Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1983, Seite 220

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 37. Jahrgang 1983, Seite 220 (NJ DDR 1983, S. 220); 220 Neue Justiz 5/83 eröffnen. Andererseits scheint mir, daß es für den Leser gelegentlich nicht einfach ist, den Faden in der Hand zu behalten. Aus der fünften Studie („Menschenrechte als Maß für Intervention und Kooperation“) sind Auszüge ibereits in NJ 1981, Heft 4, S: 149 ff., veröffentlicht worden. Klenner zeigt hier, wie Frieden, Selbstbestimmungsrecht der Völker und Selbstbestimmung&recht des einzelnen in einem engen Wechselverhältnis stehen, das die Förderung der Menschenrechte als Teil des Friedensvölkerrechts der Gegenwart, als Maß der friedlichen Kooperation bedingt (S. 175). „Die Förderung von Menschenrechten durch das Völkerrecht ist mit der Koopera-tions- und Friedensipflicht der Staaten und ihrer Anerkennung des Selbstbestimmungsrechts verflochten, und das heißt auch, daß das völkerrechtliche Souveränitätsprinzip weder das Selbstbestimmungsrecht des eigenen noch das eines anderen Volkes aufzuheben gestattet. Damit ist aber auch gesagt, daß die Versuche, mittels ,Menschenrechten“ die Grenzlinie zwischen Staats- und Völkerrecht aufzulösen und die vorgeblich transnationalen ,Menschenrechte“ als Interventionsinstrumente zu mißbrauchen, jedenfalls contra legem erfolgen“ (S. 179). In der Doppelrolle des Selbstbestimmungsrechts der Völker als grundlegendes Prinzip des allgemeinen Völkerrechts und als grundlegendes Menschenrecht sieht Klenner zu Recht den Schlüssel dafür, daß die „Menschenrechtskonzeption der Vereinten Nationen eine demokratische, anti-kolonialistische, antirassistische und friedensfördemde Richtung“ hat (S. 183). In Übereinstimmung damit bezeichnet der Autor die UN-Menschenrechtskonventionen als einen .„Vereinbarungskompromiß zwischen Staaten auch unterschiedlicher Gesellschaftsordnung über die im Interesse der Friedenssicherung und der zwischenstaatlichen Kooperation auf wirtschaftlichem, wissenschaftlich-technischem, kulturellem und humanitärem Gebiet erforderlichen Maßnahmen, Mittel und Methoden“ (S. 192). Von dieser internationalen Zusammenarbeit der Staaten bei der Förderung der Menschenrechte werden Vereinbarungen im Kampf gegen internationale Verbrechen wie Völkermord oder Apartheid sowie Maßnahmen der UNO abgehoben, die im Falle schwerer und systematischer Menschenrechtsverletzungen möglich und zur Sicherung des Friedens nötig werden (S. 199). Der Angelpunkt für alle diese Vereinbarungen im Bereich der Menschenrechte ist eine Völkerrechtsordnung, die auf dem Gewaltverbot, dem Selbstbestimmungsrecht der Völker und der souveränen Gleichheit der Staaten aufbaut. Es handelt sich um die friedliche Kooperation unterschiedlicher Klassenorganisationen, aber es wäre eine Illusion, „auf einen rechtsverbindlichen Konsens über eine übereinstimmende innerstaatliche Gesellschaftsordnung zu spekulieren“ (S. 191). Das ist weder Gegenstand noch Ziel der internationalen Vereinbarungen zur Förderung der Menschenrechte oder zur Bekämpfung internationaler Verbrechen. So wird in dieser Studie sehr pointiert der Unterschied zwischen den gesellschaftlichen und ideologischen Grundpositionen der Staaten und den von ihnen vereinbarten Kegeln der internationalen Zusammenarbeit herausgearbeitet. Es entspricht ihrer auf Desillusionierung orientierten Anlage (S. 163), daß sie die Unvereinbarkeit der bürgerlichen und der proletarischen Menschenrechtskonzeption in den Vordergrund stellt'. Ob das allerdings die zugespitzte Behauptung trägt: „Unter diesen objektiv-realen Bedingungen ist jede Hoffnung auf eine konsensfähige Menschenrechtskonzeption in der Welt von heute illusionär“ (S. 162), muß doch Zweifel wecken. In ihrer Absolutheit würde diese Behauptung auch all das ausschließen, was der Verfasser selbst wenige Seiten später über die „Menschenrechtskonzeption der Vereinten Nationen“ sagt. Mir scheint auch eine so absolute These im Widerspruch zu Klenners eigener Polemik gegen „scheinradikale Totaltrennungen der Gegenwart von der Vergangenheit“ S. 142) zu stehen, die z. B. in dem von ihm zu Recht kritisierten Satz zum Ausdruck kommt, es gebe keine gemeinsame Sprache zwischen marxistischen und kapitalistischen Ländern über Menschenrechte ein Satz, der angesichts umfangreicher universell angelegter Menschenrechtsverträge sicher nicht zu halten ist, was Klenner (S. 176 f.) überzeugend nachweist. Mit der Frage, ob wir damit „dem normativen Nichts“ gegenüberstünden (S. 171), beginnt denn Klenner auch sogleich die Übertreibung in der These von S. 162 abzubauen, die darin liegt, daß sie den möglichen Konsens über völkerrechtliche Regeln nicht deutlich von der weltanschaulichen Konsensunfähigkeit über eine innerstaatliche Gesellschaftsordnung unterscheidet. Man versteht, daß die Übertreibung beabsichtigt war und dazu dient, einen Staudamm gegen die Infiltration klassenloser Rechtsillusionen in einem Feld zu errichten, das gegenwärtig und in absehbarer Zukunft im COflEPECAHME 3. rOTTHIJIMHr Kapji MapKC h MK3epH0CTb anojioreTHKH 6yp-3Kya3HOro repMaHCKoro rocygapcTBa 174 r. rEPHEP/P. MAMCHEPO pa6oTe npaBOBOä komhcchh Ha 37-oh cec- chh renepajiLHOH Acca.wQjieii OOH 178 X.-fl. niyjIbllE/K. IfMrEP XpeSOBaHHa k nogrOTOBKe u otpopMJieümo npaBOBbix npegnucaiurä 182 P. MAHg/K. myjlbUE OGmCCTBeHHHe opraHH3apioi u ocyuiecTBJietmc npaBa 184 P. XEHEPT/B. mHAK.HEP/3. nAyjIb MaTepiia.TIIIiaH OTBCTCTBGHHOCTB KpeCTbHH-KOOnepaTOpOB HO HOBOMy 3aKOHy O CXIIK 187 X. xyrOT/K.-X. EMKE OömecTisenin.ie cmjii.i noBwmaiOT adxpeKTHB-hoctb iipaisocy.'iMH 190 M3 Apynix coiinh.iuctuXecKii\ CTpaa A. K. mnrjIMK OULUCCTBCIIHLIC 0praHH3agHH B nOJIHTHieCKOH euer CMC coBercKoro oßmecTBa 193 rocyaapcTBO H IipHBO B ItMIiepiI.Cill (MC E. BAttC PyHKiiHH Komrernenn E3C 06 ochobhbix npaBax npa no.nn-THaeCKOH nnrerpaunn 'ianagHOM Esponu 195 Pojib loc'rnunn b HapHcrcacoM rocyaapcTBe B apr Bce Cure ByajBipo-BaHa! 197 Ha oOcymaeiinc 3. EyXXOJIbU O npHHHHax npecrynHocrH b TflP 199 B. OPIIIEKOBCKH/g. 3AHflEJIb npoßjieMu HeociopOHCHOH bhhbi b coirnajinCTtiaeCKOM yrOHOBHOM npase 202 HoBue npaBOBBie iipcaiincamiH 0630p saxOKOAarea&cnn b I Kiiaprajic 1983 r. 206 Onm H3 npaKTHKH B. BEJIbOEJIb riopyunrejiLCTBO b yrojiOBHOM iipon3BorrerBe 209 K.-X. PEHEP Oui.HBjieHnc oüiuecTBeimoro jurrepeca npoxypopoM b cjiyaae npecrynaeHHÄ, npecjieyeMBix no Hcajioöe nOTepneBHiero 210 U. rEPMHr OcHOBa npnTH3aHHH Ha B03MemeHne ymepßa b rpaxt-rrancKO-npaBOBi.ix rrurünopmax othouichuhx 211 A. KyH npaBOßaa opeHKa 3aKJnoreHHoro nepeg BCrynaeHHeM TK b cujiy rrorooopa 0 HacgegCTBe 211 Oßnprä iia/raop 3a coßaiogCHHeM 3aKOHHocxH npoxypopoM 212 lOpHCAHKHHa no TpygOBOMy, rpa K,t an c KO.MV u yioaoBUOMy npaBy 213 Übersetzung: Erika Holtmann, Berlin CONTENTS Ernst Gottschling : Karl Marx and the misery oi bourgeois German State’s apologetics 174 Gunter G.oerner / Rolf Meissner : On the aetivities of the Legal Committee at the 37th session of the UN General Assembly 178 Hans-Dieter Schulze / Klaus Zieger : Demands made on the preparation and structuring of legal provisions 182 Richard M a n d / Carola Schulze : Social organizations and application of the law 184 Richard Haehnert / Wolfgang Schneider / Erika Paul: Material responsibility of cooperative farmers under the new Cooperative Farms Act 187 Heinz H u g o t / Karl-Heinz Oehmke; Social forces increase the efficiency of Jurisdiction 190 From other socialist countries A. I. Stchiglik: Social organizations in the political System of the Soviet society 193 State and law in imperialism Baerbel W e i s s : The function of the basic rights concept of the European Community for the political Integration of Western Europe 195 The role of justice in the fascist state still veiled in the Federal Republie of Germany 197 For discussion Erich Buchholz : On the causes of criminality in the GDR 199 Walter Orschekowski / Dietmar Seidel : Questions of negligent culpability in socialist criminal law 202 New legal provisions A survey of legislation in the Ist quarter of 1983 206 Practical experiences Winfried W o e 1 f e 1 : Surety in criminal proceedings 209 Karl-Heinz R o e h n e r: Declaration of “public Interest” by the procurator in case of offences which are only prosecuted upon application by the aggrieved party 210 Joachim Goehring : The basis of Claims for damages resulting from contractual relations under civil law 211 Alfred Kuhn: Legal assessment of an inheritance contract concluded prior to the coming into force of the Civil Code 211 General supervision of legality by the procurator 212 Jurissdiction in labour, civil and criminal matters 213 Übersetzung: Angela König, Berlin Mittelpunkt der internationalen politischen und ideologischen Auseinandersetzungen steht Ob es dazu jedoch nützlich und überhaupt nötig war, dem Leser erst das Gefühl zu vermitteln, „er werde mit dem uferlosen Nichts konfrontiert“ (S. 163), ist mir fragwürdig. Auch setzt sich der Verfasser damit unnötigen Mißverständnissen und Mißdeutungen aus. Wie man sieht: ein streitbares Buch, das in vieler Hinsicht anregt und das man nicht so schnell aus der Hand legt. Es ist darauf gerichtet, unsere inzwischen umfängliche Menschenrechtsliteratur weiterzuführen. Prof. Dr. sc. BERNHARD GRAEFRATH, Institut für Theorie des Staates und des Rechts der Akademie der Wissenschaften der DDR;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 37. Jahrgang 1983, Seite 220 (NJ DDR 1983, S. 220) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 37. Jahrgang 1983, Seite 220 (NJ DDR 1983, S. 220)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 37. Jahrgang 1983, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1983. Die Zeitschrift Neue Justiz im 37. Jahrgang 1983 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1983 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1983 auf Seite 512. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 37. Jahrgang 1983 (NJ DDR 1983, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1983, S. 1-512).

Die Diensteinheiten der Linie sinTleÄDschnitt der Ar-beit begründet, zum einen staatliches Vollzugsorgan zur Durchfüh-rung des Vollzuges der Untersuchungshaft und zum anderen politischoperative Diensteinheit Staatssicherheit . In Verwirklichung ihrer Verantwortung für die Durchführung des Untersuchungshaftvollzuges arbeiten die Diensteinheiten der Linie eng mit politisch-operativen Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit zusammen. Besonders intensiv ist die Zusammenarbeit mit den Diensteinheiten der Linie zu unterstützen, zürn Beispiel in Form konsequenter Kontrolle der Einnahme von Medizin, der Gewährung längeren Aufenthaltes im Freien und anderen. Bei verhafteten Ehepaaren ist zu berücksichtigen, daß die Durchsetzung dieser Maßnahmen auf bestimmte objektive Schwierigkeiten hinsichtlich bestimmter Baumaßnahmen, Kräfteprobleme stoßen und nur schrittweise zu realisieren sein wird. In den entsprechenden Festlegungen - sowohl mit dem Ministerium für Staatssicherheit erwarten lassen. Der Feststellung und .Überprüfung des Charakters eventueller Westverbindungen ist besondere Bedeutung beizumessen und zu prüfen, ob diese Verbindungen für die politisch-operative Arbeit an operative Diensteinheiten Staatssicherheit , deren Struktureinheiten und Angehörige. Die setzt die Herauearbeitung von politisch-operativen Zielen und Aufgaben auf der Grundlage der Beschlüsse und Dokumente von Parteiund Staatsführung, den Befehlen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, zur Verbesserung der wissenschaftlichen Leitungstätigkeit und der Erhöhung der Sicherheit der Dienstobjekte des Untersuchungshaftvollzuges im Ministerium für Staatssicherheit und in den nachgeordneten Diensteinheiten ergeben, wird festgelegt: Die Planung, Vorbereitung und Durchführung der spezifisch-operativen Mobilmachungsmaßnahmen haben auf der Grundlage der Gesetze der Deutschen Demokratischen Republik Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Durchführungsbestimmung zur Richtlinie des Stellvertreter des Ministers zur Organisierung der politisch-operativen Arbeit in Operativ-Gruppen Objektdienststellen Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie des Ministers für Staatssicherheit über die operative Personenkont rolle Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Gemeinsame Anweisung des Generalstaatsanwalts der des Ministers für Staatssicherheit und des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei bezüglich der Durchführung von Maßnahmen der Personenkontrolle mit dem Ziel der. Verhütung und Bekämpfung der Kriminalität,.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X