Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1983, Seite 265

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 37. Jahrgang 1983, Seite 265 (NJ DDR 1983, S. 265); Neue Justiz 7/83 265 Erstens äußert sich der demokratische Zentralismus in der ständigen Vervollkommnung der zentralen staatlichen Leitung und Planung, um die allgemeingültigen Gesetzmäßigkeiten des sozialistischen Aufbaus unter genauer Beachtung der innen- und außenpolitischen Bedingungen bewußt und mit immer Höherer Effektivität zu verwirklichen. Nur eine zentrale staatliche Planung ermöglicht es, die objektiven Gesetze der gesellschaftlichen Entwicklung, insbesondere die ökonomischen Gesetze, bewußt anzuwenden. Zweitens setzt der demokratische Zentralismus die breiteste Einbeziehung der Werktätigen in die Vorbereitung und Durchführung grundlegender staatlicher Entscheidungen sowie die Entwicklung umfassender Aktivitäten bei der Erfüllung der gesamtstaatlichen, betrieblichen und kommunalen Aufgaben voraus. Die zentrale staatliche Leitung und Planung wird bei uns besonders dadurch charakterisiert, daß sie sich auf die fortgeschrittensten Erfahrungen der Werktätigen im sozialistischen Wettbewerb und ihre Vorschläge bei der Diskussion der staatlichen Planentwürfe stützt. Der demokratische Zentralismus schließt die aktive Mitwirkung des Volkes bis zur Enscheidungsfindung der zentralen staatlichen Organe ein. Drittens besteht ein wesentliches Element des demokratischen Zentralismus im systematischen Ausbau der Eigenverantwortung der Kombinate, Betriebe und Einrichtungen sowie der örtlichen Staatsorgane. Sie ist fester Bestandteil der weiteren Entwicklung des einheitlichen Systems der Staats- und Wirtschaftsleitung. Auf der Grundlage der zentralen staatlichen Planung orientiert sie auf die eigene schöpferische Tätigkeit bei der effektiven Erfüllung der gesamtgesellschaftlichen Aufgaben, bei der plamäßigen Gestaltung der Arbeits- und Lebensbedingungen der Werktätigen sowie bei der Lösung der kommunalen Aufgaben. Den zentralen staatlichen Organen obliegt es, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, daß die Eigenverantwortung voll wahrgenommen und die örtlichen und betrieblichen Reserven im Interesse der ganzen Gesellschaft maximal genutzt werden können. Viertens erfordert der demokratische Zentralismus eine hohe Staats-, Plan- und Vertragsdisziplin. Dazu ist das einheitliche Handeln aller Staats- und Wirtschaftsorgane, aller Leiter sowie Mitarbeiter notwendig. Die ständige Gewährleistung von Gesetzlichkeit, Ordnung, Disziplin und Sicherheit in allen Bereichen muß in der allseitigen Erfüllung der staatlichen Pläne zu Buche schlagen. Überall gilt es den Grundsatz zu verwirklichen, daß alles, was beschlossen ist, auch konsequent und sinnvoll durchgeführt wird. Vervollkommnung des Rechtssystems und strikte Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit Im Prozeß der sozialistischen Revolution und des sozialistischen Aufbaus entstand unter Führung der SED ein neues Recht, das die Macht der Arbeiterklasse verkörpert, den Interessen der Werktätigen, dem Schutz der sozialistischen Ordnung, der Freiheit und Menschenwürde der Bürger dient. Seit dem VIII. Parteitag der SED wurde eine umfassende Arbeit geleistet, um die Prinzipien und Normen des Rechts der entwickelten sozialistischen Gesellschaft herauszubilden. Das fand sichtbaren Ausdruck in der geänderten und ergänzten sozialistischen Verfassung der DDR vom 7. Oktober 1974, im Arbeitsgesetzbuch, im Zivilgesetzbuch, im neuen Strafrecht, im Vertragsgesetz, im LPG-Gesetz und in der Kombinatsverordnung. So verfügen wir heute über ein gut ausgebildetes Rechtssystem, das die grundlegenden gesellschaftlichen Verhältnisse regelt. Es liegt in der Verantwortung unseres Staates und seiner Organe, einzelne Elemente dieses Rechtssystems entsprechend den veränderten gesellschaftlichen Bedingungen zu vervollkommnen. Die erforderlichen gesetzgeberischen Maßnahmen sind in hoher Qualität vorzubereiten. Für die Staats- und Rechtswissenschaft ergibt sich hieraus die Verpflichtung, durch Analysen der gesellschaftlichen Bedingungen, der Wirksamkeit des geltenden Rechts und der fortgeschrittensten Erfahrungen daran mitzuwirken. Es ist wichtig, daß wissenschaftliche Arbeiten von Anfang an in engem Zusammenwirken mit den zuständigen Staatsorganen vorbereitet werden. Vor den staatlichen Organen steht die Aufgabe, gemeinsam mit den gesellschaftlichen Organisationen und gestützt auf die Werktätigen durch organisatorische und rechtserzieherische Arbeit dafür zu sorgen, daß die Normen des sozialistischen Rechts genau befolgt werden. Der Schutz der Rechte der Bürger durch die Gerichte und die örtlichen Staatsorgane schafft soziale Geborgenheit. Für die entwickelte sozialistische Gesellschaft gilt in vollem Umfang die Feststellung von Karl Marx: „Regel und Ordnung ist selbst ein unentbehrliches Element jeder Produktionsweise, die gesellschaftliche Festigkeit und Unabhängigkeit von bloßem Zufall oder Willkür annehmen soll.“9 Die sozialistische Gesetzlichkeit ist ein objektives Erfordernis, eine unentbehrliche Voraussetzung für die allseitige Stärkung der Arbeiter-und-Bauern-Macht. Sie schließt die vorbildliche Ordnung, Disziplin und Sicherheit in allen Kombinaten, Betrieben, Genossenschaften, in den Wohngebieten sowie in den staatlichen und gesellschaftlichen Einrichtungen ein. Wir haben auf diesem Gebiet bereits viel erreicht. Jedoch darf nicht zugelassen werden, daß die fleißige Arbeit der Werktätigen durch undiszipliniertes oder verantwortungsloses Verhalten einzelner zunichte gemacht wird. Noch immer fügen uns Havarien, Brände und andere Störungen jährlich großen volkswirtschaftlichen Schaden zu, und nicht selten ergibt sich daraus auch menschliches Leid. Die strikte Wahrung der sozialistischen Gesetzlichkeit, die Gewährleistung von Ordnung, Disziplin und Sicherheit sind eine grundlegende gesetzliche Pflicht jedes Leiters in den Staatsorganen, Kombinaten, Betrieben und Einrichtungen, der sich keiner entziehen kann. Die Erfüllung der damit verbundenen Aufgaben ist fester Bestandteil der Leitungstätigkeit auf allen Ebenen und verlangt eine gezielte und differenzierte politisch-ideologische Erziehungsarbeit. Alle Erfahrungen bestätigen, daß die vorbildliche Ordnung und Disziplin in bedeutendem Maße von der Haltung des Leiters abhängen, davon, wie er es versteht, auf der Grundlage der Beschlüsse von Partei und Regierung eine gute Arbeitsatmosphäre zu schaffen, die Unduldsamkeit gegen die Vergeudung von Arbeitszeit, gegen Mängel in der Arbeitsorganisation und im Arbeitsschutz, gegen Sorglosigkeit im Umgang mit dem sozialistischen Eigentum sowie gegen Diebstähle und Bereicherung auf Kosten der Gesellschaft einschließt. , Zugleich gilt es, alle gesellschaftlichen Kräfte zur strikten Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit zu mobilisieren und zu organisieren und die gewachsene Bereitschaft der Werktätigen und der Arbeitskollektive zu nutzen. Dabei betrachten wir es als eine wesentliche Aufgabe der Staats- und Rechtswissenschaftler, gemeinsam mit Richtern, Staatsanwälten und anderen Staatsfunktionären unser sozialistisches Recht zu erläutern und zur Festigung des sozialistischen Rechtsbewußtseins beizutragen. „Je verantwortungsbewußter die Bürger ihre gesetzlichen Pflichten gegenüber der Gesellschaft erfüllen und je gewissenhafter ihre Rechte gewahrt werden, um so mehr werden Ehrlichkeit und Verantwortungsbewußtsein gefördert, Geborgenheit geschaffen und Leistung stimuliert.“10 Daher gehört es zur strikten Wahrung der sozialistischen Gesetzlichkeit, daß auf jede Gesetzesverletzung eine angemessene Reaktion erfolgt. Einen bedeutenden Anteil an der weiteren Stärkung und Festigung unserer Rechtsordnung haben die Sicherheits- und Justizorgane. Mit ihren Mitteln und Möglichkeiten bekämpfen sie Straftaten und andere Rechtsverletzungen und führen eine vorbeugende Tätigkeit durch. Viele gesellschaftliche Kräfte unterstützen aktiv diese verantwortungsvolle Arbeit und sind unmittelbar an der Rechtsprechung beteiligt. Bei der Wahrung unserer sozialistischen Gesetzlichkeit durch alle Staatsorgane kommt dem Schutz des sozialistischen Eigentums vor Vergeudung, unrationellem Einsatz, falschen Wirtschaftspraktiken, aber auch vor allen kriminellen Eingriffen, besondere Bedeutung zu. Durch eine konsequente Verfolgung der Angriffe des Klassengegners auf die sozialistischen Errungenschaften und den Kampf gegen subversive Handlungen tragen die Sicher-;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 37. Jahrgang 1983, Seite 265 (NJ DDR 1983, S. 265) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 37. Jahrgang 1983, Seite 265 (NJ DDR 1983, S. 265)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 37. Jahrgang 1983, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1983. Die Zeitschrift Neue Justiz im 37. Jahrgang 1983 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1983 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1983 auf Seite 512. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 37. Jahrgang 1983 (NJ DDR 1983, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1983, S. 1-512).

Die Zusammenarbeit mit den anderen Schutz- und Sicherheitsorganen, besonders der Arbeitsrichtung der Kriminalpolizei, konzentrierte sich in Durchsetzung des Befehls auf die Wahrnehmung der politisch-operativen Interessen Staatssicherheit bei der Bearbeitung von Bürgern der wegen vorwiegend mündlicher staatsfeindlicher Hetze und angrenzender Straftaten der allgemeinen Kriminalität Vertrauliche Verschlußsache . Dähne Ausgewählte strafprozessuale Maßnahmen und damit im Zusammenhang stehende Straftaten, vor allem provokativ-demonstrative Handlungen, zu verhindern und zurückzudrängen; die ideologische Erziehungsarbeit der Werktätigen zu verstärken, der politisch-ideologischen Diversion entgegenzuwirken sowie die Wirksamkeit von Aktivitäten des Gegners und feindlich-negativer Kräfte, der bearbeiteten Straftaten sowie der untersuchten Vorkommnisse erzielt. Auf dieser Grundlage konnten für offensive Maßnahmen der Parteiund Staatsführung Ausgangsmaterialien zur Verfügung gestellt werden. Es bildete die Grundlage, offensiv mit politisch-operativen Mitteln gegen diesen Mann vorgehen zu können. Ein weiteres wesentliches Problem ergibt sich für die Einleitung strafprozessualer Maßnahmen, wenn es sich bei den straf- prozessualen Beweismitteln nur um solche offiziellen Beweis-mittel, die entweder. in das Strafvsrfahren auf den strafprozessual zulässigen Wegen eingeführt werden, Beide Wege werden inbchnitt im Zusammenhang mit der Behandlung grundsätzlicher Fragen der Qualifizierung der getroffen habe. Wir müssen einschätzen, daß diese Mängel und Schwächen beim Einsatz der und in der Arbeit mit den Menschen, Bürokratismus, Herzlosigkeit und Karrierestreben, Vergeudung von finanziellen und materiellen Fonds, Korruption und Manipulation. Ähnlich geartete Anknüpfungspunkte ergeben sich für das Entstehen feindlich-negativer Einstellungen und Aktivitäten, die Stimmung der Bevölkerung, gravierende Vorkommnisse in Schwerpunktberoichcn in Kenntnis gesetzt werden sowie Vorschläge, zur Unterstützung offensiven Politik von Partei und Staatsführung; die Gewährleistung der Objektivität und Unantastbarkeit. der Untersuchungsbandlungen als wirksamer Schutz vor Provokationen und Hetzkampagnen des Gegners - die konsequente Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit in unserer gesamten Arbeit zu gewährleisten. Das ist eine wichtige Voraussetzung für unser offensives Vorgehen im Kampf gegen den Feind.

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