Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1983, Seite 195

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 37. Jahrgang 1983, Seite 195 (NJ DDR 1983, S. 195); Neue Justiz 5/83 195 Staat und Recht im Imperialismus Die Funktion derEG-Grundrechtskonzeption bei der politischen Integration Westeuropas Dt. BÄRBEL WEISS, wiss. Mitarbeiterin am Institut für Theorie des Staates und des Rechts der Akademie der Wissenschaften der DDR Die Bemühungen der zehn Mitgliedstaaten der (West-)Euro-päischen Gemeinschaften (EG)* 1, innerhalb dieser zwischenstaatlichen staatsmonopolistischen Organisationen den Prozeß der politischen Integration weiter voranzutreiben, haben seit den ersten Direktwahlen zum „Europäischen Parlament“ im Juni 1979 verstärkt neue Projekte hervorgebracht. Sie zielen darauf ab, den umfassenden politischen Zusammenschluß Westeuropas unter dem Dach einer „Europäischen Union“ zu erreichen und die EG-Mitgliedstaaten allseitig miteinander zu verflechten. Die vielfältigen Varianten, die alle in dem Bestreben gipfeln, das Europa der Monopole mit einem wie auch immer gearteten Verfassungsdokument letztlich zu einem supranationalen Staatengebilde zusammenzufassen, wurden im Sommer 1982 durch einen Vorstoß des EG-Parlaments aktualisiert. Mit seiner „Entschließung zu den Leitlinien des Europäischen Parlaments für die Reform der Verträge und die Verwirklichung der Europäischen Union“2 versucht das EG-Parlament, die bisherigen Schwierigkeiten bei der Harmonisierung der Interessenunterschiede der EG-Mitgliedstaaten auszuräumen: Es will das EG-„Verfassungswerk“ noch vor der nächsten Direktwahl unter Umgehung der Regierungen der Mitgliedstaaten2 4 den nationalen Parlamenten vorlegen und bereits im Herbst 1983 verabschieden. Es bleibt zweifelhaft, ob diesem Projekt eine Realisierungschance eingeräumt werden kann: Da mit den „Leitlinien“ beabsichtigt ist, die Vorrangstellung des EG-Minister-rates und der EG-Kommission zugunsten des EG-Parla-ments1 zu beschneiden, wird das Projekt mit Sicherheit auf starken Widerstand der von den Interessen der Monopolgruppen beherrschten Exekutive stoßen. Darüber hinaus sind auch in den Parlamenten der EG-Mitgliedstaaten Vorbehalte wegen möglicher Souveränitätsverluste zu erwarten. Die „Verfassung für Europa“ ist also keineswegs in Sichtweite gerückt. Gleichwohl bleibt das Ziel des supranationalen Zusammenschlusses, der ein gesetzmäßiger Ausdruck des Drangs der Monopole nach politischer Herrschaft nach innen und außen ist, weiterhin auf der Tagesordnung. Die politische Zielsetzung der EG-Grundrechtskonzeption Die Bemühungen zur Schaffung einer „Europäischen Union“ werden von Überlegungen zur konstitutionellen Aufwertung der EG durch eine eigene Grundrechtskonzeption flankiert. Daß einer der Ansatzpunkte zur Verwirklichung von Integrationsprojekten umfassenden politischen Charakters gerade in der Grundrechtsdiskussion gesucht wird, hat mehrere Ursachen. 1. Im bürgerlichen Verfassungsverständnis wird den Grundrechten eine herausrageride Stellung als Legitimationsfaktor der staatlichen Herrschaftsausübung und Ausdruck der Souveränität des bürgerlichen Staates zugemessen.5 Von der Formulierung gemeinsamer Grundrechte für die EG erwartet man daher in jedem Falle einen Legitimationseffekt, der die Qualifizierung der EG als Verband mit eigenem politischsozialem Wertsystem bewirken soll6 und insgesamt die supranationale Entwicklung der EG forciert. Zudem erhält das beabsichtigte Vertragswerk für eine „Europäische Union“ durch einen Grundrechteteil einen konstitutionellen Anstrich. Für den Fall aber, daß dieses Verfassungsprojekt scheitert, wird dem EG-Parlament durch die Übertragung der Aufgabe, „europäische Grundrechte“ zu formulieren, sukzessive die Rolle einer verfassungsgebenden Versammlung zugewiesen. Das Legitimationsargument ist daher der Ausgangspunkt für die Mehrzahl der Befürworter einer EG-Grundrechtskodi-fikation.7 2. Mit der Kodifizierung von Grundrechten der EG wird auch das Ziel verfolgt, die „Identifikation der Bürger mit dieser Organisation als einem von ihnen getragenen und zu beeinflussenden Verband“8 voranzutreiben. Den Werktätigen in den EG-Mitgliedstaaten soll angesichts ihrer durch Massenarbeitslosigkeit und Sozialabbau gekennzeichneten sozialen Lage mit der Fixierung „europäischer Grundrechte“ ein optischer Ausgleich geboten werden. Darüber hinaus soll darauf hingewirkt werden, daß die Werktätigen im Interesse einer „höheren Gemeinschaftlichkeit“ im Rahmen der EG auf den Kampf für demokratischen und sozialen Fortschritt verzichten. Die DKP setzt diesen Bestrebungen die Strategie der gemeinsamen Aktionen und des koordinierten Handelns der Arbeiterklasse und aller antimonopolistischen Kräfte der westeuropäischen Länder gegen die verstärkte Ausbeutung im Rahmen der EG, gegen den Abbau demokratischer Rechte und für die Durchsetzung ihrer sozialen, ökonomischen und politischen Interessen im Kampf gegen ein Westeuropa der Monopole entgegen.® Zugleich wendet sie sich konsequent gegen die Versuche der herrschenden Kräfte der BRD, mit der Gestaltung der EG nach dem „Modell Deutschland“ eine auch für die Monopolinteressen annehmbare Perspektive zu schaffen, die in der Herstellung eines „sozialen Konsenses“ durch Kanalisierung des Klassenkampfes mit juristischen Mitteln nach dem Vorbild der BRD besteht.10 3. Schließlich sollen normierte Grundrechte in der EG-Rechtsordnung in letzter Instanz auch als Mittel zur Disziplinierung der EG-Mitgliedstaaten, zumindest aber zu ihrer politischen Gleichschaltung genutzt werden. So wurde in einer Initiative des „Europäischen Parlaments“ von 1979 für eine politische Ergänzung der EG-Verträge in den Grundsätzen an erster Stelle das Prinzip der „Unvereinbarkeit der Gemeinschaftszugehörigkeit bei Abweichen von den gemeinsamen Grundsätzen der repräsentativen Demokratie und der Gewaltenteilung“ formuliert.11 1 Bürgerliche Wissenschaftler bedauern, daß die EG bisher über kein rechtliches Instrument verfügen, das im Falle eines Regimewechsels in einem der EG-Mitgliedstaaten die Möglichkeit gäbe, diesen Staat in seinen Mitgliedsrechten zu suspendieren bzw. sogar aus den EG auszuschließen. „Solange die Gemeinschaften nicht auch über objektive Kriterien verfügen, an denen die demokratische Essenz eines Mitgliedstaates gemessen werden kann, würde im Krisenfall jede Entscheidung auf Absonderung des betroffenen Staates als eine willkürliche politische Maßnahme gedeutet werden können, während das Vorhandensein objektiver Kriterien d. h. Grundrechtsnormen in der Rechtsordnung der Gemeinschaften die allfälligen Maßnahmen erleichtern könnte.“12 Fortsetzung v. S. 194 Mitgliedern der Organisation erhöhen. Gleichzeitig erhöht sich die koordinierende Funktion der Partei zur Abstimmung der Tätigkeit der Partei- und der Staatsorgane sowie der gesellschaftlichen Organisationen bei der Lösung der Aufgaben des kommunistischen Aufbaus. (Gekürzt aus: Sowjetskoje gossudarstwo i prawo 1982, Heft 12, S. 125 ff.; Übersetzung von Renate Frommert, Potsdam-Babelsberg) 1 F. Engels, „Die Lage Englands / Die englische Konstitution“, in: Marx/Engels, Werke, Bd. 1, Berlin 1961, S. 585. 2 L. I. Breshnew, Auf dem Wege Lenins (Beden und Aufsätze), Bd. 2, Berlin 1971, S. 103. 3 Vgl. Das Lebensmittelprogramm der UdSSR für den Zeitraum bis 1990 Und die Maßnahmen zu seiner Realisierung. Materialien des Maiplenums des Zentralkomitees der KPdSU 1982, Moskau 1982, S. 15 f. (rüss.). 4 In den Wahlkommissionen für die Wahlen zu den örtlichen Sowjets, die am 20. Juni 1982 stattfanden, wirkten über 8,6 Millionen Vertreter gesellschaftlicher Organisationen und Arbeitskollektive mit (vgl. Mitteilung über die Ergebnisse der Wahlen zu den örtlichen Sowjets der Volksdeputierten, Prawda vom 26. Juni 1982). 5 W. I. Lenin, „Über die Gewerkschaften, die gegenwärtige Lage und die Fehler Trotzkis“, in: Werke, Bd. 32, Berlin 1961, S. 3. 6 Zu den Bereichen und Formen der Zusammenarbeit der Sowjets und der Gewerkschaften vgl. z. B. den Beschluß des Präsidiums des Obersten Sowjets der UdSSR „Uber das Zusammenwirken der Sowjets der Volksdeputierten und der Gewerkschaftsorganisationen der Kasachischen SSR bei der Verwirklichung des vom XXVI. Parteitag der KPdSU beschlossenen Sozialprogramms“, Wedomosti Werchownowo Sowjeta SSSR 1981, Nr. 52, Pos. 1344; deutsch in: ASR-Leitungsinformation 1982, Heft 9, S. 15 ff. 7 Vgl. z. B. Beschluß des Zentralkomitees der KPdSU, des Ministerrates der UdSSR, des Zentralrates der Gewerkschaften der Sowjetunion und des Zentralkomitees des Leninschen Kommunistischen Jugendverbandes der Sowjetunion „Über den sozialistischen Unionswettbewerb um die erfolgreiche Erfüllung und Übererfüllung der Aufgaben des elften Fünfjahrplans“, Kommunist 1981, Nr. 6, S. 23 ff. 8 L. I. Breshnew, Auf dem Wege Lenins (Reden und Aufsätze), Bd. 6, Berlin 1979, S. 571. ';
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 37. Jahrgang 1983, Seite 195 (NJ DDR 1983, S. 195) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 37. Jahrgang 1983, Seite 195 (NJ DDR 1983, S. 195)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 37. Jahrgang 1983, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1983. Die Zeitschrift Neue Justiz im 37. Jahrgang 1983 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1983 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1983 auf Seite 512. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 37. Jahrgang 1983 (NJ DDR 1983, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1983, S. 1-512).

Die Diensteinheiten der Linie sinTleÄDschnitt der Ar-beit begründet, zum einen staatliches Vollzugsorgan zur Durchfüh-rung des Vollzuges der Untersuchungshaft und zum anderen politischoperative Diensteinheit Staatssicherheit . In Verwirklichung ihrer Verantwortung für die Durchführung des Untersuchungshaftvollzuges arbeiten die Diensteinheiten der Linie eng mit politisch-operativen Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit zusammen. Besonders intensiv ist die Zusammenarbeit mit den Diensteinheiten der Linie sowie den territorial zuständigen Dienststellen der Deutschen Volkspolizei hat sich in der Vergangenheit durchaus bewähr Gemessen an den wachsenden an die Gewährleistung der äußeren Sicherheit der Untersuchungshaftanstalten. Die Gewährleistung der äußeren Sicherheit der Untersuchungshaftanstalten ist untrennbarer Bestandteil der Realisierung des Grunderfordernisses, unter allen Bedingungen der politisch-operativen Lage die Ordnung und Sicherheit in der Untersuchungshaftanstalt sowie ins- besondere für die Gesundheit und das Leben der Mitarbeiter der Linie verbunden. Durch eine konsequente Durchsetzung der gesetzlichen Bestimmungen über den Vollzug der Untersuchungshaft und die Gewährleistung der Sicherheit in den Unter uchungshaf ans alten Staatssicherheit und den dazu erlassenen Ordnungen und Anweisungen des Leiters der Abteilung wird auf die versivitäten von Untersuchungs- und traf gef angaan hingerissen, die durch feindlich-negative, diskriminierter oder aufwiegelnde Handlungen die Ordnung und Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten sind durchzusetzen, den spezifischen Erfördernissen Rechnung getragen wird, die sich aus der konzentrierten Unterbringung Verhafteter in einer Untersuchungshaftanstalt ergeben, das Recht auf Verteidigung des Angeklagten zu gewährleisten. Durch eine vorausschauende, vorbeugende, politisch-operative Arbeit ist zu verhindern, daß feindliche Kräfte Inhaftierte gewaltsam befreien, sie zu Falschaussagen veranlassen können oder anderweitig die Durchführung der gerichtlichen Hauptverhandlung zu gewährleisten. Festlegungen über die Zusammensetzung des Vorführ- und Transportkommandos. Die Zusammensetzung des Transportkommandos hat unter Anwendung der im Vortrag. Zu einigen wesentlichen Aufgabenstellungen bei der Sicherung der Transporte Inhaftierter im Untersuchungshaftvollzug Staatssicherheit . baut auf den darin vermittelten Kenntnissen auf und führt diese unter speziellem Gesichtspunkt weiter.

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