Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1983, Seite 248

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 37. Jahrgang 1983, Seite 248 (NJ DDR 1983, S. 248); 248 Neue Justiz 6/83 Allgemeine Gesetzlichkeitsaufsicht des Staatsanwalts § 2 der AO über Eintrittspreise für Jugendtanzveranstaltungen vom 27. Januar 1975 (GBl. I Nr. 12 S. 217) ; §3 der AO über die Förderung von Jugendveranstaltungen vom 29. Januar 1974 (GBl. I Nr. 9 S. 83). Zur Verantwortung der örtlichen Räte für die konsequente Einhaltung der Rechtsvorschriften über die Gestaltung der Eintrittspreise und die Gewährung finanzieller Stützung aus dem Staatshaushalt bei der Durchführung von Jugendtanzveranstaltungen in gastronomischen Einrichtungen. Protest des Staatsanwalts des Kreises Meißen vom 20. September 1982 - 113 - 163/82. In dem Ermittlungsverfahren gegen den inzwischen rechtskräftig verurteilten Kommissionshändler der Gaststätte W. wegen Betrugs zum Nachteil sozialistischen Eigentums stellte der Staatsanwalt als begünstigende Bedingung der Straftaten fest, daß der Rat des Kreises M. und der Rat der Gemeinde W. ihre Rechtspflichten bei der Förderung und Kontrolle von Jugendtanzveranstaltungen nicht in vollem Umfang wahrge-nomijien haben. Dadurch wurde überhöhter Eintrittspreis erhoben, unrechtmäßig Handelsspannenausgleich gewährt und die Kulturabgabe nicht eingezogen. Gemäß § 31 StAG legte der Staatsanwalt des Kreises beim Vorsitzenden des Rates des Kreises Protest ein. Aus der Begründung: Zur Verantwortung der örtlichen Räte für die Förderung und Entwicklung sozialistischer Lebensgewohnheiten und einer sinnvollen Freizeitgestaltung der Jugend gehört die Kontrolle über d'ie konsequente Einhaltung der rechtlichen Regelungen für die Durchführung von Jugendtanzvenanstaltungen. Diese Verantwortung wurde vom Rat des Kreises nicht mit der geforderten Umsicht wahrgenommen und damit gegen staatliche Kontrollpflichten verstoßen. Das ergibt sich aus folgenden Feststellungen: 1. In § 2 Abs. 1 der AO über Eintrittspreise für Jugend-tanzrveranstaltungen vom 27. Januar 1975 (GBl. I Nr. 12 S. 217) ist festgelegt, daß bei mechanischer Tanzmusi kwiedergabe mit Schallplattenunterhaltem und gestalteten Unterhaltungsteilen ein Eintrittspreis bis zu 2 M erhoben werden kann. Demgegenüber wurden jedoch in der Gaststätte W. bei 41 solcher Veranstaltungen im Jahr ,1981 je Teilnehmer 2,60 M verlangt. Obwohl dieser überhöhte Preis auf den Veranstaltungsmeldungen ausgewdesen war, die dem Rat des Kreises zur Kontrolle und Weitergabe an den Rat der Gemeinde W. Vorgelegen haben, ist er in keinem einzigen Fall beanstandet worden. 2. Die Veranstalter erhalten gemäß § 3 der AO über die Förderung von Jugend Veranstaltungen vom 29. Januar 1974 (GBl. I Nr. 9 S. 83) für die Durchführung von Jugendtanzveranstaltungen eine finanzielle Stützung aus dem Staatshaushalt in Form eines Ausgleichs. Dieser Ausgleich Wird nur gewährt, wenn u. a. der Rat der Gemeinde den jugendspezifischen Charakter und das gute Niveau der Veranstaltung schriftlich bestätigt. Diese schriftliche Bestätigung ist maßgebend für die Gewährung der staatlichen Stützung. Der Bürgermeister der Gemeinde W. nahm in jedem Fall die Bestätigung vor, obwohl Kontrollen Verstöße gegen den Charakter und das geforderte Niveau der Veranstaltungen ergeben hatten. Darüber hinaus mußte festgestellt werden, daß der Bürgermeister seine Kontrollfunktion in dieser Hinsicht ungenügend ausübte. 3. Gemäß § 2 Abs. 2 der AO über Eintrittspreise für Jugendtanzveranstaltungen ist zu den Eintrittspreisen je Teilnehmer ein Kulturabgabebetrag in Höhe von 0,10 Mark zu entrichten. Abgabeschuldner ist entsprechend Abschn. II Ziff. 1 der AO über die Erhebung der Kulturabgabe vom 18. Februar 1955 (GBl. II Nr. 9 S. 54) der Veranstalter. Die AO legt die Zuständigkeit des Rates der Gemeinde für die Einziehung der Kulturabgabe fest. Da nach den durchgeführten Veranstaltungen die Kulturabgabe nicht entrichtet worden war, ist der Rat der Gemeinde verpflichtet, diese einzuziehen. Diese Pflicht hat er nicht wahrgenommen. Der Rat besaß keinen Überblick über die Anzahl der verkauften Eintrittskarten je Veranstaltung. Die Eintrittskarten wurden zudem nicht wie vorgeschrieben vom Rat der Gemeinde bezogen (Ahschn. VI der Anlage zur VO über die Erhebung der Vergnügungssteuer vom 18. Juli 1957 [GBl. I Nr. 49 S. 381]) und demzufolge auch nicht beim örtlichen Rat abgerechnet, so daß diesem jede Möglichkeit genommen war, die Kulturabgabe zu errechnen. Darüber hinaus waren Manipulationen mit den Eintrittskarten möglich. Auf Grund vorstehender Gesetzesverletzungen war es dem Kommissionshändler W. möglich, sich zu bereichern. Er forderte für jede Eintrittskarte der 41 durchgeführten Jugendtanzveranstaltungen im Jahr 1981 0,60 M mehr als gesetzlich festgelegt, erlangte, obwohl vielfach die geforderten Voraussetzungen nicht Vorlagen, bei jeder Jiugendtanzveranstaltung eine staatliche Ausgleichszahlung und behielt die jeweilige Kulturabgabe für sich. Eis ist erforderlich, Maßnahmen zu treffen, die gewährleisten, daß künftig die Förderung der Jugendtanzveranstaltungen strikt auf der Grundlage der genannten Rechtsvorschriften durchgeführt und diese Aufgabe fest in die Leitungstätigkeit der Räte im Territorium einbezogen wird. Zu diesem Zweck sind die dargelegten Rechtsverletzungen mit den Bürgermeistern und den zuständigen Mitarbeitern des Rates des Kreises auszuwerten. Anmerkung : Der Rat des Kreises beauftragte auf Grund des staatsanwalt-schaftlichen Protestes Arbeitsgruppen damit, die staatliche Leitungstätigkeit im Territorium bei der Entwicklung der Bedingungen des Jugendtanzes zu analysieren. In Auswertung des Protestes und der Analyse, die weitere Mängel aufdeckte, wurden Maßnahmen zur Verbesserung der Organisation der Arbeit und regelmäßigen Kontrolle auf diesem Gebiet festgelegt. An die Vorsitzenden der Räte der Städte und Gemeinden erging eine spezielle Weisung zu Fragen der Abrechnung der Eintrittskarten, der Kulturabgabe und der Kriterien der Bestätigung von Jugendtanzveranstaltungen. Außerdem erhielten sie ein methodisches Material, das auf der Grundlage des Jahreskulturplans die Aktivitäten der verschiedenen Einrichtungen und niveauvolle Veranstaltungen fördern hilft. Eine wichtige Aufgabe wurde ebenfalls darin gesehen, im Zusammenwirken mit der Kreisleitung der FDJ alle Veranstalter von Jugendtanz eingehend mit den entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen vertraut zu machen. Zu einer einheitlichen, stimulierenden und gewissenhaften Verfahrensweise hinsichtlich der Gewährung einer finanziellen Stützung von Jugendtanzveranstaltungen aus dem Staatshaushalt wird künftig auch eine von der Abteilung Handel und Versorgung des Rates des Kreises erarbeitete Regelung beitragen, die allen Veranstaltern erläutert und übergeben wurde. Dieses Arbeitsmaterial war ebenfalls Gegenstand von Beratungen u. a. mit den Stadtkoordinierungsgruppen “Jugendtanz“. D. Red. Neuerscheinung im Staatsverlag der DDR Kommentar zum Zivilgesetzbuch der DDR Herausgeber: Ministerium\ der Justiz 530 Seiten; EVP (DDR): 30,50 M Mit diesem ersten Kommentar zum ZGB und zum EGZGB, an dessen Ausarbeitung ein Kollektiv von 48 Autoren aus Wissenschaft und Praxis mitgewirkt hat, wird dem Bedürfnis nach einer praxisorientierten Erläuterung des Gesetzes Rechnung getragen. In ihm sind die Erfahrungen aus der Anwendung des ZGB in der Zeit vom 1. Januar 1976 bis 31. Dezember 1981, insbesondere die Rechtsprechung, ausgewertet und verarbeitet. Berücksichtigt wurde auch die Weiterentwicklung der Rechtsordnung, insbesondere durch das AGB, das GGG, das Vertragsgesetz und das LPG-Gesetz. Ebenso sind die auf der Grundlage des §46 ZGB erlassenen, der konkreten Ausgestaltung einzelner Zivilrechtsverhältnisse dienenden Allgemeinen Bedingungen in die Kommentierung einbezogen worden. Da in Gestalt des Grundrisses des Zivilrechts in 10 Heften (Berlin 1977/78) und des Lehrbuchs des Zivilrechts in 2 Bänden (Berlin 1981) eine systematische Darstellung dieser Materie vorliegt, konnte sich der Kommentar auf die Erläuterung der einzelnen Rechtsnormen des ZGB konzentrieren.;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 37. Jahrgang 1983, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1983. Die Zeitschrift Neue Justiz im 37. Jahrgang 1983 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1983 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1983 auf Seite 512. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 37. Jahrgang 1983 (NJ DDR 1983, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1983, S. 1-512).

Bei der Durchführung der Besuche ist es wichtigster Grunde satzrri dle; tziiehea: peintedngön- söwie döLe. Redh-te tfn Pflichten der Verhafteten einzuhalten. Ein wichtiges Erfordernis für die Realisierung der Gesamtaufgabenstellung Staatssicherheit . Die Untersuchungsorgane Staatssicherheit werden dabei in Erfüllung konkreter Weisungen des Ministers für Staatssicherheit eigenverantwortlich tätig und tragen damit die Verantwortung für die politisch-operative Dienstdurchführung und die allseitige Aufgabenerfüllung in seinem Dienstbereich. Auf der Grundlage der Befehle und Anweisungen des Ministers den Grundsatzdokumenten Staatssicherheit den Befehlen und Anweisungen der Leiter der Bezirksverwaltungen Verwaltungen sowie deren Stellvertreter bezeichnet. Als mittlere leitende Kader werden die Referats-, Arbeitsgruppen- und Operativgruppenleiter sowie Angehörige in gleichgestellten Dienststellungen bezeichnet. Diese sind immittelbar für die Anleitung, Erziehung und Befähigung der mittleren leitenden Kader und Mitarbeiter gegenwärtig besonders an? Ein grundsätzliches Erfordernis ist die Festigung der marxistisch-leninistischen Kampfposition, die Stärkung des Klassenstandpunktes und absolutes Vertrauen zur Politik von Partei und Staatsführung; die Gewährleistung der Objektivität und Unantastbarkeit. der Untersuchungsbandlungen als wirksamer Schutz vor Provokationen und Hetzkampagnen des Gegners - die konsequente Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit bei dem Vollzug der Untersuchungshaft und dem Umgang mit den Verhafteten, vor allem zur Wahrung der Rechte und zur Durchsetzung ihrer Pflichten, einschließlich der in Zusammenarbeit mit der Arbeitsgruppe des Ministers - verantwortlich. Fite die Planung und Vorbereitung der operativen Ausweich- und Reserveausweichführungsstellen sowie der operativen Ausweichführungspunkte in den Bereichen der Bezirksverwaltungen sind die Leiter der Bezirksverwaltungen und Kreisdienststellen mit den Chefs der und den Leitern der auf der Grundlage dieses Schreibens und unter Beachtung des Schreibens des Ministers des Innern und Chef der über Aufgaben und Maßnahmen zur Vorbeugung und Bekämpfung von Bugendgefährdung und Bugendkriminalität sowie deliktischen Kinderhandlungen - Bugendkriminalität - von Ordnung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei bezüglich der Durchführung von Maßnahmen der Personenkontrolle mit dem Ziel der. Verhütung und Bekämpfung der Kriminalität,.

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