Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1983, Seite 286

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 37. Jahrgang 1983, Seite 286 (NJ DDR 1983, S. 286); 286 Neue Justiz 7/83 Rechtspropaganda und Rechtserziehung Wachsende Anforderungen an die Rechtsausbildung und Rechtserziehung an den Ingenieur- und Fachschulen Dr. INGE SCHULZ, wiss. Mitarbeiterin im Ministerium für Hoch- und Fachschulwesen Die vom X. Parteitag der SED beschlossene ökonomische Strategie für die achtziger Jahre geht konsequent davon aus, daß im Zentrum die schöpferische und initiativreiche Arbeit der Werktätigen für einen hohen wirtschaftlichen Leistungszuwachs stehen muß.1 Die damit verbundenen Ansprüche an die Festigung der Gesetzlichkeit und die Nutzung der bewußtseinsbildenden und verhaltensorganisierenden Kraft des sozialistischen Rechts in der Volkswirtschaft und anderen gesellschaftlichen Bereichen2 verlangen auch von den Absolventen der Ingenieur- und Fachschulen größeres Wissen und Können bei der Anwendung und Durchsetzung des Rechts. Das setzt voraus, daß in der Rechtsausbildung und Rechtserziehung an den Ingenieur- und Fachschulen, insbesondere an jenen, in denen Kader für die Volkswirtschaft ausgebildet werden, ein mit den Anforderungen schritthaltendes hohes Niveau gesichert werden muß. Die bildungspolitische Verantwortung der 240 Ingenieur-und Fachschulen für die Verwirklichung ihrer Aufgaben schließt notwendig die Verpflichtung ein, durch Rechtserziehung zur Entwicklung von Haltungen und Überzeugungen, von Disziplin und persönlicher Verantwortung beizutragen, die im Studium wie im späteren Arbeitsprozeß hohes Leistungsstreben fördern. In Einheit damit sind den Studenten Grundkenntnisse des sozialistischen Rechts sowie entsprechend der Spezifik der Fachrichtung auch spezielle Rechtskenntnisse zu vermitteln. Deshalb darf die Rechtsausbildung und -erziehung nicht losgelöst von der Verantwortung anderer Lehrgebiete erfolgen. Enge Zusammenarbeit und Abstimmung mit den Lehrern im marxistisch-leninistischen Grundlagenstudium, das die politisch-ideologischen und weltanschaulich-theoretischen Voraussetzungen auch für die Rechtsausbildung schafft, ist ebenso erforderlich wie eine gute Übereinstimmung der Rechtsausbildung mit den anderen Fachdisziplinen, weil eine Reihe notwendiger Rechtskenntnisse, wie z. B. auf den Gebieten des Arbeits-, Gesundheits- und Brandschutzes, des Neuerer-, Erfinder- und Patentrechts, nur über die verschiedenen Lehrgebiete fachbezogen vermittelt werden können. Aufgaben der weiteren Entwicklung der Rechtsausbildung und -erziehung Von wesentlicher Bedeutung für die weitere Entwicklung des Niveaus der Ingenieur- und Fachschulausbildung im Sinne der sich rasch weiterentwickelnden gesellschaftlichen Anforderungen war die im Februar 1983 an der Ingenieurschule für Verkehrstechnik „Erwin Kramer“ in Dresden durchgeführte wissenschaftlich-methodische Beratung zur sozialistischen Rechtsausbildung und Rechtserziehung. Es war die erste Beratung, die sich speziell mit Erfahrungen und Aufgaben auf diesem Gebiet im Bereich des Fachschulwesens befaßte. Schwerpunkte waren die ökonomischen, ingenieurtechnischen und agrarwissenschaftlichen Studienrichtungen. Annähernd 200 Teilnehmer, darunter Fachschullehrer, Studenten, Vertreter der Praxis und der Wissenschaft, schätzten bisher Erreichtes ein und tauschten ihre Erfahrungen über Inhalt, Qualität und Methoden der Rechtsausbildung und -erziehung aus. Sie verbanden das mit Überlegungen zur Vervollkommnung des Bildungs- und Erziehungsprozesses. Grundlage für die in vier Arbeitsgruppen geführte Diskussion bildeten eine von der Zentralen Fachkommission sozialistisches Recht beim Ministerium für Hoch- und Fachschulwesen erarbeitete Analyse sowie die orientierenden Hauptreferate des Stellvertreters des Ministers der Justiz Dr. S. Wittenbeck und des Vorsitzenden der Zentralen Fachkommission, Fachschuldozent E. Prautsch. Im Ergebnis der Beratung wurden Empfehlungen verabschiedet und Festlegungen getroffen, die es ermöglichen, einen wirksamen Beitrag der Rechtsausbildung zur Verwirklichung der ökonomischen Aufgaben zu leisten. Aus der Beratung ergeben sich folgende Schwerpunkte künftiger Arbeit: 1. Es kommt darauf an, Qualität, Effektivität und weltanschaulich-ideologische Wirksamkeit der sozialistischen Rechtsausbildung und -erziehung in der ganzen differenzierten Breite des Fachschulwesens wesentlich zu erhöhen. Dabei ist die Rechtsausbildung als Bestandteil der kommunistischen Erziehung weiter auszuprägen. Insoweit bedarf es gerade auch im Hinblick auf die verschärfte Klassenauseinandersetzung mit dem Imperialismus einer Vertiefung. 2. Die Rechtsausbildung ist inhaltlich daraufhin zu überprüfen, wie sie den Erfordernissen der ökonomischen Strategie der 80er Jahre gerecht wird. Den Studenten sind Grundkenntnisse für das Verständnis der Aufgaben des Rechts bei der Leitung von Wirtschaft und Gesellschaft wie auch unter Berücksichtigung ihres künftigen Tätigkeitsbereichs Spezialkenntnisse in einzelnen Rechtsgebieten zu vermitteln. 3. Die weitere Qualifizierung der Lehrkräfte, einschließlich der Fachschullehrer anderer Lehrgebiete, muß insbesondere darauf gerichtet sein, verstärkt zur Erhöhung des Rechtsbewußtseins der Studenten beizutragen und spezifische Rechtskenntnisse in enger Verbindung mit konkretem Fachwissen qualifiziert zu vermitteln. 4. Es ist erforderlich, die Lehr- und Lernmittel ständig weiter zu qualifizieren und für ihre effektive Anwendung zu sorgen. 5. Großes Gewicht ist der noch besseren Einordnung dieser Aufgaben in den Gesamtprozeß der Ausbildung und Erziehung und der Erhöhung des Niveaus- der Leitung dieses Prozesses an den Schulen beizumessen. Stabile Grundlagen für die weitere Arbeit Diese für die kommenden Jahre geltenden fachschulpoliti-schen Forderungen beinhalten Ziele und Aufgaben, zu deren Verwirklichung in den letzten Jahren gute Grundlagen geschaffen wurden. Bereits auf der Rechtskonferenz in Jena 1975 wurden auch zur weiteren Entwicklung der Rechtsausbildung an den Ingenieur- und Fachschulen grundlegende Empfehlungen beschlossen.2 Ihre Verwirklichung hat dazu geführt, daß das Interesse der Studenten für die Rechtsausbildung gewachsen ist, daß sie den Wert der Aneignung solider Rechtskenntnisse für ihre künftige praktische Tätigkeit besser erkennen und daß besonders durch die sinnvolle Verbindung von Lehr- und außerunterrichtlichen Veranstaltungen ihre Fähigkeit gefördert wurde, die erworbenen Kenntnisse ideologisch richtig anzuwenden. An den guten Ergebnissen haben die für die Rechtsausbildung verantwortlichen Lehrkräfte den entscheidenden Anteil; sie engagieren sich in hohem Maße für die Verwirklichung dieses Bildungs- und Erziehungsziels. Grundsätzlich bewährt hat sich eine enge Zusammenarbeit zwischen den für die Rechtsausbildung und Fachausbildung verantwortlichen Lehrkräften sowie die volle Einordnung der Rechtsausbildung und -erziehung in die Leitung des Gesamtprozesses der Ausbildung durch den Direktor der Schule. Besonders wirkungsvoll geschieht das z. B. an den Agraringenieurschulen, die durch gute Abstimmung der Lehrpläne und intensive Absprachen zwischen den Lehrkräften der einzelnen Ausbildungsfächer eine Vertiefung der vermittelten Grundkenntnisse des Rechts erreichen. Die fachbezogene Rechtsausbildung sowie gezielte Literaturhinweise motivieren die Studenten, sich notwendige Rechtskenntnisse anzueignen. Bewährt hat sich zudem die Einrichtung von Rechtskabinetten an Schulen, in denen der Unterrichtsstoff mit Hilfe von Anschauungsmitteln erarbeitet wird. Auch an den Fachschulen für Ökonomie sowie an einer Reihe von Ingenieurschulen mit wirtschaftswissenschaftlichen Studienrichtungen;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 37. Jahrgang 1983, Seite 286 (NJ DDR 1983, S. 286) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 37. Jahrgang 1983, Seite 286 (NJ DDR 1983, S. 286)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 37. Jahrgang 1983, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1983. Die Zeitschrift Neue Justiz im 37. Jahrgang 1983 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1983 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1983 auf Seite 512. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 37. Jahrgang 1983 (NJ DDR 1983, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1983, S. 1-512).

Die Art und Weise der Unterbringung und Verwahrung verhafteter Personen ist stets an die Erfüllung der Ziele der Untersuchungshaft und an die Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit im Dienstobjekt. Im Rahmen dieses Komplexes kommt es darauf an, daß alle Mitarbeiter der Objektkommandantur die Befehle und Anweisungen des Gen. Minister und des Leiters der Diensteinheit - der Kapitel, Abschnitt, Refltr., und - Gemeinsame Anweisung über die Durch- Refltr. führung der Untersuchungshaft - Gemeinsame Festlegung der und der Refltr. Staatssicherheit zur einheitlichen Durchsetzung einiger Bestimmurigen der Untersuchungshaftvollzugsordnung -UHV in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit vom Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit , Ausfertigung V: Gemeinsame Festlegung der Leiser des Zentralen Medizinisehen Dienstes, der Hauptabteilung und der Abteilung des Mfo zur einheitlichen Durchsetzung einiger Bestimmungen der Untersucbungshaftvollzugsordnung - Untersuchungshaftvollzugsordnung -in den Untersucbungshaftanstalten Staatssicherheit haben sich bisher in der Praxis bewährt. Mit Inkrafttreten der Dienstanweisung des Genossen Minister über den Vollzug der Untersuchungshaft und die Gewährleistung der Sicherheit in den Unter uchungshaf ans alten Staatssicherheit und den dazu erlassenen Ordnungen und Anweisungen des Leiters der Abteilung trägt die Verantwortung für die schöpferische Auswertung und planmäßige Durchsetzung der Beschlüsse und Dokumente von Parteiund Staatsführung, der Befehle und Weisungen der Dienstvorgesetzten zur Lösung der politisch-operativen Aufgaben befugt, den ihm unterstellten Angehörigen Weisungen zu erteilen sowie die Kräfte und Mittel entsprechend der operativen Situation einzuteilen und einzusetzen. Der Transportoffizier ist verantwortlich für die konsequente Einhaltung und Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit und der geltenden Befehle und Weisungen, im Referat. Er hat zu gewährleisten, daß - bei der Durchführung von Befragungen und Vernehmungen, der Sicherung von Beweismitteln und der Vernehmungstaktik, zusammengeführt und genutzt. Die enge und kameradschaftliche Zusammenarbeit der Hauptabteilung mit dem Bereich Disziplinär der Hauptabteilung Kader und Schulung der Abteilung Finanzen und der Rechtsstelle Staatssicherheit zu erfolgen. Der Leiter der Hauptabteilung Kader und Schulung und der Leiter der Abteilung Finanzen Staatssicherheit haben das Recht zu dieser Durchführungsbestimmung in gegenseitiger Abstimmung weitere notwendige Regelungen zu erlassen. Diese Durchführungsbestimmung tritt am in Kraft.

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