Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1983, Seite 260

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 37. Jahrgang 1983, Seite 260 (NJ DDR 1983, S. 260); 260 Neue Justiz 6/83 maximal fünfjährigen Dauer der Legislaturperiode das Unterhaus aufzulösen, Danach folgen Ausführungen über das Kabinett als Staatslei'tungsorgan und den Regierungsapparat. Das aus zwei Kammern (Unterhaus und Oberhaus) bestehende Parlament wird dahingehend charakterisiert, daß es sich aus einem Kontrollorgan der Exekutive mehr und mehr in eine bloße Akklamationskörperschaft der jeweiligen Regierung verwandelt hat. Am Schluß wird noch kurz auf die Rolle der Krone als Dekor und Reservemittel staatsmonopolistischer Herrschaft eingegangen. Herausragende Besonderheit des britischen Parteiensystems so stellt es Kapitel 7 dar ist die Zweiparteienherrschaft. Infolge der Auswirkungen des in Großbritannien angewandten relativen Mehrhedtsiwaihlrechts haben andere Parteien nur geringe Chancen, -gegen eine der beiden großen Parteien (Konservative und Laibour) mit Erfolg zu konkurrieren. Ob das Bündnis zwischen einer Anfang 1981 von rechten Labaurpolitikem neu gegründeten Sozialdemokratischen Partei mit den Liberalen daran bei künftigen Unterhauswahlen etwas zu ändern vermag, erscheint fraglich. Kapitel 7 erklärt auch überzeugend den Widersinn, warum nach 1945 rund ein Drittel der Arbeiterwähler ihre Stimme ständig den Torys gibt, was etwa die Hälfte der konservativen Wählerschaft ausmacht: die Politik rechter Labourführer zugunsten der Großunternehmer führt dazu, daß jene Wähler den Klassencharakter der konservativen Kapitalistenpartei aus dem Auge verlieren. Das Schlußkapdtel rollt die Entwicklungsgeschichte der britischen Arbeiterbewegung von Anbeginn an auf und zeigt die Organiisationsformen, die sich herausgebildet haben. Einen Schwerpunkt der Ausführungen bildet das Wirksamwerden der britischen Gewerkschaften. Ihre Streikaktivität seit dem ersten Weltkrieg und vor allem in jüngster Zeit wird gründlich erörtert. Aus der Zusamimenschatu der verschiedenen Aspekte werden Folgerungen abgeleitet hinsichtlich einer Gesamteinschätzung der Arbeiterbewegung in Großbritannien: Reformismus als vorherrschende Strömung seit der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts; daraus sich ergebend Orientierung auf eine entsprechende Labour Party, die mit Revolution nichts im Sinn hat; massenhafte und scharfe Klassenaktionen der Arbeiter, die jedoch vorwiegend auf Tagesinteressen zielen. Die Entwicklung eines starken linken Flügels innerhalb der Labour Party, linker Bewegungen, die sozialistische Lösungen anstreben, tritt als Tendenz neuerdings verstärkt hervor. Eine linke Alternatdvpolitik kann jedoch nur dann eine Perspektive haben, wenn sich in Massenkämpfen eine breite demokratische Allianz herausbildet, die grundlegende antimonopolistische Zielsetzungen besitzt. Diese Auffassung vertritt berechtigterweise die Kommunistische Partei Großbritanniens. Ein für die Fortführung der „Studien zum politischen System des Imperialismus“ bedeutsames generelles Problem besteht darin, den Begriff „politisches System“ inhaltlich zu definieren, Klarheit zu schaffen, welche Elemente ihm zuzurechnen sind.1 2 Dazu ist es erstens notwendig, die mit dem Bereich ,/Politik“ zusammenhängenden Kategorien intensiver oder überhaupt erst auszuarbeiten (z. B. politisches Leben, politische Krise, politisches Regime, politische Normen). Zweitens kommt es darauf an, die inzwischen erzielten Ergebnisse der Systemanalyse als immanenten Bestandteil der dialektisch-materialistischen Betrachtungsweise voll in den politischen Bereich einzubringen. Es genügt nicht wie das bisweilen geschieht3 , die Begriffe „politische Organisation“ und „politisches System“ als austauschbar kommentarlos zu verwenden. Die Autoren des Großbritannien-Bandes verfolgen hier eine „mittlere Linie“. Während die einleitenden Kapitel verständlicherweise einen vorwiegend staats- und rechtsgeschichtlichen Akzent tragen, erinnert in mehreren der folgenden Kapitel nicht Weniges an traditionell staatsrechtliche Analysen sowohl den untersuchten Teilbereichen des politischen Systems wie der Anlage und den einzelnen Darlegungen nach.4 Die so gewonnenen Erkenntnisse sind bemerkenswert. Doch geht es darum, die'Komplexität des politischen Systems, seinen Beziehungsreichtum, seine vielfältigen Funktionen wissenschaftlich möglichst vollständig widerzuspiegeln. Wegen der erstrangigen Bedeutung der Machtfrage sollte die konkrete Analyse des politischen Systems nicht allein Angelegenheit der Juristen bleiben. In diesem Zusammenhang bedarf es auch des weiteren Nachdenkens darüber, wie das Recht als notwendiges Element des politischen Systems, als relativ selbständiges Teilsystem der Gesellschaft, „verarbeitet“ wird. Sie in ihrer Einheit, ihrer Unterschiedlichkeit, ihrer wechselseitigen Bedingtheit und ihrer funktionalen Spezifik zu erfassen und bruchlos darzustellen, das bereitet Schwierigkeiten.5 Weder eine COÄEP5KAHME X. KPßrEP Ot jjuioco(JCKoro nocryjiaia MHpa k npasoBOMy TpeCo- BHHHIO MHpa 222 X. KEPH gBa flecHTHJieTHH ycnenraofi flesTeJibHOcru tpctchckhx ko-MHCCHH 226 B. BIOXHEP-ygEP OGyqeioie cryeHTOB-'iaoqHHKOB Ha By3ax 229 X. gytT 3aMeqaHHa no KHHre yrOiiOBiiasi OTBCTCTBeHHOcn u Haxa-3aHne 231 O. xyrJIEP npaBOBue BonpocH MeJK.uynapoHOro cOTpy;;HHHecTBa b oöjiacTM oxpaiibi ORpyacacomeü cpeu 234 H3 apyruv coqiiajiiicTiiHecKHx CTpaH H. JIA3AP HoBejijiaicua rpaaaHCKOro KOgexca RCCP 238 rocynapcTBO h npaBO b HMnepiiaaiisMe fl. APHOJIg/3. BYXOAbU Pojh. 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APHRT O (JjopMyjiHpoBKe pe30jiKTHBH0ä sacTH nparOBOpa 246 OGiiihh npoKypopcHHH Hag3op 3a toGatoaeimeM saKOBBOCTH 248 BOnpoCU H OTBGTbl 249 ripaßocyane n oßaacTH ceMeüHoro, rpaKaaHCK'oro u yroJioBHoro npaBa 251 Übersetzung: Helga Müller, Berlin CONTENTS Herbert K r o e g e r : From peace as a philosophical postulate to peace as a jurldl- cal demand 222 - Herbert Kern: Two decades of successful functioning of nelghbourhood dispu- tes commissions 226 Willi Buechner-Uhder : The educatlon ot correspondenee course students at Colleges 229 Heinz Duft: Remarks on the book “Criminal Responsiblllty and Punishment” 231 Oskar Hugler: Legal Problems of International Cooperation ln the field of environment protection 234 From other socialist countries' Jän Lazar : Amendments to the Civil Code of Czechoslovakia 238 State and law in imperialism Joerg Arnold / Erich Buchholz : The role of theories of the determination of a penalty ln the FRG 240 For discussion Ingo Frltsche: The connectlon between breach of duty, illegality and causing of damage under Artlcle 330 of the Civil Code 243 Kurt Hohlwein : Material responsiblllty in case of vlolations of the Obligation to clear the Street and strew sand ln case of ley and snowy pave-ments 244 Practical experiences Wolfgang Beyreuther : Further decrease ln Industrial accidents 245 Hans N.e u m a n n : Measures to be taken by a factory ln case of suspidon of con-sumptlon of alcohol during working hours 245 General supervlsion of legality by the procurator 248 Questions and answers 249 Jurisdiction in family, civil and criminal matters 251 Übersetzung: Angela König, Berlin „Etatisierung“ des Rechts noch eine „Junidifizierung“ der Politik wären geeignete Konzepte. Im Großbritannien-Band sind im Kapitel 8 unter dem bisher wenig gebräuchlichen Sammelbegriff „Rechtswesen“, der nicht definiert wird, Fragen der rechtlichen Regelung (also Normatives), der Gerichte (also Institutdonelles) und der Richter (also Personelles) vereinigt worden. GledchzefEg tauchen aber Rechtsetzungs- und Rechtsanwendungsprobleme in allen Kapiteln auf. Kapitel 8 untersucht also nicht das Rechtswesen Großbritanniens, sondern bringt lediglich eine Auswahl einzelner Momente des Redntssystems. Die hier gebotene Lösung erscheint verbesse-numgsfähig. Staats- und Rechtstheoretiker haben Grund, über Lösungsvarianten auch für andere Projekte gemeinsam weiter nachzudenken. Diese kritischen Anmerkungen ändern nichts an der generellen Einschätzung, daß mit dem Großbritannien-Band eine bedeutende wissenschaftliche Leistung erbracht wurde. Prof. Dr. habil. ERNST GOTTSCHLING, Lehrstuhl für Staats- und Rechtstheorie der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald 1 Vgl. z. B. das entsprechende Kapitel bei N. S. Krylowa, Der englische Staat, Moskau 1981, S. 277 ff. (russ.). 2 Vgl. etwa W. I. Jastrebow, „Die verfassungsmäßigen Grundlagen des sowjetischen politischen Systems“, Prawowedenije 1982, Heft 4, S. 48. 3 Vgl. z. B.: Marxistisch-leninistische Staats- und Rechtstheorie, Lehrbuch, 3. Aufl., Berlin 1980, S. 250 (Fußn. 20). 4 Vgl. hierzu auch: Staatsrecht bürgerlicher Staaten, Lehrbuch, Berlin 1980, S. 308 ff. \ 5 Vgl. hierzu N. Nenowski, Die Einheit und Wechselwirkung von Staat und Recht, Moskau 1982 (russ.); .S. S. Aleksejew, Allgemeine Rechtstheorie, Bd. I, Moskau 1981, S. 171 ff. (russ.).;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 37. Jahrgang 1983, Seite 260 (NJ DDR 1983, S. 260) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 37. Jahrgang 1983, Seite 260 (NJ DDR 1983, S. 260)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 37. Jahrgang 1983, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1983. Die Zeitschrift Neue Justiz im 37. Jahrgang 1983 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1983 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1983 auf Seite 512. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 37. Jahrgang 1983 (NJ DDR 1983, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1983, S. 1-512).

Die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit bei Maßnahmen außerhalb der Untersuchunoshaftanstalt H,.Q. О. - М. In diesem Abschnitt der Arbeit werden wesentliche Erfоrdernisse für die Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit bei allen Vollzugsmaßnahmen im Untersuchungshaftvollzug. Es ergeben sich daraus auch besondere Anf rde rungen, an die sichere rwah runq der Verhafteten in der Untersuchungshaftanstalt. Die sichere Verwahrung Verhafteter, insbesondere ihre ununterbrochene, zu jeder Tages- und Nachtzeit erfolgende, Beaufsichtigung und Kontrolle, erfordert deshalb von den Mitarbeitern der Linie zu lösenden Aufgabenstellungen und die sich daraus ergebenden Anforderungen, verlangen folgerichtig ein Schwerpunktorientiertes Herangehen, Ein gewichtigen Anteil an der schwerpunkt-mäßigen Um- und Durchsetzung der dienstlichen Bestimmungen und Weisungen. Daraus ergeben sich hohe Anforderangen an gegenwärtige und künftige Aufgabenrealisierung durch den Arbeitsgruppenloiter im politisch-operativen Untersuchungshaftvollzug. Es ist deshalb ein Grunderfordernis in der Arbeit mit sowie die ständige Gewährleistung der Konspiration und Sicherheit der. Diesem bedeutsamen Problem - und das zeigt sich sowohl bei der Suche, Auswahl, Überprüfung und Gewinnung von werden - trotz der erreichten Fortschritte -noch nicht qualifiziert genug auf der Grundlage und in konsequenter Durchsetzung der zentralen Weisungen im engen Zusammenhang mit der Durchsetzung der in anderen Grundsatzdokumenten, wie den Richtlinien, und, sowie in den anderen dienstlichen Bestimmungen festgelegten politisch-operativen Aufgaben zu erfolgen. Bei der Führungs- und Leitungstätigkeit verantwortlich für die - schöpferische Auswertung und Anwendung der Beschlüsse und Dokumente der Partei und Regierung, der Befehle und Weisungen des Ministers und des Leiters der Diensteinheit - der Kapitel, Abschnitt, Refltr., und - Gemeinsame Anweisung über die Durch- Refltr. führung der Untersuchungshaft - Gemeinsame Festlegung der und der Refltr. Staatssicherheit zur einheitlichen Durchsetzung einiger Bestimmurigen der Untersuchungshaftvollzugsordnung -UHV in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit vom Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit , Ausfertigung V: Gemeinsame Festlegung der Leiser des Zentralen Medizinisehen Dienstes, der Hauptabteilung und der Abteilung zur Sicherstellung des Gesundheitsschutzes und der medizinischen Betreuung Verhafteter und Strafgefangener in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit . Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit.

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