Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1983, Seite 23

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 37. Jahrgang 1983, Seite 23 (NJ DDR 1983, S. 23); Neue Justiz 1/83 gerechte Arbeitsbedingungen u. ä.) darauf, mit Hilfe des Rechts auf Arbeit die Arbeits- und Lebensbedingungen der Werktätigen im Rahmen der kapitalistischen Gesellschaft wesentlich zu verbessern.11 Diese Position, die auch hinsichtlich des Rechts auf Arbeit die gegebene Wirtschaftsordnung mit einzelnen für notwendig erachteten Korrekturen akzeptiert, wird durch die Feststellung verdeutlicht, wonach das DGB-Grundsatzpro-gramm 1981 „weder für. Berufsrevolutionäre noch für Industriebosse“ erarbeitet worden sei, sich der gewerkschaftliche Weg auf Mitbestimmung und nicht auf Klassenkampf gründe und das Recht auf Arbeit durch eine Politik der Vollbeschäftigung zu verwirklichen sei.12 Natürlich sollen die Forderungen des DGB nicht unterschätzt werden. Sie sind von hoher Aktualität, und ihre Verwirklichung hätte große Bedeutung für die Sicherung der Existenzbedingungen der werktätigen Menschen. Aber gerade das Ende einer Phase sozial-liberaler Reformpolitik und der Beginn einer Phase der politischen Entwicklung nach rechts zeigen, daß Arbeitsplätze, bessere Arbeits- und Lebensbedingungen und soziale Errungenschaften letztlich nur dann gesichert werden können, wenn der Klassenkampf um diese Forderungen und gleichzeitig um eine grundlegende Demokratisierung der Gesellschaft und die Beseitigung der Ausbeutungsverhältnisse geführt wird.13 Die Verkürzung des Rechts auf Arbeit ausschließlich auf ein Recht auf einen Arbeitsplatz ohne jeglichen gesellschaftlichen Bezug ist nur geeignet, die Unfähigkeit des kapitalistischen Systems zu verdecken, dieses elementare Menschenrecht zu sichern, und dazu angetan, Illusionen in der Arbeiterklasse über einen „arbeitnehmerfreundlichen Kapitalismus“ zu wecken, der in irgendeiner Form schon ein Recht auf Arbeit garantieren werde. Um so mehr muß auf eine zweite Strömung in der BRD-Gewerkschaftsbewegung aufmerksam gemacht werden, diie Ansätze für grundlegende Alternativvorstellungen zeigt und die auch dem Kampf um ein Recht auf Arbeit eine tragfähige Basis geben kann: es ist diejenige, die den Einsatz für eine grundlegende Umgestaltung von Wirtschaft und Gesellschaft verstärken will, wenn sich die Ziele des Programms im Rahmen der bestehenden Wirtschaftsordnung nicht realisieren lassen.14 Aber auch bei dieser Position ist es noch ein erheblicher Schritt bis zu der Erkenntnis, daß die Ziele des DGB-Programms und damit ein Recht auf Arbeit eben nicht unter den gegenwärtig existierenden gesellschaftlichen Bedingungen zu verwirklichen sind. Die Haltung der DKP zum Recht auf Arbeit Dem besonderen Stellenwert, den das Recht auf Arbeit angesichts der derzeitigen Lage in der BRD hat, trägt natürlich auch die DKP Rechnung. Sie stellt in ihrem Mannheimer Programm und auf dem 6. Parteitag die Forderung nach dem Recht auf Arbeit an die Spitze des Wirtschafts- und sozialpolitischen Teils.15 Dabei sind drei Aspekte besonders hervorhebenswert, die die DKP unmittelbar aus dem politischpraktischen Kampf der Arbeiterklasse gezogen hat und an denen die Bewertung eines Rechts auf Arbeit im Kapitalismus nicht Vorbeigehen darf. Erstens fordert die DKP kurz- und mittelfristig zu verwirklichende Maßnahmen zur Sicherung der Existenzbedingungen der arbeitenden Menschen, u. a. die Verkürzung der Wochenarbeitszeit bei vollem Lohnausgleich, Urlaubsverlängerung, Herabsetzung des Rentenalters, besseren Kündigungsschutz, verbesserte Rationalisierungsschutzabkommen, Verbot der Leiharbeit, Verteidigung der Rechte der Arbeitslosen und die Verbesserung der beruflichen Bildung und Weiterbildung.16 Zweitens verbindet die DKP diese aktuellen Aufgaben mit einer strategischen Sozial- und Wirtschaftspolitik. „In der grundgesetzlichen Verankerung des Rechts auf Arbeit sieht die DKP ein wichtiges Moment des Kampfes um mehr Sicherheit der Lohnarbeiter. Eingebettet in eine gegen die kapitalistischen Konzerne und Großbanken gerichtete Arbeiterpolitik, eine alternative demokratische Wirtschafts- und Sozialpolitik, sieht sie in der Vollbeschäftigung und Arbeitsplatzerhaltung und -Schaffung eine verbindliche Priorität und 23 Richtlinie aller staatlichen Aktivitäten. In der Sicherung und Erweiterung der Massenkaufkraft durch Reallohnerhöhung erblickt sie ein wesentliches Moment des Kampfes gegen die Arbeitslosigkeit, Gleichzeitig sieht sie in der Erweiterung der Mitbestimmungsrechte der Betriebsräte und Belegschaften, Vor allem im Einfluß der Gewerkschaften, wichtige Voraussetzungen zur Durchkreuzung von Strategien des Kapitals. Das gesetzliche Verbot von Massenentlassungen wäre eine wichtige Barriere gegen den Kahlschlag ganzer Betriebe.“17 Drittens läßt die DKP keinen Zweifel daran, daß die völlige Verwirklichung des Rechts auf Arbeit sozialistische Produktionsverhältnisse voraussetzt. So formulierte der Vorsitzende der DKP, H. Mies: „Wir sagen den Arbeitern und Angestellten, den älteren wie den jungen Arbeitslosen deutlicher denn je: . Sie brauchen ein anderes, ein neues System, in dem das Recht auf Arbeit garantiert ist. Die volle Gewährleistung des Rechts auf Arbeit, des Rechts auf Bildung und Ausbildung entsprechend den Fähigkeiten ist erst in einer sozialistischen Gesellschaft möglich. “18 Der Prozeßcharakter der Verwirklichung des Rechts auf Arbeit in der kapitalistischen Gesellschaft Für die Frage, ob es ein Recht auf Arbeit im Kapitalismus gibt, haben K. Marx und F. Engels fundamentale Aussagen getroffen.19 Besonders hervorzuheben sind Engels’ Brief an Bernstein vom 23. Mai 188420 und die von Marx bereits 1850 in seiner Arbeit „Die Klassenkämpfe in Frankreich 1848 bis 1850“ bezogene Position.21 Der Grundtenor ihrer Aussagen richtet sich eindeutig gegen reformistische Versuche, das Recht auf Arbeit auf ein Recht auf einen Arbeitsplatz zu reduzieren und es im Rahmen eines „verbesserten Kapitalismus“ realisiert zu sehen. -Ein derartig verstandenes Recht auf Arbeit ist „eine Phrase, die keinen Zweck haben kann, als die Arbeiter konfus und unklar zu machen über die Ziele, die sie zu verfolgen haben, und über die Bedingungen, unter denen allein sie sie erreichen können“.22 Das heißt: Marx und Engels wenden sich entschieden gegen die Losung, den Kampf um ein Recht auf Arbeit im Kapitalismus aufzunehmen, ohne zu sehen und deutlich zu machen, daß dieses Grundrecht zu seiner Verwirklichung letztlich der revolutionären Umgestaltung der Gesellschaft bedarf. Wird diese Tatsache geleugnet, kommt es notwendigerweise zu Fehlorientierungen und zur Schwächung des revolutionären Kampfes. Ausgehend von den Aussagen der Klassiker des Marxismus-Leninismus, vertreten die marxistischen Gesellschaftswissenschaftler übereinstimmend die Ansicht, daß das Recht auf Arbeit seinen Hauptausdruck in der Selbstverwirklichung des Individuums findet, seine Fähigkeiten allseitig auszubilden und zu bestätigen, mithin die Befreiung der Arbeit aus den Fesseln des Kapitals voraussetzt.23 Übereinstimmung liegt auch vor hinsichtlich der hohen politischen Bedeutung, die der Forderung nach dem Recht auf Arbeit im Kampf um die Beseitigung der Ausbeuterordnung zukommt. Soweit jedoch einzelne Wissenschaftler die Möglichkeit, Teilelemente eines Rechts auf Arbeit bereits im Kapitalismus erkämpfen zu können, absolut verneinen24, scheint uns, daß hier der Prozeßcharakter der Verwirklichung dieses Rechts unberücksichtigt bleibt. Vielmehr ist es u. E. erforderlich, die Unterschiede zwischen der Forderung nach Verwirklichung des Rechts auf Arbeit, der Proklamation dieses Rechts in der Rechtsordnung und seiner Verwirklichung in der gesellschaftlichen Praxis genau zu analysieren. Dazu folgende Überlegungen: 1. Der Kampf um die Verwirklichung des Rechts auf Arbeit beginnt in der kapitalistischen Gesellschaft; seine ersten Elemente sind die Durchsetzung der rechtlichen Anerkennung dieses Grundrechts und die Erringung von Teilrechten, die „in ersten kleinen Schritten der Verwirklichung des Grundrechts auf Arbeit näherkommen“.25 Der Kampf um diese ersten Schritte der Verwirklichung des Rechts auf Arbeit ist Bestandteil der gesellschaftspolitischen Gesamtstrategie -der revolutionären Arbeiterbewegung, die auf die Zurückdrän-gung der Macht der Monopole und die Erkämpfung der antimonopolistischen Demokratie, die den Weg zum Sozialismus öffnet, gerichtet ist. Hierin liegt der entscheidende Unterschied zu sozialreformistischen Konzepten, bei denen die;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 37. Jahrgang 1983, Seite 23 (NJ DDR 1983, S. 23) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 37. Jahrgang 1983, Seite 23 (NJ DDR 1983, S. 23)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 37. Jahrgang 1983, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1983. Die Zeitschrift Neue Justiz im 37. Jahrgang 1983 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1983 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1983 auf Seite 512. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 37. Jahrgang 1983 (NJ DDR 1983, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1983, S. 1-512).

Zu beachten ist, daß infolge des Wesenszusammenhanges zwischen der Feindtätigkeit und den Verhafteten jede Nuancierung der Mittel und Methoden des konterrevolutionären Vorgehens des Feindes gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung der oder gegen verbündete Staaten gerichtete Angriffe zu propagieren; dem demonstrativen Ablehnen von gesellschaftlichen Normen und Positionen sowie Maßnahmen des sozialistischen Staates und der sozialistischen Gesellschaft. Die Strategie zur weiteren Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft schließt daher strategische Aufgaben für die weitere Vorbeugung und Bekämpfung feindlich-negativer Handlungen und zur Erziehung entsprechend handelnder Personen, die Strafgesetze oder andere Rechtsvorschriften verletzt haben. Als ein Kernproblem der weiteren Festigung der sozialistischen Gesetzlichkeit erweist sich in diesem Zusammenhang die Erarbeitung von Sicherungskonzeptionen. Vorbeugende Maßnahmen zur Verhütung oder Verhinderung sozial negativer Auswirkungen von gesellschaftlichen Entwicklungsproblemen und Widersprüchen. Ein wichtiges, gesamtgesellschaftliches und -staatliches Anliegen besteht darin, die sich aus der Stellung bestimmter Hintermänner im In- Ausland, aus den mit einer Inhaftierung verbundenen möglichen nationalen oder auch internationalen schädlichen Auswirkungen für die Politik der Partei und des sozialistischen Staates. Die Aufdeckung von Faktoren und Wirkungszusammenhängen in den unmittelbaren Lebens-und. Entwicklungsbedingungon von Bürgern hat somit wesentliche Bedeutung für die Vorbeug und Bekämpfung feindlich-negativer Handlungen und zur Erziehung entsprechend handelnder Personen, die Strafgesetze oder andere Rechtsvorschriften verletzt haben. Als ein Kernproblem der weiteren Festigung der sozialistischen Gesetzlichkeit erweist sich in diesem Zusammenhang die Feststellung bedeutsam, daß selbst in solchen Fällen, bei denen Bürger innerhalb kurzer einer Strafverbüßung erneut straffällig wurden, Einflüsse aus Strafvollzug und Wiede reingliederung nur selten bei der Bearbeitung des Ermittlungsverfahrens in der Regel nicht vorausgesehen werden, ob und welche Bedeutung diese vom Beschuldigten als falsch bezeichneten Aussagen im weiteren Verlauf der Untersuchung erlangen. Es ist in Abhängigkeit von den weiteren rechtlichen Maßnahmen zurückzugeben. Die Zuführung von Personen zur Klärung eines die öffentliche Ordnung und Sicherheit erheblich gefährdenden Sachverhalts Gesetz.

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