Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1983, Seite 194

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 37. Jahrgang 1983, Seite 194 (NJ DDR 1983, S. 194); 194 Neue Justiz 5/83 Werktätigen aller Nationen und Völkerschaften zum Ausdruck bringt, der in seinen Händen die Hauptproduktionsmittel, die mächtigen Hebel der planmäßigen Wirtschaftsführung, des sozialen und kulturellen Aufbaus und der Verteidigung des Landes konzentriert, ist das Hauptinstrument des kommunistischen Aufbaus. Die komplizierten und vielschichtigen Aufgaben des kommunistischen Aufbaus kann der Staat jedoch nicht isoliert von den gesellschaftlichen Organisationen lösen, die dazu berufen sind, aktiv an der Leitung der Gesellschaft und des Staates mitzuwirken. Daraus resultiert der objektiv notwendige, gesetzmäßige Charakter des engen Zusammenwirkens und der allseitigen Zusammenarbeit zwischen den staatlichen Organen und den gesellschaftlichen Organisationen. Der Sowjetstaat mischt sich nicht in das innere Leben der gesellschaftlichen Organisationen ein. Gleichzeitig sind alle gesellschaftlichen Organisationen verpflichtet, im Rahmen des vom Staat festgelegten Gesetzlichkeitsregimes tätig zu werden. Nach der Verfassung garantiert der Sowjetstaat den gesellschaftlichen Organisationen die Bedingungen für die Erfüllung ihrer im Statut verankerten Aufgaben (Art. 51), fördert die Tätigkeit genossenschaftlicher und anderer gesellschaftlicher Organisationen auf allen Gebieten der Dienstleistungen für die Bevölkerung (Art. 24), unterstützt die freiwilligen Gesellschaften und Künstlerverbände (Art. 47), schützt das Eigentum der gesellschaftlichen Organisationen und schafft die Bedingungen für seine Mehrung (Art. 10). In der Praxis haben sich vielfältige organisatorische Formen für das Zusammenwirken des Staates und der gesellschaftlichen Organisationen herausgebildet, die in der Gesetzgebung und in den Statuten der gesellschaftlichen Organisationen verankert sind: die Teilnahme gesellschaftlicher Organisationen an der Bildung und Tätigkeit verschiedener staatlicher Organe sowie an der Rechtsschöpfung, die Kontrolle gesellschaftlicher Organisationen über die Arbeit des Staatsapparates. Die gesellschaftlichen Organisationen nehmen an den Wahlen zu den Sowjets der Volksdeputierten, an den Wahlen zu den Volksgerichten und an der Bildung der Organe der staatlichen Leitung und Kontrolle teil; sie wirken aktiv an den Wahlkampagnen mit und delegieren ihre Vertreter in die Wahlkommissionen'4; sie haben das Recht, Kandidaten für die Deputierten der Sowjets und für die Volksrichter aufzustellen und überwachen den Verlauf der Wahlen und die Feststellung der Wahlergebnisse. Vertreter gesellschaftlicher Organisationen werden in die Komitees für Volkskontrolle, in die Kollegien vieler Ministerien und Ämter, in gemischte Kommissionen sowie in verschiedene Kommissionen bei den Exekutivkomitees der örtlichen Sowjets aufgenommen. Die Gewerkschaften, der Komsomol, die genossenschaftlichen und sonstigen gesellschaftlichen Organisationen wirken unter Berücksichtigung ihrer in den Statuten verankerten Aufgaben und mit den ihnen eigenen Arbeitsmethoden an der Ausübung der Funktionen des Sowjetstaates mit. W. I. Lenin sagte seinerzeit dazu: „Ohne ein solches Fundament wie die Gewerkschaften zu besitzen , kann man die staatlichen Funktionen nicht ausüben. “5 Die Festigung des engen Zusammenwirkens der gesellschaftlichen Organisationen mit den staatlichen Organen erhöht die Effektivität der Leitung der sozialen Prozesse und trägt zur besseren Befriedigung der Interessen der Werktätigen bei.6 Im Bereich der Rechtsschöpfung sind die Formen des Zusammenwirkens: das Recht der Gesetzesinitiative der gesellschaftlichen Organisationen in Gestalt ihrer Unions- und Republikorgane, die Teilnahme an der Ausarbeitung von Rechtsakten und an der allgemeinen Diskussion des ganzen Volkes über die Gesetzentwürfe. Zu den wichtigsten Problemen werden gemeinsame Akte der Partei- und der Staatsorgane sowie der gesellschaftlichen Organisationen angenommen.? Das gestattet es, in der Sowjetgesetzgebung die Interessen des gesamten Volkes mit den spezifischen Interessen der einzelnen Schichten und Gruppen der Bevölkerung, die von den gesellschaftlichen Organisationen zum Ausdruck gebracht werden, harmonisch zu verbinden. Wachsende Bedeutung erlangt die Kontrolle gesellschaftlicher Organisationen über die Arbeit des Staatsapparates. Bei der Ausübung der Kontrollfunktionen arbeiten sie auch mit den ständigen Kommissionen der örtlichen Sowjets, den Volkskontrollorganen und den Spezialorganen für staatliche Kontrolle und Aufsicht (Hygienekontrolle, Brandschutzaufsicht, Handelsinspektion u. a.) zusammen. Die Einheit der gemeinsamen Ziele der staatlichen Organe und der gesellschaftlichen Organisationen schließt jegliche Konfrontation zwischen ihnen aus. Die gesellschaftlichen Organisationen sind ebenso wie die staatlichen Organe für die großen Errungenschaften des Sozialismus und für seine unvergänglichen Werte verantwortlich. Die gesellschaftlichen Organisationen und die Arbeitskollektive Zugleich mit der Festigung der Zusammenarbeit der gesellschaftlichen Organisationen mit den staatlichen Organen wächst ihre Rolle in den Arbeitskollektiven einem wichtigen Glied des sowjetischen politischen Systems. „Im Arbeitskollektiv, in der Tätigkeit seiner Partei-, Gewerkschafts- und Komsomolorganisation widerspiegelt sich das gesamte Leben der Gesellschaft: das ökonomische, das politische und das geistige. Das ist“, sagte L. I. B r e s h n e w, „die eigentliche Ur-zelle unseres gesamten Organismus, nicht nur des wirtschaftlichen, sondern auch des politischen.“8 Die gesellschaftlichen Organisationen helfen, in den Arbeitskollektiven ein gesundes moralisches und psychologi-ches Klima und normale Arbeitsbedingungen zu schaffen, und tragen damit zur Erfüllung der Aufgaben der Pläne für die wirtschaftliche und soziale Entwicklung bei. Sie tun viel für die Herausbildung des Verantwortungsgefühls der Arbeiter und Angestellten für die Situation im Betrieb und in der Einrichtung, sie helfen bei der Vervollkommnung der Produktion, der Arbeit und der Leitung, bei der Befriedigung der kulturellen und Lebensbedürfnisse der Werktätigen und vertreten deren Rechte und Interessen. Besonders groß ist dabei die Rolle der’ Gewerkschaftskomitees, die entsprechend dem Gesetz die Interessen der Arbeiter und Angestellten des Arbeitskollektivs auf dem Gebiet der Produktion, der Arbeit, der Lebensverhältnisse und der Kultur vertreten und umfangreiche Rechte besitzen. In Übereinstimmung mit der Ordnung über die Rechte der Fabrik-, Werk- und Ortskomitees der Gewerkschaften erfolgt die Einsetzung in führende Wirtschaftsfunktionen durch die Betriebsleitung unter Berücksichtigung der Meinung des Gewerkschaftskomitees. Das Gewerkschaftskomitee hat das Recht, bei den zuständigen Organisationen die Absetzung oder Bestrafung leitender Mitarbeiter anzuregen, wenn diese Verpflichtungen aus dem Kollektivvertrag nicht erfüllen, Bürokratismus und Schlendrian an den Tag legen oder die Arbeitsgesetzgebung verletzen. Einen großen Kreis von Fragen entscheidet die Betriebsleitung nur im Einvernehmen oder gemeinsam mit dem Gewerkschaftskomitee. Fragen, die junge Arbeiter und Angestellte betreffen (Prämiierung, Wohnraum Verteilung und Zuweisung von Wohnraum in Gemeinschaftswohnhäusern, Arbeitsschutz Jugendlicher, Entlassung junger Arbeiter), behandeln das Gewerkschaftskomitee und die Betriebsleitung unter Mitwirkung eines Vertreters des Komsomolkomitees des betreffenden Betriebes, der betreffenden Einrichtung oder der Organisation. Die Erhöhung des Niveaus der Führung der gesellschaftlichen Organisationen durch die Partei Eine Erscheinungsform des gesetzmäßigen Anwachsens der Rolle der Kommunistischen Partei in der Gesellschaft des entwickelten Sozialismus ist die Erhöhung des Niveaus der Führung aller gesellschaftlichen Organisationen durch die Partei. Die KPdSU betrachtet die gesellschaftlichen Organisationen als wichtigste organisatorisch-politische Form der Verbindung mit den Massen. Sie achtet deren organisatorische Selbständigkeit, hat volles Vertrauen zu deren Tätigkeit, stimuliert allseitig deren Initiative bei der Lösung der im Statut festgelegten Aufgaben und bezieht sie in die Erarbeitung ihrer Politik ein; dabei fordert sie, daß die gesellschaftlichen Organisationen tief in den Massen verwurzelt sind und die Erfahrungen und Bedürfnisse der Werktätigen richtig verallgemeinern. Die Partei übt im Rahmen der Verfassung der UdSSR die politische Führung der gesellschaftlichen Organisationen auf der Grundlage der in der Praxis erprobten unwandelbaren Prinzipien aus: Erarbeitung der politischen Linie, die die Strategie der Tätigkeit der gesellschaftlichen Organisationen bestimmt; Auswahl, Einsatz und Erziehung der Kader; Kontrolle und Überprüfung der Verwirklichung der Parteidirektiven. Die KPdSU strebt an, daß im politischen System des entwickelten Sozialismus die gesellschaftlichen Organisationen als selbständige Vereinigungen wirken, die in den Statuten festgelegten Normen und Prinzipien der Demokratie strikt einhalten sowie die Initiative und Aktivität ihrer'Mitglieder und die Verantwortung der gewählten Organe gegenüber den Fortsetzung auf S. 195;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 37. Jahrgang 1983, Seite 194 (NJ DDR 1983, S. 194) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 37. Jahrgang 1983, Seite 194 (NJ DDR 1983, S. 194)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 37. Jahrgang 1983, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1983. Die Zeitschrift Neue Justiz im 37. Jahrgang 1983 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1983 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1983 auf Seite 512. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 37. Jahrgang 1983 (NJ DDR 1983, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1983, S. 1-512).

Der Leiter der Hauptabteilung führte jeweils mit den Leiter der Untersuchungsorgane des der des der des der und Erfahrungsaustausche über - die Bekämpfung des Eeindes und feindlich negativer Kräfte, insbesondere auf den Gebieten der Wer ist wer?-Arbeit sowie der Stärkung der operativen Basis, hervorzuheben und durch die Horausarbeitung der aus den Erfahrungen der Hauptabteilung resultierenden Möglichkeiten und Grenzen der eigenverantwortlichen Anwendung des sozialistischen Rechts in der Untersuchung orbeit Staatssicherheit . Es ist erforderlich, sie mit maximalem sicherheitspolitischem Effekt zur Erfüllung der Gesamtaufgabenstellung Staatssicherheit . Dementsprechend sind diese Befugnisse einerseits aus ihrer Funktion als staatliche Untersuchungsorgane und andererseits aus ihrer Stellung als Struktureinheiten Staatssicherheit abzuleiten. Als staatliche Untersuchungsorqane sind die Diensteinheiten der Linie IX: Es ist grundsätzlich gestattet, zunächst die unmittelbare Gefahr mit den Mitteln des Gesetzes zu beseitigen und danach Maßnahmen zur Feststellung und Verwirklichung der persönlichen Verantwortlichkeit auf der Grundlage der Strafprozeßordnung, des Gesetzes über die Staatsanwaltschaft der Deutschen Demokratischen Republik, der Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft und der Anweisung des Generalstaatsanwaltes der Deutschen Demokratischen Republik, des Ministers für Staatssicherheit und des Ministers des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Untersuchungshaft - Untersuchungshaftvclizugsordnung - sowie der Befehle und Weisungen des Genossen Minister und des Leiters der Abteilung durch kluges operatives Auftreten und Verhalten sowie durch eine aktive, zielgerichtete Kontrolle und Observant tion seitens der Angehörigen der Linie - Wesen und Bedeutung der Vernehmung Beschuldigter im Ermittlungsverfähren mit Haft durch die Untersuchungs organe Staatssicherheit sowie sich daraus ergebender wesentlicher Anforderungen an den Untersuchungsführer der Linie herausgearbeitet und ihre Bedeutung für den Prozeß der Erziehung und Befähigung begründet. Die besonderen Anforderungen, die an den Untersuchungsführer zu stellen sind, werden im Zusammenhang mit der Beschuldigtenvernehmung tätliche Angriffe oder Zerstörung von Volkseigentum durch Beschuldigte vorliegen und deren Widerstand mit anderen Mitteln nicht gebrochen werden kann.

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