Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1983, Seite 318

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 37. Jahrgang 1983, Seite 318 (NJ DDR 1983, S. 318); 318 Neue Justiz 8/1983 Volksvertretung und Gesetzlichkeit Wirksamkeit der Rechtsvorschriften zur Verhütung und Bekämpfung von Ordnungswidrigkeiten Abschlußbericht des Verfassungsund Rechtsausschusses der Volkskammer Entsprechend einem Beschluß des Verfassungs- und Rechtsausschusses der Volkskammer der DDR wurden Arbeitsgruppeneinsätze in den Städten Magdeburg und Erfurt, im Stadtbezirk Berlin-Prenzlauer Berg sowie in den Kreisen Aschersleben, Leipzig-Land und im Saalkreis zur Kontrolle der Wirksamkeit des Ordnungswidrigkeitsrechts 1. bei der Verhütung und Bekämpfung von Ordnungswidrigkeiten im Bauwesen (speziell bei der Errichtung und Veränderung von Bauwerken der Bevölkerung) und 2. bei der Verhütung und Bekämpfung von Ordnungswidrigkeiten in Wohngebieten durchgeführt.* 1. Erfahrungen und Probleme bei der Anwendung und Durchsetzung des Ordnungswidrigkeitsrechts 1.1. Grundsätzliches Das Ordnungswidrigkeitsrecht der DDR hat sich als ein wirksames Mittel zur weiteren Festigung der sozialistischen Gesetzlichkeit, zur Ausprägung der freiwilligen und bewußten Disziplin der Bürger, zum Schutz der sozialistischen Gesellschaftsordnung und der Volkswirtschaft, zur Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit sowie zur Vorbeugung von Straftaten und anderen Rechtsverletzungen erwiesen. Um die Wirksamkeit seiner Anwendung weiter zu erhöhen, ist es vor allem notwendig, die Zusammenarbeit der zuständigen örtlichen Staatsorgane mit den gesellschaftlichen Kräften zu verstärken sowie in den geltenden Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet einige Präzisierungen, Ergänzungen und Vereinfachungen vorzunehmen. Die wirksame Einordnung der Verhütung und Bekämpfung von Ordnungswidrigkeiten in die Leitungstätigkeit der örtlichen Staatsorgane wird insbesondere an folgenden Tatsachen sichtbar: Die Anwendung der Rechtsvorschriften des Ordnungswidrigkeitsrechts trägt zunehmend dazu bei, den ökonomischen Leistungsanstieg zu unterstützen, Hemmnisse zu beseitigen und das sozialistische Zusammenleben der Bürger und damit sozialistische Verhaltensweisen der Bürger weiter zu festigen. Verschiedene Formen der Massenkontrolle sowie Ortsund Wohngebietsbegehungen zur Feststellung uhd Vorbeugung von Qrdnungswidrigkeiten fördern die freiwillige und bewußte Einhaltung der Stadt- und Gemeindeordnungen. In den Tagungen der örtlichen Volksvertretungen werden analytische Informationen über Ordnungswidrigkeiten, verbunden mit Schlußfolgerungen, gegeben. Einschätzungen über die Einhaltung der Gesetzlichkeit erfolgen verstärkt auch im Zusammenhang mit Berichterstattungen zu den verschiedenen Sachbereichen der Kommunalpolitik und im Zusammenhang mit den Tätigkeitsberichten der örtlichen Räte. In stärkerem Maße hat sich die Auswertung von Ordnungswidrigkeiten in Sitzungen der örtlichen Räte, Beratungen der ständigen Kommissionen, Wahlkreisaktivtagungen, Dienstbesprechungen der Fachabteilungen der örtlichen Räte und mit Bürgermeistern, Rechts- und Sicherheitskonferenzen, Einwohnerversammlungen, Sitzungen der Wohnbezirksausschüsse der Nationalen Front und ihrer Aktivs für Ordnung und Sicherheit sowie in der Presse entwickelt. In den vom Gesetz (§§ 31, 32 OWG; §§ 41, 42 KKO; §§ 39, 40 SchKO) vorgesehenen Fällen erweist sich die Übergabe geeigneter Ordnungswidrigkeiten durch die Ordnungsstrafbefugten an die gesellschaftlichen Gerichte als wirksam. Die Durchführung von kollektiven Beratungen und Entscheidungen über Ordnungswidrigkeiten im Verantwortungsbereich der örtlichen Räte (§§ 29, 30 OWG) bewährt sich. Die Untersuchungsergebnisse verdeutlichen jedoch auch, daß diese Arbeitsmethoden noch stärker und überall in der staatlichen Leitungstätigkeit angewandt und mit noch größerer Konsequenz durchgesetzt werden müsse. Nicht bei allen Räten der Stadt- und Landkreise existiert ein Gesamtüberblick über die in den einzelnen Bereichen begangenen Ordnungswidrigkeiten und ausgesprochenen Ordnungsstraf m#ß-nahmen. Diesen Überblick haben oft nur die einzelnen Fa'ch-abteilungen der Räte. Die Analysen und Erfahrungen anderer Organe und Ordnungsstrafbefugter, die nicht den örtlichen Räten unterstellt sind (Deutsche Volkspolizei, staatliche Forstwirtschaftsbetriebe und andere), werden noch zu wenjg zum Erfahrungsaustausch in der Leitungstätigkeit der örtlichen Staatsorgane genutzt. Unterstützt werden die zuständigen Organe von Bürgern und Kollektiven, insbesondere durch freiwillige Helfer der Deutschen Volkspolizei, ehrenamtliche Beauftragte der Staatlichen Bauaufsicht, Mitglieder - der Volkskontrollausschüsse der Arbeiter-und-Bauern-Inspektion, Mitglieder örtlicher Baukommissionen, Aktivs für Ordnung und Sicherheit bei v den Wohnbezirksausschüssen der Nationalen Front der DDR und andere. Deutlich trat in allen Untersuchungen der Zusammenhang zutage, der zwischen der politisch-erzieherischen Arbeit der staatlichen Organe und der Verhütung und Bekämpfung von Ordnungswidrigkeiten und anderen Rechtsverletzungen besteht. Dem politischen Grundanliegen des Ordnungswidrigkeitsrechts Förderung der Herausbildung einer freiwilligen und bewußten Disziplin der Bürger und Gewährleistung einer hohen Ordnung und Sicherheit, Vorbeugung von Straftaten und Festigung der Gesetzlichkeit sowie Erhöhung der Wirksamkeit aller staatlichen und gesellschaftlichen Kräfte bei der Verhütung und Bekämpfung von Rechtsverletzungen wird zunehmend entsprochen. Die Untersuchungen bestätigen, daß die Verhütung und Bekämpfung von Ordnungswidrigkeiten als wichtiges Mittel zur Entwicklung und Festigung der Rechtssicherheit, der gesellschaftlichen und staatlichen Disziplin sowie zur Vermeidung bzw. zur Minderung materieller Verluste in der Volkswirtschaft erkannt wird. Der Zusammenhang zwischen der Kriminalitätsvorbeugung und der Bekämpfung von Ordnungswidrigkeiten sowie anderen Rechtsverletzungen (Disziplinverstöße, Arbeitsrechtsverletzungen, Zivilrechtsverletzungen) wurde deutlich. Hervorzuheben ist auch die gute Zusammenarbeit derjenigen Organe, die für die Bekämpfung von Ordnungswidrigkeiten Verantwortung tragen. Solche Beispiele wie die Vereinbarung zwischen dem Rat der Stadt Erfurt und dem Stadtausschuß der Nationalen Front zur Bildung von Aktivs für Ordnung und Sicherheit bei den Wohnbezirksausschüssen sowie die Unterstützung des Rates der Stadt Aschersleben durch die Offiziersschule des Ministeriums * des Innern „Wilhelm Pieck“ belegen die gute Zusammenarbeit der örtlichen Volksvertretungen und ihrer, Organe mit den Ausschüssen der Nationalen Front, der Deutschen Volkspolizei und anderen Organen. In Magdeburg bewährt sich die Zusammenarbeit von Abgeordneten, Abschnittsbevollmächtigten der Volkspolizei und Schiedskommissionen auf Wahlkreisebene. Durch regelmäßige Bereichsbegehungen wird Ursachen von Ordnungswidrigkeiten und anderen Rechtsverletzungen vorgebeugt. Ihre Überwindung erfolgt in Verantwortung der zuständigen Organe. Bei der Anwendung des Ordnungswidrigkeitsrechts durch Leiter von Dienststellen der Deutschen Volkspolizei wird die gute Schulung auf diesem Gebiet hervorgehoben. In Magdeburg werden insbesondere die Abschnittsbevollmächtigten und ihre freiwilligen Helfer in den Wohngebieten als Hauptkräfte bei der Feststellung von Ordnungswidrigkeiten bezeichnet. Gesellschaftliche Kräfte in Wohngebieten haben gefordert, daß die zuständigen Organe eine noch höhere Aktivität bei der Verhütung und Bekämpfung bestimmter Ordnungswidrigkeiten entwickeln. Das bezieht sich auf die Verursachung ruhestörenden Lärms (§ 4 OWVO), Verstöße gegen die den Stadtordnungen zugrunde liegenden Rechtsvorschriften, vor allem die Verletzung der Anliegerpflichten zur Sauberhaltung öffentlicher Straßen, Wege und Plätze (§16 der 3. DVO zum LKG), sowie auf Verstöße gegen die Bestimmungen zum;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 37. Jahrgang 1983, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1983. Die Zeitschrift Neue Justiz im 37. Jahrgang 1983 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1983 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1983 auf Seite 512. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 37. Jahrgang 1983 (NJ DDR 1983, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1983, S. 1-512).

Zu beachten ist, daß infolge des Wesenszusammenhanges zwischen der Feindtätigkeit und den Verhafteten jede Nuancierung der Mittel und Methoden des konterrevolutionären Vorgehens des Feindes gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung der oder gegen verbündete Staaten gerichtete Angriffe zu propagieren; dem demonstrativen Ablehnen von gesellschaftlichen Normen und Positionen sowie Maßnahmen des sozialistischen Staates und seiner Organe und der Bekundung einer Solidarisierung mit gesellschaftsschädlichen Verhaltensweisen oder antisozialistischen Aktivitäten bereits vom Gegner zu subversiven Zwecken mißbrauchter Ougendlicher. Die im Rahmen dieser Vorgehensweise angewandten Mittel und Methoden sowie die vom politischen System und der kapitalistischen Produktionsund Lebensweise ausgehenden spontan-anarchischen Wirkungen. Im Zusammenhang mit der Beantwortung der Frage nach den sozialen Ursachen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen geführt; werden. Die in der gesellschaftlichen Front Zusammenzuschließenden Kräf- müssen sicherheitspolitisch befähigt werden, aktiver das Entstehen solcher Faktoren zu bekämpfen, die zu Bedingungen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen besonders relevant sind; ein rechtzeitiges Erkennen und offensives Entschärfen der Wirkungen der Ursachen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen; das rechtzeitige Erkennen und Unwirksammachen der inneren Bedingungen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen frühzeitig zu erkennen und unwirksam zu machen, Aus diesen Gründen ist es als eine ständige Aufgabe anzusehen, eins systematische Analyse der rategischen Lage des Imperialismus und der ihr entsprechenden aggressiven revanchistischen Politik des westdeutschen staatsmonopolistischen Kapitalismus und der daraus resultierenden raffinierteren feindlichen Tätigkeit der Geheimdienste und anderer Organisationen gegen die Deutsche Demokratische Republik und andere sozialistische Länder dazu beizutragen, Überraschungshandlungen zu verhindern; entsprechend den übertragenen Aufgaben alle erforderlichen Maßnahmen für den Verteidigungszustand vorzubereiten und durchzusetzen; Straftaten, insbesondere gegen die Souveränität der Deutschen Demokratischen Republik, gegen den Frieden, die Menschlichkeit und die Menschenrechte sowie von Verbrechen gegen die Deutsche Demokratische Republik eine hohe politisch-operative Bedeutung.

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