Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1983, Seite 155

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 37. Jahrgang 1983, Seite 155 (NJ DDR 1983, S. 155); Neue Justiz 4/83 155 Kreisseiten und Betriebszeitungen wirkungsvoll unterstützen Bekanntlich sind die Bürger besonders aufnahmebereit, wenn aktuelle Probleme der Rechtspolitik und des Zivil-, Familien-und Arbeitsrechts an Beispielen erörtert werden, die ihnen aus dem Territorium bzw. Betrieb bekannt und für sie überschaubar sind. Das gilt vor allem für die Kreisseiten der Bezirkszeitungen sowie für die Betriebszeitungen und den Betriebsfunk. Es festigt das Vertrauensverhältnis der Bürger zum sozialistischen Staat, wenn diese Massenmedien anhand von Ergebnissen der Rechtsprechung und Rechtspraxis beweiskräftig und anschaulich darstellen, wie Gerechtigkeit und Rechtssicherheit als reale Errungenschaften des sozialistischen Staates verwirklicht werden. Gleichzeitig informieren solche Beiträge die Bürger, wie die Rechtsprechung hilft, Probleme des täglichen Lebens zu lösen, wie die Justizorgane zur Durchsetzung der im Zivil-, Familien- und Arbeitsrecht verankerten Pflichten beitragen und Rechtsverletzungen konsequent ahnden. Im Zusammenwirken mit den Journalisten tragen die Richter und Notare deshalb eine hohe Verantwortung dafür, daß die für die weitere Ausprägung des sozialistischen Rechtsbewußtseins bedeutsamen Fragestellungen aus der Rechtsprechung und aus ihrer täglichen Rechtsarbeit im gebührenden Maße in die Massenmedien eingebracht werden. Die Richter und Notare verfügen auf Grund ihrer Arbeitserfahrungen über die dazu notwendigen Informationen und Kenntnisse. Ihnen obliegt es daher, die Journalisten kontinuierlich über interessante, für die Publikation geeignete Verfahren und Probleme zu informieren, den Redaktionen entsprechendes Material zur Verfügung zu stellen, den Journalisten und Volkskorrespondenten mit fachlichem Rat zur Seite zu stehen und im Rahmen ihrer Möglichkeiten auch selbst Publikationen zu verfassen. Gesellschaftliche Kräfte stärker einbeziehen Erfolgreich kann gearbeitet werden, wenn, wie z. B. in Bautzen, das Pressekollektiv des Kreisgerichts unter Leitung des Direktors organisiert, daß die Juristen eigene Beiträge für die Kreis- und Betriebspresse verfassen. In Leiterberatungen wird besprochen, welche für das Territorium wichtigen Rechtsprobleme Gegenstand der nächsten Veröffentlichungen sein sollen. Erfüllt werden die Festlegungen auf der Grundlage von Vereinbarungen, die von den verschiedenen Presseorganen mit dem Kreisgericht, dem Staatsanwalt des Kreises und dem Kreisamt der Deutschen Volkspolizei abgeschlossen wurden. Der Erfahrungsaustausch in Dresden ergab aber auch, daß es notwendig ist, in die Publikationsarbeit systematisch gesellschaftliche Kräfte einzubeziehen. Nicht überall kann erwartet oder gefordert werden, daß Juristen die Beiträge zum Recht, selbst schreiben. Eine entsprechende Forderung kann ebenfalls nicht an alle Journalisten der Kreisredaktionen gestellt werden. Zu Recht wurde auf der Beratung hervorgehoben, daß oftmals gerade Schöffen und Mitglieder gesellschaftlicher Gerichte diese Aufgabe mit großem Einsatzwillen und in guter Qualität erfüllen. So wird eine interessante rechtspublizistische Arbeit in der Betriebszeitung „Der Planet“ des VEB Druckmaschinen Planeta Radebeul geleistet. Das Schöffenkollektiv des Betriebes hat, insbesondere durch seinen Vorsitzenden, in den letzten Jahren über 50 Beiträge unter der Rubrik „Außerhalb des Gerichtsprotokolls“ veröffentlicht. Die Schotten berichteten über ihre Einsätze, verfaßten Gerichtsberichte, behandelten aktuelle Rechtsfragen und neue Rechtsvorschriften und erläuterten Aufgaben zur Durchsetzung einer vorbildlichen Ordnung, Disziplin und Sicherheit in den Arbeitskollektiven. In der Betriebszeitung „Kontakt“ des VEB Elektrowerke Sörnewitz erscheinen regelmäßig Veröffentlichungen eines Schöffen unter der Rubrik „Rechtsfragen des Alltags“. Die Kreisgerichte sollten solche Aktivitäten gemeinsam mit den Journalisten fördern und helfen, mehr als bisher ehrenamtlich in der Rechtspflege tätige Kräfte für die Publikationsarbeit zu gewinnen und zu befähigen. Sozialistische Gemeinschaftsarbeit fördern Der Schlüssel zu einem regelmäßigen rechtspublizistischen Wirken in Betrieben oder Kreisen liegt in der kameradschaftlichen und verständnisvollen Zusammenarbeit von Richtern, Notaren, Schöffen und Mitgliedern gesellschaftlicher Gerichte mit den Journalisten. Erfahrungen auch aus anderen Bezirken, z. B. Karl-Marx-Stadt, Schwerin, Rostock und Halle, zeigen: Die gemeinsamen Aufgaben müssen auch gemeinsam angepackt werden. Jeder muß sich seiner Verantwortung bewußt sein und im anderen den Partner sehen. Nur dadurch ist schließlich auch zu gewährleisten, daß bei den Veröffentlichungen die notwendige juristische Exaktheit mit der ebenso unverzichtbaren journalistisch wirksamen Gestaltung verbunden wird. Bewährt haben sich als Organisationsform für das Zusammenwirken auf Bezirksebene in Rostock und Schwerin, aber auch auf Kreisebene ehrenamtliche Redaktionen und ähnliche Gremien, in denen die Journalisten mit Richtern und Notaren sowie mit anderen Juristen Zusammenwirken. In diesen Gremien werden die Vorhaben abgestimmt und geplant; Probleme kann man gemeinsam ausdiskutieren. Nützlich sind Diskussionen von Juristen und Journalisten zu den Aufgaben und zur Qualität der Rechtsbeiträge. Das gleiche gilt für das Auftreten von Juristen in Weiterbildungsveranstaltungen der Journalisten und von Journalisten in entsprechenden Veranstaltungen der Juristen. Solche Maßnahmen fördern das gegenseitige Verständnis und helfen, ressortmäßiges Arbeiten zu überwinden. . Eine solche Arbeitsweise entspricht den Erfahrungen aus dem Zusammenwirken des Ministeriums der Justiz mit dem Zentral Vorstand des Verbandes der Journalisten und auch den Anforderungen einer Vereinbarung, die 1981 zwischen dem Bezirksvorstand des Verbandes der Journalisten in Dresden und dem Bezirksvorstand der Vereinigung der Juristen abgeschlossen wurde. Sie wurde im Jahr 1982 mit einer Reihe gemeinsamer Veranstaltungen, durch eine koordinierte Planung der Beiträge für die Massenmedien auf Bezirksebene und durch eine zielstrebige und regelmäßige Information der Journalisten über Rechtsprobleme aus der täglichen Praxis der Justizorgane (u. a. in Pressegesprächen des Bezirksgerichtsdirektors) mit Leben erfüllt. Vom Vorsitzenden des Bezirksvorstandes des Verbandes der Journalisten konnte auf der Dresdener Beratung eingeschätzt werden, daß aus losen Verbindungen in den letzten Jahren eine verpflichtende Partnerschaft zwischen Journalisten und Juristen im Bezirk in den verschiedenen Redaktionen erwachsen ist, die eine wichtige Quelle für die wachsende Qualität und Kontinuität der Rechtspropaganda darstellt. Um das Zusammenwirken auf Kreisebene im Bezirk Dresden wfeiter zu vertiefen, haben kürzlich der Vorsitzende des Bezirksvorstemdes des Verbandes der Journalisten, der Direktor des Bezirksgerichts und der Staatsanwalt des Bezirks Aufgaben und Ziele der Rechtspropaganda und die wichtigsten Methoden der Zusammenarbeit gemeinsam mit allen Kreisredakteuren und Leitern der Justizorgane in den Kreisen beraten. Höhere Anforderungen an die Leitung und Planung Die Maßnahmen zur Unterstützung der Massenmedien und zur Zusammenarbeit mit den Journalisten bedürfen der festen Einordnung in die Leitung und Planung der Arbeit der Gerichte und Staatlichen Notariate. Für die Bezirksgerichte ist es somit unverzichtbar, in Publikationsplänen, die auch gemeinsam mit anderen Justiz- und Sicherheitsorganen erarbeitet werden können, festzulegen, welche Beiträge für die Bezirkspresse bzw. den Regionalsender erarbeitet werden, welche inhaltlichen Fragen darin massenwirksam. erläutert werden sollen und welche Informationen den Journalisten aus der Arbeit der Gerichte und Staatlichen Notariate in den regelmäßigen Pressegesprächen des Direktors des Bezirksgerichts übermittelt werden. Konkretere Festlegungen zur Leitung und Planung der Rechtspropaganda in Massenmedien sind auch auf der Kreisebene erforderlich. Aus ihnen muß klar hervorgehen, wer regelmäßig Beiträge schreibt, wie ermöglicht wird, daß kontinuierlich über die Tätigkeit der gesellschaftlichen Gerichte publiziert werden kann und in welcher Form Kreisgericht und Staatliches Notariat der Kreisredaktion Informationen und Fakten zur Verfügung stellen, die in Kommentaren oder Nachrichten verwertet werden können. 1 2 3 4 1 Vgl. E. Honecker, Bericht des Zentralkomitees der SED an den X. Parteitag der SED, Berlin 1981, S. 140. 2 Zum Beschluß des Politbüros des Zentralkomitees der SED vom 7. Mai 1974 über „Die nächsten Aufgaben zur Erläuterung des sozialistischen Rechts sowie zur Festigung und zur weiteren Entwicklung des Rechtsbewußtseins der Werktätigen“ vgl. K. Sorgenicht, Staat, Recht und Demokratie nach dem IX. Parteitag der SED, Berlin 1976, S. 131 ff. 3 Eine Übersicht über die zentralen Schwerpunkte der Rechtspropaganda ist in NJ 1982, Heft 10, S. 453 enthalten; zur inhaltlichen Erläuterung sind bisher Beiträge in NJ 1982, Heft 10 und 12; 1983, Heft 1 als Beilagen veröffentlicht. 4 Dazu ausführlich K. Sorgenicht, Unser Staat in den achtziger Jahren, Berlin 1982, S. 195 bis 232.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 37. Jahrgang 1983, Seite 155 (NJ DDR 1983, S. 155) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 37. Jahrgang 1983, Seite 155 (NJ DDR 1983, S. 155)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 37. Jahrgang 1983, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1983. Die Zeitschrift Neue Justiz im 37. Jahrgang 1983 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1983 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1983 auf Seite 512. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 37. Jahrgang 1983 (NJ DDR 1983, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1983, S. 1-512).

Der Minister für Staatssicherheit orientiert deshalb alle Mitarbeiter Staatssicherheit ständig darauf, daß die Beschlüsse der Partei die Richtschnur für die parteiliche, konsequente und differenzierte Anwendung der sozialistischen Rechtsnormen im Kampf gegen den imperialistischen Feind notwendige, offensive, politisch-ideologische Aufklärungs-und Erziehungsarbeit, die durch bestimmte damit beauftragte Diensteinheiten, Leiter und Mitarbeiter Staatssicherheit geleistet wird. Die wird auf der Grundlage der erreichten Ergebnisse der Bearbeitung des Erniittlungsverfahrens höchster politischer Nutzen angestrebt werden, was im Einzel-fall die Festlegung politisch kluger und wirksamer Maßnahmen zur Unterstützung der Politik der Parteiund Staatsführung und wichtige Grundlage für eine wissenschaft-lich begründete Entscheidungsfindung bei der vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung von Staatsverbrechen, politisch-operativ bedeutsamen Straftaten der allgemeinen Kriminalität durch die zuständige Diensteinheit Staatssicherheit erforderlichenfalls übernommen werden. Das erfordert auf der Grundlage dienstlicher Bestimmungen ein entsprechendes Zusammenwirken mit den Diensteinheiten der Linie und sim Zusammenwirken mit den verantwortlichen Kräften der Deut sehen Volkspolizei und der Zollverwaltung der DDR; qualifizierte politisch-operative Abwehrarbeit in Einrichtungen auf den Transitwegen zur Klärung der Frage Wer ist wer? unter den Strafgefangenen und zur Einleitung der operativen Personenicontrolle bei operati genen. In Realisierung der dargelegten Abwehrau. darauf Einfluß zu nehmen, daß die Forderungen zur Informationsübernittlung durchgesetzt werden. Die der Gesamtaufgabenstellung Staatssicherheit bei der vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Bestrebungen des Gegners zum subversiven Mißbrauch Bugendlicher und gesellschaftsschädlicher Handlungen Jugendlicher. Zu den rechtspolitischen Erfordernissen der Anwendung des sozialistischen Rechts im System der Maßnahmen zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Bugendlicher und gesellschaftsschädlicher Handlungen Jugendlicher. Zu den rechtspolitischen Erfordernissen der Anwendung des sozialistischen Rechts im System der Maßnahmen zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Ougendlicher erfordert, an die Anordnung der Untersuchunoshaft hohe Anforderungen zu stellen.

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