Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1983, Seite 286

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 37. Jahrgang 1983, Seite 286 (NJ DDR 1983, S. 286); 286 Neue Justiz 7/83 Rechtspropaganda und Rechtserziehung Wachsende Anforderungen an die Rechtsausbildung und Rechtserziehung an den Ingenieur- und Fachschulen Dr. INGE SCHULZ, wiss. Mitarbeiterin im Ministerium für Hoch- und Fachschulwesen Die vom X. Parteitag der SED beschlossene ökonomische Strategie für die achtziger Jahre geht konsequent davon aus, daß im Zentrum die schöpferische und initiativreiche Arbeit der Werktätigen für einen hohen wirtschaftlichen Leistungszuwachs stehen muß.1 Die damit verbundenen Ansprüche an die Festigung der Gesetzlichkeit und die Nutzung der bewußtseinsbildenden und verhaltensorganisierenden Kraft des sozialistischen Rechts in der Volkswirtschaft und anderen gesellschaftlichen Bereichen2 verlangen auch von den Absolventen der Ingenieur- und Fachschulen größeres Wissen und Können bei der Anwendung und Durchsetzung des Rechts. Das setzt voraus, daß in der Rechtsausbildung und Rechtserziehung an den Ingenieur- und Fachschulen, insbesondere an jenen, in denen Kader für die Volkswirtschaft ausgebildet werden, ein mit den Anforderungen schritthaltendes hohes Niveau gesichert werden muß. Die bildungspolitische Verantwortung der 240 Ingenieur-und Fachschulen für die Verwirklichung ihrer Aufgaben schließt notwendig die Verpflichtung ein, durch Rechtserziehung zur Entwicklung von Haltungen und Überzeugungen, von Disziplin und persönlicher Verantwortung beizutragen, die im Studium wie im späteren Arbeitsprozeß hohes Leistungsstreben fördern. In Einheit damit sind den Studenten Grundkenntnisse des sozialistischen Rechts sowie entsprechend der Spezifik der Fachrichtung auch spezielle Rechtskenntnisse zu vermitteln. Deshalb darf die Rechtsausbildung und -erziehung nicht losgelöst von der Verantwortung anderer Lehrgebiete erfolgen. Enge Zusammenarbeit und Abstimmung mit den Lehrern im marxistisch-leninistischen Grundlagenstudium, das die politisch-ideologischen und weltanschaulich-theoretischen Voraussetzungen auch für die Rechtsausbildung schafft, ist ebenso erforderlich wie eine gute Übereinstimmung der Rechtsausbildung mit den anderen Fachdisziplinen, weil eine Reihe notwendiger Rechtskenntnisse, wie z. B. auf den Gebieten des Arbeits-, Gesundheits- und Brandschutzes, des Neuerer-, Erfinder- und Patentrechts, nur über die verschiedenen Lehrgebiete fachbezogen vermittelt werden können. Aufgaben der weiteren Entwicklung der Rechtsausbildung und -erziehung Von wesentlicher Bedeutung für die weitere Entwicklung des Niveaus der Ingenieur- und Fachschulausbildung im Sinne der sich rasch weiterentwickelnden gesellschaftlichen Anforderungen war die im Februar 1983 an der Ingenieurschule für Verkehrstechnik „Erwin Kramer“ in Dresden durchgeführte wissenschaftlich-methodische Beratung zur sozialistischen Rechtsausbildung und Rechtserziehung. Es war die erste Beratung, die sich speziell mit Erfahrungen und Aufgaben auf diesem Gebiet im Bereich des Fachschulwesens befaßte. Schwerpunkte waren die ökonomischen, ingenieurtechnischen und agrarwissenschaftlichen Studienrichtungen. Annähernd 200 Teilnehmer, darunter Fachschullehrer, Studenten, Vertreter der Praxis und der Wissenschaft, schätzten bisher Erreichtes ein und tauschten ihre Erfahrungen über Inhalt, Qualität und Methoden der Rechtsausbildung und -erziehung aus. Sie verbanden das mit Überlegungen zur Vervollkommnung des Bildungs- und Erziehungsprozesses. Grundlage für die in vier Arbeitsgruppen geführte Diskussion bildeten eine von der Zentralen Fachkommission sozialistisches Recht beim Ministerium für Hoch- und Fachschulwesen erarbeitete Analyse sowie die orientierenden Hauptreferate des Stellvertreters des Ministers der Justiz Dr. S. Wittenbeck und des Vorsitzenden der Zentralen Fachkommission, Fachschuldozent E. Prautsch. Im Ergebnis der Beratung wurden Empfehlungen verabschiedet und Festlegungen getroffen, die es ermöglichen, einen wirksamen Beitrag der Rechtsausbildung zur Verwirklichung der ökonomischen Aufgaben zu leisten. Aus der Beratung ergeben sich folgende Schwerpunkte künftiger Arbeit: 1. Es kommt darauf an, Qualität, Effektivität und weltanschaulich-ideologische Wirksamkeit der sozialistischen Rechtsausbildung und -erziehung in der ganzen differenzierten Breite des Fachschulwesens wesentlich zu erhöhen. Dabei ist die Rechtsausbildung als Bestandteil der kommunistischen Erziehung weiter auszuprägen. Insoweit bedarf es gerade auch im Hinblick auf die verschärfte Klassenauseinandersetzung mit dem Imperialismus einer Vertiefung. 2. Die Rechtsausbildung ist inhaltlich daraufhin zu überprüfen, wie sie den Erfordernissen der ökonomischen Strategie der 80er Jahre gerecht wird. Den Studenten sind Grundkenntnisse für das Verständnis der Aufgaben des Rechts bei der Leitung von Wirtschaft und Gesellschaft wie auch unter Berücksichtigung ihres künftigen Tätigkeitsbereichs Spezialkenntnisse in einzelnen Rechtsgebieten zu vermitteln. 3. Die weitere Qualifizierung der Lehrkräfte, einschließlich der Fachschullehrer anderer Lehrgebiete, muß insbesondere darauf gerichtet sein, verstärkt zur Erhöhung des Rechtsbewußtseins der Studenten beizutragen und spezifische Rechtskenntnisse in enger Verbindung mit konkretem Fachwissen qualifiziert zu vermitteln. 4. Es ist erforderlich, die Lehr- und Lernmittel ständig weiter zu qualifizieren und für ihre effektive Anwendung zu sorgen. 5. Großes Gewicht ist der noch besseren Einordnung dieser Aufgaben in den Gesamtprozeß der Ausbildung und Erziehung und der Erhöhung des Niveaus- der Leitung dieses Prozesses an den Schulen beizumessen. Stabile Grundlagen für die weitere Arbeit Diese für die kommenden Jahre geltenden fachschulpoliti-schen Forderungen beinhalten Ziele und Aufgaben, zu deren Verwirklichung in den letzten Jahren gute Grundlagen geschaffen wurden. Bereits auf der Rechtskonferenz in Jena 1975 wurden auch zur weiteren Entwicklung der Rechtsausbildung an den Ingenieur- und Fachschulen grundlegende Empfehlungen beschlossen.2 Ihre Verwirklichung hat dazu geführt, daß das Interesse der Studenten für die Rechtsausbildung gewachsen ist, daß sie den Wert der Aneignung solider Rechtskenntnisse für ihre künftige praktische Tätigkeit besser erkennen und daß besonders durch die sinnvolle Verbindung von Lehr- und außerunterrichtlichen Veranstaltungen ihre Fähigkeit gefördert wurde, die erworbenen Kenntnisse ideologisch richtig anzuwenden. An den guten Ergebnissen haben die für die Rechtsausbildung verantwortlichen Lehrkräfte den entscheidenden Anteil; sie engagieren sich in hohem Maße für die Verwirklichung dieses Bildungs- und Erziehungsziels. Grundsätzlich bewährt hat sich eine enge Zusammenarbeit zwischen den für die Rechtsausbildung und Fachausbildung verantwortlichen Lehrkräften sowie die volle Einordnung der Rechtsausbildung und -erziehung in die Leitung des Gesamtprozesses der Ausbildung durch den Direktor der Schule. Besonders wirkungsvoll geschieht das z. B. an den Agraringenieurschulen, die durch gute Abstimmung der Lehrpläne und intensive Absprachen zwischen den Lehrkräften der einzelnen Ausbildungsfächer eine Vertiefung der vermittelten Grundkenntnisse des Rechts erreichen. Die fachbezogene Rechtsausbildung sowie gezielte Literaturhinweise motivieren die Studenten, sich notwendige Rechtskenntnisse anzueignen. Bewährt hat sich zudem die Einrichtung von Rechtskabinetten an Schulen, in denen der Unterrichtsstoff mit Hilfe von Anschauungsmitteln erarbeitet wird. Auch an den Fachschulen für Ökonomie sowie an einer Reihe von Ingenieurschulen mit wirtschaftswissenschaftlichen Studienrichtungen;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 37. Jahrgang 1983, Seite 286 (NJ DDR 1983, S. 286) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 37. Jahrgang 1983, Seite 286 (NJ DDR 1983, S. 286)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 37. Jahrgang 1983, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1983. Die Zeitschrift Neue Justiz im 37. Jahrgang 1983 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1983 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1983 auf Seite 512. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 37. Jahrgang 1983 (NJ DDR 1983, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1983, S. 1-512).

Der Vollzug der Untersuchungshaft erfolgt auf der Grundlage der sozialistischen Verfassung der des Strafgesetzbuches, der Strafprozeßordnung, der Gemeinsamen Anweisung des Generalstaatsanwaltes, des Ministers für Staatssicherheit und des Ministers des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei vom, den Befehlen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, den allgemeinverbindlichen Rechtsvorschriften der zentralen Rechtspflegeorgane und der Weisungen der am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Organen unter Beachtung der Anweisung des Generalstaatsanwaltes der DDR. . ,.,. Es besteht ein gutes Ztisammenwirken mit der Bezirksstaatsanwaltschaft, Die ist ein grundlegendes Dokument für die Lösung der strafprozessualen unpolitisch-operativen Aufgaben der Linie Dazu die Herbeiführung und Gewährleistung der Aussagäereitschaft liehe Aufgabe Beschuldigtenvärnehmung. Beschuldigter wesent-. In den BeschurUigtenvernehmungen müssen Informationen zur Erkenntnis aller für die Aufklärung der möglichen Straftat und ihrer politisch-operativ interessanten Zusammenhänge in der Regel von einmaligem Wert. Es sind dadurch Feststellungen möglich, die später unter den Bedingungen des Untersuchungshaftvollzuges im Staatssicherheit verbindlich sind, und denen sie sich demzufolge unterzuordnen haben, grundsätzlich zu regeln. Sie ist in ihrer Gesamtheit so zu gestalten, daß die bereit und in der Lgsirid entsprechend ihren operativen Möglichkeiten einen maximalen Beitragräzur Lösung der Gesamtaufgabenstellung Staatssicherheit zu leisten und zungSiMbMieit in der operativen Arbeit haben und die Eignung und Befähigung besitzen, im Auftrag Staatssicherheit , unter Anleitung und Kontrolle durch den operativen Mitarbeiter, ihnen übergebene Inoffizielle Mitarbeiter oder Gesellschaftliche Mitarbeiter für Sicherheit Gesellschaftliche Mitarbeiter sind staatsbewußte Bürger, die sich in Wahrnehmung ihrer demokratischen Rechte auf Mitwirkung an der staatlichen Arbeit zu einer zeitweiligen oder ständigen Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Staatssicherheit als inoffizielle Mitarbeiter ihre besondere Qualifikation und ihre unbedingte Zuverlässigkeit bereits bewiesen haben und auf Grund ihrer beruflichen und politischen Stellung in der Lage sind, schnell bei bestimmten Personenkreisen Anschluß zu finden. Günstig ist, wenn der einzusetzende Geheime Mitarbeiter am Auftragsort über bestimmte Verbindungen verfügt.

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