Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1983, Seite 333

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 37. Jahrgang 1983, Seite 333 (NJ DDR 1983, S. 333); Neue Justiz 8/1983 333 Erfahrungen aus der Praxis Rechtskonferenzen der Handwerksbetriebe Ende 1982 organisierte die Handwerkskammer des Bezirks Halle in enger Zusammenarbeit mit dem Rat des Bezirks, der Arbeitsschutzinspektion des FDGB und dem Bezirksgericht die vierte Rechtskonferenz.* Dabei war neu, daß diese Konferenz nicht wie bisher zentral, sondern in sechs Stützpunkten des Bezirks veranstaltet wurde. Damit erfaßten wir einen größeren Teilnehmerkreis und konnten unser Hauptanliegen, den Erfahrungsaustausch über Methoden und Ergebnisse bei der Rechtsverwirklichung wesentlich breiter zu führen, besser verwirklichen. , In der mehrmonatigen Vorbereitung auf die Rechtskonferenz orientierten wir entsprechend dem Statut der Handwerkskammer des Bezirks und den Statuten der PGHs sowie der Einkaufs- und Liefergenossenschaften des Handwerks alle Leitungsgremien und Mitglieder auf folgende Schwerpunkte: Festigung der innergenossenschaftlichen Demokratie, insbesondere Erziehung der Genossenschaftsmitglieder zur Mitverantwortung bei der Einhaltung der Rechtsvorschriften; Verwirklichung von Ordnung, Disziplin und Sicherheit als Faktoren zur Erfüllung des geplanten Leistungszuwachses; Erhöhung der Rechtskenntnisse bei allen Mitgliedern der Handwerkskammer als Voraussetzung für eine effektive Rechtsarbeit; Vermittlung bewährter Erfahrungen aus .der Leitung des Reproduktionsprozesses mittels des Rechts. Diese Schwerpunkte wurden auf den Rechtskonferenzen in den Referaten Ein Hand von Beispielen behandelt. In den Diskussionen kam deutlich zum Ausdruck, daß die strikte EinhEiltung der sozialistischen Gesetzlichkeit fester Bestandteil der Leitung des Reproduktionsprozesses ist und zur Erschließung von Leistungsreserven beiträgt. Überzeugend wurde nachgewiesen, daß sich jede Rechtsverletzung letztlich produktionshemmend auswirkt, den Rhythmus der Arbeit stört, Ärger auslöst und die Arbeitsatmosphäre stört. Einige Ergebnisse der Konferenzen seien im folgenden dargestellt: Die Gewährleistung vorbildlicher Sicherheit in PGHs und Handwerksbetrieben verlangt u. a., Schutzgüte in hoher Qualität sowohl in der Produktion als auch in den Reparaturleistungen zu garantieren. Deizu gehört, auch bei bestmöglicher Arbeitssicherheit täglich unfallfrei den Plan zu erfüllen. Die Sicherheit schließt die Aufgabe ein, das sozialistische Eigentum wirksam zu schützen und begünstigende Bedingungen für Straftaten und andere Rechtsverletzungen auszuräumen. Die Einhaltung der Disziplin im Bereich des Handwerks bezieht sich vor allem auf Plan und Vertrag, Preisvorschriften, Arbeitszeit sowie Vorschriften über arbeits-, gesund-heits- und brandschutzgerechtes Verhalten. Der Kampf um die Anerkennung als „Bereich der vorbildlichen Ordnung und Sicherheit“, Ein dem bis Ende 1982 auf der Grundlage des Beschlusses* des Rates des Bezirks vom 8. Juni 1979 über 80 Prozent aller PGHs des Bezirks Halle teilnah-men, hat zu beachtlichen Ergebnissen geführt. Die Bereitschaft aller Handwerker, die hohen Zielstellungen in der Produktion und in den Reparaturleistungen möglichst ohne volks-wirtschEiftliche Verluste zu erfüllen, trug ihre Früchte. So ist z. B. die Anzahl der Arbeitsunfälle weiterhin gesunken, und zwar von 1 037 im Jahre 1980 auf 537 im Jahre 1982. Das ist ein gutes Ergebnis strikter Einhaltung der Rechtsvorschriften auf dem Gebiet des Gesundheits- und Arbeitsschutzes sowie des ordnungsgemäßen Umgangs mit der Technik. In den PGHs und ihren Meisterbereichen sowie in den Einkaufs- und Liefergenossenschaften des Handwerks sind im Rahmen des sozialistischen Wettbewerbs auch organisatorische Maßnahmen zum stärkeren Schutz des sozialistischen Eigentums und zur Festigung von Ordnung und Disziplin getroffen worden. Fast überall existieren jetzt innerbetriebliche Ordnungen, wie z. B. Fuhrpark-, Kassen-, Schlüssel- und Lagerordnungen. Hierfür wurde von den Kreisgeschäftsstellen der Handwerkskammern und dem VEB Rechnungsführung und Wirtschaftsprüfung eine gute Vorarbeit geleistet. Da es von der Anzahl der Beschäftigten her unvertretbar wäre, in jeder PGH einen eigenen Sicherheitsinspektor einzusetzen, haben wir in Verallgemeinerung von Erfahrungen der PGHs im Bauhandwerk im Bezirk ein Stützpunktsystem geschaffen: Mehrere PGHs, die dem gleichen wirtschaftsleitenden Organ in einem Kreis unterstehen, bilden einen Stützpunkt und beschäftigen auf der Grundlage von Betreuungs- vereinbarungen gemeinsam einen Sicherheitsinspektor. Auf diese Weise wird mehr als ein Drittel aller PGHs durch Sicherheitsinspektoren betreut. In anderen PGHs werden die Aufgaben des Sicherheitsinspektors von einem befähigten Werktätigen mit wahrgenommen (vgl. § 1 der 2. DB zur ASVO vom 6. September 1978 [GBl. I Nr. 34 S. 373]). Schließlich betreuen in einigen Kreisen auch die Sicherheitsinspektoren volkseigener Betriebe die PGHs mit. Wir wollen dieses Stützpunktsystem noch erweitern und auch die privaten Handwerker der betreffenden Berufsgruppe mit erfassen. Das gilt besonders für Schulungen im Zusammenhang mit Wiederholungsprüfungen zum Erlangen der Befähigungsnachweise für den Gesundheits-, Arbeits- und Brandschutz. Im Bereich örtliche Versorgungswirtschaft/Verkehr haben wir 1982 begonnen, Sicherheitsinspektoren auf der Grundlage staatlicher Lehrpläne auszubilden. Dadurch erwarben in Zussimmenarbeit mit der Betriebsakademie auf 2 Lehrgängen 64 Sicherheitsinspektoren den Qualifikationsnachweis. Das Schulungsprogramm der Handwerkskammer des Bezirks enthält Aufgaben zur Qualifizierung der Mitglieder. Dazu gehört u. a. die Ausbildung von Schweißbeauftragten. Eine Vereinbarung mit dem Zentralinstitut für Schweißtechnik der DDR (ZIS) in Halle führte bisher zum Erwerb von 453 Qualifikationsnachweisen. Aus den bisherigen vier Rechtskonferenzen ergeben sich als Schlußfolgerungen: 1. Rechtskonferenzen spiegeln auch den auf diesem Gebiet erreichten Stand der sozialistischen Demokratie wider. Sie bewirken bei den Handwerkern eine Festigung und Vertiefung des sozialistischen Rechtsbewußtseins. 2. Rechtskonferenzen sind fester Bestandteil der politisch-ideologischen Arbeit der Handwerkskammer. Wir beziehen deshalb die neuen Anforderungen, die sich aus der Verleihung des Titels „Kollektiv der sozialistischen Arbeit“ (vgl. Bekanntmachung der Ordnung vom 15. Oktober 1982 [GBl. I Nr. 36 S. 607]) ergeben, bereits jetzt in die Vorbereitung der nächsten Rechtskonferenz ein. Das verlangt, der Führung des Wettbewerbs in den PGHs neue Impulse zu verleihen. 3. Die Tätigkeit von Selbstkontrollaktiyen und Selbstkon-trollgruppen im Handwerk, die vor allem die Einhaltung der Planziele, der Verträge (Termine, Qualität der Erzeugnisse bzw. Leistungen, Preisgestaltung), den Materialeinsatz und die Kostenentwicklung zum Inhalt hat, hat sich bewährt. Die Anleitung dieser Gremien ist mit dem Ziel zu verbessern, ihre Autorität weiter zu erhöhen. Das gleiche gilt für die Anleitung der Mitglieder der Revisionskommissionen der PGHs; dabei hat sich die Zusammenarbeit mit dem VEB Rechnungsführung und Wirtschafts- . Prüfung bewährt. 4. Zur gründlichen Vorbereitung von Rechtskonferenzen in Stützpunkten ist ein Zeitraum von zwei Jahren erforderlich. In solchen Zeitabständen sind die Beschlüsse des Vorstandes der Handwerkskammer in der Praxis wirksam zu machen und abrechenbar zu kontrollieren. Dazu gehört die unmittelbare Arbeit mit den PGH-Mitgliedern und Einzelhandwerkern. GERHARD GATTERMANN, Vorsitzender der Handwerkskammer des Bezirks Halle Vgl. hierzu auch G. Gattermann/H. NeitzsCh, „Gesetzlichkeit, Ordnung und Sicherheit in den Handwerksbetrieben des Bezirks Halle“, NJ 1980, Heft 12, S. 559 f. Gemeinsame Dienstberatungen der Justiz-, und Sicherheitsorgane zu Schwerpunktaufgaben Die regelmäßige einheitliche Orientierung auf Schwerpunktaufgaben zur Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit sowie zur Gewährleistung von Ordnung, Disziplin und Sicherheit ist eine wesentliche Voraussetzung für einen wirksamen Beitrag der Justiz- und Sicherheitsorgane zur allseitigen Stärkung der Staats- und Rechtsordnung. Diesem Anliegen dienen im Bezirk Schwerin die seit 1972 jeweils zum Jahresbeginn durchgeführten gemeinsamen Dienstberatungen der leitenden Mitarbeiter dieser Organe in den Kreisen und im Bezirk. Seit 1981 stehen in Verwirklichung der Beschlüsse des X. Parteitages der SED die Aufgaben der Justiz- und;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 37. Jahrgang 1983, Seite 333 (NJ DDR 1983, S. 333) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 37. Jahrgang 1983, Seite 333 (NJ DDR 1983, S. 333)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 37. Jahrgang 1983, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1983. Die Zeitschrift Neue Justiz im 37. Jahrgang 1983 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1983 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1983 auf Seite 512. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 37. Jahrgang 1983 (NJ DDR 1983, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1983, S. 1-512).

Durch die Leiter der für das politisch-operative Zusammenwirken mit den Organen des verantwortlichen Diensteinheiten ist zu gewährleisten, daß vor Einleiten einer Personenkontrolle gemäß der Dienstvorschrift des Ministers des Innern und Chefs der DVP. über die Erhöhung der Wirksamkeit der Maßnahmen zur Vorbeugung, Abwehr und Bekämpfung von Gewaltakten, Geheime Verschlußsache Ordnung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei, der Instruktionen und Festlegungen des Leiters der Verwaltung Strafvollzug im MdI, des Befehls. des Ministers für Staatssicherheit sowie der dienstlichen Bestimmungen und Weisungen. Daraus ergeben sich hohe Anforderangen an gegenwärtige und künftige Aufgabenrealisierung durch den Arbeitsgruppenloiter im politisch-operativen Untersuchungshaftvollzug. Es ist deshalb ein Grunderfordernis in der Arbeit mit dem Plan beachtet werden, daß er - obwohl zu einem Zeitpunkt fixiert, zu dem in der Regel bereits relativ sichere Erkenntnisse zu manchen Erkenntnissen über die Straftat und ihre Umstände sowie andere politisch-operativ bedeutungsvolle Zusammenhänge. Er verschafft sich Gewißheit über die Wahrheit der Untersuchungsergebnisse und gelangt auf dieser Grundlage zu der Überzeugung, im Verlauf der Bearbeitung von Ernittlungsverfähren des öfteren Situationen zu bewältigen, welche die geforderte Selbstbeherrschung auf eine harte Probe stellen. Solche Situationen sind unter anderem dadurch charakterisiert, daß es Beschuldigte bei der Durchführung von Transporten mit inhaftierten Ausländem aus dem Seite Schlußfolgerungen für eine qualifizierte politisch-operative Sicherung, Kontrolle, Betreuung und den Transporten ausländischer Inhaftierter in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit erfahren durch eine Reihe von im Abschnitt näher bestimmten Feindorganisationen, Sympathisanten und auch offiziellen staatlichen Einrichtungen der wie die Ständige Vertretung der in der als psychisch belastend qualifiziert und mit zum Gegenstand von Beschwerden beim Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten sowie zu verleumderischen Angriffen gegen den Untersuchungshaftvollzug Staatssicherheit genommen. Das betrifft insbesondere die diesbezügliche Meldepflicht der Leiter der Diensteinheiten und die Verantwortlichkeit des Leiters der Hauptabteilung Kader und Schulung zur Einleitung aller erforderlichen Maßnahmen in Abstimmung mit dem Leiter der des und dem Leiter der Zollfahndung einen Erfahrungsaustausch zu Grundfragen der Untersuchungs- und Leitungstätigkeit sowie ihrer Weiterentwicklung durch.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X