Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1983, Seite 160

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 37. Jahrgang 1983, Seite 160 (NJ DDR 1983, S. 160); 160 Neue Justiz 4/83 gemacht, wo ungenügende Rechtskenntnis von Leitern zu Fehlentscheidungen geführt hat, wo formale und bürokratische Arbeitsweise Rechtsverletzungen begünstigte, wo gewerkschaftliche Mitwirkungsrechte mißachtet werden. Aus Verfahren vor dem Vertragsgericht sowie aus Verhandlungen in Arbeitsrechts-, Zivil- und Strafverfahren werden Schlußfolgerungen für die Verbesserung der Leitungstätigkeit in den Kombinaten und Kombinatsbetrieben abgeleitet. Eine enge und kameradschaftliche Zusammenarbeit besteht auch zwischen den Justitiaren und den Leitungen gesellschaftlicher Organisationen, insbesondere den betrieblichen 'Gewerkschaftsleitungen. Die Justitiare geben Unterstützung bei der Schulung der Konfliktkommissionen und bei der gewerkschaftlichen Rechtsberatung. Bewährt haben sich auch Sprechstunden für die Werktätigen, in denen Rechtsauskünfte erteilt werden. Auch auf diese Weise wird zur weiteren Festigung des sozialistischen Rechtsbewußtseins der Werktätigen beigetragen. Auf dem Gebiet der Rechtspropaganda widmen sich die Justitiare gegenwärtig insbesondere folgenden Aufgaben: weitere Qualifizierung der Mitglieder der Konfliktkommissionen bei der Anwendung der neuen Rechtsvorschriften für die gesellschaftlichen Gerichte; Schulung der Leiter und leitenden Mitarbeiter zu speziellen Themenkomplexen aus dem Wirtschafts- und Arbeitsrecht, z. B. über die Arbeit mit Wirtschaftsverträgen auf der Grundlage des neuen Vertragsgesetzes, über Regelungen zur Einhaltung der Arbeitsdisziplin und zur vollen Nutzung der Arbeitszeit, über die Geltendmachung der disziplinarischen und materiellen Verantwortlichkeit; Vermittlung von Rechtskenntnissen auf dem Gebiet der Dienstleistungen, insbesondere über die Vertragsbeziehungen der Dienstleistungs- und Reparaturbetriebe zu den Bürgern, über Kooperationsbeziehungen zu anderen Partnern und über Vertragsbeziehungen der VEB Stadtreinigung bzw. Stadtwirtschaftsbetriebe. Zusammenarbeit mit den Justizorganen Die vielseitigen Aufgaben auf dem Gebiet der Rechtsarbeit lassen sich nur verwirklichen, wenn die Justitiare aus dem Verantwortungsbereich des Wirtschaftsrates des Bezirks mit den Justizorganen des Bezirks Zusammenarbeiten. Justitiare und Justizfunktionäre informieren einander über die jeweiligen Schwerpunkte in der Arbeit. Dabei geht es vor allem um die Verbindung der Rechtsarbeit, einschließlich der Rechtspropaganda, mit den ökonomischen Aufgaben in den Kombinaten und Kombinatsbetrieben. Staatsanwälte und Richter nehmen im Rahmen ihrer Möglichkeiten an Leitungsbesprechungen des Vorsitzenden des Wirtschaftsrates des Bezirks, der Kombinatsdirektoren und Direktoren der Kombinatsbetriebe teil. Sie erläutern die Ergebnisse von Analysen auf speziellen Rechtsgebieten, werten Maßnahmen der Allgemeinen Gesetzlichkeitsaufsicht und Gerichtsverfahren aus und geben Empfehlungen für die Leitungstätigkeit, insbesondere für die Rechtsanwendung. Erfahrungsaustausche zwischen staatlichen Leitern und Justitiaren aus dem Verantwortungsbereich des Wirtschaftsrates des Bezirks unter Teilnahme von Staatsanwälten und Richtern sowie von Mitarbeitern der Abteilung Innere Angelegenheiten des Rates des Bezirks erstrecken sich auf spezifische Probleme des Schutzes des sozialistischen Eigentums, der Durchsetzung von Gesetzlichkeit, Ordnung, Disziplin und Sicherheit sowie der Gewährleistung des Gesund-heits-, Arbeits- und Brandschutzes in den Kombinaten und Kombinatsbetrieben. Staatsanwälte und Richter nehmen auch an Rechts- und Sicherheitskonferenzen im Verantwortungsbereich des Wirtschaftsrates des Bezirks teil und referieren auf Weiterbildungsveranstaltungen der Justitiare. Es ist jedoch erforderlich, diese Zusammenarbeit zwischen Justitiaren und Justizfunktionären noch kontinuierlicher zu gestalten, ihr mehr Planmäßigkeit zu geben. Damit kann ein wichtiger Beitrag zur weiteren Einhaltung und Festigung der sozialistischen Gesetzlichkeit und zur Ordnung, Disziplin' und Sicherheit im Territorium des Bezirks geleistet werden. Dr. HERMANN PETZOLD, Justitiar des Wirtschaftsrates des Bezirks Leipzig 1 2 3 4 5 6 7 1 Vgl. hierzu H. Petzold/J. Rohland, NJ 1977, Heit 2, S. 53 1.; D. Mes-serschmidt/H. Petzold, NJ 1980, Heit 5, S. 226 1. 2 Vgl. hierzu H. Petzold/H. Reitmann, NJ 1983, Heit 1, S. 32 1. 3 Vgl. hierzu H. Petzold, Wirtschaftsreeht 1983, Heit 1, S. 331. 4 Vgl. hierzu K. Heuer, Wlrtschaltsrecht 1978, Heit 4, S. 187 £t.; S. Berg-mann/K. Hildebrandt, NJ 1982, Heit 1, S. 10 ff. 5 Vgl. hierzu K. Hlldebrandt/U. Kensy, NJ 1981, Heit 1, S. 9 ff. 6 Vgl. hierzu H. Möbis, NJ 1983, Heit 1, S. 13 ff. 7 H.-J. Heusinger, „Rechtsarbeit ln der Volkswirtschaft nach dem X. Parteitag der SED“, NJ 1981, Heit 9, S. 386 ff. (389) Wirksame Rechtspropaganda zur Qualifizierung der Betriebe für die Bearbeitung von Pfändungsanordnungen Der mit den Vollstreckungsverfahren für Richter und Gerichtesekretäre verbundene Arbeitsaufwand erhöht sich teilweise noch dadurch, daß Drittschuldner (in der Regel Betriebe) die ihnen obliegenden Pflichten nach §§ 90, 100 ZPO nicht im erforderlichen Maße erfüllen. Dadurch verzögert sich die Begleichung von Forderungen der Gläubiger, und für das Kreisgericht entsteht zusätzlicher Schriftverkehr und Aktenumlauf. Im Interesse einer zügigen und rationellen Bearbeitung der Vollstreckungsverfahren sowie zur unbedingten Sicherung der Rechte der Gläubiger, die zumeist Forderungen zugunsten des sozialistischen Eigentums bzw. Unterhaltsforderungen für Kinder geltend machen, werden am Kreisgericht Potsdam-Stadt seit geraumer Zeit Anstrengungen unternommen, um durch rechtspropagandistische Veranstaltungen (Vorträge, Erfahrungsaustausche usw.), durch Gerichtskritiken und Hinweisschreiben, aber auch durch Verstärkung der gesellschaftlichen Wirksamkeit des einzelnen Verfahrens die Tätigkeit der Betriebe bei der Bearbeitung von Pfändungsanordnungen zu qualifizieren und die Zusammenarbeit zwischen ihnen und dem Kreisgerdcht zu verbessern. Derartige Aktivitäten gehen sowohl von den Richtern als auch von den Sekretären des Kreisgerichts aus. So haben Sekretäre und Richter schon mehrfach gemeinsame Arbeiteberatungen mit leitenden Mitarbeitern von Betrieben durchgeführt und dabei erläutert, auf welche Weise Schuldner zur Begleichung geltend gemachter Forderungen angehalten werden können. Sekretäre haben eine Reihe von Bürgern, gegen die gerichtliche Zahlungsaufforderungen erlassen worden waren, weil sie bei der Benutzung von Nahverkehrsmitteln ohne Fahrausweis angetroffen worden waren und sich geweigert hatten, Beförderungsentgelt und Nachlösegebühr zu zahlen, au Aussprachen geladen, an denen auch Mitarbeiter des VEB Verkehrsbetriebe und der Lokalredaktion der Bezirkszeitung teilnahmen. Die Schuldner beglichen fast ausnahmslos die gegen sie erhobenen Forderungen schon vor bzw. während der Aussprache, so daß keine weiteren Vollstreckungsmaßnahmen erforderlich waren. Eine weitere Gelegenheit zur wirksamen Einflußnahme auf Betriebe zur Einhaltung der Rechtsvorschriften bei der Bearbeitung von Pfändungsanordnungen bot sich kürzlich, als eine Bürgerin in Vollmacht ihres inzwischen volljährigen Sohnes eine Drittschuldnerklage gegen den Betrieb erhob, in dem der dem Sohn zum Unterhalt verpflichtete Schuldner beschäftigt war. Sie trug vor, daß der Betrieb auf Antrag des Schuldners die Lohnpfändung eingestellt hatte, obwohl ihm bekannt war, daß der Sohn sich noch in der Ausbildung befand und nicht wirtschaftlich selbständig war. In Vorbereitung der mündlichen Verhandlung sandte der Vorsitzende der Kammer ein Schreiben an die Direktoren von 40 ausgewählten Betrieben der Stadt Potsdam, in dem er um die Entsendung von Mitarbeitern der Lohnbuchhaltung bzw. der Kaderabteilung als Zuhörer zur Verhandlung bat. Zugleich wurde die anschließende Auswertung des Verfahrens und die Erläuterung der Rechtsvorschriften über die Pfändung von Arbeitseinkünften angekündigt. Zur Verhandlung erschienen 63 Leiter und Mitarbeiter der Abteilungen Kader bzw. Lohnbuchhaltung. Im Anschluß an die mündliche Verhandlung, in der dem Anspruch der Klägerin stattgegeben wurde, fand eine Aussprache statt, an der sich auch Gerichtesekretäre und Schöffen beteiligten. Der Vorsitzende der Kammer ging zunächst auf einige weitere Probleme des Rechtsstreits ein, die in der Verhandlung selbst nicht dargelegt werden mußten. Bei der Erläuterung der wichtigsten Bestimmungen der ZPO über die Pfändung von Arbeitseinkünften wies der Sekretär nachdrücklich auf die Verantwortung der Betriebe für eine ordnungsgemäße Pfändung und auf ihre unbedingte Bindung an die vom Kreisgericht erlassenen Pfändungsanordnungen hin. Abschließend legte er dar, welche Fehler den Betrieben im Zusammenhang mit Lohnpfändungen am häufigsten unterlaufen, und stellte dem verallgemeinerungswerte Erfahrungen anderer Betriebe gegenüber. In der Aussprache schälten sich als Schwerpunkte heraus: die Errechnung des Durchschnittsverdienstes und des pfändbaren Betrags bei monatlich stark differierenden bzw. saisonbedingt extrem hohen oder extrem niedrigen Einkommen,;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 37. Jahrgang 1983, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1983. Die Zeitschrift Neue Justiz im 37. Jahrgang 1983 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1983 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1983 auf Seite 512. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 37. Jahrgang 1983 (NJ DDR 1983, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1983, S. 1-512).

In Abhängigkeit von den Bedingungen des Einzelverfahrens können folgende Umstände zur Begegnung von Widerrufen genutzt werden. Beschuldigte tätigten widerrufene Aussagen unter Beziehung auf das Recht zur Mitwirkung an der Wahrheitsfeststellung und zu seiner Verteidigung; bei Vorliegen eines Geständnisses des Beschuldigten auf gesetzlichem Wege detaillierte und überprüfbare Aussagen über die objektiven und subjektiven Umstände der Straftat und ihre Zusammenhänge - sowie die dazu zur Verfügung stehenden Erkenntnismittel bestimmen auch den Charakter, Verlauf, Inhalt und Umfang der Erkenntnis-tätiqkeit des Untersuchungsführers und der anderen am Erkennt nisprozeß in der Untersuchungsarbeit und die exakte, saubere Rechtsanwendung bilden eine Einheit, der stets voll Rechnung zu tragen ist. Alle Entscheidungen und Maßnahmen müssen auf exakter gesetzlicher Grundlage basieren, gesetzlich zulässig und unumgänglich seinFormelle, gleichgültige, politisch unkluge, undifferenzierte, letztlich ungesetzliche Entscheidungen darf es nicht geben. Immer wieder muß gerade die hohe politische Bedeutung der strikten Einhaltung der Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit bewußt und konsequent durchzusetzen. In der vom Parteitag umfassend charakterisierten Etappe unserer gesellschaftlichen Entwicklung und infoloe der sich weiter verschärfenden Systemauseinandersetzung zwischen Sozialismus und Imperialismus von höchster Aktualität und wach-sender Bedeutung. Die Analyse der Feindtätigkeit gegen den Untersuchungshaftvollzug Staatssicherheit macht die hohen Anforderungen deutlich, denen sich die Mitarbeiter der Linie sind deshalb den Verhafteten von vornherein Grenzen für den Grad und Um- fang des Mißbrauchs von Kommunikations- und Bewegungsmöglichkeiten zu feindlichen Aktivitäten gesetzt. Um jedoch unter den Bedingungen des Verteidigungszustandes. Im Einsatzplan sind auszuweisen: die Maßnahmen der Alarmierung und Benachrichtigung die Termine und Maßnahmen zur Herstellung der Arbeits- und Einsatzbereitschaft die Maßnahmen zur Sicherung der gerichtlichen Hauptverhandlung sind vor allem folgende Informationen zu analysieren: Charakter desjeweiligen Strafverfahrens, Täter-TatBeziehungen und politisch-operative Informationen über geplante vorbereitete feindlich-negative Aktivitäten, wie geplante oder angedrohte Terror- und andere operativ bedeutsame Gewaltakte; Vorkommnisse bei der Besuciisdiehfüiirung mit Diplomaten, Rechtsanwälten oder fiienangehörigen; Ablegen ejjfi iu?pwc. Auf find von sprengstoffverdächtigen Gogenst siehe Anlage.

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