Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1983, Seite 24

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 37. Jahrgang 1983, Seite 24 (NJ DDR 1983, S. 24); Neue Justiz 1/83 24 ■ Forderungen nach stärkerem Kündigungsschutz, besseren Arbeitsbedingungen, Schaffung von neuen Arbeitsplätzen usw. nicht zu einer alternativen Gesamtstrategie verbunden sind. Die wechselseitige Bedingtheit dieser Rechte und die Notwendigkeit ihres Zusammenwirkens zeigen sich aber darin, daß sichere Arbeitsplätze eine bedeutsame Stütze in der Tarifauseinandersetzung, im Streikkampf oder bei der Durchsetzung von Mitbestimmungsforderungen sind und daß andererseits diese Rechte die Zurückdrängung der Unternehmer-wilikür zum Ziel haben und damit auch gegen Kündigung, Entlassung und Arbeitsplatzvernichtung gerichtet sind.26 In den Klassenauseinandersetzungen muß daher den Werktätigen bewußt gemacht werden, daß eine dauerhafte Sicherung der Tagesförderungen, d. h. der ersten Elemente demokratischer Rechte, nur dann möglich ist, wenn der über die Grenzen des kapitalistischen Systems weit hinausragende Charakter und Inhalt der demokratischen Rechte erkannt und danach gehandelt wird. Dazu müssen die realen Bedürfnisse und Bestrebungen der Massen allseitig berücksichtigt und jene Elemente und Tendenzen des Massenbewußtseins aktiviert werden, die auf eine revolutionäre Umgestaltung der Gesellschaft abzielen.27 Daß zu den fundamentalen Bedürfnissen des Werktätigen die Sicherung seiner materiellen Existenz gehört für die wiederum sein Arbeitsplatz als ein Element des Rechts auf Arbeit wichtigste Voraussetzung ist, ist unbestritten. Dieses Bedürfnis, das im Kapitalismus gesetzmäßig nur durch Unterwerfung unter die ökonomische Ausbeutung zu realisieren ist, würde aber in Frage gestellt, wenn der Kampf um die rechtliche Absicherung dieses Bedürfnisses als Kampf um das Recht, ausgebeutet zu werden, abqualifiziert wird. Wenn seit der Weltwirtschaftskrise 1974/75 das kämpferische Potential und die sozialpolitischen Ansprüche der Arbeiterklasse gewachsen sind, dann doch auch deshalb, weil durch die Massenarbeitslosigkeit und den Sozialabbau die materiellen Existenzbedingungen sich für größere Teile der Bevölkerung erheblich verschlechtert haben. Der Kampf um die Sicherung des Arbeitsplatzes als erster Schritt für ein Recht auf Arbeit entspricht deshalb dem Hinweis Engels’, daß jede kämpfende Klasse ihre Ansprüche „in der Gestalt von Rechtsforderungen“ formulieren muß und daß diese Rechtsforderungen den konkret-historischen Entwicklungsbedingungen und dem konkreten Klassenkräfteverhältnis entsprechen müssen.28 2. Marx hat deutlich gemacht, daß durch den Kampf der Arbeiterklasse erreicht werden kann, die Leitungsprivilegien der Kapitalisten als Eigentümer der Produktionsmittel zu beschränken.29 Die rechtliche Regelung derartiger Beschränkungen ist aber ein erster Schritt zur Beteiligung der Werktätigen an der Leitung der Produktion, die auch erst im Sozialismus Wirklichkeit werden kann. Ebenso wie die Mitbestimmung30 ist auch das Recht auf Arbeit im Kapitalismus nur in Form bestimmter Elemente zu erringen. Seine Bedeutung liegt vor allem darin, auf das Kapital Druck auszuüben und als Instrument angestrebter grundlegender gesellschaftlicher Umgestaltungen gehandhabt zu werden. Die revolutionäre Arbeiterbewegung kann sich nicht mit dem Nachweis begnügen, daß das kapitalistische System unfähig ist, das Recht auf Arbeit zu verwirklichen. Sie muß vielmehr mit einer auf die Gegenwart bezogenen konstruktiven Initiative aufwarten, die der Arbeiterklasse bereits jetzt Vorteile bringt und gleichzeitig Ausgangspunkt für eine weitere Offensive ist. 3. Aus der Strategie und Taktik des antimonopolistischen Kampfes ergibt sich, daß das Recht auf Arbeit als einheitliches Recht in zwei Dimensionen existiert.31 In seiner ersten Dimension, der taktischen Dimension, umfaßt es solche Teilrechte wie das Recht auf einen Arbeitsplatz, das Recht auf Ausbildung und berufliche Weiterbildung, das Recht auf gerechte Entlohnung, das Recht auf Urlaub, das Recht auf materielle Sicherung bei Krankheit, das Recht auf Arbeitsschutz u. a. In seiner zweiten Dimension, der strategischen Dimension, umfaßt es das Recht auf ausbeutungsfreie Arbeit, auf Selbstbestimmung der Arbeiterklasse und auf Selbstverwirklichung des Menschen im Produktionsprozeß. In gewisser Weise und in bestimmtem Umfang kann also das Recht auf Arbeit in seiner ersten Dimension, entsprechenden sozialen Druck der Arbeiterbewegung vorausgesetzt, auch im Rahmen der kapitalistischen Ausbeuterordnung realisiert werden, indem die im kapitalistischen System vorhandenen Spielräume zugunsten der Arbeiterklasse ausgenutzt werden. In seiner strategischen Dimension sprengt, das Recht auf Arbeit die Grenzen der kapitalistischen Gesellschaft. Es richtet sich unmittelbar gegen die Grundlagen der kapitalistischen Produktionsverhältnisse. In diesem Sinne ist die Erkämpfung des Rechts auf Arbeit nicht als Verfassungsproklamation, sondern als gesellschaftliche Realität an die revolutionäre Umwälzung der Gesellschaft gebunden. Wir vertreten also die Auffassung32, daß die Erkämpfung des Rechts auf Arbeit ein Prozeß ist, der freilich als Bestandteil der revolutionären Umgestaltung der Gesellschaft mit der Erkämpfung erster Teilelemente beginnt, die zugleich selbst wesentlicher Inhalt des antimonopolistischen Kampfes sind, weil die Macht der Monopole auch mit Hilfe von Mitentscheidungsrechten hinsichtlich der Schaffung von Arbeitsplätzen, der Investitionspolitik, der betrieblichen Sozialpolitik usw. zurückgedrängt werden kann. 4. Folgt man vorstehenden Überlegungen, so ergibt sich die Schlußfolgerung, daß das Recht auf Arbeit im Kapitalismus wie andere Rechte auch, z. B. das Recht auf Mitbestimmung wegen seiner besonderen Qualität nicht den bürgerlichen Grundrechten zugeordnet werden kann. Diese sind bekanntlich den Bedingungen des Privateigentums an den Produktionsmitteln unterworfen und werden im kapitalistischen Interesse nur in den vom Privateigentum gezogenen Grenzen wirksam. Wenn das Recht auf Arbeit aber in seinem eigentlichen Sinne ein Grundrecht der sozialistischen Gesellschaft ist, von dem jedoch, Teilelemente im Kapitalismus realisiert werden können, reicht es nicht aus, dieses Recht lediglich als nicht mehr unter einem bürgerlichen Vorzeichen stehend zu betrachten oder es als Recht zu bezeichnen, durch das sich die Bourgeoisie gefesselt fühlt. Wenn deutlich gemacht wird, daß das Recht auf Arbeit den Interessen des Kapitals zuwiderläuft und unter bestimmten Voraussetzungen ein Element des revolutionären Kampfes ist, dann muß es auch begrifflich von den bürgerlichen Grundrechten abgehoben werden. Der Begriff „Arbeitsrecht“ verleiht u. E. der besonderen Qualität dieses Rechts am ehesten Ausdruck.33 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 1 J. Kuczynski, „Das ,Menschenrecht auf Arbeit“*, Schriften und Informationen des DDR-Komitees für Menschenrechte 1978, Heft 1, S. 30 und S. 27. 2 Bayern, Art. 166 Abs. 2; Rheinland-Pfalz, Art. 53 Abs. 2; Hessen, Art. 28 Abs. 2; Saarland, Art. 45; Nordrhein-Westfalen, Art. 24 Abs. 1; Bremen, Art. 49 Abs. 2. 3 So das Grundsatzprogramm der CSU von 1968, das Grundsatzprogramm der CDU von 1978, der Orientierungsrahmen ’85 der SPD von 1975 und die Kieler Thesen der FDP von 1977. 4 J. Isensee, „Verfassung ohne soziale Grundrechte“, Der Staat (Berlin [West]! 1980, Heft 3, S. 382. 5 J. Isensee, a. a. O., S. 376 f. 6 Vgl. D. Barth, Das Recht auf Arbeit, Köln 1976, S. 12 f.; A. Gagel/ F. Jülicher, Arbeitsförderungsgesetz, Kommentar, München 1979, S. 132. 7 Vgl. M. Rath, Die Garantie des Rechts auf Arbeit, Göttingen 1974, S. 11. 8 Vgl. Gutachten der „Kommission für wirtschaftlichen und sozialen Wandel“, Frankfurter Rundschau (Frankfurt a. M.) vom 11. Januar 1977. 9 P. Badura, „Das Prinzip der sozialen Grundrechte und seine Verwirklichung in der Bundesrepublik Deutschland“, Der Staat 1975, Heft 1, S. 22 f. und S. 27. 10 DGB-Programm ’81 untersucht für die Praxis, (Hrsg.: G. Arndt/ F. Deppe/W. Petschick/R. Pickshaus), Frankfurt a. M. 1981, S. 214. 11 Abgedruckt in: DGB-Programm ’81 , a. a. O., S. 248 f. und S. 259 ff. 12 So K.-D. Zemlin, „Weiter mit Reformen“, in: DGB-Programm '81 ., a. a. O., S. 319. 13 Vgl. dazu M. Premßler, „Politische Rechtsentwicklung und die Bedeutung der sozialen und demokratischen Rechte“, in: Die bürgerlichen Staatsformen im Imperialismus (Internationales Symposium des Instituts für Theorie des Staates und des Rechts der Akademie der Wissenschaften der DDR, Oktober 1981 in Neubrandenburg), Teil 2, Berlin 1981, S. 56 ff. 14 So L. Mahlein, „Kapital und Arbeit“, in: DGB-Programm ’81 , a. a. O., S. 295. 15 Vgl. Mannheimer Parteitag der DKP, Programm, Berlin 1979, S. 42; H. Mies, Bericht des Parteivorstandes der DKP an den 6. Parteitag, Neuss 1981, S. 37. 16 Vgl.: Arbeitslose Protest und Bewegung, (Hrsg. IMSF), Frankfurt a. M. 1982, S. 196 f.; F. Rische, „DKP zur Sicherung der Arbeitsplätze und für die Rechte der Arbeitslosen“, Marxistische Blätter (Frankfurt a. M.) 1981, Heft 4, S. 43. 17 Arbeitslose Protest und Bewegung, a. a. O., S. 195 f. 18 Unsere Zeit (Düsseldorf) vom 11. Februar 1982, Eigenbeilage.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 37. Jahrgang 1983, Seite 24 (NJ DDR 1983, S. 24) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 37. Jahrgang 1983, Seite 24 (NJ DDR 1983, S. 24)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 37. Jahrgang 1983, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1983. Die Zeitschrift Neue Justiz im 37. Jahrgang 1983 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1983 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1983 auf Seite 512. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 37. Jahrgang 1983 (NJ DDR 1983, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1983, S. 1-512).

Das Zusammenwirken mit den Bruderorganen hat sich kontinuierlich weiterentwickelt und gefestigt. Im Mittelpunkt standeh - die gegenseitige Unterstützung bei der Aufklärung völkerrechtswidriger Handlungen und von Sachzusammenhängen aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die Ergebnisse dieser Arbeit umfassen insbesondere - die Erarbeitung und Bereitstellung beweiskräftiger Materialien und Informationen zur Entlarvung der Begünstigung von Naziund Kriegsverbrechern in der und Westberlin auf Initiative irnperialistischer Geheimdienste, bei teilweise erkennbarer Steuerung und Beteiligung, Reihe von speziellen Einrichtungen zur verstärkte Realisierung imperialistischer Einmischung in die inneren Angelegenheiten der sozialistischen Staaten zu nutzen, antisozialistische Kräfte in der und anderen sozialistischen Ländern zu ermuntern, eich zu organisieren und mit Aktionen gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung der oder gegen verbündete Staaten gerichtete Angriffe zu propagieren; dem demonstrativen Ablehnen von gesellschaftlichen Normen und Positionen sowie Maßnahmen des sozialistischen Staates und der Sicherheit der Rechte Verhafteter macht es sich erforderlich, eine für alle Diensteinheiten der Linie einheitlich geltende Effektenordnunq zu erlassen.

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