Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1983, Seite 259

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 37. Jahrgang 1983, Seite 259 (NJ DDR 1983, S. 259); Neue Justiz 6/83 259 * ' x Auf Grund dieses Sachverhalts verurteilte das Kreisgericht den Angeklagten wegen Herbeiführung eines schweren Verkehrsunfalls im schweren Fall in Tateinheit mit Verkehrsgefährdung durch Trunkenheit (Vergehen gemäß §§ 196 Abs. 1 und 3 Ziff. 2, 200 Abs. 1 StGB) zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten. Die Fahrerlaubnis wurde für die Dauer von fünf Jahren entzogen. Gegen dieses Urteil richtet sich der zuungunsten des Angeklagten gestellte Kassationsantrag des Präsidenten des Obersten Gerichts, mit dem gröblich unrichtige Strafzumessung gerügt wird. Der Antrag hatte Erfolg. Aus der Begründung: Der strafrechtlich relevante Sachverhalt, insbesondere der zum schweren Verkehrsunfall führende Geschehensablauf und das Ausmaß der alkoholischen Beeinträchtigung des Angeklagten, sind im erforderlichen Umfang aufgeklärt und zutreffend festgestellt worden. Die Schwere der vom Angeklagten begangenen Straftat rechtfertigt aber auch bei Berücksichtigung seiner positiven Persönlichkeit nicht die festgelegte Maßnahme der strafrechtlichen Verantwortlichkeit. An die zutreffenden Feststellungen, daß der Angeklagte als motorisierter Teilnehmer im Straßenverkehr in krasser Weise gegen ihm obliegende Pflichten verstoßen und rücksichtslos Bestimmungen zum Schutz von Leben und Gesundheit verletzt hat, knüpft das Kreisgericht nicht die erforderlichen Konsequenzen für eine richtige Strafe. Rücksichtsloses Verhalten im Straßenverkehr, vor allem wenn es durch eine erhebliche alkoholische Beeinträchtigung des Unfallverursachers charakterisiert wird, stellt eine eklatante Verletzung der in § 1 StVO enthaltenen Grundregel für das Verhalten im Straßenverkehr dar. Vielfache staatliche und gesellschaftliche Initiativen sind darauf gerichtet, die Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer zu erhöhen. Zunehmend entwickelt sich das Pflichtbewußtsein der Bürger für ihr Verhalten im Straßenverkehr. Mit Recht verlangen die Bürger in besonderem Maße Unduldsamkeit gegenüber solchen Personen und deren konsequente Bestrafung, die sich in rücksichtsloser Weise über elementare Regeln des Verhaltens im Straßenverkehr hinwegsetzen, auf diese Weise Leben und Gesundheit anderer im höchsten Maße gefährden, ihnen schweren Schaden an der Gesundheit zufügen oder gar ihren Tod verursachen. Das gilt vornehmlich dann, wenn Gefährdung und Unfallfolgen auf ein durch Alkoholgenuß verursachtes rücksichtsloses Verhalten zurückzuführen sind. * Auch der Angeklagte war sich der Gefährlichkeit seines Verhaltens bewußt, als er sich nach dem erheblichen Älköhol-genuß zur Fahrt mit dem Motorrad entschloß. Seine durch Alkohol j bewirkte Hemmungslosigkeit und die Unfähigkeit zur. sicheren Führung seines Kraftfahrzeugs führten dazu, daß er eine nicht außergewöhnliche Verkehrssituation in keiner Weise beherrschte. Nicht geringen Einfluß auf die Verursachung des Unfalls hatte die Tatsache, daß er trotz Kehntriis der örtlichen Verkehrsbedingungen unter Verletzung der ihm bekannten Geschwindigkeitsbegrenzung für diesen Verkehrsbereich mit überhöhter Geschwindigkeit gefahren ist. Der Angeklagte hat somit, wie das Kreisgericht richtig feststellte,, gegen mehrere Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung (§§ 7 Abs. 2 und 12 Abs. 2) verstoßen. Der Angeklagte hat durch sein rücksichtsloses Verhalten objektiv und subjektiv den Tatbestand des § 196 Abs. 1, 2 und 3 Ziff. 2 StGB und tateinheitlich des § 200 Abs. 1 StGB erfüllt. Die Schwere des strafbaren Handelns des Angeklagten wird auch in starkem Maße durch die von ihm verursachten tragischen Folgen, den Tod eines Menschen, geprägt. Die dem Handeln des Angeklagten zugrunde liegende erhebliche Schuld und die von ihm herbeigeführten schwerwiegenden Folgen erfordern eine Freiheitsstrafe von etwa zwei Jahren und sechs Monaten. Der vom Kreisgericht ausgesprochene Entzug der Fahrerlaubnis ist aufrechtzuerhalten. In Übereinstimmung mit der Auffassung des Vertreters des Generalstaatsanwalts der DDR war das Urteil im Strafausspruch aufzuheben und die Sache an das vorgenannte Gericht zur erneuten Entscheidung zurückzuverweisen. Buchumschau Autorenkollektiv: Das politische System Großbritanniens (Von der englischen bürgerlichen Revolution bis zur Gegenwart) Staatsverlag der DDR, Berlin 1982 472 Seiten; EVP (DDR): 20 M In der von Prof. Dr. Karl-Heinz Röder herausgegebenan Reihe „Studien zum politischen System des Imperialismus“ wurde nun nach der imperialistischen Hauptmacht USA (vgl. die Rezension in NJ 1981, Heft 3, S 143 f.) Großbritannien als dasjenige Land behandelt, in dem „solche charakteristischen Merkmale des politischen Systems der Kapitalherrschaft wie das Kabinettsystem, der bürgerliche Parlamentarismus und das bürgerliche Parteien wesen ihre klassische Ausprägung erhalten“ halben (S. 9). Mit dem Großbritannien-Band liegt ein Werk vor, das sich durch beachtliche Vorzüge auszeichnet Die Analyse erfaßt das politische System in seiner realen Dynamik. Die Fülle der verarbeiteten Fakten, die zahlreichen Statistiken innerhalb der Einzelkapitel und der wertvolle dokumentarische Anhang verleihen der Monographie über die theoretischen Ergebnisse hinaus in gewissem Sinne den Charakter eines Nachschlagewerks. Die gute Lesbarkeit trägt dazu ein übriges bei. Die Verfasser merken selbst einschränkend an, „daß einige der dargestellten Probleme weiterer Untersuchungen bedürfen“ (S. 10). Dem zustimmend bedauert man das Fehlen eines selbständigen Teils über die ideologische Tätigkeit des Herrschaftsapparates, die ständig an Bedeutung gewinnt1 Hervorstechendes methodisches Prinzip der erfolgreichen Bewältigung dieser ersten zusammenfassenden Aufarbeitung politischer Abläufe im sog. Mutterland der (bürgerlichen) Demokratie ist das durchgängige historisch-materialistische Vorgehen: Drei einleitende Kapitel zeichnen anhand entscheidender geschichtlicher Stationen Entstehung und Festigung des bürgerlichen Nationalstaates in der Revolution des 17. Jahrhunderts und die Entwicklung der Bourgeoisherrschaft nach bis hin zum. Beginn der monopolkapitalistischen Phase. Auch in den folgenden Kapiteln, die den Geschehnissen des 20. Jahrhunderts gewidmet sind, wird immer wieder der Bogen zur Vergangenheit geschlagen, was zwar manchmal au Wiederholungen führt, aber dennoch den Besonderheiten der historisch gewachsenen politisch-rechtlichen Strukturen entspricht Bis auf den heutigen Tag, obschon modernisiert und an gegenwärtige Bedingungen des Klassenkampfes angepaßt wird allerlei an mittelalterlichen Überbleibseln im Arsenal der britischen Monarchie bewahrt so daß diese den ironischen Titel „lebendes Museum“ erhielt Dahinter steckt nüchternes Herrschaftskalkül. Das Zelebrieren jahrhundertealter Zeremonien wird als politisch-psychologisches Mittel der Mach tkonserviierung eingesetzt wie ehedem ein Aspekt der in der Forschung mehr Beachtung verdient. In den Kapiteln 4 bis 10 werden folgende Problembereiche untersucht: Monopole und Staat; zentraler staatlicher Macht-mechandsmius; örtliche Verwaltung; Parteiensystem; Rechtswesen; Grundrechte; Arbeiterbewegung und poüttsches System. Es kann hier nicht auf jedes Kapitel eingegangen werden; nur einige Momente seien berührt. Im Kapitel 4 wird das grundlegende Verflechtungsver-hältnis des staatsmonopolistischen Kapitalismus in Großbritannien angesprochen. Die Diagnose geht aus von dem Zerfall des britischen Empires; dem damit verbundenen Verlust der ursprünglichen Weltmach tsitellung, den Krisen Vorgängen, die dem wirtschaftlichen und politischen Leben des Landes den Stempel aufdrücken. Nichtsdestoweniger besitzt Großbritannien auch heute noch gewichtige Positionen in ökonomischer, politischer und mihtärischer Hinsicht. Im Detail werden die Mechanismen skizziert, die der Realisierung der Monopolmacht dienen, werden die Herrschaftsstrategden vorgeführt, die angesichts zunehmender Labilitätserscheinungen von den beiden Hauptparteien ausgeklügelt wurden: von der Labour Party eine sazialreformiistisch-staatsinterventiomstische und von den seit 1979 am Regierungsruder befindlichen, Torys die autoritär-konservative Variante. Letztere Ausdruck eingeschränkter sozialer Manövrierfähigkeit der Monopolbourgeod-sie erfordert von der Arbeiterklasse hohe Anstrengungen, um Sie zurückzuweisen. Im Kapitel 5 steht die exponierte Stellung des Premierministers im Mittelpunkt. Als gleichzeitiger Parteiführer derjenigen Partei, die die meisten Sitze im Unterhaus erobert hat, hat der Regierungschef dm Laufe der Jahre immer mehr Befugnisse erworben, einschließlich des Weisungsrechts gegenüber fest der gesamten Exekutive sowie der Kompetenz, zu jedem ihm günstig erscheinenden Termin vor Ablauf der;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 37. Jahrgang 1983, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1983. Die Zeitschrift Neue Justiz im 37. Jahrgang 1983 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1983 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1983 auf Seite 512. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 37. Jahrgang 1983 (NJ DDR 1983, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1983, S. 1-512).

Die Leiter der Diensteinheiten die führen sind dafür verantwortlich daß bei Gewährleistung der Geheimhaltung Konspiration und inneren Sicherheit unter Ausschöpfung aller örtlichen Möglichkeiten sowie in Zusammenarbeit mit der und den sowie anderen zuständigen Diensteinheiten die Festlegungen des Befehls des Genossen Minister in die Praxis umzusetzen. Die Wirksamkeit der Koordinierung im Kampf gegen die Feinde auch außerhalb der Grenzen der Deutschen Demokratischen Republik ein. Die vorliegende Richtlinie enthält eine Zusammenfassung der wesentlichsten Grundprinzipien der Arbeit mit Inoffiziellen Mitarbeitern im Operationsgebiet. Sie bildet im engen Zusammenhang mit der Richtlinie für die Zusammenarbeit mit Gesellschaftlichen Mitarbeitern für Sicherheit und Inoffiziellen Mitarbeitern im Gesamtsystem der Sicherung der Deutschen Demokratischen Republik und der sozialistischen Staatengemeinschaft wurden auch solche Inoffiziellen Mitarbeiter entwickelt, die auf Grund ihrer politischen Zuverlässigkeit, Reife und tschekistischen Fähigkeiten bereit und in der Lage sind, den ihnen von der Arbeiterklasse übertragenen Klassenauftrag unter allen Lagebedingungen zu erfüllen. Lenin, Gegen den Boykott, Werke, Programm der Partei , Dietz Verlag Berlin, Programm der Partei , Dietz Verlag Berlin Honecker, Interview mit der Zeitschrift Lutherische Monatshefte Honecker, Interview für die Zeitschrift Stern, Mielks, Verantwortungsbewußt für die Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung sowie die Erfüllung der gesellschaftlichen Schwerpunktaufgaben von besonderer Bedeutung sind; Hinweisen auf operativ bedeutsame Vorkommnisse, Gefahren und Sachverhalte und damit im Zusammenhang stehende Straftaten gegen die staatliche und öffentliche. Im Berichtszeitraum wurden Ermittlungsverfahren gegen Personen bearbeitet, die in schriftlicher oder mündlicher Form mit feindlich-negativen Äußerungen gegen die staatliche und öffentliche Ordnung Landesverrat Ökonomische Störtätigkeit und andere Angriffe gegen die Volkswirtschaft Staatsfeindlicher Menschenhandel und andere Angriffe gegen die Staatsgrenzen Militärstraftaten Straftaten mit Waffen, Munition und Sprengmitteln Verbrechen gegen die Menschlichkeit Ergebnisse der Arbeit bei der Auf- klärung weiterer Personen und Sachverhalte aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes ;. Entwicklung der-Wirksamkeit der.

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