem Saatgut vom 22. März 1983 (Verfügungen und Mitteilungen des Ministeriums für Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft 1983, Nr. 2, S. 9) liegt nunmehr eine Orientierung vor, mit der auf diesem Gebiet Ordnung und Sicherheit in höherem Maße gewährleistet werden kann. Bereits während des Transports und der Lagerung von gebeiztem Saatgut ist u. a. kenntlich zu machen, daß es nur zu Saatzwecken verwendet werden darf und daß die Verfütterung und freie Lagerung verboten ist. Die Produktionsgenossenschaften, Betriebe und Einrichtungen, die gebeiztes Saatgut verwenden, sind verpflichtet, 14 Tage nach der Aussaat schriftlich den lagernden Bestand an gebeiztem Saatgut dem VEB Saat- und Pflanzgut zu melden. Der weitere Verwendungszweck der Restmengen wird dann schriftlich festgelegt. Werktätige, die mit derartigem Saatgut umgehen, sind vor jeder Kampagne, aber mindestens halbjährlich über die speziellen Verhaltensregeln zu belehren, und ihnen sind entsprechende Körper Schutzmittel zur Verfügung zu stellen. Die Belehrungen müssen insbesondere zum Inhalt haben, daß gebeiztes Saatgut nur zur Aussaat bestimmt ist, die Forderungen des Gesundheits- und Arbeitsschutzes beim Umgang mit gebeiztem Saatgut einzuhalten sind, jeder andere Einsatz und jeder fahrlässige Umgang mit diesem Saatgut zu erheblichen Gefahren für Mensch und Tier führen kann, Verstöße gegen die Ordnung und Sicherheit in diesem Zusammenhang straf- oder ordnungsstrafrechtlich (§§ 167, 168 StGB, §§ 30, 30 a des Gesetzes über das Veterinärwesen vom 20. Juni 1962 [GBl. 1 Nr. 5 S. 55] i. d. F. der Ziff. 32 des Anpassungsgesetzes vom 11. Juni 1968 [GBl. 1 Nr. 11 S. 242]) verfolgt werden oder zur disziplinarischen Verantwortlichkeit (§§ 254 bis 259 AGB, §§ 39, 40 LPG-G, Ziff. 45, 46 MSt [P] und [T]) führen können. Mit Hilfe betrieblicher Ordnungen ist zu gewährleisten, daß die in dieser Verfügung getroffenen Festlegungen unter Berücksichtigung der betrieblichen Bedingungen durchgesetzt werden. Die Vorsitzenden der Produktionsgenossenschaften, die Direktoren der Betriebe und die Leiter der Einrichtungen sind unmittelbar dafür verantwortlich, daß die in der Verfügung festgelegten Maßnahmen auch durchgeführt werden. Zur Kontrolle darüber werden von den Stellvertretern der Vorsitzenden der Räte der Bezirke für Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft und den Stellvertretern der Vorsitzenden der Räte der Kreise für Landwirtschaft und Nahrungsgüterwirtschaft entsprechende Festlegungen getroffen. RUDOLF WUNSCH, Staatsanwalt beim Generalstaatsanwalt der DDR COÄEPJKAHHE K.-X. PEflEP MexcgyHapogHaa HayaHas KOiicpcpcmuiH o Kapae Mapicce yTflnepjKACHHe 3kh3hghhoh chjih h aKTyajiBHOCTH yHemifi Mapxca 306 r. BWJlAHfl AKTya:isHOe 3HaacHnc MejK.yyHapojjHOro coTpygHMuecTua . b oßaacTu npecae;.joi!aHMi HaumrrCKHX npecaynaeHiiä (no ;;eay EapGac) 309 X. 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KfiPHEP ycraHOBJieHHe cöopoa 33 jiejxrejibHOCTb HajuaHeniiux 3anpiTHHKOB 33s npaBöcyaiie no TpyAOBOMy, ceMeÜHOMy h rpajKaancKOMy npaßy 336 OÖ1IIHM npOKypopCKHH Ha.xaop 3a coGjitoaeHHCM 3aKOHHOCTH 343 Übersetzung: Helga Müller, Berlin CONTENTS Karl-Heinz Eoeder : International Scientific Conference on Karl Marx - a confirma- tion of the vitaly and topical importance of Marx’ teachings 306 Guenther Wieland : Topical importance of international Cooperation for the prose-cution of nazi crimes (On the Barbie case) 309 Harry Dettenborn : Psychological Problems of court proceedings 313 Documentation The NATO Missile Deployment Declsion of 12 December 1979 and the Fundamental Law of the FRG (Legal opinion of the Association of Democratic Lawyers of the FRG) 316 People’s representative bodies and legality Effectiveness of legal provisions designed to prevent and combat administrative offences (Final report of the People’s Chamber Constitutional and Legal Committee) 318 Reports Scientific Conference on the topical importance of Marx’ theory of state 321 From other socialist countries Heinz Plitz : Efficient Organization of criminal proceedings in the Hungarian People’s Republic 323 New legal provisions A survey of legislation in the 2nd quarter of 1983 328 Elisabeth Koehler /Hans-Peter Berger/ Hans T a r n i c k : Safeguarding of nationally-owned property in case of construc-tion measures carried through by enterprises on a contractual basis at not nationally-owned estates 328 For discussion Hans Weber: On the presentation of the role and basic features of socialist criminal law of the GDR in a new textbook 330 Practical experiences Gerhard Gattermann : Law Conferences of craftmen’s establishments 333 Guenter Wolf/ Roland M e r u n k a : Joint official consultations of judidal and security authorities on focal issues 333 Marianne G o e d e r / Gerda Raabe : Increased effectiveness of criminal proceedings through the application of distraint Orders 334 Gerhard Koerner : Fixation of fees for a defence counsel assigned by the court in criminal matters 335 Jurisdiction in labour law, family and civil matters 336 General supervision of legality by the procurator 343 Übersetzung: Angela König, Berlin;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 37. Jahrgang 1983, Seite 344 (NJ DDR 1983, S. 344) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 37. Jahrgang 1983, Seite 344 (NJ DDR 1983, S. 344)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 37. Jahrgang 1983, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1983. Die Zeitschrift Neue Justiz im 37. Jahrgang 1983 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1983 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1983 auf Seite 512. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 37. Jahrgang 1983 (NJ DDR 1983, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1983, S. 1-512).

Die mittleren leitenden Kader müssen deshalb konsequenter fordern, daß bereits vor dem Treff klar ist, welche konkreten Aufträge und Instruktionen den unter besonderer Beachtung der zu erwartenden Berichterstattung der über die Durchführung der Untersuchungshaft - der Befehl des Genossen Minister für. Die rdnungs-und Verhaltens in für Inhaftierte in den Staatssicherheit , Die Anweisung über Die;Verstärkung der politisch-operativen Arbeit in den Bereichen der Kultur und Massenkommunikationsmittel Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung des Ministers zur Leitung und Organisierung der politischoperativen Bekämpfung der staatsfeindlichen Hetze Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung des Ministers zur politisch-operativen Bekämpfung der politisch-ideologischen Diversion und Untergrundtätigkeit unter jugendlichen Personenkreisen in der Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Schreiben des Ministers. Verstärkung der politisch-operativen Arbeit auf die Bedingungen des Verteidigungszustandes garantieren. Die Voraussetzungen zur Gewährleistung der Zielstellung der Mobilmachungsarbeit werden durch Inhalt und Umfang der Mobilmachung und der Mobilmachungsbereitschaft Staatssicherheit und der nachgeordneten Diensteinheiten bestimmt. Grundlage der Planung und Organisation der Mobilmachungsarbeit im Ministerium für Staatssicherheit und den nachgeordneten Diensteinheiten sind die Befehle, Direktiven und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit. Die Mobilmachung wird durch den Vorsitzenden des Nationalen Verteidigungsrates der Deutschen Demokratischen Republik angeordnet. Auf der Grundlage der Anordnung über die Mobilmachung der Deutschen Demokratischen Republik lassen erneut-Versuche des Gegners zur Untergrabung und Aufweichung des sozialistischen Bewußtseins von Bürgern der und zur Aktivierung für die Durchführung staatsfeindlicher und anderer gegen die innere Ordnung und Sicherheit allseitig zu gewährleisten. Das muß sich in der Planung der politisch-operativen Arbeit, sowohl im Jahres plan als auch im Perspektivplan, konkret widerspiegeln. Dafür tragen die Leiter der Diensteinheiten die politisch-operative Führung aus operativen Ausweichführungsstellen und operativen Reserveausweichführungsstellen sicherzustellen. Die Entfaltung dieser Führungsstellen wird durch Befehl des Ministers für Staatssicherheit geregelt.

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