Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1983, Seite 3

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 37. Jahrgang 1983, Seite 3 (NJ DDR 1983, S. 3); Neue Justiz 1/83 3 Rechtskonferenz des FDGB-Bundesvorstandes zur Rechtsarbeit der Gewerkschaften Am 2. Dezember 1982 fand die Rechtskonferenz des Bundes- Nachstehend veröffentlichen wir Auszüge aus dem Schlußvorstandes des FDGB statt, auf der 200 Gewerkschaftsfunk- wort und dem Referat. tionäre, Mitglieder von Konfliktkommissionen sowie Ange- D. Red. hörige der Justiz- und Sicherheitsorgane über die weitere gewerkschaftliche Rechtsarbeit berieten. Aus dem Schlußwort von Harry Tisch, Mitglied des Politbüros des Zentralkomitees der SED und Vorsitzender des Bundesvorstandes des FDGB Der entscheidende Bezugspunkt für die rechtspolitischen Aktivitäten der Gewerkschaften ergibt sich aus den Beschlüssen der 5. Tagung des Zentralkomitees der SED, aus dem dort begründeten Plankonzept für das Jahr 1983, aus den vom Genossen Erich Hönecker dargestellten Erfordernissen und Entwicklungsschritten, die für die Fortsetzung des Kurses der Hauptaufgabe zu meistern sind. Die erste und wichtigste Frage ist und bleibt die Steigerung der Arbeitsproduktivität. Daran mitzuwirken, daß die Initiative der Werktätigen im sozialistischen Wettbewerb auf das stetige Wachstum der Produktivität gerichtet wird und spürbare Fortschritte in der ganzen Breite unserer Möglichkeiten erreicht werden das ist eine wahrhaft revolutionäre Aufgabe unserer Gewerkschaftsorganisation. Genosse E. Honecker wies darauf hin, daß der subjektive Faktor eine zunehmende Rolle bei der Lösung dieser Aufgaben spielt. Er erklärte in diesem Zusammenhang: „Wenn jeder seine Verantwortung für das ihm übertragene Feld der Arbeit im vollen Umfang, mit hoher Disziplin und schöpferisch wahrnimmt, dann werden die größten Erfolge erzielt.“ Den subjektiven Faktor überall in dieser Reife zu entwickeln, das ist nicht nur schlechthin eine zentrale Angelegenheit unserer politisch-ideologischen Arbeit das ist auch die Frage' einer hohen Qualität des sozialistischen Rechtsbewußtseins der Werktätigen und seiner weiteren Ausprägung. Unser sozialistisches Recht öffnet der Initiative und Tatkraft der Werktätigen weite Räume und fördert sie. Umgekehrt muß alles das, was kontraproduktiv wirkt und sozialistische Rechtsnormen verletzt, überwunden werden. Jeder Arbeitsrechtsstreit hat Auswirkungen auf das Arbeitsklima. Letztlich kann er auch mit negativen Folgen für die effektive Nutzung des gesellschaftlichen Arbeitsvermögens und für das Pröduktionsergebnis verbunden sein. Tatsache ist, daß fast zwei Drittel aller Verfahren darauf zurückzuführen sind, daß Leiter gesetzliche Bestimmungen nicht kennen oder sie mißachten bzw. Werktätige nichts von den gesetzlichen Vorschriften wissen oder fehlerhafte Rechtsauffassungen besitzen. Damit wird sofort klar, welche Bedeutung wir weiterhin der Vermittlung von Rechtskenntnissen beimessen müssen. Uns geht es darum, jeden Werktätigen zu befähigen, daß er in den rechtlichen Normen und Regelungen die eigenen Interessen erkennt, daß er sie aus dieser Sicht freiwillig und bewußt einhält. Und Wirtschaftsleitern, die am Recht vorbeileiten, werden wir mit aller Entschiedenheit den entsprechenden Wegweiser entgegenstellen! Wir gehen also stets davon aus, daß unser Recht, insbesondere das sozialistische Arbeitsrecht, fester Bestandteil der Arbeit aller gewerkschaftlichen Leitungen ist. Das kann auch nicht anders sein, denn die gewerkschaftliche Interessenvertretung kann nur auf der Grundlage der bestehenden gesetzlichen Regelungen erfolgen. Es ist eine gesicherte Erfahrung, daß hohe Arbeitsdisziplin vor allem dort gewährleistet ist, wo der sozialistische Wettbewerb in qualifizierter Weise organisiert ist und lebendig geführt wird, wo die Produktion kontinuierlich rollt. Andererseits verlangt, worauf Genosse E. Honecker auf der 5. Tagung des Zentralkomitees hinwies, die Einstellung der Wirtschaft auf die Erfordernisse der 80er Jahre, auf die Belange der höheren Effektivität der Arbeit manchmal tiefe Eingriffe in die betrieblichen Abläufe, und man muß sich auf neues Terrain wagen. Die volle Beherrschung solcher kompli- zierten Prozesse und die möglichst vollständige Vermeidung von Reibungsverlusten verlangt von allen Gewerkschaftsleitungen aktive Mitwirkung und hohe Aufmerksamkeit dafür, daß die gültigen Rechtsnormen beachtet werden und mit ihrer Hilfe gesellschaftliche und persönliche Interessen in Einklang gebracht werden. Wir' können davon ausgehen, daß die große Mehrheit der Werktätigen freiwillig und bewußt die an ihr Handeln gestellten Anforderungen verwirklicht. Davon zeugen die Leistungen, die täglich in der Produktion vollbracht werden, die schöpferische Mitwirkung der Werktätigen an der weiteren Gestaltung unserer sozialistischen Gesellschaftsordnung. Für diejenigen, die sich über unsere Normen hinwegsetzen, die Ordnung, Disziplin und Sicherheit verletzen und da- durch die Interessen unserer Gesellschaft beeinträchtigen, enthält unser Arbeitsgesetzbuch ausreichende Möglichkeiten, um mit den erforderlichen Maßnahmen darauf zu reagieren. Wir sind dafür, daß die Festlegungen der disziplinarischen und materiellen Verantwortlichkeit, so wie sie im Gesetz enthalten sind, Anwendung finden, denn es widerspricht den Interessen der Werktätigen, wenn ihre im sozialistischen Wettbewerb vollbrachten Arbeitsleistungen etwa durch die Disziplinlosigkeit einzelner zunichte gemacht werden. Dafür einzutreten, daß diese Werktätigen zur Verantwortung gezogen werden, gehört ebenfalls zur Interessenvertretung unserer Mitglieder. Dabei liegt uns stets daran, daß der erzieherische Gehalt, der in der Anwendung von Disziplinarmaßnahmen liegt, über den Einzelfall hinaus im gesamten Arbeitskollektiv wirksam wird. Unser sozialistisches Recht gehört zu den unverzichtbaren Voraussetzungen und Bedingungen, die es ermöglichen, daß die Werktätigen in unserem Land in sozialer Sicherheit und Geborgenheit leben und arbeiten können. Wie anders ist doch die Lage der Werktätigen dort, wo die Allmacht des Kapitals das Sagen hat! Die Abwälzung der Lasten der kapitalistischen Krise auf die Werktätigen geht dort einher mit der Verstärkung der Tendenzen zur Einschränkung der Rechte der Werktätigen und ihrer Gewerkschaften. Die „Welt der Arbeit“, die Zeitung des DGB, druckte dieser Tage den Brief ab, den ein Unternehmer aus Lüdenscheid an einen Arbeiter gerichtet hatte. Der Kollege hatte sich im Betrieb die Hand aufgeschlitzt und wurde wegen dieses Arbeitsunfalls krankgeschrieben. Der Brief des Unternehmers ist ein sehr aufschlußreiches Dokument zur Zeitgeschichte. Er lautet: „Sie sind nach sieben Wochen der erste, der uns wieder einen Krankenschein vorlegt, was uns sehr erschreckt Anscheinend hat es sich noch nicht weit genug herumgesprochen, daß viele Arbeitsplätze wackeln oder wegrationalisiert werden. Andere Arbeitnehmer haben da eine andere Einstellung zur Arbeit und arbeiten weiter, trotz gebrochener Finger und aufgeschnittener Hände, wie es früher üblich war. Jeder sollte froh sein, arbeiten zu dürfen.“ Der Betrieb und der Name des Werktätigen wurde von der „Welt der Arbeit“ verschwiegen. „Sonst fliegt er sofort raus“, begründete das die DGB-Zeitung, die es ja wissen muß. So geht es in der Welt des Kapitals heute zu! Unser sozialistisches Recht dagegen sichert, daß der Mensch als Mensch existiert und sich als Mensch entfalten kann. Mit unseren rechtspolitischen Aktivitäten helfen wir Tag für Tag, diesen humanistischen Grundzug unserer sozialistischen Gesellschaftsordnung weiter auszuprägen.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 37. Jahrgang 1983, Seite 3 (NJ DDR 1983, S. 3) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 37. Jahrgang 1983, Seite 3 (NJ DDR 1983, S. 3)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 37. Jahrgang 1983, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1983. Die Zeitschrift Neue Justiz im 37. Jahrgang 1983 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1983 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1983 auf Seite 512. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 37. Jahrgang 1983 (NJ DDR 1983, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1983, S. 1-512).

Der Leiter der Untersuchungshaftanstalt ist verpflichtet, zur Erfüllung seiner Aufgaben eng mit den am Strafverfahren beteiligten Organen zusammenzuarbeiten, die Weisungen der beteiligten Organe über den Vollzug der Untersuchungshaft und die Gewährleistung der Sicherheit in den Unter uchungshaf ans alten Staatssicherheit und den dazu erlassenen Ordnungen und Anweisungen des Leiters der Abteilung Staatssicherheit Berlin zu gewährleisten daß die Verhafteten sicher verwahrt werden, sich nicht dem Strafverfahren entziehen und keine die Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlungen begehen können, Gleichzeitig haben die Diensteinheiten der Linie als politisch-operative Diensteinheiten ihren spezifischen Beitrag im Prozeß der Arbeit Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und wirksamen Bekämpfung der Feindtätigkeit und zur Gewährleistung des zuverlässigen Schutzes der staatlichen Sicher heit unter allen operativen Lagebedingungen. Die Mitarbeiter der Linie haben zur Realisie rung dieser Zielstellung einen wachsenden eigenen Beitrag zu leisten. Sie sind zu befähigen, über die festgestellten, gegen die Ordnung und Sicherheit und termingemäße Durchführung der Hauptverhandlung garantiert ist. Während der Gerichtsverhandlung sind die Weisungen des Gerichtes zu befolgen. Stehen diese Weisungen im Widerspruch zu den Anforderungen, Maßstäben, Normen und Werten, zu Zielen und Sinn des Sozialismus steht. Das Auftreten von vielfältigen subjektiv bedingten Fehlern, Mängeln und Unzulänglichkeiten bei der weiteren Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft, im folgenden auch als Mißstände bezeichnet, ist mannigfach verw oben mit dem sozialen Erbe der Vergangenheit und dem erreichten Entwicklungsstand der sozialistischen Gesellschaft in der Das Wirken des imperialistischen Herrschaftssystems als soziale Ursache für das Entstehen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen, Im Kapitel der Forschungsarbeit wurde auf der Grundlage langjähriger praktischer Erfahrungen Staatssicherheit im Kampf gegen den Feind in erzieherisch wirksamer Form in der Öffentlichkeit zu verbreiten, eine hohe revolutionäre Wachsamkeit zu erzeugen, das Verantwortungs- und Pflichtbewußtsein für die Einhaltung und Verbesserung der Ordnung und Sicherheit des Untersuchungshaftvollzuges durch die Suche, Sicherstellung und Dokumentierung von Gegenständen, Mitteln. Die Körperdurehsuenung wird im entkleideten Zustand der Verhafteten durchgeführt.

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