Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1983, Seite 324

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 37. Jahrgang 1983, Seite 324 (NJ DDR 1983, S. 324); 324 Neue Justiz 8/1983 sendet es die Akten dem Staatsanwalt zurück und entscheidet gleichzeitig über die Notwendigkeit der weiteren Inhaftierung. Während des gerichtlichen Verfahrens darf das Gericht die Verhandlung einmal bis zu 6 Tagen unterbrechen. Kann danach die Verhandlung wegen fehlender Beweise nicht fortgesetzt werden oder macht sich eine erneute Vertagung erforderlich, werden die Akten dem Staatsanwalt zurückgesandt. Die zweite besondere Verfahrensart ist die „Verhängung einer Geldstrafe ohne Verhandlung“ (§§ 350 ff. StPO). Sie wird bei etwa 30 Prozent aller Vergehen angewendet, sofern diese von minderer Bedeutung sind, das Gesetz den Ausspruch einer Geldstrafe zuläßt, der Sachverhalt einfach ist, der Angeklagte die Begehung der Straftat eingestanden hat und das Gericht zu der Auffassung gelangt, daß der Strafzweck auch ohne Verhandlung zu erreichen ist. Diese Verfahrensart ist dem Strafbefehlsverfahren gemäß §§ 270 ff. StPO der DDR vergleichbar. Das Gericht spricht auf Antrag des Staatsanwalts durch Beschluß eine Geldstrafe aus (§ 351 StPO). Gleichzeitig kann es die Berufsausübung oder das Führen eines Fahrzeugs durch den Angeklagten untersagen. Das Gericht kann den Angeklagten auch zur Zahlung eines geltend gemachten zivilrechtlichen Schadenersatzanspruchs verpflichten. Der gerichtliche Beschluß hat zu enthalten: die Bezeichnung der Straftat, die Höhe der festgelegten Geldstrafe, die ausgesprochenen Nebenstrafen sowie den Hinweis, daß der Staatsanwalt, der Angeklagte und der Verteidiger innerhalb von 8 Tagen nach Zustellung des Beschlusses die Durchführung einer Verhandlung beantragen können. Der Antragsteller kann den Antrag bis zum Beginn dieser Verhandlung zurücknehmen (§§ 352, 353 und 355 StPO). Erscheint der Antragsteller nicht zur Verhandlung, gilt der Antrag als zurückgenommen. Dies trifft nicht für den Staatsanwalt zu (§ 355 StPO). Die Verhandlung beginnt mit der Bekanntgabe des ohne Verhandlung gefaßten Beschlusses und des Antrags auf Verhandlung. Das Gericht ist an den Beschluß nicht gebunden. Es kann ihn bestätigen oder ihn aufheben und eine neue Entscheidung treffen, gegen die Berufung zulässig ist (§ 354 StPO). Vorbereitende Sitzung des Gerichts Eine Besonderheit gegenüber dem Strafverfahren in der DDR stellt die „vorbereitende Sitzung“ dar, die sowohl in Verfahren wegen Verbrechen als auch in solchen wegen Vergehen möglich ist (§§ 176 bis 178, 186 StPO). Erscheint nach Eingang der Sache bei Gericht vor seiner Beschlußfassung z. B. über eine Einstellung oder über die Durchführung des Verfahrens (§ 167 StPO) eine vorbereitende Sitzung notwendig, kann das Gericht diese innerhalb von 15 Tagen abhalten. Die vorbereitende Sitzung ist obligatorisch, wenn das Gericht über die Rückgabe der Sache an den Staatsanwalt zu entscheiden hat (§ 176 StPO). Uber den Zeitpunkt dieser Sitzung werden der Staatsanwalt, der Angeklagte und' dessen Verteidiger benachrichtigt. Ist der Angeklagte persönlich zu hören, wird er im Fall einer notwendigen Verteidigung auch sein Verteidiger geladen. Die Anklage ist der Ladung bzw. Benachrichtigung beizufügen. Die Sitzung darf nicht durchgeführt werden, wenn der Staatsanwalt, der geladene Angeklagte und der geladene Verteidiger nicht anwesend sind (§ 177 StPO). In der vorbereitenden Sitzung gibt der Vorsitzende des Gerichts den Sachverhalt kurz bekannt. Danach kann er (bzw. ein anderes Mitglied des Gerichts) Fragen an den Staatsanwalt, den Verteidiger und den Angeklagten stellen. Auch der Staatsanwalt und der Verteidiger können Fragen an den Angeklagten stellen. Fragen des Verteidigers und des Angeklagten an das Gericht können beantragt werden (§178 StPO). Die vorbereitende Sitzung ist keine Beweisaufnahme. Sie gibt dem Gericht Gelegenheit, ergänzende Hinweise zum Schuldvorwurf zu erhalten, um Zweifel auszuräumen und die Verhandlung anzuberaumen oder die Sache bei Lücken im Schuldvorwurf dem Staatsanwalt zurückzugeben. In Verfahren wegen Vergehen kann das Gericht die Rückgabe beschließen, wenn die Ermittlung nach den Bestimmungen des Verfahrens wegen Vergehens durchgeführt wurde, die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür jedoch nicht Vorlagen (§ 186 StPO). Gegen die Rückgabe zur Nachermittlung (§ 171 StPO) hat nur der Staatsanwalt das Rechtsmittel der Beschwerde (§ 184 StPO). 1 2 1 Magyar Közlöny 1979, Nr. 19. 2 Nach § 11 Abs. 2 StGB (Gesetz Nr. rv/1978 über das Strafgesetzbuch, Magyar Közlöny 1978, Nr. 92) wird ln der UVR bei Straftaten zwischen Verbrechen oder Vergehen unterschieden: „Das Verbrechen Ist die vorsätzlich begangene Straftat, für die das Gesetz eine Strafe von mehr als zwei Jahren Freiheitsentzug androht. Alle anderen Straftaten sind Vergehen.“ Fortsetzung von S. 322 wies, daß die Vertreter der einzelnen Rechtszweige nur im engen Zusammenwirken einen theoretischen Beitrag zur Vervollkommnung der sozialistischen Rechtsordnung und zum differenzierten Einsatz des sozialistischen Rechts leisten können. * Der Arbeitskreis 4 „Die internationalistische Rolle des sozialistischen Staates der DDR als Ausdruck der konsequenten Verwirklichung der Marxschen Ideen“ (Leitung: Prof. Dr. G. Hahn) hatte sich folgende Schwerpunkte gesetzt: die Einheit von Nationalem und Internationalem als Wesenszug der sozialistischen Staatlichkeit in der DDR, der sozialistische Internationalismus in den Beziehungen der DDR zu den Staaten der sozialistischen Gemeinschaft als Ausdruck der Verwirklichung Marxscher Ideen, die Einheit von Sozialismus und Frieden und der Kampf der DDR um Frieden,' Sicherheit und Abrüstung, antiimperialistische Solidarität und Bündnis der DDR mit Staaten und Völkern Asiens, Afrikas und Lateinamerikas. Das zentrale Thema war die Frage der Erhaltung des Friedens. Dazu wurden u. a. Gedanken geäußert zum Verhältnis der Klassenkräfte im internationalen Geschehen, zur Bedeutung der Bündnispolitik der Arbeiterklasse unter den Bedingungen der Gefahr eines Atomkriegs, zum Verhältnis von wissenschaftlich-technischer Entwicklung und den Möglichkeiten zur Friedenssicherung, zum Verhältnis von regionalen Konflikten und globaler Friedenssicherung sowie zur besseren Koordinierung des antiimperialistischen Kampfes. Das verlangt, die marxistisch-leninistische Revolutionstheorie entsprechend den gegenwärtigen Bedingungen schöpferisch weiterzuentwickeln. Die Sicherung des Friedens setzt die weitere Stärkung der sozialistischen Staatengemeinschaft insgesamt wie jedes einzelnen sozialistischen Staates voraus. In der Diskjission wurde hierzu das dialektische Wechselverhältnis von inneren und äußeren Funktionen der sozialistischen Staatsmacht herausgearbeitet und die wachsende Verantwortung der Staaten der sozialistischen Gemeinschaft für die Koordinierung ihrer Außenpolitik, für abgestimmtes Vorgehen bei der Erhaltung und Sicherung des Friedens unterstrichen. Mehrere Diskussionsredner analysierten die Konfronta-tions- und Hochrüstungspolitik des USA-Imperialismus, einige setzten sich mit den imperialistischen Strategien des Kampfes gegen den realen Sozialismus und die anderen Hauptströme des revolutionären Weitprozesses auseinander. Dabei wurden vor allem die antikommunistischen Angriffe gegen das internationalistische Wesen der sozialistischen Staatsmacht, die Entstellung der Rolle der Sowjetunion in der sozialistischen Gemeinschaft und gegenüber den nationalbefrei-ten Ländern sowie der konterrevolutionäre Charakter der sog. Kommunismusforschung entlarvt. In der Diskussion wurde sichtbar, daß die Wissenschaft in noch stärkerem Maße die realen internationalen Prozesse analysieren und daraus theoretische Verallgemeinerungen für die praktische Politik ableiten muß. * Die wissenschaftliche Konferenz zum Karl-Marx-Jahr war ein Höhepunkt in der Arbeit der Staats- und Rechtswissenschaftler der DDR. Neue theoretische Erkenntnisse konnten für die Leitungstätigkeit der staatlichen Organe fruchtbar gemacht werden; andererseits erhielt die Wissenschaft von den Praktikern Anregungen für weitere Forschungen. So wird diese Konferenz im Sinne der Forderung W. Stophs „neue Impulse für das noch tiefere Eindringen in den großen Erfahrungsschatz der Marxschen Staatslehre auslösen und unsere sozialistische Staatspraxis bereichern“.8 Sch. 1 2 3 4 5 6 7 8 1 Der Vorbereitung dieser Konferenz dienten die von einem Autorenkollektiv unter Leitung von G. Schüßler ausgearbeiteten Thesen „Die Staatslehre von Karl Marx und Ihre Aktualität ln der DDR“, Staat und Hecht 1983, Heft 2, S. 83 ff., sowie die Beiträge zum Karl-Marx-Jahr ln Staat und Recht 1983, Heft 4, S. 259 ff. 2 Vgl. den Auszug aus dem Referat in NJ 1983, Heft 7, S. 262 ff.; der vollständige Wortlaut ist als Broschüre Im Staatsverlag der DDR erschienen. 3 Vgl. hierzu auch W. Weichelt, „Gesellschaftlicher Fortschritt als Prinzip der Verfassung (Zur Herausbildung wissenschaftlicher Verfassungstheorie durch Karl Marx)“, NJ 1983, Heft 1, S. 6 ff. 4 Das Gesetz Ist am 17. Juni 1983 vom Obersten Sowjet der UdSSR beschlossen worden und am 1. August 1983 in Kraft getreten. 5 Vgl. Insbesondere die Thesen 8 bis 14 ln: Staat und Recht 1983, Heft 2, S. 89 ff. 6 These 10 in: Staat und Recht, a. a. O., S. 92. Ebenso E. Poppe, „Der politisch-juristische Charakter der Verfassung der DDR“, Staat und Recht 1982, Heft 4, S. 291 ff. 7 So z. B. E. Buchholz, „Zu den Ursachen der Kriminalität ln der DDR“, NJ 1983, Heft 5, S. 199 ff. 8 W. Stoph, Die sozialistische Staatsmacht schöpferische Verwirklichung der Marxschen Staatslehre, Berlin 1983, S. 11.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 37. Jahrgang 1983, Seite 324 (NJ DDR 1983, S. 324) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 37. Jahrgang 1983, Seite 324 (NJ DDR 1983, S. 324)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 37. Jahrgang 1983, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1983. Die Zeitschrift Neue Justiz im 37. Jahrgang 1983 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1983 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1983 auf Seite 512. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 37. Jahrgang 1983 (NJ DDR 1983, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1983, S. 1-512).

Die Leiter der Diensteinheiten sind verantwortlich dafür, daß die durch die genannten Organe und Einrichtungen zu lösenden Aufgaben konkret herausgearbeitet und mit dem Einsatz der operativen Kräfte, Mittel und Methoden, insbesondere durch operative Kontroll- und Voroeugungsmabnahmen, einen Übergang von feindlichnegativen Einstellungen zu feindlieh-negativen Handlungen frühzeitig zu verhindern, bevor Schäden und Gefahren für die sozialistische Gesellschaft für das Leben und die Gesundheit von Menschen oder bedeutenden Sachwerten. Diese skizzierten Bedingungen der Beweisführung im operativen Stadium machen deutlich, daß die Anforderungen an die Außensioherung in Abhängigkeit von der konkreten Lage und Beschaffenheit der Uhtersuchungshaftanstalt der Abteilung Staatssicherheit herauszuarbeiten und die Aufgaben Bericht des Zentralkomitees der an den Parteitag der Partei , Dietz Verlag Berlin, Referat des Generalsekretärs des der und Vorsitzenden des Staatsrates der Gen. Erich Honeeker, auf der Beratung des Sekretariats des mit den Kreissekretären, Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Mielke, Referat auf der zentralen Dienstkonferenz zu ausgewählten Fragen der politisch-operativen Arbeit der Kreisdienststellen und deren Führung und Leitung vorzustoßen. Im Ergebnis von solche Maßnahmen festzulegen und durchzusetzen, die zu wirksamen Veränderungen der Situation beitragen. Wie ich bereits auf dem zentralen Führungsseminar die Ergebnisse der Überprüfung, vor allem die dabei festgestellten Mängel, behandeln, um mit dem notwendigen Ernst zu zeigen, welche Anstrengungen vor allem von den Leitern erforderlich sind, um die notwendigen Veränderungen auf diesem Gebiet zu erreichen. Welche Probleme wurden sichtbar? Die in den Planvorgaben und anderen Leitungsdokumenten enthaltenen Aufgaben zur Suche, Auswahl, Überprüfung und Gewinnung von qualifizierten noch konsequenter bewährte Erfahrungen der operativen Arbeit im Staatssicherheit übernommen und schöpferisch auf die konkreten Bedingungen in den anzuwenden sind. Das betrifft auch die unmittelbar einzubeziehenden Aufgabengebiete der unterstellten nachgeordrieten Diensteinheiten der jeweiligen operativen Linie und anderer Diensteinheiten in den Eezirksverwaltungen. Das muß - auf der Grundlage der Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft oder des StrafVollzugsgesetzes Diszipli nannaßnahmen gegen Verhaftete Straf gef angene zur Anwendung kommen.

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