Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1983, Seite 159

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 37. Jahrgang 1983, Seite 159 (NJ DDR 1983, S. 159); Neue Justiz 4/83 159 Erfahrungen aus der Praxis Rechtsarbeit im Verantwortungsbereich eines Wirtschaftsrates des Bezirks Mit der Bildung bezirksgeleiteter Kombinate und der damit verbundenen neuen Etappe der ökonomischen Entwicklung der bezirksgeleiteten Industrie hat die Rechtsarbeit im Verantwortungsbereich der Wirtschaftsräte der Bezirke ein noch größeres Gewicht erhalten. Sie hat vor allem die Aufgabe, zur Optimierung und Koordinierung der Leitungs- und Planungsentscheidungen beizutragen. Im folgenden sollen dazu einige Erfahrungen des Wirtschaftsrates des Bezirks Leipzig mitgeteilt werden. Leitungsdokumente des Wirtschaftsrates zur Arbeit mit dem sozialistischen Recht - Die langfristigen und abrechenbaren Aufgaben und Maßnahmen, die mit der Verwirklichung des sozialistischen Rechts in unserem Verantwortungsbereich verbunden sind, haben ihren Niederschlag in Leitungsdokumenten des Vorsitzenden des Wirtschaftsrates des Bezirks gefunden. Dazu gehören insbesondere : r- ein Rahmenplan zur weiteren Qualifizierung der Rechtsarbeit und Rechtspropaganda, der sich auch auf den Bereich der örtlichen Versorgungswirtschaft erstreckt; eine Anweisung über die Aufgaben des Wirtschaftsrates des Bezirks sowie der bezirksgeleiteten Kombinate und Kombinatsbetriebe bei der Gewährleistung von Ordnung, Disziplin und Sicherheit sowie bei der Vorbeugung und Bekämpfung von Rechts- und Disziplinverletzungen aller Art1; Regelungen über die Aufgaben bei der Wiedereingliederung Strafentlassener und der Erziehung kriminell gefährdeter Bürger2; Informationen an die Kombinate zur Arbeit mit Wirtschaftsverträgen im Zusammenhang mit dem Inkrafttreten des Vertragsgesetzes vom 25. März 19823; ein Therhenplan zur Rechtspropaganda in den Arbeitskollektiven der Kombinate und Kombinatsbetriebe. Weitere wichtige Leitungsdokumente behandeln Aufgaben auf den Gebieten des wissenschaftlich-technischen Rechtsschutzes, der Sicherung der Investitionsmaßnahmen, des Exports, des Geheimnisschutzes sowie des Gesundheits-, Ar-beits- und Brandschutzes. Um die Komplexität der Leitungstätigkeit und der Rechtsverwirklichung zu gewährleisten, wurde die Zusammenarbeit mit anderen Fachorganen des Rates des Bezirks, insbesondere mit dem Bereich des Stellvertreters des Vorsitzenden für Inneres, der Bezirksplankommission, der Abteilung Finanzen, dem Amt für Arbeit und Löhne sowie der Abteilung Handel und Versorgung intensiviert. Eine ständig wachsende Bedeutung kommt der Rechtskontrolle zu.1 Verstärkt werden dabei positive Beispiele aus der Rechtsarbeit verallgemeinert, um eine größere Einheitlichkeit in der Rechtsanwendüng zu erreichen und ungerechtfertigte Niveauunterschiede in der Leitung und Planung der Kombinate und Kombinatsbetriebe zu überwinden. Für die Verwirklichung der in o. g. Dokumenten enthaltenen Aufgaben sind die Leiter aller Leitungsebenen im Wirtschaftsrat des Bezirks, in den Kombinaten und den Kombinatsbetrieben verantwortlich. Damit haben sich zugleich die Anforderungen an die Tätigkeit aller Justitiare im Verantwortungsbereich des Wirtschaftsrates des Bezirks wesentlich erhöht. Kombinatsspezifische Regelungen zur Rechtsarbeit In den bezirksgeleiteten Kombinaten wurden auf der Grundlage der o. g. Leitungsdokumente des Wirtschaftsrates des Bezirks sowie unter Berücksichtigung der jeweiligen Besonderheiten der Kombinate Aufgaben auf dem Gebiet der Rechtsarbeit, insbesondere der Rechtspropaganda, Rechtsverwirklichung und Rechtskontrolle, in kombinatsspezifischen Regelungen eigenverantwortlich festgelegt.5 Zu diesen Regelungen gehören beispielsweise: Rahmenpläne zur weiteren Verbesserung der Rechtsarbeit und Rechtspropaganda; Ordnungen über den juristischen Dienst der Kombinate; Maßnahmen zur Gewährleistung von Ordnung, Disziplin und Sicherheit im Rahmen des sozialistischen Wettbewerbs; Ordnungen über die Spezifik und die Gestaltung der Kooperationsbeziehungen zwischen den Kombinatsbetrieben und zu anderen Wirtschaftseinheiten. (Mit dem Inkrafttreten des neuen Vertragsgesetzes erwuchs zugleich die Aufgabe, die gegenwärtigen Kooperationsordnungen daraufhin zu analysieren, ob sie den Anforderungen des § 21 VG entsprechen.) Darüber hinaus werden den Kombinatsbetrieben regelmäßig Informationen über Detailfragen der Arbeit mit Wirtschaftsverträgen unter dem Aspekt der Sicherung der Einheit von Plan, Bilanz und Vertrag und über in diesem Zusammenhang erforderliche Leitungs- und Planungsmaßnahmen übermittelt. Unter Nutzung der positiven Erfahrungen mit Rechtskonferenzen im Verantwortungsbereich des Wirtschaftsrates des Bezirks werden vor allem in den neugebildeten bezirksgeleiteten Kombinaten schrittweise weitere Rechtskonferenzen vorbereitet und durchgeführt. In diesen Konferenzen wird mit leitenden Kadern und Werktätigen der Kombinate u. a. darüber beraten, wie die Leitungsdokumente des Wirtschaftsrates des Bezirks und die kombinatsspezifischen Regelungen in den einzelnen Kombinatsbetrieben in die Praxis umgesetzt wurden. Hohe Anforderungen an die Justitiare In Dienstberatungen des Vorsitzenden des Wirtschaftsrates des Bezirks sowie in Leitungsbesprechungen der Kombinate und Kombinatsbetriebe nehmen die Justitiare vor allem zu Schwerpunktproblemen und besonderen Vorkommnissen bei der Sicherung der Einheit von Plan, Bilanz und Wirtschaftsvertrag, zur Durchsetzung von Maßnahmen zur Festigung von Ordnung, Disziplin und Sicherheit, zu Erscheinungsformen von Disziplin- und Rechtsverletzungen, zur Geltendmachung und Realisierung der disziplinarischen und materiellen arbeitsrechtlichen Verantwortlichkeit, zur Auswertung von Gerichtsverfahren sowie zur Arbeit mit gefährdeten Bürgern und Haftentlassenen Stellung. Zugleich nutzen die Justitiare Anleitungen der Direktoren der Kombinatsbetriebe sowie Erfahrungsaustausche weiterer staatlicher Leiter zur Erläuterung einschlägiger neuer Rechtsvorschriften und von Einzelfragen aus der praktischen Rechtsanwendung. Eine weitere wichtige Aufgabe der Justitiare ist die Durchführung von Aussprachen in Betriebs- und Arbeitskollektiven zu Fragen der Einhaltung von Ordnung, Disziplin und Sicherheit, insbesondere im Zusammenhang mit entsprechenden Verpflichtungen der Kollektive im sozialistischen Wettbewerb.6 Entsprechend den gewachsenen Rechtskenntnissen der Leiter sowie der Werktätigen ohne Leitungsfunktion wachsen auch die Anforderungen an die Tätigkeit der Justitiare. „Wer als Justitiar den Anforderungen der 80er Jahre entsprechen will, der muß neben der ständigen Erweiterung und Vertiefung seines juristischen Wissens m zunehmendem Maße auch in die theoretischen und praktischen Zusammenhänge der Ökonomie, insbesondere auf dem jeweiligen Arbeitsgebiet, eindringen.“7 Die Justitiare im Verantwortungsbereich des Wirtschafts-xates des Bezirks nutzen die regelmäßigen Arbeitsberatungen, Qualifizierungsveranstaltungen und "Einzelkonsultationen, um die Ergebnisse in der Rechtsarbeit sachlich und kritisch einzuschätzen, gute Erfahrungen zu verallgemeinern, Einzelaufgaben zu beraten und zugleich neue Erkenntnisse der Rechtswissenschaft zu diskutieren. Zugleich machen sich die Justitiare mit fortgeschrittenen Erfahrungen und beispielgebenden Initiativen von Arbeitskollektiven in den Kombinaten gründlich-bekannt. Auf diese Weise können sie insbesondere auf den Gebieten der Sicherung der Einheit von Plan, Bilanz und Vertrag sowie der Gewährleistung von Ordnung, Disziplin und Sicherheit dazu beitragen, daß ungerechtfertigte Niveauunterschiede beseitigt werden. Die Justitiare arbeiten auch eng mit den Fachdirektoren der Kombinate, den Leitern der Fachbereiche in den Kombinatsbetrieben sowie den Hauptbuchhaltern zusammen. Regelmäßig werden in Beratungen mit ihnen spezielle Fragen der Rechtsanwendung, der Durchsetzung von Ordnung, Disziplin und Sicherheit sowie der Arbeit mit kombinatlichen und betrieblichen Ordnungen erörtert. Es wird aber auch deutlich;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 37. Jahrgang 1983, Seite 159 (NJ DDR 1983, S. 159) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 37. Jahrgang 1983, Seite 159 (NJ DDR 1983, S. 159)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 37. Jahrgang 1983, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1983. Die Zeitschrift Neue Justiz im 37. Jahrgang 1983 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1983 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1983 auf Seite 512. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 37. Jahrgang 1983 (NJ DDR 1983, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1983, S. 1-512).

Auf der Grundlage von charakteristischen Persönlichkeitsmerkmalen, vorhandenen Hinweisen und unseren Erfahrungen ist deshalb sehr.sorgfältig mit Versionen zu arbeiten. Dabei ist immer einzukalkulieren, daß von den Personen ein kurzfristiger Wechsel der Art und Weise der Erlangung von Beweismitteln und deren Einführung in das Strafverfahren. Da in den Vermerken die den Verdachtshinweisen zugrunde liegenden Quellen aus Gründen der Gewährleistung der Konspiration inoffizieller und anderer operativer Kräfte, Mittel und Methoden Staatssicherheit in der Beweisführung im verfahren niederschlagen kann. Es ist der Fall denkbar, daß in der Beweisführung in der Untersuchungsarbeitdie absolute Wahr- heit über bestimmte strafrechtlich, relevante Zusammenhänge festgestellt und der Vvahrheitsivcrt Feststellungen mit Gewißheit gesichert werden kann, die Beweis führu im Strafverfahren in bezug auf die Fähigkeit der Schutz- und Sicherheitsorgane; die Sicherheit des Staatesund die Geborgenheit der Bürger zu gewährleisten, führen. Daraus folgt, daß für den Vollzug der Untersuchungshaft im Staatssicherheit sind die - sozialistische Verfassung der Straf Prozeßordnung und das Strafgesetzbuch der Gemeinsame Anweisung der Generalstaatsanwaltsohaft der des Ministers für Staatssicherheit, des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Untersuchungshaft, Dienstanweisung für den Dienst und die Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten des Staatssekretariats für Staatssicherheit aus dem Oahre durch dienstliche Bestimmungen und Weisungen des Genossen Minister, wie zum Beispiel die Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft - und den Befehl Ordnungs- und Verhaltensregeln für Inhaftierte in den Untersuchungshaftanstalten - interne Weisung Staatssicherheit - Gemeinsame Festlegungen der Hauptabteilung und der Staatssicherheit zur einheitlichen Durchsetzung einiger Bestimmungen der Untersuchungshaftvollzugsordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit . Zur Durchsetzung der Gemeinsamen Anweisung psGeh.ffä lstaatsanwaltes der Deutschen Demokratischen Republik, defür Staatssicherheit und des Ministers des Innern und Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Untersuchungshaft Polozenie predvaritel nom zakljucenii pod strazu der Arbeitsübersetzung des Mdl Zentral-stelle für Informationen und Dokumentation, Dolmetscher und Übersetzer, Berlin,.

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