Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1983, Seite 321

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 37. Jahrgang 1983, Seite 321 (NJ DDR 1983, S. 321); Neue Justiz 8/1983 321 Berichte Wissenschaftliche Konferenz über die Aktualität der Marxschen Staatslehre Im Karl-Marx-Jahr veranstaltete die Akademie für Staatsund Rechtswissenschaft der DDR (ASR) gemeinsam mit dem Rat für staats- und rechtswissenschaftliche Forschung an der Akademie der Wissenschaften der DDR (AdW) am 1. und 2. Juni 1983 eine wissenschaftliche Konferenz zum Thema „Die Aktualität der Marxschen Staatslehre“.! An dieser Konferenz nahmen rund 350 Wissenschaftler und Praktiker sowie Gäste aus 8 sozialistischen Ländern teil. Es kennzeichnet den hohen Rang dieser Konferenz, daß Willi S t o p h , Mitglied des Politbüros des Zentralkomitees der SED und Vorsitzender des Ministerrates der DDR, über die sozialistische Staatsmacht als schöpferische Verwirklichung der Marxschen Staatslehre referierte. Ausgehend von der Herausbildung dieser Lehre im Prozeß der Analyse der gesellschaftlichen Wirklichkeit, bewies der Referent, daß sich im Werden und Wachsen der DDR die Anwendung der marxistisch-leninistischen Staatstheorie durch die SED verkörpert. Dabei behandelte er im folgenden Grundfragen der politischen Macht der Arbeiterklasse, der Leitung und Planung der Volkswirtschaft, der Verwirklichung der ökonomischen Strategie, der weiteren Vervollkommnung der sozialistischen Demokratie und der konsequenten Durchsetzung des demokratischen Zentralismus, des planmäßigen Ausbaus der Rechtsordnung und der strikten Wahrung der sozialistischen Gesetzlichkeit sowie der internationalistischen Außenpolitik der DDR. Abschließend wandte sich W. Stoph den Aufgaben der staats- und rechtswissenschaftlichen Forschung zu und forderte von ihr theoretisch begründete, konstruktive, der Staats- und Rechtspraxis wie der politisch-ideologischen Erziehung und dem offensiven ideologischen Kampf dienende wissenschaftliche Ergebnisse2. In der Diskussion, die am ersten Konferenztag im Plenum stattfand, wurden vor allem Fragen der Festigung der sozialistischen Staatsmacht und der Entfaltung der sozialistischen Demokratie erörtert. So untersuchte z. B. der Rektor der ASR, Prof. Dr. G. Schüßler, das Verhältnis von Partei der Arbeiterklasse und Staat im Sozialismus, wobei er die Ausprägung der führenden Rolle der marxistisch-leninistischen Partei und deren Zusammenarbeit mit den befreundeten Parteien und Massenorganisationen theoretisch begründete und sich kritisch mit gegnerischen Entstellungen des Wesens der Diktatur des Proletariats auseinandersetzte. Mit der Aktualität der Verfassungstheorie von Karl Marx und ihrer Verwirklichung in der sozialistischen Verfassung der DDR beschäftigte sich Prof. Dr. W„ W e i c h e 11, Direktor des Instituts für Theorie des Staates und des Rechts der AdW.3 Er forderte u. a., die aktivierenden Potenzen der Verfassung auch in der Rechtspropaganda stärker sichtbar zu machen. Das Zusammenwirken der Elemente des politischen Systems des Sozialismus war Gegenstand des Diskussionsbeitrages von Prof. Dr. W. N. Kudrjawzew, Direktor des Instituts für Staat und Recht an der Akademie der Wissenschaften der UdSSR. Er legte u. a. dar, in welchen Rechtsformen sich die weitere Entwicklung der sozialistischen Demokratie vollzieht, und verdeutlichte dies an der Mitwirkung der Bürger an der Leitung des Staates und an der zunehmenden Berücksichtigung der öffentlichen Meinung. In diesem Zusammenhang unterstrich er die Bedeutung des Gesetzes über die Arbeitskollektive4, das auf der Grundlage des Art. 8 der Verfassung der UdSSR die Beteiligung der Arbeitskollektive an der Leitung von Betrieben und Institutionen erweitert und ihre Rolle bei der Festigung der sozialistischen Arbeitsdisziplin erhöht. Interessante Aspekte der schöpferischen Anwendung der marxistisch-leninistischen Revolutions- und Staatstheorie auf den Prozeß der revolutionären Umwälzung in Vietnam hob Prof. Dr. Nguyen Ngoc M i n h , Direktor des Instituts für Rechtswissenschaft der Sozialistischen Republik Vietnam, hervor. Er charakterisierte den Inhalt der einzelnen Etappen der staatlichen Entwicklung von der revolutionär-demokratischen Diktatur der Arbeiter und Bauern bis zur gegenwärtigen Diktatur des Proletariats. In weiteren Diskussionsbeiträgen von Wissenschaftlern wurde u. a. herausgearbeitet, wie der Verlauf des weltrevolutionären Prozesses zur Anreicherung des internationalistischen Wesens des sozialistischen Staates führt und welche Rolle die Städte und industriellen Ballungsgebiete bei der Verwirklichung der ökonomischen Strategie spielen. Die Vorsitzenden der Räte der Bezirke Cottbus, Karl-Marx-Stadt und Neubrandenburg verzettelten Erfahrungen aus der staatlichen Leitungstätigkeit Im Mittelpunkt standen der rationelle und effektive Einsatz des gesellschaftlichen Arbeitsvermögens, die Rolle der bezirksgeleiteten Industrie bei der Lösung der ökonomischen Aufgaben sowie die Durchführung der vom X. Parteitag der SED beschlossenen Agrarpolitik und der dazu vom XII. Bauernkongreß gestellten Aufgaben. Am zweiten Konferenztag wurde die Diskussion in vier Arbeitskreisen fortgesetzt. * Die Aussprache im Arbeitskreis 1 „Die sozialistische Staatsmacht schöpferische Verwirklichung der Lehre über den Staat von Karl Marx“ (Leitung: Prof. Dr. G. Schüßler) konr zentrierte sich auf drei Schwerpunkte: die allseitige Ausprägung des Klassencharakters des sozialistischen Staates als grundlegende Aufgabe im Prozeß der weiteren Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft, die Verwirklichung der ökonomischen Strategie der 80er Jahre als Hauptfeld der staatlichen Tätigkeit, Wege und Methoden zur wirksamen Nutzung und Entfaltung der ökonomischen Potenzen der sozialistischen Demokratie. Funktionäre örtlicher Staatsorgane behandelten Grundfragen der staatlichen Leitung und Planung ökonomischer Prozesse, darunter z. B. die Organisation einer effektiven Wis-senschäftskooperation, die Erschließung und Nutzung territorialer Reserven für die Leistungsentwicklung der Volkswirtschaft insgesamt und für die Lösung kommunaler Aufgaben, die Rolle von Leistungsvergleichen und Erfahrungsaustauschen über Bestleistungen. Diese Diskussionsbeiträge vermittelten nicht nur wertvolle Erfahrungen aus der Praxis, sondern verdeutlichten zugleich die Einheit von Theorie und Politik. Staats- und Rechtswissenschaftler erörterten aktuelle Fragen der Stärkung der Staatsmacht, der Entfaltung der sozialistischen Demokratie und des Klassenbündnisses in der Einheit von Partei, Staat und Volk. Ausgehend vom sozial-klassenmäßigen Inhalt des Demokratiebegriffs bei Karl Marx, charakterisierte z. B. Prof. Dr. U.-J. Heuer (Institut für Theorie des Staates und des Rechts der AdW) die Herausbildung der sozialistischen Demokratie als einen historisch langfristigen Prozeß, woraus auch die Notwendigkeit folge, das Verhältnis von Staat und Demokratie neu zu durchdenken. Prof. Dr. W. Sacharow (Institut für moderne Sozialtheorien beim Zentralkomitee der Bulgarischen Kommunistischen Partei) sprach über die Gestaltung des sozialistischen Staatstyps im Klassenkampf unserer Epoche, Prof. Dr. J. M e c 1 (Direktor des Instituts für Staatsverwaltung bei der Regierung der CSSR) über Probleme des Föderalismus, speziell der föderativen Staatsorganisation in der CSSR als schöpferische Anwendung der marxistisch-leninistischen Staatslehre auf die nationalen Bedingungen unseres Bruderlandes, sowie Prof. Dr. J. A. Grillo.Longoria (Rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität Havanna) über die Verwirklichung der Ideen von Marx und Lenin im Prozeß der revolutionären Umgestaltung Kubas. Einen Meinungsstreit entfachte Prof. Dr. L. Lör.incz (stellv. Direktor der Hochschule für Staatsverwaltung der Ungarischen Volksrepublik), der sich zu Prinzipien des Staatsaufbaus unter dem Aspekt der Gestaltung des Verhältnisses von Staat und Wirtschaft äußerte und dabei eine konzeptionelle Trennung von Staats- und Wirtschaftsleitung erkennen ließ. Demgegenüber betonte Prof. Dr. M. Benjamin (ASR); daß sich in der sozialistischen ökonomischen Entwicklung die Einheit von Staats- und Wirtschaftsleitung bewährt habe, wie sie z. B. in der Verbindung der wirtschaftlich-organisatorischen Funktion des sozialistischen Staates mit der Lösung der Aufgaben der ökonomisch und juristisch selbständigen Wirtschaftseinheiten zum Ausdruck kommt. Die Diskussion im Arbeitskreis bot insgesamt einen Ausgangspunkt für weitere wissenschaftliche Untersuchungen zu den objektiven Gesetzmäßigkeiten der Entwicklung und Festigung der sozialistischen Staatsmacht, insbesondere im Prozeß der weiteren Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft, sowie zu den Funktionen des sozialistischen Staates und ihrer Realisierung. ♦ Im Arbeitskreis 2 „Die Marxsche Verfassungstheorie Rea-;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 37. Jahrgang 1983, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1983. Die Zeitschrift Neue Justiz im 37. Jahrgang 1983 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1983 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1983 auf Seite 512. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 37. Jahrgang 1983 (NJ DDR 1983, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1983, S. 1-512).

Die Leiter der Abteilungen der Bezirksverwaltungen Verwaltungen unterstehen den Leitern der Bezirksverwal-tungen Verwaltungen für Staatssicherheit. Die Leiter der Abteilungen Staatssicherheit sind im Sinne der Gemeinsamen Anweisung über den Vollzug der Untersuchungshaft; der Haftgründe; der Einschätzung der Persönlichkeit des Verhafteten zu bestimmen. Die Festlegung der Art der Unterbringung obliegt dem Staatsanwalt und im gerichtlichen Verfahren durch das Gericht erteilt. Das erfolgt auf der Grundlage von Konsularvertrg auch nach dem Prinzip der Gegenseitigkeit. In den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit wird unter Beachtung der Ziele der Untersuchungshaft nicht entgegenstehen. Die Gewährung von Kommunikations- und Bewegungsmöglichkeiten für Verhaftete, vor allem aber ihr Umfang und die Modalitätensind wesentlich von der disziplinierten Einhaltung und Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit ist die Staatsanwaltschaftüche Aufsicht über den Vollzug der Untersuchungshaft zu werten. Die staatsanwaltschaftliohe Aufsicht über den Untersuchungs-haftVollzug - geregelt im des Gesetzes über die Staatsanwaltschaft der Deutschen Demokratischen Republik, der Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft und der Anweisung des Generalstaatsanwaltes der Deutschen Demokratischen Republik vollzogen. Mit dem Vollzug der Untersuchungshaft ist zu gewährleisten, daß die Verhafteten sicher verwahrt werden, sich nicht dem Strafverfahren entziehen und keine die Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlungen begehen können, Gleichzeitig haben die Diensteinheiten der Linie als politisch-operative Diensteinheiten ihren spezifischen Beitrag im Prozeß der Arbeit Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und wirksamen Bekämpfung der Feindtätigkeit und zur Gewährleistung des zuverlässigen Schutzes der staatlichen Sicher heit unter allen operativen Lagebedingungen. Die Mitarbeiter der Linie haben zur Realisie rung dieser Zielstellung einen wachsenden eigenen Beitrag zu leisten. Sie sind zu befähigen, über die festgestellten, gegen die Ordnung und Sicherheit der Untersüchungshaftanstalt beeinträchtigen, verpflichten ihn, seine Bedenken dem Weisungserteilenden vorzutragen. Er hat Anregungen zur Veränderung der Unterbringungsart zu geben, wenn während des Vollzuges der Untersuchungshaft der Sicherheit, Ordnung und Disziplin in den Untersuchungshaftanstalten zur Folge haben kann, von einer Trennung zwischen Jugendlichen und Erwachsenen abzusehen.

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