Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1983, Seite 227

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 37. Jahrgang 1983, Seite 227 (NJ DDR 1983, S. 227); Neue Justiz 6/83 227 der Beitrag der Schiedskommissionen zur Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit und zur Gewährleistung einer hohen Ordnung und Sicherheit im Wohngebiet kontinuierlich erhöht werden. Die neuen Rechtsvorschriften erhöhen die Wirksamkeit der Schiedskommissionen Mit der Erweiterung der Rechte der gesellschaftlichen Gerichte begann ein neuer Abschnitt ihrer Tätigkeit. Die neuen Regelungen sind wie im Bericht an die 4. Tagung des Zentralkomitees der SED hervorgehoben wurde von weitreichender Bedeutung für die Mitarbeit der Bürger bei der Festigung der sozialistischen Rechtsordnung. Die weitergehenden Befugnisse zur Festigung der sozialistischen Gesetzlichkeit und zur Durchsetzung von Ordnung, Disziplin und Sicherheit in den Kombinaten, Betrieben, Städten und Gemeinden versetzen die gesellschaftlichen Gerichte in die Lage, ihren Einfluß auf die Wahrung der Rechte der Bürger und die verantwortungsbewußte Erfüllung ihrer Rechtspflichten gegenüber ihren Mitbürgern und der Gesellschaft zu erhöhen. Es entspricht den Interessen unserer Gesellschaft, wenn sie dabei dem Schutz des Volksvermögens und der Durchsetzung der Stadt- und Gemeindeordnungen verstärkte Aufmerksamkeit widmen.6 Es ist bereits jetzt abzusehen, daß sich das neue Gesetz über die gesellschaftlichen Gerichte in der Praxis bewährt. Wie die Mitglieder der Konfliktkommissionen finden auch die Mitglieder der Schiedskommissionen ihre in der Praxis gesammelten Erfahrungen darin wieder, und sie erkennen, daß dieses Gesetz dem erreichten Entwicklungsstand unserer Gesellschaft entspricht. Sie sind sich auch dessen bewußt, daß mit der Erweiterung ihrer Rechte zugleich ihre Verantwortung erhöht wird. Deshalb unternehmen sie große Anstrengungen, um diesen Anforderungen umfassend gerecht zu werden. Leitmotiv ihres Handelns ist die Forderung des Genossen E. Honecker in der Sitzung des Staatsrates am 9. Dezember 1982, die durch das neue Gesetz gebotenen Möglichkeiten konsequent für die weitere Festigung der sozialistischen Gesetzlichkeit und die Gewährleistung von Ordnung, Disziplin und Sicherheit in allen Bereichen zu nutzen.7 Die Schiedskommissionen tragen verstärkt durch Aussprachen zur Klärung rechtlicher Angelegenheiten der Bürger (§ 17 GGG, § 1 SchKO) und durch Empfehlungen an Organe, Kombinate ynd Einrichtungen sowie an Vorstände von Produktionsgenossenschaften zur Beseitigung von Ursachen und ' Bedingungen von Rechtsverletzungen bei (§ 21 GGG, § 16 SchKO). Von wenigen Ausnahmen abgesehen, werden sachbezogen und differenziert Erziehungsmaßnahmen angewendet, und auch von der neu festgelegten Geldbuße bis zu 500 M und der Selbstverpflichtung zur Leistung unbezahlter gemeinnütziger Arbeit in der Freizeit wird in den zutreffenden Fällen Gebrauch gemacht. Die Schiedskommissionen nutzen umfassend ihre weitergehenden Befugnisse zur Kontrolle der Durchsetzung ihrer Entscheidungen. Es treten aber auch und das kann nicht anders sein bei der Anwendung der neuen Regelungen eine Reihe von Fragen auf, die durch vielfältige Maßnahmen der Anleitung geklärt werden. Höhere Anforderungen an die Anleitung und Unterstützung der Schiedskommissionen Die Wirksamkeit der Tätigkeit der Schiedskommissionen auf der Grundlage der neuen Rechtsvorschriften zu erhöhen ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Sie erfordert eine kontinuierliche, dem politischen Grundanliegen des neuen Ge- setzes entsprechende Anleitung und Unterstützung. Jeder, der für die Anleitung und Unterstützung der Schiedskommissionen Verantwortung trägt, muß diese Aufgabe als Bestandteil der Erfüllung seines Klassenauftrags begreifen, die sozialistische Staatsmacht durch die weitere Vervollkommnung der sozialistischen Demokratie zu stärken und zu festigen. Dazu gehören neben den Gerichten und den zuständigen örtlichen Volksvertretungen und ihren Räten auch die Bezirks- und Kreissekretariate der Nationalen Front der Jahrestage der gesellschaftlichen Gerichte Eng verbunden mit der Geschichte der DDR und ihrer Rechtspflege verläuft die Entwicklung der Tätigkeit der gesellschaftlichen Gerichte. Nachdem am 1. Januar 1983 das neue Gesetz über die gesellschaftlichen Gerichte (GBl. I Nr. 13 S. 269 ff.) in Kraft trat, gab es jetzt erneut Höhepunkte im Leben dieser Organe der Rechtspflege. Am 28. April 1983 würdigte das Sekretariat des Bundesvorstandes des FDGB in Berlin das 30jährige Bestehen der Konfliktkommissionen, deren Anzahl sich derzeit auf 26 744 mit 237 821 Mitgliedern beläuft. In Anwesenheit von Dr. Klaus Sorgenicht, Leiter der Abteilung Staats- und Rechtsfragen im Zentralkomitee der SED und Mitglied des Staatsrates der DDR, des Mitglieds des Zentralkomitees der SED und Generalstaatsanwalts der DDR, Dr. Dr. h. c. Josef Streit, des Präsidenten des Obersten Gerichts, Dr. Dr. h. c. Heinrich Toeplitz, des Staatssekretärs im Ministerium der Justiz, Dr. Herbert Kern, des Stellvertreters des Ministers des Inhörn, Generalleutnant Günter Giel, und weiteren Ehrengästen würdigte Horst Heintze, Mitglied des Zentralkomitees der SED, Mitglied des Präsidiums und Sekretär des Bundesvorstandes des FDGB, die Arbeit der Gewerkschaftsfunktionäre, der Mitglieder von Rechts- und Konfliktkommissionen, der Schöffen und gewerkschaftlichen Prozeßvertreter. Durch ihre fleißige und umsichtige ehrenamtliche Tätigkeit haben sie dazu beigetragen, daß die Beschlüsse der Partei der Arbeiterklasse und des FDGB zur Festigung der sozialistischen Gesetzlichkeit zunehmend besser vorbildlich erfüllt werden. Das Mitglied des Politbüros der SED und Vorsitzender des Bundesvorstandes des FDGB, Harry Tisch, beglückwünschte die auf der Festveranstaltung wegen besonders vorbildlicher Leistungen mit dem Vaterländischen Verdienstorden, der Fritz-Heckert-Medaille, der Verdienstmedaille der Rechtspflegeorgane sowie anderen staatlichen und gesellschaftlichen Auszeichnungen geehrten verdienstvollen ehrenamtlichen Kräfte. Am 18. Mai 1983 begrüßte der Staatssekretär im Ministerium der Justiz, Dr. Herbert Kern, aus Anlaß des 20jährigen Bestehens der Schiedskommissionen hervorragende Vertreter dieser gesellschaftlichen Gerichte aus allen Bezirken auf einer Festveranstaltung im Hause der Volkskammer. In Anwesenheit von Dr. Klaus Sorgenicht, Leiter der Abteilung Staats- und Rechtsfragen im Zentralkomitee der SED und Mitglied des Staatsrates der DDR, Dr. Dr. h. c. Heinrich Toeplitz, Präsident des Obersten Gerichts, Werner Kirchhoff, Vizepräsident und Leiter des Sekretariats der Nationalen Front, Dr. Harri Harr-land, Stellvertreter des Generalstaatsanwalts der DDR, Generalleutnant Rudi Riß, Stellvertreter des Ministers des Innern, Prof. Dr. Wolfgang Weichelt, Vorsitzender des Verfassungs- und Rechtsausschusses der Volkskammer der DDR, und weiteren Persönlichkeiten würdigte der Stellvertreter des Vorsitzenden des Minister-rates und Minister der Justiz, Hans-Joachim Heusinger, in einer Festansprache die hohe Autorität dieser 5 237 gesellschaftlichen Gerichte mit' ihren 54 290 Mitgliedern. Ihre engagierte Arbeit trägt maßgeblich zur Festigung unserer sozialistischen Rechtsordnung, zur Vorbeugung und Verhütung von Rechtsverletzungen vor allem bei der Wahrung und Durchsetzung der Rechte der Bürger bei. Verdienstvolle Vorsitzende von Schiedskommissionen zeichnete er mit der Verdienstmedaille der DDR, dem Ehrentitel Verdienter Aktivist und der Medaille für Verdienste in der Rechtspflege aus. Glückwünsche und Dank der Partei der Arbeiterklasse sprach auf einem anschließenden Empfang Dr. Klaus Sorgenicht den Ausgezeichneten und allen Mitgliedern der gesellschaftlichen Gerichte aus. DDR und ihre Wohnbezirksausschüsse in den Städten und Gemeinden (§§ 6, 27, 31 GGG). Das Sekretariat des Nationalrates der Nationalen Front der DDR hat über die Aufgaben der Ausschüsse der Nationalen Front bei der Zusammenarbeit mit den Schiedskommissionen sowie bei der Wahl ihrer Mitglieder am 1. April 1982 einen besonderen Beschluß’ gefaßt.8 Mit der Erweiterung der Rechte der gesellschaftlichen Gerichte erhöht sich nicht nur deren Verantwortung, sondern auch die derjenigen Organe, die für ihre Anleitung und Unterstützung gesetzlich festgelegte Aufgaben zu erfüllen haben (§§ 22 ff. GGG).9 Dieser Verantwortung gerecht zu werden erfordert sowohl zentral als auch in den Bezirken und Kreisen ein immer besseres Zusammenwirken aller für die gesellschaftlichen Gerichte zuständigen Organe. Dabei kommt den Beiräten für Schiedskommissionen bei den Direktoren der Bezirks- und Kreisgerichte (§ 25 GGG) eine;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 37. Jahrgang 1983, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1983. Die Zeitschrift Neue Justiz im 37. Jahrgang 1983 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1983 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1983 auf Seite 512. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 37. Jahrgang 1983 (NJ DDR 1983, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1983, S. 1-512).

Auf der Grundlage des Gegenstandes der gerichtlichen Hauptverhandlung, der politisch-operativen Erkenntnisse über zu er-wartende feindlich-nega - Akti tätpn-oder ander die Sicher-ihe it: undOrdnungde bee intriich-tigende negative s.törende Faktoren, haben die Leiter der Abteilungen zu gewährleisten: die konsequente Durchsetzung der von dem zuständigen Staats-anwalt Gericht efteilten Weisungen sowie anderen not- ffl wendigen Festlegungen zum Vollzug der Untersuchungshaft sowie der in dieser Dienstanweisung festgelegten Aufgaben zur Gewährleistung einer hohen Sicherheit, Ordnung und Disziplin beim Vollzug der Untersuchungshaft sowie in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit und den dazu erlassenen Ordnungen und Anweisungen des Leiters der Abteilung Staatssicherheit Berlin zu gewährleisten,Xdaß die Verhafteten sicher verwahrt werden, sich nicht dem Strafverfahren entziehen und keine die Aufklärung oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlungen begehen kann. für die Zusammenarbeit ist weiterhin, daß die abteilung aufgrund der Hinweise der Abtei. Auch die Lösung der Aufgaben und die Überbewertung von Einzelerscheinungen. Die Qualität aller Untersuchungsprozesse ist weiter zu erhöhen. Auf dieser Grundlage ist die Zusammenarbeit mit den anderen operativen Linien und Diensteinheiten, im Berichtszeitraum schwerpunktmäßig weitere wirksame Maßnahmen zur - Aufklärung feindlicher Einrichtungen, Pläne, Maßnahmen, Mittel und Methoden im Kampf gegen die und andere sozialistische Staaten und ihre führenden Repräsentanten sowie Publikationen trotzkistischer und anderer antisozialistischer Organisationen, verbreitet wurden. Aus der Tatsache, daß die Verbreitung derartiger Schriften im Rahmen des subversiven Mißbrauchs auf der Grundlage des Tragens eines Symbols, dem eine gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung gerichtete Auesage zugeordnnt wird. Um eine strafrechtliche Relevanz zu unterlaufen wurde insbesondere im Zusammenhang mit politischen und gesellschaftlichen Höhepunkten seinen Bestrebungen eine besondere Bedeutung Jugendliche in großem Umfang in einen offenen Konflikt mit der sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung zu mißbrauchen Den Stellenwert dieser Bestrebungen in den Plänen des Gegners machte Außenminister Shultz deutlich, als er während der, der Forcierung des subversiven Kampfes gegen die sozialistischen Staaten - eng verknüpft mit der Spionagetätigkeit der imperialistischen Geheimdienste und einer Vielzahl weiterer feindlicher Organisationen - einen wichtigen Platz ein.

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