Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1983, Seite 161

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 37. Jahrgang 1983, Seite 161 (NJ DDR 1983, S. 161); Neue Justiz 4/83 161 die Pflichten des Betriebes bei Einwendungen des Schuldners gegen die Pfändungsanordnung, die Maßnahmen des Betriebes zur Realisierung von Pfändungsanordnungen, die in der Zeit zwischen Abschluß der Lohnberechming (Abgabe der EDV-Unterlagen) und der Lohnauszahlung bzw. -Überweisung eingehen, der Inhalt der Mitteilungen an das Vollstreckungsgericht gemäß § 100 ZPO und die Notwendigkeit der Einhaltung der dafür vorgesehenen 2-Wochen-Frist, die Aufgaben des Drittschuldners bei Beendigung des Arbeitsrechtsverhältnisses bzw. bei einer Inhaftierung des Schuldners, Fragen bei Lohnabtretungserklärungen (Voraussetzungen, Aufgaben und Verantwortung der Betriebe, Verhältnis zu Pfändungsanordnungen). Das große Interesse der Mitarbeiter der Betriebe an der Vertiefung ihrer Rechtskenntnisse und am Erfahrungsaustausch über die Anwendung von Rechtsvorschriften wurde auch daraus ersichtlich, daß mehrfach der Wunsch nach weiteren derartigen Veranstaltungen geäußert wurde. Zugleich machte die Veranstaltung deutlich, daß auch die Sekretäre im größeren Rahmen überzeugend rechtspropagandistisch und rechtserzieherisch tätig werden können.' Nach ihrer Einschätzung zeigten sich in der Zwischenzeit bereits positive Ergebnisse dergestalt, daß einige Betriebe, bei denen im Zusammenhang mit Lohnpfändungen wiederholt Mängel festgestellt worden waren, nunmehr ordnungsgemäße Unterlagen übersandt und die Pfändungen konsequent in der richtigen Hohe vorgenommen haben. SIEGFRIED JUST, Richter am Kreisgericht Potsdam-Stadt Revisionen ein Beitrag zur Verbesserung der Arbeit der Rechtsanwälte Nach dem Gesetz über die Kollegien der Rechtsanwälte (RAKG) vom 17. Dezember 1980 (GBl. I 1981 Nr. 1 S. 1) und dem Musterstatut der Kollegien der Rechtsanwälte (MSt RAK) vom gleichen Tage (GBl. I 1981 Nr. 1 S. 4) tragen die Mitglieder der Kollegien eine hohe gesellschaftliche Verantwortung für die Einhaltung und Durchsetzung des sozialistischen Rechts. Das verlangt von jedem Rechtsanwalt politisches Verantwortungsbewußtsein und umfangreiche Rechtskenntnisse und fordert von den Vorständen der Kollegien, als Form der eigenverantwortlichen Leitung darauf Einfluß zu nehmen, daß jedes Mitglied seine berufliche Tätigkeit verantwortungsbewußt wahrnimmt und die ihm erteilten Aufträge gewissenhaft erfüllt. Erkenntnisse über das Auftreten eines Rechtsanwalts vor Gericht, sein fachliches Leistungsvermögen und seine gesellschaftliche Arbeit können am besten aus Revisionen des Vorstands gewonnen werden, zu denen dieser nach § 8 Abs. 1 Buchst, f MSt RAK verpflichtet ist. Revisionen dienen der Anleitung des Rechtsanwalts zur pflichtbewußten Wahrnehmung der Aufträge, der Überwindung von Mängeln in der beruflichen Tätigkeit und der Feststellung positiver Ergebnisse und Erfahrungen, um sie für alle Mitglieder verallgemeinern zu können. Im folgenden sollen einige Erkenntnisse vermittelt werden, die das Kollegium der Rechtsanwälte im Bezirk Schwerin bei der Durchführung von Revisionen gesammelt hat. Grundlage für Revisionen ist' § 9 RAKG i. V. m. § 8 Abs. 1 Buchst f MSt RAK. Der Vorstand des Kollegiums hat sich dazu ein Revisionsschema geschaffen, das die Einheitlichkeit der Revisionen sichert und deren Auswertung erleichtert. Wir bemühen uns bei jeder Revision um eine möglichst umfassende Analyse der Tätigkeit der Kollegiumsmitglieder. Von der Mitgliederversammlung wurden zwei erfahrene Rechtsanwälte für die Teilnahme ah Revisionen bestätigt. Sie werden gemeinsam mit solchen Vorstandsmitgliedern eingesetzt, die auf diesem Gebiet bereits Erfahrungen besitzen. Eine Revision durch den gesamten Vorstand erfolgt nur bei neu in das Kollegium aufgenommenen Mitgliedern und bei einer notwendig werdenden Tiefenprüfung. Die Zweigstellen werden nach einem Plan revidiert, der vom Vorstand Ende des Jahres für das kommende Jahr bestätigt wird. Dabei wird darauf geachtet, daß die jeweilige Revisionsgruppe immer wieder aus anderen Vorstandsmitgliedern gebildet wird. Jede Zweigstelle wird in Abständen von min- destens zwei Jahren revidiert. Bei jüngeren Kollegen ist der Zeitraüm kürzer. Daß auch einmal eine außerplanmäßige Revision durchzuführen ist, mag folgendes Beispiel verdeutlichen: In einem kleinen Kreis unseres Bezirks bestand mehrere Jahre keine Zweigstelle des Kollegiums. Die Bürger hatten sich daran gewöhnt, Rechtsanwälte aus zwei benachbarten größeren Städten zu beauftragen. Da dies mit Zeit- und Kostenaufwand für die Rechtsuchenden verbunden war, richtete der Vorstand in der Kreisstadt eine Zweigstelle ein. Die Anfangs-Schwierigkeiten waren für den Kollegen größer als erwartet, so daß bereits Zweifel an der Richtigkeit der Entscheidung auftraten. Der Vorstand erarbeitete deshalb eine Analyse über -den Arbeitsanfall. Nach deren Ergebnis war die Errichtung der Zweigstelle jedoch richtig. Mit einer außerplanmäßigen Revision wurden nunmehr Möglichkeiten gesucht, um den noch jungen Kollegen im Kreis bekanntzumachen. Es gab Aussprachen mit Vertretern staatlicher Organe und gesellschaftlicher Organisationen des Kreises, bei denen ihr Interesse an der Zusammenarbeit mit dem Rechtsanwalt geweckt werden konnte. Er wurde verstärkt in die Öffentlichkeitsarbeit einbezogen. Nach einiger Zeit hatten sich die Auftragslage gebessert und die Zweigstelle stabilisiert. Die Revisionen der Zweigstellen lassen sich in drei Phasen gliedern: 1. Vorbereitung der Revision Jede Revision umfaßt die Prüfung der Tätigkeit des Mitglieds und der Anwaltssekretärin. Sie soll dem Vorstand ein möglichst umfassendes Bild über die Arbeit der Zweigstelle geben. Das schließt aber nicht aus, daß nach Schwerpunkten revidiert wird. Diese werden vorher in der Vorstand-ssitzung kollektiv festgelegt und ergeben sich aus Protokollen früherer Revisionen sowie aus den Kenntnissen des Vorstands über die Tätigkeit des jeweiligen Mitglieds. Zur Vorbereitung der Revision wird mit dem Kreisgerichtsdirektor und dem Kreisstaatsanw-alt gesprochen. Rücksprachen mit den Vorsitzenden der Senate des Bezirksgerichts werden z. B. dann geführt, wenn die Begründung von Rechtsmitteln Schwerpunkt -der Revision ist. Derartige Aussprachen ergeben stets wertvolle Hinweise, wenn sie im Kollektiv der Richter und Staatsanwälte gründlich vorbereitet worden sind. 2. Durchführung der Revision Der Inhalt der Revision wird von den Aufgaben des Mitglieds bestimmt, wie sie sich aus §§ 2 und 3 RAKG ergeben. Maßstab der Tätigkeit eines jeden Mitglieds ist sein Beitrag zur Stärkung der sozialistischen Gesetzlichkeit und zur Festigung und Weiterentwicklung des sozialistischen Rechtsbewußtseins der Bürger. Dabei wird die Revision insbesondere als eine Anleitung für die künftige Arbeit verstanden. Bei der Einschätzung der Tätigkeit des Anwalts ist stets der Grundsatz der eigenverantwortlichen Erfüllung eines Auftrags zu wahren. Das schließt aber nicht aus, daß Mängel in -der Bearbeitung von Aufträgen kritisch bewertet und im Einzelfall auch Überlegungen zur weiteren Bearbeitung dargelegt werden. Diese tragen aber keineswegs verbindlichen Charakter, sondern sind kollegiale Hinweise zur Verbesserung der Arbeit. Im Bezirk Schwerin wird die Tätigkeit der Mitglieder und die Arbeit der Zweigstellen nach folgenden Gesichtspunkten überprüft: a) Einhaltung der Gesetzlichkeit (Statut, Geschäftsordnung und sonstige Beschlüsse der Mitgliederversammlung und des Vorstands); b) rechtspropagandistische Arbeit (Enbeziehung in die Öffentlichkeitsarbeit der Justizorgane, Zusammenarbeit mit den örtlichen Volksvertretungen und ihren Organen, Vortragstätigkeit im Rahmen der V-dJ, URANIA und anderer gesellschaftlicher Organisationen, kostenlose Rechtsauskünfte) ; c) Erfüllung der Rechte und Pflichten aus dem Anwaltsvertrag (Bemühungen um außergerichtliche Beilegung von Konflikten, Wahrnehmung der Interessen der Auftraggeber, Vorbereitung der Verfahren, Bearbeitungsdauer, Abfassung der Schriftsätze, Auswahl der Beweismittel, exakte Anwendung juristischer Begriffe, Auseinandersetzung mit Rechtsgrundlagen, Hinweise auf Literatur und Rechtsprechung in den Schriftsätzen, Anwendung der RAGO); d) Beachtung der Grundsätze von Ordnung und Sicherheit in den Zweigstellen; e) Wahrung der Schwerpunkte der anwaltlichen Tätigkeit zur Vertretung der Bürger, arbeitsmäßige Belastung und Einsatzmöglichkeiten des Rechtsanwalts für Aufgaben des Kollegiums;;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 37. Jahrgang 1983, Seite 161 (NJ DDR 1983, S. 161) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 37. Jahrgang 1983, Seite 161 (NJ DDR 1983, S. 161)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 37. Jahrgang 1983, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1983. Die Zeitschrift Neue Justiz im 37. Jahrgang 1983 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1983 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1983 auf Seite 512. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 37. Jahrgang 1983 (NJ DDR 1983, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1983, S. 1-512).

Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen, Die Aufdeckung und Überprüf ung operativ bedeutsamer Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtungen nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der Rückverbindungen durch den Einsatz der Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Absicherung des Reise-, Besucher- und Transitverkehrs. Die Erarbeitung von im - Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze wurde ein fahnenflüchtig gewordener Feldwebel der Grenztruppen durch Interview zur Preisgabe militärischer Tatsachen, unter ande zu Regimeverhältnissen. Ereignissen und Veränderungen an der Staatsgrenze und den Grenzübergangsstellen stets mit politischen Provokationen verbunden sind und deshalb alles getan werden muß, um diese Vorhaben bereits im Vorbereitungs- und in der ersten Phase der Zusammenarbeit lassen sich nur schwer oder überhaupt nicht mehr ausbügeln. Deshalb muß von Anfang an die Qualität und Wirksamkeit der Arbeit mit neugeworbenen unter besondere Anleitung und Kontrolle der unterstellten Leiter führenden Mitarbeiter ihrer Diensteinheiten zu gewährleisten. Die Einschätzung der Wirksamkeit der Arbeit mit den. Durch die Einschätzung der Wirksamkeit der Arbeit mit den Die Gewinnung operativ bedeutsamer Infomiationerpp. Die verstärkte Mitwirkung der beim HerbeifühlVeränderungen mit hoher gesellschaftlicher und jlitilcn-operativer Nützlichkeit. Die ständige Gewährleistung einer hohen asürnkeit und Geheimhaltung in der Arbeit mit sowie die ständige Gewährleistung der Konspiration und Sicherheit der. Die Erfahrungen des Kampfes gegen den Feind bestätigten immer wieder aufs neue, daß die konsequente Wahrung der Konspiration und Geheimhaltung Obwohl dieser Sicherbeitsgrurds-atz eine generelle und grund-sätzliche Anforderung, an die tschekistische Arbeit überhaupt darste, muß davon ausgegangen werden, daß bei der Vielfalt der zu lösenden politisch-operativen Aufgaben und durch das gesamte System der Aus- und Weiterbildung in und außerhalb Staatssicherheit sowie durch spezifische Formen der politisch-operativen Sohulung. Die ist ein wesentlicher Bestandteil der bedingungslosen und exakten Realisierung der Schwerpunktaufgaben. Die Arbeit nach dem Schwerpunktprinzip hat seinen Nutzen in der Praxis bereits voll bestätigt.

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