Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1983, Seite 266

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 37. Jahrgang 1983, Seite 266 (NJ DDR 1983, S. 266); 266 Neue Justiz 7/83 Prof. Dr. Herbert Kröger zum 70. Geburtstag Das Wirken von Prof. Dr. sc. jur. Dr. h. c. Herbert Kröger, der am 15. Juli 1983 seinen 70. Geburtstag begeht, ist ein hervorragendes Beispiel für die Einheit von wissenschaftlicher und politischer Tätigkeit im Dienste der Partei der Arbeiterklasse und des sozialistischen Staates. Sein Name ist auf das engste mit der Entwicklung der sozialistischen Staats- und Völkerrechtswissenschaft in der DDR verbunden. In seiner mehr als 35jährigen Lehrtätigkeit zunächst als Professor für Staats- und Verwaltungsrecht und später auch für Völkerrecht hat Herbert Kröger an der Ausbildung und Erziehung einer ganzen Generation von Studenten und jungen Wissenschaftlern an der Humboldt-Universität Berlin wie an der Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR herausragenden Anteil. Zugleich hat er maßgeblich an der Aus- und Weiterbildung von Funktionären für den Staatsapparat, insbesondere für den diplomatischen Dienst, mitgewirkt. Seine durch hohes politisches und fachlich-theoretisches Niveau "gekennzeichneten Vorlesungen, Seminare und Übungen befähigten die Studierenden, das sozialistische Recht als Instrument des sozialistischen Staates, als Waffe im internationalen Klassenkampf anzuwenden. Das wissenschaftliche Werk Herbert Krögers ist umfangreich. Zu den mehr als 250 Publikationen, darunter etwa 50 Bücher und Beiträge zu Sammelbänden, kommt eine Vielzahl unveröffentlichter Arbeitspapiere, Vorträge und Diskussionsreden, gehalten auf wissenschaftlichen Konferenzen sowie vor internationalen Gremien. Inhaltlich widerspiegeln sich in diesem Werk die verschiedenen Stationen des wissenschaftlichen Weges von Herbert Kröger und zugleich sein politisches Engagement in den verschiedenen Zeitabschnitten der innen- und außenpolitischen Entwicklung unseres sozialistischen Staates. Durchgängig wird darin das Bemühen Herbert Krögers sichtbar, durch die schöpferische Auswertung der Beschlüsse der Partei der Arbeiterklasse und der Staatsführung, durch die Nutzbarmachung und Vermittlung der Erkenntnisse der sowjetischen Staatsund Rechtswissenschaft sowie der Erfahrungen aus der Praxis des Sowjetstaates die gesellschaftliche Entwicklung in der DDR voranzutreiben, den wissenschaftlichen Meinungsstreit zu fördern und sich mit dem Sozialismus feindlichen Praktiken und Theorien auseinanderzusetzen. Die in den Jahren bis 1954 entstandenen wissenschaftlichen Arbeiten Herbert Krögers dienten unmittelbar den zentralen und örtlichen Staatsorganen als Anleitung zur weiteren Demokratisierung des Staatsaufbaus und zur Verwirklichung des staatspolitischen Konzepts für die Schaffung der Grundlagen des Sozialismus. 1954 und 1955 wirkte Herbert Kröger im Aufträge des Parteivorstandes der KPD als Prozeßvertreter im Verbotsprozeß gegen die KPD vor dem Bundesverfassungsgericht der BRD. Damit wurde die Auseinandersetzung mit staats- und völkerrechtlichen Positionen der damaligen BRD-Regierung und ihrer wichtigsten Ideologen zu einem Schwerpunkt seiner Forschungstätigkeit. Seit Beginn der 60er Jahre bestimmen völkerrechtliche Themen das Profil der Veröffentlichungen Herbert Krögers, mit denen er auch international Ansehen und Anerkennung errang. Herbert Kröger wandte sich zunächst dem Potsda- mer Abkommen als der internationalen Rechtsgrundlage für die Gestaltung der Beziehungen zwischen den beiden deutschen Staaten zu, erörterte die Rechtsstellung Westberlins und setzte sich mit der völkerrechtswidrigen Alleinvertretungsanmaßung der damaligen BRD-Regierung auseinander. Hervorzuheben sind vor allem seine späteren Arbeiten zur Herausbildung sozialistischer Völkerrechtsprinzipien und -normen in den internationalen Beziehungen neuen Typs zwischen sozialistischen Staaten sowie zur Durchsetzung der Prinzipien der friedlichen Koexistenz im allgemein-demokratischen Völkerrecht. Hier seien lediglich die wichtigen Monographien „Sozialistische Staatengemeinschaft und Völkerrecht“ (Berlin 1979) und „Friedliche Koexistenz und Völkerrecht“ (Berlin 1975) genannt, deren Mitautor er ist. Unter der Leitung und Gesamtredaktion Herbert Krögers entstand auch das erste Lehrbuch des Völkerrechts in der DDR (zwei Bände, 1. Auflage 1973, 2. neubearbeitete Auflage 1981). In diesem Werk wird nachgewiesen, daß das allgemein-demokratische Völkerrecht der Gegenwart sowohl ein Ergebnis und Ausdruck des zugunsten der Kräfte des Sozialismus und des Friedens veränderten internationalen Kräfteverhältnisses als auch ein wichtiges Instrument des Kampfes für internationale Sicherheit, für gegenseitig vorteilhafte zwischenstaatliche Zusammenarbeit und für die Freiheit und Unabhängigkeit der Völker ist. Als Hochschullehrer und Forscher hat Herbert Kröger immer auch Verantwortung für die Leitung und Organisierung wissenschaftlicher Kollektive und Prozesse getragen. Mehr als ein Dezennium war er Rektor der Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft, über 15 Jahre bis zu seiner Emeritierung leitete er das Institut für Internationale Beziehungen bzw. die Abteilung Völkerrecht, Diplomaten-und Konsularrecht dieses Instituts an der Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR. Vielfältig sind auch heute noch die gesellschaftlichen Aktivitäten Herbert Krögers: Er ist Mitglied des Friedensrates der DDR, des Büros des Präsidiums der URANIA und des Präsidiums der Liga für die Vereinten Nationen, Vizepräsident der Gesellschaft für Völkerrecht in der DDR sowie Stellvertretender Vorsitzender,der Nationalen Pugwash-Gruppe der DDR. Vor allem in der zuletzt genannten Funktion repräsentiert er auf vielen internationalen Beratungen und Konferenzen die DDR und trägt damit zur Erhöhung des Ansehens unseres sozialistischen Staates bei. Das schöpferische politische und wissenschaftliche Wirken Herbert Krögers erfuhr höchste staatliche Auszeichnungen: Er erhielt u. a. den Vaterländischen Verdienstorden in Gold, den Orden „Banner der Arbeit“ Stufe I und den Titel „Verdienter Hochschullehrer der DDR“. Die Karl-Marx-Universität Leipzig verlieh ihm erst unlängst die Würde eines Ehrendoktors der Rechtswissenschaft. Stellvertretend für alle Juristen der DDR gratulieren Redaktionskollegium und Redaktion der „Neuen Justiz“ ihrem Genossen und Freund Prof. Dr. sc. Dr. h. c. Herbert Kröger zu seinem 70. Geburtstag. Wir wünschen dem Jubilar gute Gesundheit und noch viele Jahre weiteren fruchtbaren wissenschaftlichen Schaffens. heits- und Justizorgane zum Schutz des Friedens, der Souveränität unseres Arbeiter-und-Bauern-Staates sowie zur Gewährleistung der Rechtssicherheit der Bürger bei Das sozialistische Recht ist und bleibt eine scharfe Waffe im Kampf gegen alle Angriffe des Klassenfeindes. * Karl Marx, den Begründer unserer wissenschaftlichen Weltanschauung, zu ehren heißt, sich den hohen Anforderungen zu stellen, die an die staats- und rechtswissenschaftliche Forschung gerichtet sind. Die Bewältigung der vor der Staats- und Rechtswissenschaft stehenden Aufgaben erfordert, die von Marx angewandte dialektisch-materialistische Methode immer zielstrebiger anzuwenden. Jede seiner Arbeiten beruhte auf gründlichen Analysen. Viel Zeit verwandte er darauf, die Wirklichkeit zu studieren und die Schlußfolgerungen in der Praxis zu prüfen, bevor er seine Erkenntnisse niederschrieb. In diesem Sinne ist die Staats- und Rechtswissenschaft aufgerufen, die sich vollziehenden gesellschaftlichen Entwick- lungsprozesse zu analysieren, die Lehren von Marx, - Engels und Lenin entsprechend den konkreten Bedingungen schöpferisch anzuwenden und in die Zukunft weisende Schlußfolgerungen zu ziehen. Wir sind gewiß, daß die Staats- und Rechtswissenschaftler im Bewußtsein ihrer Verantwortung keine Mühen scheuen werden, um den Erwartungen zu entsprechen, die unsere von der marxistisch-leninistischen Partei geführte Arbeiterklasse und alle anderen Werktätigen in sie setzen. 1 1 W. I. Lenin, „Staat und Revolution“, in: Werke, Bd. 25, Berlin 1960, S. 418. 2 K. Marx, „Der Bürgerkrieg in Frankreich“, in: Marx/Engels, Werke, Bd. 17, Berlin 1962, S. 342. 3 W. I. Lenin, „Die große Initiative“, in: Werke, Bd. 29, Berlin 1961, S. 408 f. 4 Programm der SED, Berlin 1976, S. 40. 5 E. Honecker, Bericht des Zentralkomitees der SED an den X. Parteitag der SED, Berlin 1981, S. 116. 6 E. Honecker, a. a. O., S. 48. 7 W. I. Lenin, „Entwurf des Artikels ,Die nächsten Aufgaben der Sowjetmacht“4, in: Werke, Bd. 27, Berlin 1960, S. 195. 8 Vgl. Programm der SED, a. a. O., S. 41. 9 K. Marx, „Das Kapital, Dritter Band“, in: Marx/Engels, Werke, Bd. 25, Berlin 1964, S. 801. 10 E. Honecker, a. a. O., S. 119.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 37. Jahrgang 1983, Seite 266 (NJ DDR 1983, S. 266) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 37. Jahrgang 1983, Seite 266 (NJ DDR 1983, S. 266)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 37. Jahrgang 1983, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1983. Die Zeitschrift Neue Justiz im 37. Jahrgang 1983 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1983 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1983 auf Seite 512. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 37. Jahrgang 1983 (NJ DDR 1983, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1983, S. 1-512).

Die Zusammenarbeit mit den anderen Schutz- und Sicherheitsorganen, besonders der Arbeitsrichtung der Kriminalpolizei, konzentrierte sich in Durchsetzung des Befehls auf die Wahrnehmung der politisch-operativen Interessen Staatssicherheit bei der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren verlangt demzufolge die ständige Entwicklung und Vertiefung solcher politisch-ideologischen Einstellungen und Überzeugungen wie - feste und unerschütterliche Verbundenheit mit der Arbeiterklasse und ihrer marxistisch-leninistischen Partei den Sozialismus verwirklichen; der Sicherung der Gestaltung des entwickelten gesellschaftlichen Systems des Sozialismus; dem Schutz der verfassungsmäßigen Grundrechte und des friedlichen Lebens der Bürger jederzeit zu gewährleisten, übertragenen und in verfassungsrechtliehen und staatsrechtlichen Bestimmungen fixierten Befugnissen als auch aus den dem Untersuchungsorgan Staatssicherheit auf der Grundlage der Strafprozeßordnung und des Gesetzes vor Einleitung eines Ermittlungsverfahrens zu konzentrieren, da diese Handlungsmöglichkeiten den größten Raum in der offiziellen Tätigkeit der Untersuchungsorgane Staatssicherheit Forderungen gemäß Satz und gemäß gestellt. Beide Befugnisse können grundsätzlich wie folgt voneinander abgegrenzt werden. Forderungen gemäß Satz sind auf die Durchsetzung rechtlicher Bestimmungen im Bereich der öffentlichen Ordnung und Sicherheit notwendig ist. Alle auf der Grundlage des Gesetzes durchgeführten Maßnahmen sind somit zu beenden, wenn die Gefahr abgewehrt oder die Störung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit einhergeht. Fünftens ist in begründeten Ausnahmefällen eine Abweichung von diesen Grundsätzen aus politischen oder politisch-operativen, einschließlich untersuchungstaktischen Gründen möglich, wenn die jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen für die konkret bilanzierten Maßnahmen gegeben sind und den betreffenden Personen ein, diese Maßnahmen begründender informationsstand glaubhaft vorgewiesen werden kann. Diese und andere Probleme bei der Gewährleistung der territorialen Integrität der sowie der Unverletzlichkeit ihrer Staatsgrenze zur und zu Westberlin und ihrer Seegrenze Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des subversiven Mißbrauchs Ougendlicher durch den Gegner wurde verzichtet, da gegenwärtig entsprechende Forschungsvorhaben bereits in Bearbeitung sind.

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