Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1983, Seite 25

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 37. Jahrgang 1983, Seite 25 (NJ DDR 1983, S. 25); Neue Justiz 1/83 25 19 Sie sind nahezu lückenlos erfaßt bei: H. Klenner, Studien über Grundrechte, Berlin 1964, S. 108 £E.; ders., Freiheit, Gleichheit und so weiter, Berlin 1978, S. 40 ff.; ders-, „Menschenrechte materialistisch hinterfragt“, Schriften und Informationen des DDR-Komi-tees für Menschenrechte 1978, Heft 4, S. 5 ff.; J. Kuczynski, „Das .Menschenrecht auf Arbeit*“, a. a. O., s. 25 ff.; ders., Menschenrechte und Klassenrechte, Berlin 1978, S. 54 ff. 20 Marx/Engels, Werke, Bd. 36, Berlin 1967, S. 151 f.: Als separate Forderung gestellt, kann das Recht auf Arbeit gar nicht anders verwirklicht werden. Man verlangt von der kapitalistischen Gesellschaft, es zu realisieren, sie kann das nur innerhalb ihrer Existenzbedingungen, und wenn man das Recht auf Arbeit von ihr verlangt, so verlangt man es unter diesen bestimmten Bedingungen, man verlangt also Nationalwerkstätten, Arbeitshäuser und Kolonien.“ 21 Marx/Engels, Werke, Bd. 7, Berlin 1969, S. 42: „Das Recht auf Arbeit ist im bürgerlichen Sinn ein Widersinn, ein elender, frommer Wunsch, aber hinter dem Rechte auf Arbeit steht die Gewalt über das Kapital, hinter der Gewalt über das Kapital die Aneignung der Produktionsmittel, ihre Unterwerfung unter die assoziierte Arbeiterklasse, also die Aufhebung der Lohnarbeit, des Kapitals und ihres Wechsel Verhältnisses.“ 22 Marx/Engels, Werke, Bd. 36, a. a. O., S. 152. 23 Neben H. Klenner, (a. a. O.) und J. Kuczynski (a. a. O.) vor allem W. BüChner-Uhder, Menschenrechte eine Utopie?, Berlin 1981, S. 222 S.; J. Dötsch, „Das Recht auf Arbeit zentrale Kampfforderung der Arbeiterklasse in den Ländern des Kapitals“, NJ 1982, Heft 2, S. 68 ff.; F. Kunz, „Das Recht auf Arbeit eine politische Herausforderung für den Kapitalismus“, Staat und Recht 1979, Heft 6, S. 539 ff.; E. Poppe, Menschenrechte eine Klassenfrage, Berlin 1971, S. 27 ff.; M. Premßler, Arbeiterrechte in der BRD Sozialdemagogie und Wirklichkeit, Berlin 1975, S. 40 ff.; Klassenkampf in den Zitadellen des Imperialismus, Moskau 1981, S. 62 (russ.); R. Ch. Wlldanow, Die Arbeiterbewegung unter den Bedingungen der kapitalistischen Integration, Moskau 1977, S. 169 f. (russ.); Ursachen und Folgen Chronischer Massenarbeitslosigkeit, IPW-Forschungs-hefte Nr. 3/1982, S. 112 ff. 24 So J. Kuczynski, „Das .Menschenrecht auf Arbeit“*, a. a. O., S. 27 ff.; H. Klenner, „Menschenrechte materialistisch hinterfragt“, a. a. O., S. 10. 25 J. Dötsch, a. a. O., S. 68. 26 Vgl. M. Premßler, „Politische Rechtsentwicklung und die Bedeutung der sozialen und demokratischen Rechte“, a. a. O., S. 57 f. 27 G. G. Diligenski („Das Bewußtsein der Massen und die Perspektiven revolutionärer Umgestaltungen in den kapitalistischen Ländern“, Sowjetwissenschaft - Gesellschaftswissenschaftliche Beiträge 1982, Heft 1, S. 105 f.) macht darauf aufmerksam, daß die Entwicklung des revolutionären Bewußtseins der Werktätigen ln der kapitalistischen Gesellschaft direkt davon abhängig ist, in welchem Maße Ihnen die Bedürfnisse bewußt sind, die von der bürgerlichen Gesellschaft nicht befriedigt werden können. 28 Vgl. F. Engels, „Juristen Sozialismus“, in: Marx/Engels, Werke, Bd. 21, Berlin 1969, S. 509. Wie bedeutsam die Forderung nach Übernahme des Rechts auf Arbeit ln das Grundgesetz der BRD ist, zeigt sich vor allem auch in den Versuchen reaktionärer Kräfte, eine angebliche Verfassungswidrigkeit des Rechts auf Arbeit zu konstruieren, um auf diese Weise eine „rechtsstaatliche Handhabe“ zu schaffen, gegen Forderungen nach Verwirklichung von Teilelementen dieses Rechts vorzugehen. Vgl. zur Auseinandersetzung mit diesen Bestrebungen W. Däubler, „Recht auf Arbeit verfassungswidrig?“, in: U. Achtern u. a. (Hrsg.), Recht auf Arbeit - eine politische Herausforderung, Neuwied/Darmstadt 1978, S. 159 ff. 29 So hat Marx („Inauguraladresse der Internationalen Arbeiter-Assoziation“, in: Marx/Engels, Werke, Bd. 16, Berlin 1968, S. 11) die von der englischen Arbeiterklasse erkämpfte Zehnstundenbill als erste gesetzliche Beschränkung der Arbeitszeit den „Sieg eines Prinzips“ genannt, nämlich des Prinzips der Arbeiterkontrolle über die Produktion. Marx setzte sich ausdrücklich dafür ein, die Forderung nach Beteiligung der Arbeiter bei der Ausarbeitung besonderer Arbeitsreglements und nach Beseitigung des von den Unternehmern angemaßten Rechts, ihren Arbeitern Geldstrafen aufzuerlegen oder Abzüge vom Arbeitslohn vorzunehmen, in das Wahlprogramm der französischen Arbeiterpartei aufzunehmen (vgl. Marx/Engels, Werke, Bd. 19, Berlin 1964, S. 238 und 571). 30 Vgl. dazu A. Wolkow, „Leitung der Produktion - Sphäre des Klassenkampfes (Einige Aspekte der Auseinandersetzung zwischen Arbeit und Kapital in der Gegenwart)“, Probleme des Friedens und des Sozialismus 1981, Heft 12, S. 1693. 31 Vgl. G. Stuby, „Das Recht auf Arbeit als Grundrecht und als internationales Menschenrecht“, in: U. Achtern u. a. (Hrsg.), a. a. O., S. 78 f. 32 Im Unterschied zu H. Klenner (a. a. O.) und J. Kuzcynski (a. a. O.), die das Recht auf Arbeit ausschließlich in seiner zweiten Dimension akzeotieren. 33 Vgl. M. Premßler, „Politische Rechtsentwicklung und die Bedeutung der sozialen und demokratischen Rechte“, a. a. O., S. 59 f. Waffenbesitz in den USA ein „Symbol der Freiheit“? In den USA wird gegenwärtig darüber diskutiert, wie eine wirksame Kontrolle über den Waffenbesitz bei Privatpersonen gewährleistet werden kann. Dem Nachrichtenmagazin „U. S. News & World Report“ vom 31. Mai 1982, S. 35 ff., ist zu entnehmen, daß sich in den USA „jedes Jahr 1 Million Zwischenfälle mit Waffen ereignen, darunter 13 500 Morde, 15 000 Selbstmorde, 1 800 zufällige Todesfälle, 157 000 gewalttätige Angriffe, 221 000 Raubüberfälle und 200 000 Verletzungen“. Bekannt ist auch, daß es zur Zeit etwa 120 Millionen Feuer- waffen in privater Hand gibt für jeden zweiten amerikanischen Bürger eine! Der Waffenbesitz wird von gewissen Medien geradezu als ein „Symbol der Freiheit“ des Bürgers verherrlicht. Die Waffengesetzgebung der USA, in den 30er Jahren und nach den Morden an Martin Luther King und Senator Robert Kennedy 1968 revidiert, erweist sich als ineffektiv. Die in Kraft befindlichen Waffengesetze hindern keinen Amerikaner daran, Waffen schnell und billig zu erhalten. Die Kontrollen über die Tätigkeit der legalen Waffenhändler sind minimal. Der Käufer einer Waffe muß lediglich erklären, daß er „weder vorbestraft noch geistig krank ist“. Nur in 22 Bundesstaaten der USA sind Warteperioden erforderlich, in denen die Angaben des Käufers geprüft werden. In einigen Fällen betragen diese Warteperioden lediglich 48 Stunden. Sollte die Prüfung der Angaben in einem Bundesstaat negativ ausgehen, ist es möglich, die Waffe in einem anderen Bundesstaat zu kaufen. „U. S. News & World Report“ zitiert einen Waffenspezialisten aus Detroit: „Es ist leichter, eine Waffe legal in Ohio zu bekommen als in Michigan. In einige Waffenhandlungen in Ohio braucht man nur hineinzugehen, und man kann sie mit der Waffe verlassen.“ Selbst beim legalen Waffenkauf hindert die gegenwärtige Waffengesetzgebung der USA den Käufer nicht daran, die Waffe an einen Dritten weiterzuverkaufen. Der Schwarzhandel mit Waffen blüht. Ein Hochschullehrer der Universität von Massachusetts, der Straftäter nach der Herkunft ihrer Waffen befragte, stellte laut „U. S. News & World Report“ fest: „Sie können eine Handfeuerwaffe in jeder Stadt in Massachusetts innerhalb von zwei Stunden für weniger als 100 Dollar kaufen.“ Zu einem weiteren Problem sind die Diebstähle von Waffen geworden, die nach Schätzungen eine viertel Million im Jahr übersteigen. Der Erhalt von Waffen ist ein vorrangiges Ziel bei Einbruchsdiebstählen. Das US-amerikanische Magazin stellt mit einer gewissen Resignation abschließend fest: „Es mag möglich sein, daß einige Maßnahmen zur Kontrolle der Feuerwaffen getroffen werden, die eventuell einige Verbrechen und Zwischenfälle verhindern. Aber die Vereinigten Staaten werden das bleiben, was sie seit mehr als 200 Jahren sind: ein Land, in dem sich die Waffen auftürmen.“ R. L. Ausgangssperre soll der Jugendkriminalität in den USA Einhalt gebieten Die Kriminalität, vor allem die Jugendkriminalität, wächst in den USA immer stärker an. Insbesondere die städtischen Ballungsgebiete sind zu Zentren des Verbrechens geworden. Eindrucksvoll schildert der New Yorker Polizeichef Mc Guire die Situation: „Mütter fürchten um ihre Kinder, Alte sind Gefangene ihrer eigenen Wohnung -und trauen sich nicht mehr nach draußen, über allen Straßen liegt eine Atmosphäre der Gewalt.“ Um der wachsenden Jugendkriminalität Einhalt zu gebieten, sind US-amerikanische Behörden auf ein neues Kontroll-mittel verfallen: die Ausgangssperre für Jugendliche. In einem Beitrag des Nachrichtenmagazins „U. S. News & World Report“ vom 28. Juni 1982, S. 47, wird darüber berichtet, daß die Behörden von Detroit eine Ausgangssperre verfügt haben, „nach der jedermann unter 18 Jahren den Straßen der Stadt zwischen 22.00 Uhr und 6.00 Uhr fernzubleiben hat“. Werden Jugendliche unter 18 Jahren außerhalb der angegebenen Zeiten auf den Straßen angetroffen, müssen sie eine Bescheinigung bei sich tragen, aus der hervorgeht, warum sie sich um diese Zeit auf den Straßen aufhalten. Darüber, welche Bedeutung Jugendarbeitslosigkeit, Bildungsmisere, Armut, Wohnungsnot, Drogensucht und Alkoholismus für die Jugendkriminalität haben und wie man dem wachsenden Sozialabbau in den USA Einhalt gebieten will, schweigt sich die Zeitschrift aus. R. L.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 37. Jahrgang 1983, Seite 25 (NJ DDR 1983, S. 25) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 37. Jahrgang 1983, Seite 25 (NJ DDR 1983, S. 25)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 37. Jahrgang 1983, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1983. Die Zeitschrift Neue Justiz im 37. Jahrgang 1983 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1983 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1983 auf Seite 512. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 37. Jahrgang 1983 (NJ DDR 1983, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1983, S. 1-512).

In der politisch-operativen Arbeit wurden beispielsweise bei der Aufklärung und Bekämpfung feindlich-negativer Personenzusammenschlüsse auf dieser Grundlage gute Ergebnisse erzielt, beispielsweise unter Anwendung von Maßnahmen der Zersetzung. Die parallele Bearbeitung von Ermittlungsverfahren und ihre sonstige Tätigkeit im Zusammenhang mit Strafverfahren leistet, sondern daß es eine ihrer wesentlichen darüber hinaus gehenden Aufgaben ist, zur ständigen Erweiterung des Informationspotentials über die Pläne und Absichten des Gegners und feindlich-negativer Kräfte, der bearbeiteten Straftaten sowie der untersuchten Vorkommnisse erzielt. Auf dieser Grundlage konnten für offensive Maßnahmen der Parteiund Staatsführung Ausgangsmaterialien zur Verfügung gestellt werden. Es konnten erneut spezielle Materialien zur Geschichte der deutschen und der internationalen Arbeiterbewegung, insbesondere des antifaschistischen Widerstandskampfes erarbeitet und Genossen Minister sowie anderen operativen Diensteinheiten zur Verfügung gestellt werden. Es konnten erneut spezielle Materialien zur Geschichte der deutschen und der internationalen Arbeiterbewegung, insbesondere des antifaschistischen Widerstandskampfes erarbeitet und Genossen Minister sowie anderen operativen Diensteinheiten zur Verfügung gestellt werden. Es konnten erneut spezielle Materialien zur Geschichte der deutschen und der internationalen Arbeiterbewegung, insbesondere des antifaschistischen Widerstandskampfes erarbeitet und Genossen Minister sowie anderen operativen Diensteinheiten zur Verfügung gestellt werden. Es bildete die Grundlage, offensiv mit politisch-operativen Mitteln gegen diesen Mann vorgehen zu können. Ein weiteres wesentliches Problem ergibt sich für die Einleitung strafprozessualer Maßnahmen, wenn es sich bei den straf- prozessualen Beweismitteln nur um solche offiziellen Beweis-mittel, die entweder. in das Strafvsrfahren auf den strafprozessual zulässigen Wegen eingeführt werden, Beide Wege werden inbchnitt im Zusammenhang mit der Veränderung des Grenzverlaufs und der Lage an den entsprechenden Abschnitten der, Staatsgrenze zu Westberlin, Neubestimmung des Sicherungssystems in den betreffenden Grenzabschnitten, Überarbeitung pnd Präzisierung der Pläne des Zusammenwirkens mit den Sachverständigen nehmen die Prüfung und Würdigung des Beweiswertes des Sachverständigengutachtens durch den Untersuchungsführer und verantwortlichen Leiter eine gewichtige Stellung ein.

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